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Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband


ASE

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Ja, das ist leider so.

 

Und ich habe keine Ahnung, was sie bei diesem Infobrief geritten hat. Da steht z.B. auch drin, dass für den Erwerb von ÜK-Waffen jetzt mit jeder vorhandenen ÜK-Waffe ein Wettkampfnachweis erbracht werden muss. Das steht aber im direkten Widerspruch zu der offiziellen Regelung des BDMP und der LV BW hat da eigentlich überhaupt nix zu melden.

Für mich klingt das entweder nach Input vom IM BaWü, oder für eine ganz harte Form von vorauseilendem Gehorsam.

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Wie kommen die auf das schmale Brett mit den Waffen auf gelb ? Ich kenne leute die haben 20, 30 oder 40 Gewehre auf den gelben. Die könnten nach deren Einstellung auf dem Stand einziehen um das zu erfüllen. Wobei ich immer noch der Meinung bin das die Vorraussetzungen für den Besitz nicht höher sein können als für den Erwerb. ........................................sonst könnte ich eine waffe ÜK ohne wettkämpfe damit abgeben, aber sofort wieder beantragen und bekommen, weil ich mit anderen Waffen Wettkämpfe geschossen habe. Die sind doch alle verblödet......................................Ist das nicht auch der Verband mit dem Colt S. sein Fiasko erlebte ?

 

@Friedrich Gepperth , was sagt der BDS zu diesen Anforderungen ? Sind das schon Vorboten des neuen Referentenentwurfs ?

Bearbeitet von PetMan
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vor 33 Minuten schrieb Max Musculo:

Die Mitglieder sollten ihre Schlüsse daraus ziehen und entsprechend handeln. 

Hahaha, in dem "Ländle", wo die sogenannten Schützenvereine ihrem "Mitglied" Kretschmann zujubeln und wohlig "Danke!" stöhnen, wenn seine neunschwänzige Peitsche sie mitten in die Kronjuwelen trifft?

 

In dem Bundesland mischen sie anscheinend flächendeckend Drogen ins Trinkwasser, anders kann ich mir das Wahlverhalten dar BaWüs nicht erklären.

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Ich bin ja mal gespannt, wie das alles in anderen Bundesländern durchschlägt, vor allem in den Nachbar-Bundesländern...die IMs müssen sich ja irgendwie abstimmen, also mit anderen Worten 'nachziehen'.

Kann ja nicht sein, dass Schützen im Nachbarlandkreis im Verhältnis dazu (fast) ungeschoren durchkommen...

 

👎

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vor 8 Stunden schrieb Max Musculo:

War es nicht gerade dieser LV des BDMP bzw. dessen Interpretation der Nachweisführung für das erweiterte Bedürfnis, der uns hier in BaWü diese ganze Ka... eingebrockt hat? 

 

vor 7 Stunden schrieb PetMan:

................................Ist das nicht auch der Verband mit dem Colt S. sein Fiasko erlebte ?

 

Schon komisch wie hier Legenden entstehehen.

Nach allen was hier von Colt S. selber über sein "Fiasko " episch ausgerollt wurde, ist der BdMP und sein Verhalten überhaupt nicht das Problem gewesen. Eher Colts Pimmelfechten mit seinem Ordnungsamt.

Und bei dem Urteil sehe ich auch eher das Problem auf der Seite Amt/Richter.

 

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vor 57 Minuten schrieb Bounty:

ist der BdMP und sein Verhalten überhaupt nicht das Problem gewesen.

 

Wenn man die Entscheidungen durchliest, könnte man einen anderen Eindruck gewinnen.

 

 

vor 57 Minuten schrieb Bounty:

Und bei dem Urteil sehe ich auch eher das Problem auf der Seite Amt/Richter.

Da hast du meine persönliche Zustimmung.

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vor 9 Stunden schrieb pulvernase:

Und ich habe keine Ahnung, was sie bei diesem Infobrief geritten hat. Da steht z.B. auch drin, dass für den Erwerb von ÜK-Waffen jetzt mit jeder vorhandenen ÜK-Waffe ein Wettkampfnachweis erbracht werden muss. Das steht aber im direkten Widerspruch zu der offiziellen Regelung des BDMP und der LV BW hat da eigentlich überhaupt nix zu melden.

Ich stelle mir die Frage, ob das von Paderborn so abgesegnet wurde. Weiß jemand ob es in den anderen LVn des BDMP soetwas auch gibt?

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vor 9 Stunden schrieb PetMan:

Wie kommen die auf das schmale Brett mit den Waffen auf gelb ?

....Wobei ich immer noch der Meinung bin das die Vorraussetzungen für den Besitz nicht höher sein können als für den Erwerb. .

 

1) Das frage ich mich auch.

   Unabhängig davon (@Max Musculo) hänge ich allerdings am BDMP, der Verband gefällt mir grundsätzlich. 

 

2) Das ist nicht nur eine (richtige) Meinung, sondern es ist ein rechtliches Prinzip im Bereich Bedürfnisanforderung. 

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vor 8 Stunden schrieb Katechont:

Ich bin ja mal gespannt, wie das alles in anderen Bundesländern durchschlägt...

 

Vorab bin ich mal gespannt, ob das überhaupt in Ba.-Wü. so in der Verwaltungspraxis eingeführt wird. 

Wir haben hier (also in der "Gelb"-Frage) den Bruch des genannten rechtlichen Prinzips.

 

Davon gehört, dass Behörden in Ba.-Wü. konkret diese Anforderung stellen, habe ich allerdings noch nicht. Auch in unserer Ecke des Ländles war noch nichts davon zu hören.

Daher ja auch die berechtigte Frage, wie der BDMP-LV BW auf dieses "schmale Brett" kommt. 

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vor 2 Stunden schrieb karlyman:

hänge ich allerdings am BDMP, der Verband gefällt mir grundsätzlich. 

Es ist nie der Verband der dem Schützen den Spaß verdirbt sondern Entscheidungsträger in den "Vorständen".

Schmeißt diese Personen von ihrem Stuhl wenn die Möglichkeit besteht, ein Großteil dieser "Schützen" ist doch nur

in Amt und Würden weil sich keiner findet der bereit ist einen Posten zu übernehmen.

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Ich bin gestern auch fast vom Stuhl gefallen als ich das gelesen habe 🤯 Wollte aber, bevor ich das hier einstelle, nochmals vorab mit dem LV Vorstand sprechen was die da geritten hat.

 

Meiner Ansicht nach ist das völlig haltlos und geht sogar über das hinaus, was das Regierungspräsidium als Fachaufsichtsbehörde und das IM BW wohl verlangen. Es gibt einen Auszug des Schreibens des RP an den Präsidenten des GSVBW (BDS), in dem letzterer um Klarstellung des Sachverhalts bezüglich der Bedürfnisprüfung bittet. Interessant ist in Bezug auf die aktuelle Thematik der letzte Satz. Darin heißt es:

 

Zitat

In Abstimmung mit dem BMI vertritt das Innenministerium folgende Rechtsauffassung: Die in § 14 Abs. 4 S. 3 WaffG normierte Nachweiserleichterung, wonach für das Fortbestehen des Bedürfnisses des Sportschützen die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein genügt, sofern seit der ersten 1Eintragung einer Schusswaffe in die WBK zehn Jahre vergangen sind, greift nicht für Waffen, die über das sog. Grundkontingent hinausgehen.
Für diese Waffen haben die Voraussetzungen des § 14 Abs. 5 WaffG vorzuliegen und sind nachzuweisen. Grundsätzlich liegt dem waffenrechtlichen Bedürfnisbegriff eine Abwägung zwischen dem jeweiligen persönlichen Interesse des (künftigen) Waffenbesitzers und dem öffentlichen Interesse daran zugrunde, dass möglichst wenige Waffen in Privathand kommen.
Es ist die Intention des Gesetzgebers, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.1997).
Gegen eine Ausweitung der Nachweiserleichterung für über das Grundkontingent hinausgehende Waffen sprechen neben
diesen grundsätzlichen Erwägungen sowohl die Regelungssystematik als auch Sinn und Zweck der Regelung. Es ist nach der Regelungssystematik ausgeschlossen, dass für Waffen, die über das Grundkontingent hinausgehen und deren Tatbestandsvoraussetzungen erst in § 14 Abs. 5 WaffG normiert definiert werden, die Nachweiserleichterungen des vorhergehenden § 14 Abs. 4 S. 3 WaffG gelten.
§ 14 Abs. 5 WaffG bezweckt, dass über das Grundkontingent hinausgehende Waffen nur dann erworben und besessen werden dürfen, soweit die Voraussetzungen des gesteigerten schießsportlichen Bedürfnisses vorliegen (vgl. Gade,
WaffG, § 14 Rn. 22b). Die Prüfung dieses gesteigerten schießsportlichen Bedürfnisses würde konterkariert werden, wenn die Nachweiserleichterungen des § 14 Abs. 4 S. 3 WaffG greifen würden.
Dementsprechend muss für alle Waffen, die über das in § 15 Abs. 5 genannte Grundkontingent hinaus als Sportschütze erworben wurden, der im Gesetz geforderte Nachweis des Verbandes vorgelegt werden.

 

Von einem Wettkampfnachweis für „Überkontingentwaffen“ auf WBK GELB (alt), die es so gar nicht gibt, es handelt sich ja um Altbesitz nach §58 (22), weiß noch nicht mal das IM bzw. RP als Fachaufsichtsbehörde etwas. Es ist auch dort ausschließlich von Überkontingentwaffen nach § 15 (5) die Rede.

 

Es gibt jetzt eigentlich nur drei Vermutungen was da schief läuft:

 

  1. Es gibt wieder eine sehr kreative Behörde in BW, die nach dem Motto… wir versuchen es halt mal… völlig haltlose Forderungen aufstellt und der LV BW versucht in vorauseilendem Gehorsam schon mal einen Prozess zu schaffen, wie das dann im Fall der Fälle zu handeln ist.
  2. In Berlin braut sich bezüglich Verschärfung des WaffG schon etwas zusammen, von dem wir noch nichts ahnen und das sind die Vorboten.
  3. Der BDMP möchte in vorauseilendem Gehorsam seinen Mittgliedern so richtig eines reindrücken.

Da ich zumindest Teile des Landesvorstandes und ihre Haltung persönlich kenne, würde ich 3. (zumindest für den LV BW) ausschließen. Für Paderborn würde ich da aber keine Hand ins Feuer legen. 

 

Was allerdings sehr verwundert: kein anderer Verband in BW, weder der WSV, BSV, SBSV (alle DSB), noch der GSVBW (BDS), lassen auch nur ein Wort über die angebliche Bedürfnisüberprüfung auf Gelb verlauten. 🤔

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vor 39 Minuten schrieb JPLafitte:

Es ist nie der Verband der dem Schützen den Spaß verdirbt sondern Entscheidungsträger in den "Vorständen".

Schmeißt diese Personen von ihrem Stuhl wenn die Möglichkeit besteht, ein Großteil dieser "Schützen" ist doch nur

in Amt und Würden weil sich keiner findet der bereit ist einen Posten zu übernehmen.

 

Sorry, aber… kennst du die Personen im Vorstand des Landesverbandes persönlich? Weißt du etwas über ihre Einstellungen? Ihre aktuelle Arbeit am Sachverhalt? Was sie bisher unternommen haben? usw. Nein…? Dann halte dich bitte mit solchen Kommentaren zurück. Danke.

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vor 2 Minuten schrieb tont:

 

Was allerdings sehr verwundert: kein anderer Verband in BW, weder der WSV, BSV, SBSV (alle DSB), noch der GSVBW (BDS), lassen auch nur ein Wort über die angebliche Bedürfnisüberprüfung auf Gelb verlauten. 🤔

@ASEeweiß vll etwas mehr beim WSV?

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vor einer Stunde schrieb tont:

Es gibt jetzt eigentlich nur drei Vermutungen was da schief läuft:

  1. Es gibt wieder eine sehr kreative Behörde in BW, die nach dem Motto… wir versuchen es halt mal… völlig haltlose Forderungen aufstellt und der LV BW versucht in vorauseilendem Gehorsam schon mal einen Prozess zu schaffen, wie das dann im Fall der Fälle zu handeln ist.
  2. ...
  3. ...

In diesem Fall wäre der "vorauseilender Gehorsam" ein krasses Fehlverhalten der Verantwortlichen im Landesverband. Besser wäre doch wohl, die "kreative Behörde" entweder durch Unterstützung der betroffenen Schützen in die Spur zu bringen oder das Fehlverhalten in einem Rundbrief darzustellen (wenn man denn unbedingt was dazu veröffentlichen will).

 

vor einer Stunde schrieb tont:

Es gibt jetzt eigentlich nur drei Vermutungen was da schief läuft:

  1. ...
  2. In Berlin braut sich bezüglich Verschärfung des WaffG schon etwas zusammen, von dem wir noch nichts ahnen und das sind die Vorboten.
  3. ...

Auch in diesem Fall wäre "vorauseilender Gehorsam" ein krasses Fehlverhalten der Verantwortlichen im Landesverband. Besser wäre auch hier wohl, gemeinsam mit den anderen Verbänden dagegen vorzugehen oder "die Vorboten" in einem Rundbrief darzustellen (wenn man denn unbedingt was dazu veröffentlichen will).

 

vor einer Stunde schrieb tont:

Es gibt jetzt eigentlich nur drei Vermutungen was da schief läuft:

  1. ...
  2. ...
  3. Der BDMP möchte in vorauseilendem Gehorsam seinen Mittgliedern so richtig eines reindrücken.

Da ich zumindest Teile des Landesvorstandes und ihre Haltung persönlich kenne, würde ich 3. (zumindest für den LV BW) ausschließen. Für Paderborn würde ich da aber keine Hand ins Feuer legen. 

Dann bleibt also nur noch, dass der Landesvorstand die Infos gar nicht "freigegeben" hat sondern irgend eine einzelne (evtl. überforderte) Person die Veröffentlichung bzgl. der "Regelung für mehr als 10 Waffen (Altbesitz) auf Gelbe WBK" eigenmächtig gehandelt hat. Auch das wäre aber von Seiten des Landesvorstandes nicht besonders "vertrauenserweckend" bzw. professionell, wenn jetzt "irgend jemand" hier neue Regeln ohne Wissen des Landesvorstandes verschickt.

 

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vor 6 Stunden schrieb P22:

Wenn man die Entscheidungen durchliest, könnte man einen anderen Eindruck gewinnen.

 

 

Wo?

In der Cause Colt S. hat der Verband nichts bescheinigt, was nicht der Wahrheit entsprach. Er hat aber, ebenso wie Colt selber,  nicht den Nachweis erbringen können, welche der zahlreichen Waffen oder Wechselsyteme bei den dutzenden Wettkämpfen zum Einsatz kamen. Und genau darauf hatte sich das Amt eingeschossen und festgebissen u d das Gericht ist genau dem gefolgt. Da half dann auch das Gefälligkeitsschreiben des BdMP LV, das Colt zweifelsohne eine sehr engagierter und aktiver Wettkampfschütze (und Funktionär im Verband) sei.

Dazu kommt, das imho alles um 2009 herum begann. Ich wäre mir nicht mal sicher, ob die Ordnung zur Bescheinigung waffenrechtlicher Bedürfnisse (mit der zwingenden Vorgabe Schiessbuch und genaue Regelung zum Erhalt Bescheinigung für Überkontingentwaffen) zu diesem Zeitpunkt überhaupt schon existiere. Die ist imho erst gegen Mitte des letzten Jahrzehnts entstanden.

Bearbeitet von Bounty
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vor 2 Stunden schrieb HBM:

Dann bleibt also nur noch, dass der Landesvorstand die Infos gar nicht "freigegeben" hat sondern irgend eine einzelne (evtl. überforderte) Person die Veröffentlichung bzgl. der "Regelung für mehr als 10 Waffen (Altbesitz) auf Gelbe WBK" eigenmächtig gehandelt hat. Auch das wäre aber von Seiten des Landesvorstandes nicht besonders "vertrauenserweckend" bzw. professionell, wenn jetzt "irgend jemand" hier neue Regeln ohne Wissen des Landesvorstandes verschickt.

 

 

In vielem bin ich voll bei dir, wenn es denn so ist. Da wir aber nicht genau wissen was im Hintergrund läuft, halte ich es jetzt schon etwas voreingenommen mit so Begriff wie „krassem Fehlverhalten“ um sich zu werfen.

 

Die drei von mir genannten Punkte sind ja auch rein spekulativ und ohne jeglichen Anspruch auf Richtigkeit, einfach meine persönlichen Überlegungen.

 

Zum dritten Punkt kann ich allerdings sagen, dass das oben verlinkte Schreiben vom Landesverbandsvorsitzenden an die SLG Leiter mit bitte um Informationen der Mitglieder verschickt wurde und sich inzwischen auch frei zugänglich auf der LV Homepage befindet.

 

Insgesamt und da denke ich stimmen wir alle überein, ist das kommunikativ voll in die Hose gegangen. Irgendwelche völlig abstrusen Informationen ohne erklärende Erläuterungen zu streuen, ist dann doch, sagen wir mal zurückhaltend, suboptimal.

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vor 1 Stunde schrieb Bounty:

Dazu kommt, das imho alles um 2009 herum begann. Ich wäre mir nicht mal sicher, ob die Ordnung zur Bescheinigung waffenrechtlicher Bedürfnisse (mit der zwingenden Vorgabe Schiessbuch und genaue Regelung zum Erhalt Bescheinigung für Überkontingentwaffen) zu diesem Zeitpunkt überhaupt schon existiere. Die ist imho erst gegen Mitte des letzten Jahrzehnts entstanden.

 

In der Ordnung zur Bescheinigung waffenrechtlicher Bedürfnisse im BDMP e.V. (OBwrB) heißt es bezüglich des Schießbuches:

 

Zitat

(3) Für Antragsteller, die ab dem 01.04.2004 Mitglied im BDMP e.V. sind, ist das BDMP-Schießbuch zur Dokumentierung der Schießnachweise nach der Sportordnung des BDMP e.V. zu verwenden.

 

Also dürfte dieses seit 2004 Usus gewesen sein.

 

Bezüglich der Regeln bei Überkontingentwaffen nach §14 (5) weißt der Dateiname des Formulars: BDMP-WRB14-5_200831 darauf hin, dass dies seit zumindest 2008 so gehandhabt wurde. Mit 2009 liegst du also vermutlich schon richtig.

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