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Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband


ASE

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Wundert mich auch warum hier immer die Gerichte  strapaziert werden. Ist ja (auch aus anderen Bereichen) bekannt, dass die es mit dem Recht nicht so genau nehmen, wenn die "falschen" Belange tangiert sind (siehe auch aktuelle Vorgänge zum AEUV Artikel 128).

 

Tatsächlich hat noch keiner klar erklärt, von wem und warum der WSV gezwungen wurde ZWEI WETTKÄMPFE und WETKÄMPFE ÜBER DER VEREINSEBENE zu fordern. Sollte er gezwungen worden sein, dann müsste er dringend die Mitglieder aktivieren und das öffentlich machen. War es freiwillig, dann hat er die eigenen Mitglieder noch härter gef...t, als das die Gerichte schon getan haben.

 

Warum ich, ausser der WSV Führung DIESE Frage (in anderen Worten) zu stellen, nichts weiter gemacht habe / machen werde: Ausweichstrategien sind in einer Bürokratur erfolgsversprechender, als Konfrontationen mit Rechtsbrechern und - beugern. Einfachste Strategie - die ganze Familie schiesst (egal ob jagdlich oder sportlich) und das (die) (Grund)Kontingent(e) wird (werden) gemeinschaftlich  genutzt. (Ein) Problem gelöst!

Bearbeitet von drummer
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Weis ich nicht, da ich ja mehr BDS schiesse. 

 

Aber Gegenfrage: Verursacht aufgeblasene Online-Kraftmeierei gegen "Die da oben!!11ELF! dann Lethargie und Duckmäusertum in der Realität? Verursacht sie juristische Fehlsichtigkeit und Einfältigkeit, die dazu führt das man sich an verbal Verbänden und irgendwelchen imaginierten Bösen Hintermännern abarbeitet, ohne zu Begreifen, das ein Bedürfnis von der Behörde anerkannt wird und nicht vom Verband befohlen wird?  

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Gerade eben schrieb drummer:

Tatsächlich hat noch keiner klar erklärt,

 

Herr Lehrer! Das war im Unterricht nie dran, Sauerei das das in der Klausur gefragt wird.

Vorschlag: du liest den Thread mal von vorne durch.

 

Gerade eben schrieb drummer:

 

von wem und warum der WSV gezwungen wurde

 

VGH, Behörden, IM.

 

 

Gerade eben schrieb drummer:

ZWEI WETTKÄMPFE und WETKÄMPFE ÜBER DER VEREINSEBENE zu fordern.

 

BOOOOAHH: Ganze 2 Trainingstermine in 2 Jahre pro ÜK-Waffe,  die man als VM registrieren lassen muss. Und ein Wettkampf über Vereinsebene in 24 Monaten, den der eigene Verein sogar selber Veranstalten kann, so daß man nicht mal vor die Haustüre muss. Komm vergiss den VGH und das BVerwG. Wir gehen gleich EuGH der Menschenrechte. 

 

 

Gerade eben schrieb drummer:

War es freiwillig, dann hat er die eigenen Mitglieder noch härter gef...t, als das die Gerichte schon getan haben.

 

 

 

Nein, sowas. Der VGH hat dir was gesagt, was dir nicht passt. Das kann ja nur ein Fehlurteil oder gar Rechtsbeugung sein. Wenn nur du Richter am VGH wärst.

 

Blöd nur das du obendrein nicht Rechnen und/oder lesen kannst. Wettkämpfe, ist übrigens Plural, würde eigentlich bedeuten, 2 Wettkämpfe mit jeder ÜK-Waffe in jedem der 2 Jahre. Man hat quasi einen Wettkampf über Vereinsebene weggelassen und die minimalistische Erfüllung des Plurals Wettkämpfe gewagt in dem man dir die Wahl lässt in welchem Jahr du den absolvierst.

Bearbeitet von ASE
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vor 3 Minuten schrieb ASE:

Nein, sowas. Der VGH hat dir was gesagt, was dir nicht passt.

 

Der VGH hat irgendwie gar nichts von Vereins-, Bezirks-, Kreis-, Landes- oder Bundesebene "gesagt". Das hat der WSV ganz alleine geschafft. Nochmal für die lange Leitung: Der WSV ist ein Interessensverband - fragt sich nur, wessen Interessen er hier (ver)tritt.

 

Bearbeitet von drummer
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Die seiner Schützen, die, wenn er auf bisweilen schwachsinningen Vorstellungen hier hören würde, gar nicht mehr vertreten könnte, da er die Zulassung als Verband verloren hätte.

 

Scheint vielen, wie auch dir,  nicht bekannt zu sein, was da so in §15 Abs. 4 WaffG steht und wer da wohl am längeren Hebel hockt. Du schonmal nicht und ich auch nicht.

 

Genau wie das, was im VGH-Urteil so drinstand. Nämlich das die Bescheinigungspraxis des BDMP für die Tonne ist, denn wenn man Wettkampftätigkeit bescheinigt, sollte man die auch belegen können. 

Bearbeitet von ASE
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Du meinst also eine Vereinsmeisterschaft lässt sich nicht belegen? Oder EIN Wettkampf (statt ZWEI davon) lässt sich nicht belegen?

 

Wenn der BDMP unbelegte Wettkämpfe angerechnet hat - darüber lässt sich reden, dann muss der BDMP wohl nachbessern. Das ist aber keine Erklärung für das Vorpreschen des WSV und nur darum geht es in meinem Beitrag.

 

Wenn Du also meinst der WSV wurde erpresst - will ich jetzt nicht ausschliessen - dann kann das die WSV Führung ja öffentlich machen. Oder haben wir jetzt in diesem Bereich auch Geheimgerichte und Geheimurteile mit Maulkorbzwang wie in den USA?!

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Lies dir das Urteil durch. BDMP hat einfach behauptet: Isso. Gericht wollte Nachweise sehen. Konnten nicht erbracht werden. Gericht rügt BDMP durch die Blume.

 

Jetzt gibt es Leute, die ernsthaft genau das von den Verbänden verlangen und empört sind, das die den Unfug nicht mitmachen wollen.

Bearbeitet von ASE
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Gerade eben schrieb drummer:

Und ich beziehe meine Kritik  immer noch auf den WSV 1850 und nicht auf den BDMP.

 

Na dann sag du, wie der WSV seine Bedürfnisbescheinigungsregelungen gestalten sollte. Dabei bitte beachten: VGH Urteile und auch das Waffengesetz gelten für alle Verbände. So wie es der BDMP gemacht hat, war es schonmal mist.

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vor 17 Minuten schrieb ASE:

Na dann sag du, wie der WSV seine Bedürfnisbescheinigungsregelungen gestalten sollte. Dabei bitte beachten: VGH Urteile und auch das Waffengesetz gelten für alle Verbände.

 

Minimale Erfüllung im Sinne der Mitglieder und nach den Vorgaben des Gerichtsurteils: Die Vereinsmeisterschaft ist als Wettkampfnachweis ausreichend. Alternativ (NICHT ZUSÄTZLICH) ist auch ein andere Wettkampf nach Sportordnung möglich (Rundenwettkampf, Pokalschiessen, ...).

 

Parallel erwarte ich vom Verband, den Bedürfnisnachweis im Überkontingent (und nur diesen und nicht tausend Nebenkriegsschauplätze!) zum BVerwG zu tragen. Aber das überlässt man ja lieber den Mitgliedern, die dann eventuell per Nebenkriegsschauplatz bzw. individueller Fakten Munition für weiteren Schwachsinn liefern.

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vor einer Stunde schrieb drummer:

 

Minimale Erfüllung im Sinne der Mitglieder und nach den Vorgaben des Gerichtsurteils:

 

Eine solche Vorgabe stand im VGH-Urteil nicht drin, da es aufgrund der Qualität der Bescheinigungen der Klärung der Frage "wie viel pro Waffe" gar nicht mehr bedurfte.

 

vor einer Stunde schrieb drummer:

Die Vereinsmeisterschaft ist als Wettkampfnachweis ausreichend.

 

Und genau da ist der Kasus Knacktus:  WO nimmst du diese Behauptung her? Ja genau, aus der vermaledeiten WaffVwV,  von 2012....  Im Entwurf der 2008er Änderung steht aber klar "unterste Bezirksebene". 

Wo ist hier jetzt die "das muss man wörtlich Lesen"-Fraktion? Nicht da? Wie immer wenn einem das wörtlich geschriebene nicht passt.  Bezirksebene ist nicht Vereinsebene.

 

Nun hat der WSV eine Regelung, welche von den Behörden akzeptiert wird, und beinhaltet, das die VM doch akzeptiert wird, sofern noch ein weiterer Wettkampf auf "unterster Bezirksebene" in 24 Monaten absolviert wird. Für manche Verrat an der eigenen Bequemlichkeit, vermutlich wäre ihnen nur KM lieber, weil man dann noch dickere Backen machen kann.

 

vor einer Stunde schrieb drummer:

Alternativ (NICHT ZUSÄTZLICH) ist auch ein andere Wettkampf nach Sportordnung möglich (Rundenwettkampf, Pokalschiessen, ...).

 

Wettkämpfe. Das ist Plural. nichts mit einem.

 

vor einer Stunde schrieb drummer:

Parallel erwarte ich vom Verband, den Bedürfnisnachweis im Überkontingent (und nur diesen und nicht tausend Nebenkriegsschauplätze!) zum BVerwG zu tragen.

Wie genau sollen sie das tun? Indem sie ihre Zulassung als Verband riskieren, Schwachsinns-Bescheinigungen mit Garantie der Nicht-Anerkennung ausstellen,  damit ein paar Sofahocker,  die sich zu fein für 2 VM+1xKM in pro ÜK-Waffe und 24 Monate  sind noch die 10te KW behalten dürfen? Ich weis nicht ob dir klar ist, dass die Verbände eine Aktenhaltung zu den Bedürfnisbescheinigungen haben und zusammen mit der NWR-Statistik durchaus eine Vorstellung davon besitzen, wie groß das "Problem" ist. Es sind übrigens Sportverbände, nicht "Waffenbeschaffungsverbände". Das ist hier auf WO das große Missverständnis. Klein ist hingegen die Zahl der tatsächlich Betroffenen

 

vor einer Stunde schrieb drummer:

 

Aber das überlässt man ja lieber den Mitgliedern, die dann eventuell per Nebenkriegsschauplatz bzw. individueller Fakten Munition für weiteren Schwachsinn liefern.

 

Für die meisten Mitglieder aller Verbände ist das eine brauchbare Regelung. "Betroffen" sind lediglich Leute die nicht ausreichend Wettkämpfe schießen, weil sie ihr Überkontingent einfach zum verkappten Sammeln haben oder Leute die ihre liberaleren Vorstellungen zum Waffenrecht irgendwie über das Vehikel Verband  mittels der Methode "möglichst-wenig-Schießen" durchtrotzen wollen, was ein denkbar ungeeigneter Ansatz ist, andersherum würde eher Schuh draus.   

 

 

 

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IMHO sollten wir Froh sein, das ein Verband eine erfüllbare Regelung mit den Behörden gefunden hat. Solange das mit den 10 Jahren nicht dahingehend geändert ist das es AUCH die Überkontingentwaffen betrifft sollten wir mit so einer Regelung leben können. Zumindest in dem Bereicht sollte dann jetzt kein Amt wieder seinen eigenen Scheiss zurechtzimmern, der mit Sicherheit höher aufgehängt würde. Meckern kann man immer........................................und ist ja auch so einfach.

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vor 2 Minuten schrieb ASE:

Nun hat der WSV eine Regelung, welche von den Behörden akzeptiert wird, und beinhaltet, das die VM doch akzeptiert wird, sofern noch ein weiterer Wettkampf auf "unterster Bezirksebene" in 24 Monaten absolviert wird. Für manche Verrat an der eigenen Bequemlichkeit, vermutlich wäre ihnen nur KM lieber, weil man dann noch dickere Backen machen kann.

 

Nein, vor allem weil es auch noch Rundenwettkämpfe und Pokalwettkämpfe gibt. Irgendwelche Dokumente von 2008 haben es dagegen nie in irgendwelche Gesetze/Verordnungen geschafft und wären durch die Erklärung (also den "Willen des Gesetzgebers") nach der letzten Änderung, dass nach 10 Jahren "Schluss ist", sowieso nicht mehr aktuell.

 

vor 2 Minuten schrieb ASE:

Wettkämpfe. Das ist Plural. nichts mit einem.

 

Gibt halt auch noch die Zeitachse. D.h. die Wettkämpfe müssen nicht in einem Jahr sein.

 

vor 2 Minuten schrieb ASE:

Wie genau sollen sie das tun? Indem sie ihre Zulassung als Verband riskieren, ...

 

Ich wüsste nicht, dass der BDMP jetzt seine Zulassung verloren hat. Vielleicht muss er nachbessern. Das war's dann aber auch. Da ist die Annahme, der DSB könnte deswegen seine Zulassung verlieren geradezu lächerlich.

 

vor 2 Minuten schrieb ASE:

Klein ist hingegen die Zahl der tatsächlich Betroffenen

 

Richtig. Ich rate schon länger jedem davon ab, das Grundkontingent zu überschreiten. Jeder der Familie hat soll lieber seine Familie mitziehen (selbst wenn die nicht schiessen möchte). 4 Personen = 8 Kurzwaffen im Grundkontingent. Erweiterter Familienkreis: 16 Personen = 32 Kurzwaffen im Grundkontingent. Damit lässt sich schon etwas anfangen, ohne im Bürokratur-Wahnsinn zu ersticken.

 

vor 2 Minuten schrieb ASE:

Für die meisten Mitglieder aller Verbände ist das eine brauchbare Regelung.

 

Für die meisten Schützen ist Bürokratieabbau eine vernünftige Regelung. Und wenn man (bzw, die Familenmitglieder) dafür Lügen muss, dann ist das absolut vertretbar!

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vor 10 Minuten schrieb PetMan:

IMHO sollten wir Froh sein, das ein Verband eine erfüllbare Regelung mit den Behörden gefunden hat.

 

Am besten finden wir selbst eine Lösung. Wenn man sich auf unsere "Interessens"vertretungen verlässt, dann sind wir verlassen. Grundkontingent für jedes Familienmitglied ist die Lösung.

 

vor 10 Minuten schrieb PetMan:

Zumindest in dem Bereicht sollte dann jetzt kein Amt wieder seinen eigenen Scheiss zurechtzimmern, ...

 

Ich würde nicht darauf wetten, dass sich die üblichen verdächtigen DEMNÄCHST den nächsten sinnlosen Scheiss zurechtbiegen. Das Prinzip Hoffnung wurde schon lange empirisch als falsch nachgewiesen.

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vor 47 Minuten schrieb drummer:

 

 Irgendwelche Dokumente von 2008 haben es dagegen nie in irgendwelche Gesetze/Verordnungen geschafft und wären durch die Erklärung (also den "Willen des Gesetzgebers") nach der letzten Änderung, dass nach 10 Jahren "Schluss ist", sowieso nicht mehr aktuell.

 

 "Irgendwelche Dokumente" wie du das nennst,  sind die Gesetzesentwürfe, die regelmäßig in allen Bereichen zur Erforschung des Gesetzgeberwillens  von Gerichten herangezogen werden.

 

Die Aussage des damaligen Innenministers Seehofer ist nicht der Wille des Gesetzgebers. Gesetzgeber ist das Parlament(Legislative) nicht das Ministerium(Exekutive) Soviel verfassungsrechtliches 1 x 1 sollte man schon mitbringen in die Diskussion.

 

 

 

vor 47 Minuten schrieb drummer:

Ich wüsste nicht, dass der BDMP jetzt seine Zulassung verloren hat. Vielleicht muss er nachbessern. Das war's dann aber auch. Da ist die Annahme, der DSB könnte deswegen seine Zulassung verlieren geradezu lächerlich.

 Du sagst es ja selbst der BDMP muss nachbessern. Nach welchen Maßstäben das wohl erfolgt? Am Ende nach dem VGH-Urteil? 

 

vor 47 Minuten schrieb drummer:

 Damit lässt sich schon etwas anfangen, ohne im Bürokratur-Wahnsinn zu ersticken.

 

ein paar Wettkämpfe in 2 Jahren sind Bürokratur... man kann sich natürlich künstlich reinsteigern 

 

vor 47 Minuten schrieb drummer:

Und wenn man (bzw, die Familenmitglieder) dafür Lügen muss, dann ist das absolut vertretbar!

Urkundenfälschungen im Kontext des WaffG sind gift für die Zuverlässigkeit. Verstehe ich das jetzt richtig: Du drangsaliert Familienmitglieder zur Lügen damit DU mehr Waffen haben kannst?

Und: Warum darfst du Lügen und die Politik nicht? Sollen Verbandssachbearbeiter für DICH lügen?

Bearbeitet von ASE
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Ich bleibe dabei, wer die Anforderung von 2 VM plus nur einer KM in 24 Monaten für übertrieben hält ist kein Sportschütze und hat somit keinen sportlichen Anspruch .

 

Was mir aber Bauchschmerzen bereitet, ist tatsächlich die geforderte Dokumentation der für den Wettkampf verwendeten Waffe. Auf den angesprochenen Ebenen VM, KM usw.

sind ehrenamtliche Leute, Schiessportleiter usw. tätig, und hier herrscht, das ist kein Vorwurf, vielleicht nicht immer in allen Belangen eine solche Genauigkeit der nachhaltigen

Dokumentation vor wie das hier notwendig wäre, wenn die Behörden für Jahre zurückliegende Wettkämpfe den Nachweis der verwendeten Waffe fordern sollten.

Dazu ist die Waffe dann vielleicht mal getauscht worden, also müssen Daten dann mit dem zeitlichen WBK-Eintrag abgeglichen werden.

 

ASE, ich teile vieles, was Du schreibst, aber an dieser Stelle finde ich es schwierig...

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vor 40 Minuten schrieb MB69:

Ich bleibe dabei, wer die Anforderung von 2 VM plus nur einer KM in 24 Monaten für übertrieben hält ist kein Sportschütze und hat somit keinen sportlichen Anspruch .

Und was genau ist dabei dein Problem? 

Ich kenne auch einige Leute, die ein Motorrad in der Garage haben und von einem TÜV Termin zum nächsten keine 500 km fahren... 

Sollen die ihre Motorrad abgeben müssen? 

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vor 1 Stunde schrieb MB69:

Ich bleibe dabei, wer die Anforderung von 2 VM plus nur einer KM in 24 Monaten für übertrieben hält ist kein Sportschütze und hat somit keinen sportlichen Anspruch .

 

Du willst hier bestimmen wer ein Sportschütze ist und wer nicht. Mit solchen Aussagen bist Du falsch in einem Waffenforum.

Nimm andere Medikamente, oder geh zu einem guten Arzt.

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