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IGNORED

Landratsamt"schlägt zu"


Gast

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vor 32 Minuten schrieb Hephaistos:

Nicht ganz. Wenn eine Behörde restriktiv ist, gibt sie keine Zeit zur Veräußerung, sondern stellt erst einmal kostenpflichtig die Erben WBK aus. Dann bleibt allerdings viel Zeit . . . 

Dann legt man Widerspruch ein und Zack, ist Zeit genug. 

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vor 2 Stunden schrieb ACR:

 

Was hast Du erwartet? Ein Überraschungsei mit Familiendrama, Behördenwillkür und ausländischen Geheimdienst als Schmankerl?

Das ging aus meinem Startpost nicht hervor.

 

 

...Äh, irgendwie klang es aber danach... Wenn da zu lesen war:

"...stand 2 Tage später das Landratsamt vor der Tür und wollt an den Waffentresor. Da keiner die Nummernkombi kannte, wurde aufgebrochen und die Waffen "sichergestellt"."

 

Das hört sich in der Darstellung bzw. Kürze schon einigermaßen spekakulär an.

 

Aber du hast es ja später präzisiert, und danach klang es dann nicht mal mehr halb so dramatisch.

 

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vor 6 Minuten schrieb karlyman:

Das hört sich in der Darstellung bzw. Kürze schon einigermaßen spekakulär an.

 

Touchée! Ich gebe zu, das kann Kopfkino verursachen. War aber nicht beabsichtigt.

 

Leider ist meine Schwägerin nicht die genaueste Quelle, wenn es um dieses Thema geht.  Und wenn man genauer nachfragt, wird es eher unkonkreter (2 Tage vs 1 Woche).

 

 

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vor 31 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Mitteilung vom Einwohnermeldeamt

Die ging subito an die KV.

 

Das Versäumnis lag klar bei der Kreisverwaltung....

 

Dort gab es zum damaligen Zeitpunkt in dem betreffenden Referat 4 SB!

Aber Urlaub, Langzeit-Krank und sonstige Probleme sorgten dafür, daß dieser Fall irgendwie "liegengeblieben" ist.

 

Kommt halt vor, obwohl es nicht Vorkommen sollte. Wo Menschen arbeiten passieren auch mal Fehler. 

 

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vor einer Stunde schrieb Micha176:

Kommt halt vor, obwohl es nicht Vorkommen sollte. Wo Menschen arbeiten passieren auch mal Fehler. 

 

das Problem:

bei mitarbeitern von behörden sind diese VERSÄUMNISSE immer KEIN problem! da keine konsequenzen!!!

beim dummen Michel aber sofort ein RIESEN problem! mit ALLEN rechtlichen konsequenzen!!!

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In BW probiert man gerne mal den Dummenfang: Bei der Witwe eines Freundes wollte der Freund und Helfer von D1 (die heißen/hießen dort so) gleich am Fundtag der Leiche in den Waffenschrank! Blöderweise ein Anwalt im Freundeskreis gewesen. Dann wurde halt die relevante Waffe geladen der Witwe im Beisein des Anwalts zeitnah zurück gebracht und plötzlich wollte niemand mehr an den Tresor. Der PVB habe vorgeschlagen, die restlichen geladenen Kammern (Perkussionsrevolver) sollte der umfassend sachkundige Rechtsbeistand in Ermangelung eines Geschoßziehers doch im Garten des innerstädtischen Mehrfamilienhauses warm entladen. (Hat er nicht gemacht)

 

Bei der geschilderten Lage des Threadstarters wäre die Gage des Anwalts eine gute Idee?

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Am 2.9.2022 um 08:55 schrieb ACR:
  1. Was würde passieren, wenn man ihnen den Zugang verweigert? Ich habe meine Familie instruiert, dass niemand vom LRA ins Haus gelassen wird, wenn ich nicht da bin. Kommt dann Gefahr im Verzug?

 

Erst mal wir gar nichts passieren, außer dass die Herren vom LRA unverrichteter Dinge wieder abdackeln werden...

Gefahr im Verzug zieht hier nicht, Tresor ist verschlossen, keiner kennt die Kombi, Waffen sind also erstmal sicher verwahrt.

Ansonsten hätte ja auch zu Lebzeiten des Waffenbesitzers permanent "Gefahr im Verzug" durch Familienangehörige bestanden.

 

Vermutlich werden die dann mit Polizei erneut erscheinen. Sofern sie einen richterlichen Durchsuchungs-/Sicherstellungsbeschluss haben, wäre das auch rechtlich zunächst o.k..

Ob ein solches Vorgehen des LRA, statt auf Kooperation auf Konfrontation zu setzen, sinnvoll für alle Beteiligten ist, steht wiederum auf einem ganz anderen Blatt...

 

Würde das in meinem Verwandten-/Bekanntenkreis passieren, würde alles darangesetzt, dass mit den Waffen bis zur endgültigen Klärung der Erbverhältnisse erst mal überhaupt nichts geschieht.

 

 

Am 2.9.2022 um 08:55 schrieb ACR:

Meine Vermutung ist aber, dass die einfach mit ihrer Amtlichkeit die Witwe beeindruckt haben, und diese dann allem zugestimmt hat und froh, das Zeug loszuwerden. Traute sich deshalb nicht, NEIN zu sagen (siehe Post von Proud  NRA Member). Darf eine Behörde so vorgehen?

 

Das wird häufig so gemacht, dass die trauernde Witwe überrumpelt wird. Funktioniert auch oftmals, schließlich hat die in dem Moment andere Sorgen als die Waffen des Ehemannes.

Entscheidend ist auch nicht, ob eine Behörde das "darf", es wird eben einfach gemacht.

Über Gründe kann man nur spekulieren, vermutlich ist man von Seiten der Obrigkeit froh über jede vernichtete Waffe.

 

Der Staat sollte mal seine grauen Zellen ein wenig anstrengen, zu was auf Dauer ein so übergriffiges Verhalten wie im vorliegenden Fall (wenn es denn so war) führen könnte...🤔

Nicht alle Tresore haben Zahlenschlösser und oftmals kennen Angehörige den Aufbewahrungsort der Schlüssel oder die Kombi bei Zahlenschlössern, auch wenn dieses natürlich nicht sein darf.

Mich würde mal interessieren, was die sagen, wenn die auf einmal einen komplett leeren Tresor nach einer solchen Aktion wie o.g. vorfinden und auf die Frage nach dem Verbleib der Waffen von den 

Angehörigen nur ein "...keine Ahnung, fragen Sie doch mal den Erblasser..." kommt...

 

Nicht jeder hat Interesse an Waffen, ich könnte mir aber vorstellen, dass es ganz viele Leute gibt, die liebend gerne für eine Billig-Pumpflinte EUR 2.000,- + oder für eine Glock EUR 4.000,- + zahlen würden...

 

Man kann mit den meisten Behörden alles ordentlich regeln, dazu gehört aber ein vernünftiger und respektvoller Dialog auf Augenhöhe. 

Sollte die Behörde aber den "wir können auch anders-Larry" raushängen lassen, ist das ihre ureigene Entscheidung. Das kann der Bürger aber auch...

Ob das der inneren Sicherheit zuträglich ist ? Ich weiß nicht... 🤔

 

Bearbeitet von Wauwi
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vor 11 Minuten schrieb Wauwi:

Mich würde mal interessieren, was die sagen, wenn die auf einmal einen komplett leeren Tresor nach einer solchen Aktion wie o.g. vorfinden und auf die Frage nach dem Verbleib der Waffen von den 

Angehörigen nur ein "...keine Ahnung, fragen Sie doch mal den Erblasser..." kommt...

Komplett leer wahrscheinlich nicht, aber mal ein oder zwei weniger gibt es glaube ich öfter... 

Zumindest sind mir zwei Fälle persönlich bekannt... 

Hat aber bei den Beamten keinen Stress ausgelöst... 

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vor 12 Stunden schrieb Wauwi:

Nicht jeder hat Interesse an Waffen, ich könnte mir aber vorstellen, dass es ganz viele Leute gibt, die liebend gerne für eine Billig-Pumpflinte EUR 2.000,- + oder für eine Glock EUR 4.000,- + zahlen würden...

 

Nur Blöde/Leute mit mangelnden Kontakten in der Szene, zu der sie eigentlich gehören wollen. Aus Deutschland sind mir keine Untersuchungen bekannt, aber bei den Amis jedenfalls sollen die Schwarzmarktpreise tendentiell eher niedriger als die des legalen Marktes sein. Klar, Diebesgut, keine Steuern, keine Gebühren für Backgroundcheck, Gewerbetreibende, die genauso wie Drogenverticker unter Mindestlohn pro Stunde machen, dazu das Risiko, eine Kanone zu bekommen, nach der wegen eines Mordes schon gesucht wird, das drückt den Preis.

Bearbeitet von Proud NRA Member
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vor 24 Minuten schrieb erstezw:

In den 90ern hat mal jemand mit Faktenwissen Zahlen genannt, das war etwa wie im Laden. Aber nur im Westen, im Osten gab es Sowjetware zum Ramschpreis. 

Damals war „Käufermarkt“.

 

Irgendwo habe ich aufgeschnappt, daß der deutsche David S. aus München 3500,- für seine Glock bezahlt haben soll.

 

Wobei ich heute eher Short gehen würde, bei der aktuellen Entwicklung.

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vor 10 Stunden schrieb erstezw:

Denk mal an die Wertsteigerung bei Alteisen, nur wenn man einen Propelleradler draufstempelt. 

Ist das nicht Präzisionsfördernd?

 

Aber ne Glock Gen 1 mit dem Vieh ist auch etwas … unglaubwürdig.

 

Mir persönlich unbegreiflich, wie so etwas wertsteigernd sein soll. Wenn es Original von damals drauf ist gehört es von mir aus zum Originalzustand dazu. Aber daran den Wert zu bemessen ist sehr naja. Bin aber auch schießer und kein Sammler.

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Das ist ggf. OT aber ich habe mal gehört, dass die Beschussämter die Signatur jeder Waffe aufzeichnen und an ein Zentralregister weitergeben, also z.b die Feldeindruckspuren bei Geschossen. Damit wäre eine abhandengekommene Legalwaffe "nach Anwendung" leicht identifizierbar. Das Problem haben dann die Erben.

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vor 5 Minuten schrieb ACR:

Damit wäre eine abhandengekommene Legalwaffe "nach Anwendung" leicht identifizierbar. Das Problem haben dann die Erben.

Naja.... Erstens halte ich das grundsätzlich für ein Gerücht.... 

Es gibt ja nicht wenige, die sind der Meinung, dass in der Großserie gar nicht jede Waffe einzeln beschossen wird... 

 

Und ansonsten wie @762 schon schrieb ändert sich der Laufabrieb mit Benutzung und zusätzlich musst du ja erstmal ein komplettes Geschoss finden... Schau mal bei euch in den Kugelfang... Das meiste zerlegt sich doch... In freier Wildbahn findest wahrscheinlich nur einen Bruchteil der schrappnele wieder... 

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vor 7 Minuten schrieb ACR:

Das ist ggf. OT aber ich habe mal gehört, dass die Beschussämter die Signatur jeder Waffe aufzeichnen und an ein Zentralregister weitergeben, also z.b die Feldeindruckspuren bei Geschossen. Damit wäre eine abhandengekommene Legalwaffe "nach Anwendung" leicht identifizierbar. Das Problem haben dann die Erben.

Da musst Du aber noch drei Mitgläubige finden die das noch fünfmal in Foren schreiben und es ist Tatsache.

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