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IGNORED

Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent


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Geschrieben

Moin,

 

in einer Facebook-Gruppe ist ein Schreiben der Waffenbehörde der Landeshauptstadt Stuttgart aufgetaucht.

 

Der Betroffene soll mit jeder Waffe, die er über dem Grundkontingent besitzt, einen entsprechenden Bedürfnisnachweis (Teilnahme an Wettkämpfen) erbringen.

 

Nach Angabe des einstellenden Users auf Facebook ist der Sportschütze bereits seit 20 Jahren Inhaber einer WBK.

 

Wo wird noch so gehandelt?

@ASEa hat es ja bereits angekündigt.

Wie positionieren sich die Verbände?

@Friedrich Gepperth

Geschrieben

Interessant wäre zu wissen, welche Bedeutung die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz hat und ob diese nun noch gültig ist.

Die ist ja aus 2012; ist die noch aktuell?

 

Vielleicht kann hier jemand etwas dazu schreiben?!?

 

Was ist mit den Waffen über Kontingent von vor 07/2009.

 

Trifft das vielleicht hier zu?

 

Ich zitiere mal:

 

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) Vom 5. März 2012

 

"14.3.....

Eine rückwirkende Anwendung auf Altfälle, in denen bereits vor dem 25. Juli 2009 (Inkrafttreten der Waffenrechtsnovelle 2009) ein Überschreiten des Grundkontingents zugestanden wurde, ist nicht vorgesehen, so dass die allgemeinen waffen rechtlichen Grundsätze gelten: – Mangels Rückwirkung können die Waffenbehörden in Altfällen keine nun um die Bestätigung der regelmäßigen Wettkampfteilnahme ergänzten Bedürfnisbescheinigungen nachfordern. – Ein Widerruf einer Erlaubnis, das Grundkontingent zu überschreiten, kommt in Betracht, wenn die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erkennbar dauerhaft nicht mehr erfüllt sind. § 45 Absatz 3 Satz 1 ist zu beachten."

 

Inst

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb Elo:

Interessant ist in dem von dir verlinkten Schreiben der Hinweis auf das Datenblatt, das für jede einzelne Überkontingentswaffe beiliegt. Das heißt doch, die Behörde definiert, welche deiner Waffen zum Überkontingent zählen. Wissenswert wäre das Kriterium, nach dem die das machen - Erwerbsdatum?

 

Ansonsten: So weit, so erwartbar. Im Schreiben steht nichts anderes als das, was Par. 14 Abs. 5 WaffG vorgibt. Genau deshalb nehme ich mit meinen Überkontingentswaffen jeden Wettkampf mit, der in halbwegs fahrbarer Entfernung stattfindet.

Geschrieben

Habe ich (LK Tübingen) auch in ähnlicher Form erhalten. Sie verlangen einen Nachweis von meimem Verband. Da dieser (BDS) so etwas aber nicht ausstellen kann (wie soll der Verband die Verwendung meiner einzelnen Waffen bei Wettkämpfen erfassen?), habe ich einen Schrieb von meinen Verein ausstellen lassen. 

Nach Rücksprache mit der Behörde reicht das mal, sie bestehen jedoch auf dem Nachweis des Verbands, sobald dies möglich ist.

Geschrieben

Das ganze ist auch schon im BDMP Landesverband BaWü ein Thema. Wie das dort dann letztendlich gehandhabt wird, ist mir aber noch nicht bekannt. Zumindest bezüglich der jeweils eingesetzten Waffe, lässt sich dies aber beim BDMP belegen, wenn der jeweilige Schütze seine Termine und Waffen ordentlich auf den Vordrucken im BDMP Schießbuch einträgt.

 

Von meinem LRA wurde bisher noch nichts diesbezügliches gefordert, wie ich es ja kürzlich in einem anderen Faden beschrieben habe.

 

Sollte sich dieses Verfahren landes- bzw. deutschlandweit durchsetzen, wird für viele Schützen bald das böse Erwachen kommen. Vor allem wenn es stimmt, dass im genannten Fall, der Schütze schon über 10 Jahre im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist. Viele wiegen sich da in falscher Sicherheit.

 

Nicht ganz unschuldig an dieser Schoße, ist ja ein allerseits beliebtes Forumsmitglied und sein egoistischer Dauerstreit mit seiner Behörde 🤬 Danke dafür 😤

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb tont:

Zumindest bezüglich der jeweils eingesetzten Waffe, lässt sich dies aber beim BDMP belegen, wenn der jeweilige Schütze seine Termine und Waffen ordentlich auf den Vordrucken im BDMP Schießbuch einträgt.

Keine Ahnung, was man beim BdMP so macht... 
In meiner kleinen Miniwelt ist es allerdings nicht üblich, dass die jeweilige konkrete Waffe beim schießen erfasst wird.
 

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb tont:

BDMP Schießbuch einträgt.

Welches gesetzlich gefordertes Schießbuch?

Über Urkunden kann der BDS das aber bei den meisten Waffen. Die musst du ihm natürlich zzr Verfügung stellen. 

Geschrieben

Nix gesetzlich, Vereinssatzung. Der BDMP hat festgelegt, dass seine Mitglieder das BDMP-Schießbuch führen müssen.

Kannst du natürlich auch lassen, aber dann darfste dich nicht beschweren, wenn du in so einem Fall hier im Regen stehst.

 

Damit kommt der BDMP seiner gesetzlichen Pflicht nach, die Schießtermine seiner Mitglieder zu dokumentieren. Und sinnvollerweise trägt man bei Wettkämpfen ein welche Waffen man benutzt hat, ja.

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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb pulvernase: Der BDMP hat festgelegt, dass seine Mitglieder das BDMP-Schießbuch führen müssen.

Genau so läuft das. Eintragungen werden vom jeweiligen Schiessleiter abgestempelt. Damit kann ich meinem LV gegenüber auch jederzeit belegen, welchen Wettkampf ich wann mit welcher Waffe geschossen habe. Und der Verband kann mir dann ruhigen Gewissens die entsprechende Bescheinigung für die Behörde ausstellen. Mein Schiessbuch bekommt nur der Verband, die Behörde geht das gar nix an!

 

Allerdings ist beim BDMP auch klar definiert, was ein Ranglistenturnier ist: Mindestens 8 Teilnehmer aus mindestens 3 SLGs und der Wettbewerb ist vorher beim Verband anzumelden. Irgendein vereinsinternes Schinkenschiessen einmal im Jahr, wie das manche hier vorschlagen, reicht beim BDMP jedenfalls nicht, um als Wettkampfteilnahme zu gelten.

 

 Ich bezweifle übrigens auch, dass ein Wettbewerb pro Jahr in irgendeinem Verband langt, um die „regelmäßige Wettkampfteilnahme“ bescheinigt zu bekommen. Aber das ist natürlich nur das: Meine Meinung.

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb pulvernase:

Damit kommt der BDMP seiner gesetzlichen Pflicht nach, die Schießtermine seiner Mitglieder zu dokumentieren.

Dazu ist das persönliche Schiessbuch aber nur EINE Möglichkeit. Das dumme ist nur, das IM GESETZ das Schiessbuch weder genannt, gefordert oder normiert wurde.Es gibt einfach keine gesetzliche Verpflichtung ein Schiessbuch zu führen noch gibt es Vorgaben wie es aus zu sehen hätte. Was der BDMP macht ist seine Sache, Gesetz ist das aber nicht! ICh führe Beruflich einen Terminkalender, da könnte ich mir meine Schiesstermine auch drin notieren. Oder im Handy im Kalender. Oder auf der Wohnzimmertapete. Oder ich geh mir im Fall der Fälle der Fälle die Schiesskladde des Vereinsstandes suchen und hole mir da meine Termine raus. Da hat der Verein übrigens auch seine Pflicht zur Dokumentation genüge getan mit. Oder ich verweise auf die Rundenkämpfe die ich Schiesse für den Wettkampfnachweis. ( Hab mal meiner SB gesagt sie kann ja meinen namen googlen wenn sie wissen will ob ich noch schiesse) . Alles möglichkeiten die man hat, aber KEINER muss laut Gesetz ein persönliches Schiessbuch führen. Nichtsdestotrotz führe ich FÜR MICH ein solches. Das geht aber die Behörde so gar nix an.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb pulvernase:

Im §15 WaffG, sollte inzwischen eigentlich jeder hier kennen.

 

Zitat

Als Schießsportverband im Sinne dieses Gesetzes wird ein überörtlicher Zusammenschluss schießsportlicher Vereine anerkannt, der im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diese einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der letzten 24 Monate vor Prüfung des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 führen

Ich denke mal Du meinst diesen Teil (den ich der Übersichtlichkeit halber mal in einen Satz zusammengefügt habe) und da muss ich leider sagen: Nein! Dort steht das der Verband den Verein verpflichtet und überprüft das diese (der Verein) einen Nachweis über die Häufigkeit und Aktivitäten der Mitglieder führt. Darum wird sich vermutlich jeder in eine Liste am Schiesstand eintragen müssen weil nur damit der Verein seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommt dies dem Verband gegenüber nachzuweisen. 

Das Schiessbuch ist aus gesetzlicher Sicht damit nicht erforderlich auch wenn es natürlich sehr Sinnvoll ist. Wenn der BDMP nun von jedem Mitglied fordert den Verbandseigenen Vordruck zu verwenden, so mag das sinnvoll sein ist aber letzten Endes eben eine Verbandinterne und keine gesetzliche Pflicht.

 

Und wenn ich mich nun im Verein in die Kladde eintrage dann steht da wann ich geschossen habe, auf welchem Stand und welches Kaliber. Wenn ich eine bestimmte Disziplin geschossen habe kann ich das auch eintragen, bei den allermeisten steht da aber nur "Training". Mein Verein weiss somit nicht wann ich mit welcher Waffe geschossen habe sofern ich nicht Vereinswaffen benutze (die natürlich nochmal an anderer Stelle dokumentiert werden) und könnte dies damit auch dem Verband gegenüber nicht bestätigen und damit könnte der Verband diese Bestätigung natürlich auch nicht gegenüber dem Amt ausstellen.

Das ich für mich persönlich nochmal eine excel führe in der ich aufführe wann ich mit welcher Waffe wieviel Schuss gemacht habe ist rein mein privatvergnügen und nirgendwo gefordert (könnte mir aber in so einem Fall helfen falls diese Liste anerkannt wird)

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb BlackFly:

da muss ich leider sagen: Nein!

 

vor 7 Minuten schrieb PetMan:

das IM GESETZ das Schiessbuch weder genannt, gefordert oder normiert wurde

 

Hab ich ja auch nie behauptet. Ich habe geschrieben:

vor 37 Minuten schrieb pulvernase:

Nix gesetzlich, Vereinssatzung. Der BDMP hat festgelegt, dass seine Mitglieder das BDMP-Schießbuch führen müssen.

Kannst du natürlich auch lassen [...]

 

Weiter unten sage ich dann:

vor 38 Minuten schrieb pulvernase:

Damit kommt der BDMP seiner gesetzlichen Pflicht nach, die Schießtermine seiner Mitglieder zu dokumentieren.

 

 

Also, wir fassen zusammen: Niemand hat behauptet, dass man von Gesetzes wegen ein Schießbuch führen muss. Aber der Verband ist gesetzlich verpflichtet, die Schießtermine zu erfassen. Der BDMP hat sich entschieden, im Rahmen seiner Satzung die Führung eines Schießbuchs von seinen Mitgliedern zu verlangen.

Geschrieben

Der Verband ist gesetzlich verpflichtet den Verein dazu zu verpflichten und zu kontrollieren das der Verein diese Termine erfasst.

Daraus ergibt sich keine gesetzliche Verpflichtung für den Verband diese Termine zu dokumentieren!

 

Die Entscheidung des BDMP dafür ein einheitliches Schiessbuch von seinen Mitgliedern zu verlangen ist auch durchaus Sinnvoll, nur müsste dieses vermutlich ggf. geändert werden das in Zukunft auch die Waffe mit SN darin aufgeführt werden kann falls dieses vorgehen in Stuttgart nun Schule machen sollte

Geschrieben

Der BDMP hat aber keine klassische Verbandsstruktur wie es z.B. der DSB hat. Die Schützen sind direkt Mitglied im BDMP, nicht so wie z.B. beim DSB, in dem nur seine Landesverbände Mitglied sind, in denen wiederum die örtlichen Vereine Mitglied sind, in denen dann letztendlich die Schützen Mitglied sind.

Deswegen ist der BDMP e.V. zur Dokumentation verpflichtet.

 

 

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