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Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent


P22

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vor einer Stunde schrieb Clayshooter:

Muss man halt schnell sein, bei den Ausschreibungen steht ja in aller Regel mit dabei, ab wann die Anmeldung auf ist.

 

 

Das ändert am Gesamtproblem nichts.

Die einen sind schnell, die anderen fallen zwangsläufig hinten herunter...

 

So wird, im Ergebnis, das Spiel der Politik ("Abschmelzen" LWB) gespielt.

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vor einer Stunde schrieb karlyman:

 

Das ändert am Gesamtproblem nichts.

Die einen sind schnell, die anderen fallen zwangsläufig hinten herunter...

 

So wird, im Ergebnis, das Spiel der Politik ("Abschmelzen" LWB) gespielt.

Dagegen haben wir schon vor 11 Jahren etwas gemacht. Unsere SLG schreibt jedes Jahr einen Vergleichswettkampf aus,

meistens in der letzten April Woche. Ab 2023 werden wir 2 Wettkämpfe ausschreiben einen im April einen im Oktober.

Wenn Du näheres wissen willst, dann bitte PN.

 

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vor 1 Stunde schrieb karlyman:

 

Das ändert am Gesamtproblem nichts.

Ich habe aber auch geschrieben, dass eine ganze Reihe von RLT-Ausrichtern das Angebot ausweiten (zusätzliche Tage=mehr Startplätze). Und was @geissi schreibt, stimmt auch: Vor Ort werden meistens noch Slots frei. Selbst auch schon so erlebt.

 

Wenn die Nachfrage nach Startplätzen nachhaltig steigt, wird sich auch das Angebot dem anpassen. Da müssen wir uns, glaube ich, keine Sorgen machen.

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@Clayshooter  Ich muss da widersprechen! Ich kenne einige Leute die seit Jahrzehnten Wettkämpfe ausgerichtet haben. Die haben Rasen gemäht auf der Schießbahn, Scheiben, Stände usw. hergerichtet. Den gastronomischen Bereich organisiert, Ausschreibungen und Einladungen erstellt usw. Diese Leute werden immer weniger!!! Viele von denen haben selber Probleme mit dem persönlichen Waffenbestand, bzw. sie haben einfach mit der Zeit die Schnauze voll, u.a. wegen der permanenten Verschärfung irgendwelcher Regeln zum Waffenbesitz.

 

Ohne diese Helfer, Arbeiter, Organisatoren gibt es keine Wettkämpfe! Zudem stelle ich fest, dass genau diese wichtigen Arbeiten hauptsächlich von Personen die teilweise weit über 60 Jahre alt sind, gemacht werden.

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Ich kann natürlich nicht für die Situation in anderen Verbänden sprechen, aber im BDMP, wo ich Mitglied bin, ist es wirklich kein Problem, Startplätze für eine ausreichende Zahl von Wettkämpfen zu bekommen - wenn man bereit ist, so 100 bis 150 km zu fahren.

 

Geh ruhig mal auf die Anmeldeseite, Anschauen geht auch als Nicht-Mitglied:

 

https://anmeldung.bdmp.de/index.php


Und das ist jetzt nur „der Rest vom Schützenfest“ für die verbleibenden Monate des Jahres. Das Angebot war dieses Jahr wirklich sehr umfangreich, da kann man echt nicht meckern.

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Hier im Saarland gab es "für mich " in diesem Jahr folgene möglichkeiten eines Vereinsübergreifenden Wettkampfes

 

BDS Landespokalschiessen, jeweils in den Vereinen, nur ein sehr abgespecktes Programm.

 

DSB Kreismeisterschaft

 

DSB Landesmeisterschaft

 

DSB Rundenkämpfe, die 2020 und 2021 auch nicht ausgetragen wurden.

 

Beim BDS konnte man ohne Qualifikation antreten, beim Rest eher nicht. Und meine neuste Überkontingentwaffe aus 2021 konnte ich da nicht einsetzen.

 

Und in eine Mannschaft für die RK kann  auch nicht jeder . Wir sind 2 Mannschaften für GK, also rund 10 Mann. Und haben 350 Mitglieder im Verein ( aber nicht alle davon haben Überkontingentwaffen)

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vor 5 Minuten schrieb PetMan:

BDS Landespokalschiessen, jeweils in den Vereinen, nur ein sehr abgespecktes Programm.

 

Da muss man flexibler werden. Wenn man ein Landespokalschiessen oder ein Rangliste oder wie man es auch immer  nennen will auf Fernwettkampfbasis austrägt, warum sich dann einschränken? Was die Schützen/Vereine an Ergebnissen melden wird aufgenommen. 

Bearbeitet von ASE
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vor 13 Minuten schrieb ASE:

Da muss man flexibler werden. Wenn man ein Landespokalschiessen oder ein Rangliste oder wie man es auch immer  nennen will auf Fernwettkampfbasis austrägt, warum sich dann einschränken?

Weil nicht jeder Verein die Vorraussetzungen hat um alles was auf einer LM geht auch auf dem heimischen Stand auszurichten.

vor 14 Minuten schrieb ASE:

Was die Schützen/Vereine an Ergebnissen melden wird aufgenommen. 

 

Und Ergebnisse von " Luftnummern " zu melden, soweit sind wir dann doch noch nicht.

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vor 2 Minuten schrieb PetMan:

Weil nicht jeder Verein die Vorraussetzungen hat um alles was auf einer LM geht auch auf dem heimischen Stand auszurichten.

 

 Und deswegen lieber manche Disziplin gar nicht austragen?

 

 

vor 2 Minuten schrieb PetMan:

 

Und Ergebnisse von " Luftnummern " zu melden, soweit sind wir dann doch noch nicht.

 

4-Augen-Prinzip? Wenn ich so anfange, dann kann ich auch unterstellen, daß die Schießtermine Luftnummern sind.

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Also beim BDMP Baden-Württemberg gab bzw. gibt es dieses Jahr folgende Wettkämpfe.

Jedes Mitglied kann daran ohne Voraussetzungen teilnehmen und es gab fast immer noch ausreichend Plätze

vor Ort auch ohne Voranmeldung. Ich war bei etwa der Hälfte der Wettkämpfe dabei.

 

Februar:

- LM PP1,PP2 NPA (Großkaliber KW)

- LM PP3, PP4  (Großkaliber KW)

 

März: 

- LM Sportpistole 1+2  (Großkaliber KW)

- LM DKS 1+2 (Kleinkaliber KW und LW)

- LG ZG ( Großkaliber LW 100m / 300m)

- RLT PCC 1500  (Großkaliber KW)

 

April:

- LM Dienstpistole  (Großkaliber KW)

- LM PCC 1500  (Großkaliber KW)

- LM Sports Carbine  (Großkaliber LW)

 

Mai:

- LM EPP  (Großkaliber LW)

- LM ZG1+4  (Großkaliber LW)

- LM Sport / Dienstgewehr  (Großkaliber LW)

 

Juni:

- RLT PP  (Großkaliber KW)

- LM Flinte

- Körschtalcup ( (Großkaliber KW)

 

Juli:

- LM FLinte

 

August:

- RLT Stebbach 3 Tage (fast ALLE Disziplinen bis auf Flinte)

 

September:

- RLT PPC 1500  (Großkaliber KW)

 

Oktober:

- LM Flinte

- RLP EPP  (Großkaliber LW)

- DKS Event (KK Parcours)

- Autumn Trophy
- ZG Herbst  (Großkaliber LW 100m / 300m)

 

November:

- Eichwaldcup  (Großkaliber KW)

- Eigene Vereinsmeisterschaft

 

Macht 24 Wettkämpfe oberhalb Vereinsebene, das meiste Landesmeisterschaften mit etlichen Disziplinen alleine im LV BaWü.

Sorry, wer da nix findet, dem kann ich auch nicht helfen.

 

Wenn das in anderen Verbänden kompliziert ist, muss man sich halt überlegen, ob man im richtigen Verband ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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vor 3 Stunden schrieb PPC Sniper:

Die haben Rasen gemäht auf der Schießbahn, Scheiben, Stände usw. hergerichtet. Den gastronomischen Bereich organisiert, Ausschreibungen und Einladungen erstellt usw.


Das ehrt diese Leute. Bringt ihnen aber in Sachen Waffenbesitz rein gar nix.

 

Genauso die Ansicht Aufsicht = Bedürfniserhalt.

 

Das sind eben Ansichten, nur nicht die des Gesetzgebers.

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vor 16 Stunden schrieb PetMan:

Mehrdistanz ohne entsprechenden Stand? 100m Disziplinen auf der 50m Bahn. Fallscheiben ohne Fallscheibenanlage? Nur mal 3 Beispiele............

 

Ja.

 

Und?

 

Ist das Saarland so groß, das man sein Ergebnis nicht bei einem Nachbarverein schießen kann? :blum:

 

 

Vielleicht hilft das dann auch, das es in manchen Vorstandgehirnen mal zum nötigen Shake-Hand wichtiger Neuronen führt. Fallplatte muss man halt genehmigen lassen, und Mehrdistanz ist jetzt auch kein Hexenwerk, auch wenn ggf Kosten anfallen. Aber es lässt sich schon was machen.

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Am 30.8.2022 um 23:26 schrieb ASE:

 

...

 

3.) Für Überkontingent nach §14 Abs 5 jenseits 3/2 hat der GG durch eine Änderung des alten Abs 2 auf den Abs 5 verweist, die Pflicht zum 12/18 Schießnachweis mit jeder Waffe wie sie nach neuer Auslegung bestünde geändert. Nicht für den Erwerb, denn hier gilt immer auch §14 Abs 3. Wohl aber für den Besitz, denn hier gilt auch §14 Abs 4: Also genereller Bedürfnisnachweis zum Waffenbesitz, entweder durch 6/4-Schießtermine oder Mitgliedsnachweis. Keinesfalls aber mit jeder Überkontingentswaffe, sondern nach den Regeln des §14 Abs 4.

 

 

Hierzu beachte man insbesondere die bis zum 31.12.2025 geltende Übergangsregelung des § 58 Abs. 21 WaffG ! (Glaubhaftmachung des Bedürfnisses auch durch Bescheinigung des Schützenvereines ausreichend). Erstaunlich, dass in diesem Thread noch niemand darauf hingewiesen hat.

 

Die Stadt Stuttgart geht mit keinem Wort auf diese Alternativmöglichkeit ein und fordert ausschließlich eine Bescheinigung vom Sportschützenverband. Das ist so klar rechtswidrig !!!

 

Gruß SBine

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@Sachbearbeiter

 

das ist nicht zutreffend, §58 Abs. 21 gibt diese Möglichkeit nur für Bedürfnisbescheinigungen zum Besitz nach §14 Abs 4

 

Zitat

(21) Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 kann das Bedürfnis nach § 14 Absatz 4 Satz 1 auch durch eine Bescheinigung des dem Schießsportverband angehörenden Vereins glaubhaft gemacht werden.

 

 

Für die Überkontingentswaffen wird aber nach  §14 Abs 5 bescheinigt und das darf ausschließlich der Verband. Und das hier diskutierte Schreiben der Stadt Stuttgart bezieht sich nur auf die Überkontingentswaffen. Bei einem Ü10er ist eine Frage nach einer Mitgliedsbescheinigung nach §14 Abs 4 Satz 3 müßig, wenn man eh §14 Abs. 5 anfordert...

 

 

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Am 2.9.2022 um 09:47 schrieb ASE:

Ist das Saarland so groß, das man sein Ergebnis nicht bei einem Nachbarverein schießen kann?

Das geht nicht so einfach. "Normale " Stände gibt es genug , aber die " Sonderstände " sind sehr dünn gesät. Da kann nicht der halbe oder dreiviertel LV auf die paar Stände gehen und da das Landespokalschiessen machen. Daher werden auf der DM viele Saarländer fehlen.

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vor einer Stunde schrieb Tatonka:

Gunvlog

Jetzt hab ich doch mal wieder drauf geklickt :bump:

Mit 2facher Geschwindigkeit geht es schneller vorbei.... 

10 Minuten Video.... Der Typ liest das bekannte Schreiben vor und arbeitet sich dann an Seehofer ab, der uns angeblich "hoch und heilig" versprochen hat, dass nach zehn Jahren die Mitgliedschaft als Bedürfnis ausreicht....

Fertig... 

Mehr Inhalt ist nicht... Null, komma Null....

Keine Ahnung, wer sich diesen Typen regelmäßig anschaut.... 

Bearbeitet von Mittelalter
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vor 45 Minuten schrieb Mittelalter:

Der Typ liest das bekannte Schreiben vor und arbeitet sich dann an Seehofer ab, der uns angeblich "hoch und heilig" versprochen hat, dass nach zehn Jahren die Mitgliedschaft als Bedürfnis ausreicht....

Fertig... Mehr Inhalt ist nicht... Null, komma Null....

 

 

Ja, führt in der Sache nicht weiter. 

Wobei auch der ehem. BMI Seehofer nichts für eine "schräge" Auslegung des Gesetzeswortlauts, wie von Stuttgart vorgenommen, kann.  

In der Formulierung im Gesetz ist jedenfalls die Anforderung "Wettkampfnachweis für jede Ü-Kontingentwaffe" nicht enthalten.  

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vor 2 Stunden schrieb Mittelalter:

 

10 Minuten Video.... Der Typ liest das bekannte Schreiben vor...

[in einer Facebook-Gruppe ist ein Schreiben der Waffenbehörde der Landeshauptstadt Stuttgart aufgetaucht...]

 

 

In einer Frauen-/Fratzenbuchgruppe - ist für mich keine Quelle, jetzt nehme ich die Sache deutlich ernster, obwohl mein Bundesland ja erst ...

 

Erste Kurzwaffen über Kontingent 12 Trainingstage

Zweite Kurzwaffen über Kontingent schon 24 Trainingstage, wenn jeden Monat die 

Dritte Kurzwaffen über Kontingent 36 Trainingstage bzw 3x18 Trainingstage usw.

 

Ach ja "eine" Langwaffe über Kontingent ist ja auch noch da + und da ich seit den 90zigern Sportschütze bin, muss ich mir um das Grundkontingent keine Sorgen machen?🤪

Je KW mindestens ein Wettkampf/Jahr bzw. aber 12/18x Training je KW.

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vor 8 Minuten schrieb Tatonka:

[in einer Facebook-Gruppe ist ein Schreiben der Waffenbehörde der Landeshauptstadt Stuttgart aufgetaucht...]

 

Das Schreiben (s. Threadstart) haben mittlerweile auch andere Stuttgarter Sportschützen beikommen.

Geht in Stuttgarter SV rum. Habe ich aus einer mir gut bekannten Quelle ganz ohne Fratzenbuch.

Ist also, leider, reell.  

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