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Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent


P22

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vor 8 Minuten schrieb BlackFly:

Die Entscheidung des BDMP dafür ein einheitliches Schiessbuch von seinen Mitgliedern zu verlangen ist auch durchaus Sinnvoll, nur müsste dieses vermutlich ggf. geändert werden das in Zukunft auch die Waffe mit SN darin aufgeführt werden kann falls dieses vorgehen in Stuttgart nun Schule machen sollte

Nochmal: Im BDMP-Schiessbuch ist auch eine Spalte, in der die Waffe einzutragen ist, mit der der Wettbewerb geschossen worden ist. Das langt, Seriennummer ist nicht erforderlich, notfalls kann der Verband Kopien meiner WBKs bekommen. Da steht dann auch die Seriennummer drin und die Waffe, mit der der Wettkampf bestritten wurde, ist eindeutig identifizierbar (den Sonderfall, dass jemand zwei identische Kanonen eingetragen hat, mal außen vor gelassen).

 

Worum geht es denn? Doch nur darum, den Verband rechtssicher in den Stand zu versetzen, dir die entsprechende Bescheinigung auszustellen. Und nur die bekommt die Behörde vom LWB, den sie angefragt hat - und sonst GAR NICHTS!

 

 Ich finde den Weg, den der BDMP dazu gewählt hat, gut und praktikabel.

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vor 49 Minuten schrieb Clayshooter:

Allerdings ist beim BDMP auch klar definiert, was ein Ranglistenturnier ist: Mindestens 8 Teilnehmer aus mindestens 3 SLGs und der Wettbewerb ist vorher beim Verband anzumelden. Irgendein vereinsinternes Schinkenschiessen einmal im Jahr, wie das manche hier vorschlagen, reicht beim BDMP jedenfalls nicht, um als Wettkampfteilnahme zu gelten.

Mein Beileid den Mitgliedern. 

Verbände, die auf die gesetzlichen Vorgaben noch was drauf setzen braucht kein Mensch.... 

Kann also weg... 

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Kannst du gerne so sehen. Ich teile deine Meinung nicht. Und wenn du andere / bessere Wege hast, der Behörde dein Besitzbedürfnis für deine Überkontingentswaffen zu belegen, dann ist ja alles gut. Dein Hobby, deine Kanonen, deine Sache. Ich werde mir sicher nicht anmaßen, dir da dareinzureden! 👍🍀

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Bei den ganzen Schießbuchverweigerern hier würde ich dann mal gerne Mäuschen spielen wenn das Schreiben vom Amt kommt. 😬 Hier immer auf dicke Hose machen… brauch ich nicht … ist nicht vorgeschrieben … scheiß Verband … arme Mitglieder … kann entsorgt werden…, aber nachher beleidigt wie ein kleines Kind aufstampfen, wenn die Eisen weg sind.

 

Ich bin sicher, wenn das rechtlich Bestand hat, werden in naher Zukunft sehr viele schöne Waffen günstig auf egun auftauchen 👍

 

Hier übrigens das Schreiben, um das es ging:

 

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vor 2 Stunden schrieb Clayshooter:

Da steht dann auch die Seriennummer drin und die Waffe, mit der der Wettkampf bestritten wurde, ist eindeutig identifizierbar (den Sonderfall, dass jemand zwei identische Kanonen eingetragen hat, mal außen vor gelassen).

Es soll ja die gar nicht mal so seltene Ausnahme geben das ein Schütze eine identische Reservewaffe besitzt und diese Waffe ist jetzt die "Überkontingentwaffe" muss er dann seine Wettkämpfe immer mit dieser Waffe schießen?

Ich meine jetzt Identisch im Rahmen des Waffengesetzes und nicht technisch bis ins letzte ausgereizt. Die "Reservewaffe" soll ja dazu dienen bei einem Waffenfehler der nicht behoben werden kann den Wettkampf zu beenden.

Kann ja bei Ordonanz - Gewehren oder Gebrauchspistolen die etwas älter sind passieren.

 

 

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Gerade eben schrieb JPLafitte:

Die "Reservewaffe" soll ja dazu dienen bei einem Waffenfehler der nicht behoben werden kann den Wettkampf zu beenden. Kann ja bei Ordonanz - Gewehren oder Gebrauchspistolen die etwas älter sind passieren.

 

Das ist wohl mit §14 (5) Satz 2 gemeint -- "zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist." Die Frage ist halt, wann man eine Reservewaffe als "erforderlich" ansieht. Antreten kann man ja offensichtlich auch ohne, sonst wäre es keine Reservewaffe.

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vor 8 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Antreten kann man ja offensichtlich auch ohne, sonst wäre es keine Reservewaffe.

Lt. Sportordnung ist es dem Schützen erlaubt im Fall eines nicht behebbaren Waffenfehler den Wettkampf mit einer "Reservewaffe" fort zu führen.

Dieser Punkt ist wahrscheinlich mit Blick auf die Kaderschützen aufgenommen worden genauso wie Regelung das für jede Anschlagart eine eigene Waffe genutzt werden darf.

Ich glaube wir sind uns alle einig das die Auslegungen des Waffengesetzes und der Durchführungsverordnung in den seltensten Fällen im Sinne des LWB getätigt werden.

 

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vor 2 Stunden schrieb Mittelalter:

Kann also weg... 

Ich trage mich mit dem Gedanken dem BDMP den Rücken zu kehren....Hab nächstes Jahr 25 Jahre voll...

Wir haben eine recht aktive DSU Gruppe im Verein🙂

vor 29 Minuten schrieb tont:

Schießbuchverweigerern

Ich habe in 24½ Jahren BDMP kein Schießbuch gebraucht!

Ich führe für mich privat Excel Listen, wo ich sogar die Schusszahlen dokumentiere.

Nebenbei hefte ich meine Urkunden in Ordnern ab. Sind mittlerweile mehrere prall gefüllte Ordner.

 

P.S. Stuttgart ....ist schon ein besonderes Nest!

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vor 11 Minuten schrieb JPLafitte:

Es soll ja die gar nicht mal so seltene Ausnahme geben das ein Schütze eine identische Reservewaffe besitzt und diese Waffe ist jetzt die "Überkontingentwaffe" muss er dann seine Wettkämpfe immer mit dieser Waffe schießen?


 

Kann ja bei Ordonanz - Gewehren oder Gebrauchspistolen die etwas älter sind passieren.

 

 

Deshalb wäre es ja interessant, zu wissen, wie die Behörde „Überkontingentswaffe“ definiert. Geht es nach dem Erwerbsdatum? Oder kann ich sagen: Waffe A und B sind Kontingent, C und D sind Überkontingentswaffen, unabhängig vom Erwerbsdatum? Also meine Entscheidung?

 

Letztlich kann ich ja immer mit der später erworbenen identischen Waffe schießen und hab halt dann die zuerst erworbene als Backup. Müsste man mit dem Verband abreden, wie der das sieht, ob man dann die Seriennummer ins Schiessbuch mit einträgt und was er da für Unterlagen für die Bescheinigung möchte - denn nur um diese geht es ja.


Ordonnanzwaffen (wenn du Repetierer meinst) sind auch nicht das Thema, es geht nur um mehr als 2 Kurzwaffen bzw. mehr als 3 halbautomatische Langwaffen. Wenn halbautomatische Ordonnanzwaffen gemeint sind, s.o.

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Bevor sich hier wieder alle in Schießbuchdiskussionen verlieren, interessiert doch zunächst mal das eher Grundsätzliche. 

 

§ 14 Abs. 5 WaffG

Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe
 1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder
2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist
und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.

 

Die Landeshauptstadt Stuttgart, Waffenbehörde, legt das jetzt einfach mal so aus, dass die regelmäßige Teilnahme an Schießsportwettkämpfen mit jeder der Ü-Kontingent-Waffen erfolgt sein müsse. 

Das ist eine - eben - Auslegung. Es ist so jedenfalls nicht im Gesetz (s.o.) ausgedrückt.

 

@ASE hatte darauf im $14-Bedürfnis-Thread schon hingewiesen. 

 

 

 

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vor 28 Minuten schrieb steven:

Hallo tont

 

Impfverweigerer

Maskenverweigerer

Regierungshuldigungsverweigerer

Was kommt noch?

 

Steven

 

Hallo Steven,

 

ganz bestimmt spreche ich dir nicht das Recht auf deine Weltanschauung ab. Aber hier geht es doch um die Frage, wie man bei behördlicher Rückfrage sein Besitzbedürfnis für Überkontingentswaffen am besten belegt.

 

Hast du dazu konkrete Anregungen? Hier nur seine politischen Auffassungen zum Markte zu tragen, ist nicht wirklich hilfreich, finde ich.
 

Fragende Grüße, Clayshooter 

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vor 4 Minuten schrieb Clayshooter:

Aber hier geht es doch um die Frage,

Hallo Clayshooter

 

ich antwortete lediglich auf deine Titulierung: "Schießbuchverweigerer". 

Sind das jetzt ganz böse Menschen? Oder wie muss ich das verstehen?

Und der Gegensatz dazu: "Schießbuchführe". Sind die im Auge des Hohen SBs ordentliche Bürger? Oder eher Untertanen, die, obwohl nirgends verlangt, über Gebühr Listen führen?

 

Steven

 

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vor 11 Minuten schrieb karlyman:

Bevor sich hier wieder alle in Schießbuchdiskussionen verlieren, interessiert doch zunächst mal das eher Grundsätzliche. 

 

§ 14 Abs. 5 WaffG



und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.

 

Die Landeshauptstadt Stuttgart, Waffenbehörde, legt das jetzt einfach mal so aus, dass die regelmäßige Teilnahme an Schießsportwettkämpfen mit jeder der Ü-Kontingent-Waffen erfolgt sein müsse. 

Das ist eine - eben - Auslegung. Es ist so jedenfalls nicht im Gesetz (s.o.) ausgedrückt.

Da hast du natürlich ganz recht. Im Gesetz steht nicht „mit dieser Waffe regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.“

 

Im Zweifel müsste man das gerichtlich überprüfen lassen. Ob da was Gutes dabei rauskommt? Da bin ich mir nicht sicher.

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vor 7 Minuten schrieb steven:

Hallo Clayshooter

 

ich antwortete lediglich auf deine Titulierung: "Schießbuchverweigerer". 

Sind das jetzt ganz böse Menschen? 

 

Steven,

 

darum geht es doch gar nicht. Es geht doch um die Frage, was die Behörde verlangen kann und wie der entsprechende Nachweis am besten zu führen ist. Weltanschauung, gut oder böse ist doch nicht das Thema.P.S.: Der “Schiessbuchverweigerer” stammt nicht von mir, soll doch jeder machen, wie er meint.

Bearbeitet von Clayshooter
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vor 3 Minuten schrieb Clayshooter:

Da hast du natürlich ganz recht. Im Gesetz steht nicht „mit dieser Waffe regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.“

 

Eben.

Die besagte Ziffer 2 ist sogar so formuliert, dass (expressis verbis) eher davon ausgegangen werden kann, dass regelmäßige Wettkampfteilnahme nachgewiesen werden muss. Der spezifische, einzelne Waffenbezug ist nicht enthalten. 

 

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vor 21 Minuten schrieb karlyman:

 

 

Die Landeshauptstadt Stuttgart, Waffenbehörde, legt das jetzt einfach mal so aus, dass die regelmäßige Teilnahme an Schießsportwettkämpfen mit jeder der Ü-Kontingent-Waffen erfolgt sein müsse. 

Das ist eine - eben - Auslegung. Es ist so jedenfalls nicht im Gesetz (s.o.) ausgedrückt.

 

@ASE hatte darauf im $14-Bedürfnis-Thread schon hingewiesen. 

 

 

 

 

Wie das letztendlich ausgelegt wird, werden letztendlich die Gerichte entscheiden. Und die Stadt Stuttgart richtet sich halt nach dem VGH Urteil im Falle von @Colt S. aus dem letzten Jahr:

 

Zitat

1. Die Voraussetzungen für ein Fortbestehen des Bedürfnisses eines Sportschützen zum Besitz von Waffen, die über das sog. Grundkontingent hinausgehen, sind die gleichen wie für den erstmaligen Erwerb dieser Waffen. Das gesteigerte schießsportliche Bedürfnis im Sinne des § 14 Abs 3 WaffG a.F. (bzw. § 14 Abs 5 WaffG n.F. muss daher auch im Rahmen einer Überprüfung nach § 4 Abs 4 S 3 WaffG a.F. (bzw. § 4 Abs 4 WaffG n.F. für jede einzelne Waffe glaubhaft gemacht werden.

 

https://openjur.de/u/2347384.html

 

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vor 6 Minuten schrieb tont:

 

Wie das letztendlich ausgelegt wird, werden letztendlich die Gerichte entscheiden. Und die Stadt Stuttgart richtet sich halt nach dem VGH Urteil im Falle von @Colt S. aus dem letzten Jahr:

https://openjur.de/u/2347384.html

 

 

 

Wenn ich mich richtig erinnere, bezog sich dieses Urteil noch auf die alte Rechtslage/Fassung des § 14 WaffG.

 

Und:

"Die Voraussetzungen für ein Fortbestehen des Bedürfnisses eines Sportschützen zum Besitz von Waffen, die über das sog. Grundkontingent hinausgehen, sind die gleichen wie für den erstmaligen Erwerb dieser Waffen."

 

Für den erstmaligen Erwerb von Ü-Kontingent-Waffen war damals beim Ersterwerb der Wettkampfnachweis mit der spezifischen, einzelnen Waffe gefordert? Wäre mir neu. Es war Wettkampfaktivität gefordert.  

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 6 Minuten schrieb Clayshooter:

Weltanschauung,

 Der “Schiessbuchverweigerer” stammt nicht von mir, 

Hallo Clayshooter

 

sorry, der "Schießbuchverweigerer" stammt tatsächlich nicht von dir. Habe ich mich vertan. So devot gegenüber der hohen Obrigkeit bist du dann doch nicht.

Weltanschauung! Ja, bin ich in der AfD, weil ich eine liberale Weltanschauung habe oder habe ich eine liberale Weltanschauung, weil ich in der AfD bin?

Huhn - Ei oder Ei - Huhn?

 

Steven

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Ob alte oder neue Rechtslage ist für die Betroffenen zunächst völlig irrelevant. Die Behörde beruft sich in ihrem Schreiben ja fast wortwörtlich auf das Urteil und du hast den Ärger an der Backe. Klar kannst du dagegen Widerspruch einlegen und klagen. Was dabei raus kommt steht in Gottes Hand und die Waffen sind vermutlich erst einmal weg.

 

Ich habe persönlich kein Problem die entsprechenden Nachweise zu bringen, was mich nur kolossal ärgert, ist, dass der Privatfeldzug eines Schützen gegen seine Behörde nun alle Schützen ausbaden müssen. 🤬

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vor 5 Minuten schrieb steven:

Hallo Clayshooter

 

sorry, der "Schießbuchverweigerer" stammt tatsächlich nicht von dir. Habe ich mich vertan. So devot gegenüber der hohen Obrigkeit bist du dann doch nicht.

Weltanschauung! Ja, bin ich in der AfD, weil ich eine liberale Weltanschauung habe oder habe ich eine liberale Weltanschauung, weil ich in der AfD bin?

Huhn - Ei oder Ei - Huhn?

 

Steven

 

Der Schießbuchverweigerer war von mir 😉 

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Also, ich liefere gerne die Nachweise, Zitat "....für ein Fortbestehen des Bedürfnisses...zum Besitz von Waffen, die über das sog. Grundkontingent hinausgehen, sind die gleichen wie für den erstmaligen Erwerb dieser Waffen."

 

Der damals für den erstmaligen Erwerb geforderte Nachweis war der von Wettkampfaktivität allgemein. 

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