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IGNORED

Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung


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Geschrieben
Gerade eben schrieb PetMan:

Bei denen unterliegt das Führen der Waffe aber nicht dem Waffengesetz. Kleiner aber feiner Unterschied.

Nach welcher Rechtsgrundlage man gerade führt sollte keinen Unterschied machen. Fakt ist man darf in dem Moment führen!
Achja, Waffenscheininhaber wäre in dem zusammenhang auch noch interessant!

Geschrieben
Gerade eben schrieb litle:

Fakt ist man darf in dem Moment führen!

Diesen "Fakt " wird dir ein Richter erklären, kurz nachdem du ihm erklärt hast wie dein " Führen " von deinem Bedürfnis gedeckt war. Und Waffe am Mann tragen und Trockenübungen oder Putzen der Waffe zum Zeitpunkt einer angemeldeten Kontrolle kommt vor Gericht bestimmt auch super an.( "Führen " kann man eine Waffe imho auch nur ausserhalb des eigenen befriedeten Grundstücks/der Wohnung ) Du könntest das Gesetz auch so auslegen, das du dir alle deine Waffen umhängst und im eigenen befriedeten Garten herumpatrolierst . "Eigentlich darf man das ja" . Wird keinen Richter überzeugen..............

Und Waffenscheininhaber ist eine ganz andere Baustelle.

Geschrieben
vor 59 Minuten schrieb PetMan:

Im Gesetz selber steht auch nicht das man keine geladene Waffe im 0er oder 1er Tresor lagern darf. Richter sahen das aber anders. 

 

Doch, das steht da, seitdem Richter für Klarheit gesorgt haben.

Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb ALBA:

Hol Dir Steven als Zeugen dazu, das wird echt lustig

 

Nachdem er ja 4 Zeugen benötigt, könnte sich doch der Colt S auch daran beteiligen. 

 

Da fällt mir gerade ein, ich muss unbedingt noch Chips und Bier kaufen.....

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb litle:

Eine geholsterte Waffe sollte, zumindest meinem Verständnis nach keine Bedrohungssituation darstellen.

Laut Bundeslagebild reicht für " mit Waffe gedroht " schon aus, wenn sich einfach jemand bedroht fühlt.................und glaub mir, das werden die Kontrolleure, sich bedroht fühlen...........

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb chrisatwork:

Hol Dir Steven als Zeugen dazu, das wird echt lustig

Hatte gestern ein persönliches Gespräch mit @steven, wobei ich ihm die Hintergründe erläutert habe.

Denke nicht, dass er sich als Zeuge für den TS zur Verfügung stellen wird.

 

Gruß Rolf

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb rwlturtle:

..................... wobei ich ihm die Hintergründe erläutert habe.....................

 

 

gibt es  doch nicht, nur alle anderen sind böse......

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb ALBA:

Hol Dir Steven als Zeugen dazu, das wird echt lustig

Dann muss man aber wieder höllisch aufpassen, dass nix weg kommt.

Der war doch auch mal Polizist, und Du weisst ja, wie die so sind.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb PetMan:

Im Gesetz selber steht auch nicht das man keine geladene Waffe im 0er oder 1er Tresor lagern darf

Haben die das nicht irgendwo nachgetragen? Mir war so. 

 

vor 4 Stunden schrieb PetMan:
vor 4 Stunden schrieb BlackFly:

diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt

Dann erkläre den Beamten mal wie das Führen der Waffe bei einer Kontrolle zu deinem gesetzlichen Bedürfnis passt.

Das mit dem vom Bedürfnis umfassten Zweck steht doch nur bei der Wohnung eines anderen so im Gesetz, in der eigenen Wohnung führt doch per Definition gar nicht. Allerdings gelten im Allgemeinen ja die Aufbewahrungspflichten, also sollte man schon einen guten Grund angeben können, warum das Ding nicht im Tresor ist. Bei einer angekündigten Kontrolle wär das natürlich dämlich und wenn einem schon angekündigt wurde, dass ein paar man mehr kommen, wegen Eigensicherung und so, dann erst recht. Ich würde mich auch nie in Sicherheit wiegen, nur weil es nicht ausdrücklich verboten ist, mit der Waffe in den eigenen vier Wänden zu hantieren. Ein unvorsichtiger oder nicht sachgemäßer Umgang ist schnell konstruiert. Und was heute noch durchgeht kann nächstes Jahr schon wieder anders sein, auch ohne Gesetzesänderung. Muss noch nicht mal ein Richter was zu sagen, die Behörde reicht, dann kannste erstmal sehen wie du den Krempel wieder kriegst. 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb PetMan:

Laut Bundeslagebild reicht für " mit Waffe gedroht " schon aus, wenn sich einfach jemand bedroht fühlt.................und glaub mir, das werden die Kontrolleure, sich bedroht fühlen

Das wird wahrscheinlich so sein, aber die selben Beamten fühlen sich vom selben Jäger, der bei der Verkehrskontrolle seine (ungeladene) Pistole im Holster trägt und das Gewehr auf dem Beifahrersitz liegen hat nicht bedroht. Den Ladezustand können die ja nicht sehen, aber hab noch nie gehört, dass die den kontrollieren wollten. Dabei ist die objektive Gefahr nicht höher oder geringer als im Haus. Der Unterschied kann also nur sein, das dem der Waffen im Haus trägt von vornherein unterstellt wird, ein gefährlicher Spinner zu sein.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb litle:

Ich darf mich ja von den Zivilbeamten mit geholsterter Waffe auch nicht bedroht fühlen, den spontan über den haufen schießen und auf Putativnotwehr plädieren....

Natürlich kannst Du Dich dadurch bedroht fühlen. Wen Du unter welchen Bedingungen freiwillig in Deine Hütte lässt ist ja Deine Entscheidung. Ob das Schikanefolgen haben wird?

 

OT.: Ein befreundeter Anwalt hat mal in einer Verkehrssache (!) den Zeugen, der meinte, er müsse unbedingt in Zivil die Jacke ausziehen um mit dem *ersatz anzugeben,  beim Vorsitzenden reklamiert weil er sich durch die Schußwaffe bedroht fühlte. Sie haben sich dann auf verdecktes Tragen im Gerichtssaal geeinigt.:rotfl2:

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb sealord37:

Den Ladezustand können die ja nicht sehen, aber hab noch nie gehört, dass die den kontrollieren wollten. 

Von mir hat ein Herr Vollzugsbeamter im (stadtnahen) Revier schon verlangt, daß ich zur Kontrolle entladen müsse. Überprüfen hätte er das nicht können, da mangelte es ihm an Fähigkeiten. Nachdem er sich danach für seine Unwissenheit (aber erst mal drohen und den Mund aufreissen)  entschuldigt hat war ich auch zu faul, wertvolle Lebenszeit für eine sinnlose und fruchtlose Beschwerde zu verbraten.

Geschrieben

Wenn du draußen einen in Notwehr über den Haufen ballerst, wirst du dafür nicht bestraft.

 

Sehr wohl bestraft werden wirst du aber, weil du unerlaubt eine Waffe geführt hast.

 

Gibt doch X Urteile die diese Richtung untermauern. Alles nix neues.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb sealord37:

Haben die das nicht irgendwo nachgetragen? Mir war so. 

Das kann sein. ich weiß aber das es für den Sachverhalt , geladene Waffe im 0er oder 1er , ein urteil gab, als es noch nicht explizit irgendwo drin stand.

Aber ich denke es wird in Deutschland kein Richter die " Eigensicherung " wegen der "Eigensicherung der Kontrolleure "  gutheißen. Das kann nur in die Hose gehen. Und zwar in die eigene..................

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Kreppel:

Dann muss man aber wieder höllisch aufpassen, dass nix weg kommt.

Der war doch auch mal Polizist, und Du weisst ja, wie die so sind.

Hallo Kreppel

 

du segelst hart am Wind.

Da darf man keine Fehler begehen. Sonst: schwupp, gekentert.

 

Steven

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Josef Maier:

Von mir hat ein Herr Vollzugsbeamter im (stadtnahen) Revier schon verlangt, daß ich zur Kontrolle entladen müsse

Hat er gesagt, was er kontrollieren will? Der Ladezustand kanns ja nicht sein, der geht ihn ja bei der Jagd im Revier nichts an.

Geschrieben

Meine Berechtigung, dort mit Langwaffe zu laufen und auch noch zu schießen. Und daß ihn der Ladezustand "geladen" sei und ihn nix anginge weil ich den Derf - Schein" hätte hat er dann mit einem Griff zur Pistole beantwortet. Jetzt hat der Stadtförster den Dreck vermutlich wieder selbst an der Backe. Aber er weiß, bei welchem Verein er sich dafür bedanken kann.

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb steven:

Hallo Kreppel

 

du segelst hart am Wind.

Da darf man keine Fehler begehen. Sonst: schwupp, gekentert.

 

Steven

 

Uhuhu... ich zittere...

 

Das war doch Deine eigene Unterstellung, die gilt für alle, nur nicht für Dich?

 

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