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IGNORED

Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung


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Geschrieben

Würde ich mich rechtlich beraten lassen. Der Satz das von Waffen und Munition gefahr ausgeht ist lächerlich! Wenn dann meinen die mich! Ich lass mich grundsätzlich nicht als Verbrecher behandeln. BTW soll ich die vier dann auch bezahlen?

 

Im Supermarkt entgegne ich auf die Frage an der Kasse, heben sie bitte mal die Tasche hoch, auch immer, das müssen sie schon selber machen. Was kommt sonst als nächstes? Leeren sie mal ihre Taschen aus???

Geschrieben

Dass die "Waffen-Kontrolleure" üblicherweise zu zweit kommen -  wohl damit nicht hinterher "Aussage gegen Aussage ..." - kann man ja vielleicht noch nachvollziehen.

Das ist wohl auch einer der Hauptgründe, warum die Polizei immer (mindestens) zu zweit unterwegs ist.

 

Wenn die aber "zum Eigenschutz" Polizei dabei haben, dann sollte das ja wohl "Zeuge genug" sein, also würde ein "Waffen-Kontrolleur" ausreichen.

Dazu sollte dann auch EIN Polizist zum "Schutz" des "Waffen-Kontrolleurs" ausreichen.

Wenn denn UNBEDINGT (mit welcher Begründung?) die Polizisten immer nur zu zweit unterwegs sein dürfen, dann eben ZWEI Polizisten und EIN Kontrolleur.

 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb callahan44er:

BTW soll ich die vier dann auch bezahlen?

Die zahlst Du sowieso - entweder direkt über die entsprechenden Verwaltungsgebühren oder indirekt (natürlich nur anteilmäßig, dafür aber dann auch ALLE und nciht nur die, die mit Dir zu tun hatten) über die Deine Steuern.

 

Geschrieben

Also prinzipiell bin ich ja bei Dir.

"Der Staat" wird immer übergriffiger, macht selbst aber natürlich nie Fehler - egal, ob "handwerkliche Fehler" in der Gesetzgebung oder z.B. bei der Erteilung oder dem Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse (wie im Fall "Erfurt" oder "Hanau") ...

Man sollte "dem Staat" also auch seine Schranken aufweisen - muss dann aber ggf. auch damit rechnen, dass er "nicht vergisst".

 

vor 3 Stunden schrieb PetMan:

Mal ganz davon ab was die bei ANGEMELDETEN Kontrollen finden wollen ?????????

Da gibt's schon Spezialisten bei den Waffenbesitzern ...

Soll hier in der Gegend passiert sein:

"Stellen Sie das ab! Das ist so nicht zulässig!" - Als "mündliche Verwarnung", OHNE irgendwelche Konsequenzen.

Bei der "Nachkontrolle" - Wochen später - immer noch derselbe Zustand - "Pappe" weg.

 

vor 3 Stunden schrieb PetMan:

Da können sie höchsten Kontrollieren ob genug legale Tresore da sind und ich noch alle Waffen habe. Selbst das abgleichen von Seriennummern ist imho vom Gesetz nicht gedeckt.

...

Eigentlich würde es reichen ihnen die Tresore kurz zu öffnen, die Waffen zählen zu lassen und sich das Typenschild an zu sehen. Mehr steht ihnen wohl nicht zu.

Naja ...

Wie sollen die denn beim reinen "abzählen" erkennen, ob da nicht eine Leihwaffe (ganz "regulär", mit Leihschein, eine Deko, ...) dabei ist und Du Deine "Alltags-Waffe" neben der Kellertür stehen hast?

 

vor 4 Stunden schrieb PetMan:

Genauso wie das öffnen lassen von zb Wertkassetten im Tresor. Oder der Fall wo in einem Rangebag noch ein einzelner Schuss Munition drin lag. Wieso lässt man die überhaupt sowas kontrollieren ?

Da bin ich wieder ganz bei Dir.

 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb PetMan:

Aber das ändert nix an der " Problematik", das meine Frau so einen "Besuch " nicht haben wollte. Und sie hat das gleiche Hausrecht wie ich.

vor 1 Stunde schrieb Fussel_Dussel:

Du, ich bin da voll bei dir. Und den Ansatz finde ich wirklich interessant.

IIRC war genau dieser - rechtlich wirklich interessante Aspekt (Es geht ja immerhin um die Einschränkung eines der Grundrechte!) - damals, bei Aufkommen dieser Aufbewahrungskontrollen schon Thema.

(Ich meine einer der Jagdverbände hätte das damals aufgebracht.)

Ich erinnere mich aber gerade nicht mehr daran, wie das damals ausging.

 

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb PetMan:

 Was soll ich machen wenn z.b. meine Frau sagt, das sie keine Fremden im Schlafzimmer haben will? Die unverletzbarkeit der Wohnung wurde gegenüber legalen Waffenbesitzern aufgeweicht. Aber das gilt nicht für jedermann, in dem Fall Mitbewohner ohne Waffen. Dazu gibt es imho noch kein Urteil.......................

Hm, ich würde sagen, von Gesetzes wegen, bist Du verpflichtet, eine Kontrolle zu ermöglichen..

Kann das Amt nicht kontrollieren, werden sie irgendwann Deine Zuverlässigkeit anzweifeln..mit den bekannten Folgen..

 

Long

 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Longhair:

Hm, ich würde sagen, von Gesetzes wegen, bist Du verpflichtet, eine Kontrolle zu ermöglichen..

Jepp, deswegen die Tresore direkt hinter der Haustür im Flur.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Longhair:

von Gesetzes wegen, bist Du verpflichtet, eine Kontrolle zu ermöglichen..

das mag ja stimmen, jedoch gibt es KEINE verpflichtung mehr personen in dein heim zu lassen als DU es willst!

sprich: wenn du nur einer person zugang gewährst, dann müssen die das akzeptieren!

und du bist deiner pflicht den zugang zu gewähren rechtlich nachgekommen!

niergens steht das du mehr tollerieren MUSST!

Geschrieben
Am 24.6.2022 um 23:17 schrieb Ebert79:

Hallo zusammen,

 

was ist von diesen aktuellen Auszügen von Schriftsätzen des PP Köln -Waffenbehörde- zu halten?

 

2 Sachbearbeiter + 2 Polizeibeamte zur Eigensicherung. Hat jemand schonmal von sowas gehört?

 

 

 

 

 

 

 

Machen sie woanders, bspw. etwas östlich von Köln auch. Warum auch nicht. 
Bei mir waren sie sehr freundlich und nicht unsympathisch.

 

Ist nicht hinter jedem Baum ein Räuber, auch auf Polizeiseite...;)

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb HangMan69:

das mag ja stimmen, jedoch gibt es KEINE verpflichtung mehr personen in dein heim zu lassen als DU es willst!

sprich: wenn du nur einer person zugang gewährst, dann müssen die das akzeptieren!

und du bist deiner pflicht den zugang zu gewähren rechtlich nachgekommen!

niergens steht das du mehr tollerieren MUSST!

Es steht auch nirgendwo, das diese Überprüfung nur von einer Person ausgeführt werden darf.

Der entsprechende Text im Waffengesetz sagt, das Du "der Behörde" den Zugang gewähren musst.

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Und wenn "die Behörde" ebend mit 2 Personen kommt, dann ist das *imho* verhältnismässig.

Ob 4 Personen, wie beim TE, verhältnismässig sind, mag eine andere Sache sein.

Er hat ja einen Bescheid und kann sich anwaltlich vertreten lassen.

Ich hoffe, wir hören hier, vom Ausgang der Sache.

Wenn bei Dir eine entsprechende Kontrolle erfolgt und Du nur einem der (eventuell) 2 anwesenden Beamten, Zutritt gewährst, dann berichte bitte hier vom Ausgang der Kontrolle.

 

Long

Geschrieben

Wenn man frech sein wollte, gäbe es da übrigens noch eine interessante Frage:

 

Es ist ja bekannt, dass Schusswaffen nicht von selber schießen, und handelsübliche Munition ist so sicher, dass sie sogar in erheblichen Mengen im Gepäck in Passagierfliegern mit darf, im Gegensatz z.B. zu Laptop-Computern. Insofern kann das "hohe Gefährdungspotential von Schusswaffen und Munition" eigentlich nur metaphorisch so gemeint sein, dass Personen mit diesen Waffen in gefährlicher Weise umgehen werden. Der Waffenbesitzer kann das nicht sein, denn das wurde ja zur Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis schon geprüft. Insofern kann die befürchtete Gefährdung eigentlich nur von den Behördenmitarbeitern ausgehen. Ist dazu dem Amt etwas bekannt und könnte man vor der Gestattung des Zugangs MPUs und Führungszeugnisse der beteiligten Mitarbeiter sehen, zur Sicherheit und Gefahrenabwehr? 🤔

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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Longhair:

Und wenn "die Behörde" ebend mit 2 Personen kommt, dann ist das *imho* verhältnismässig.

 

du hast es doch riesen groß hier eingestellt, da steht NIX von: "verhältnissmäßige anzahl  an personen ist zu gewären..."!

da steht nur ich muss der behörde zugang gewären und wenn ich da 1 person rein lasse habe ich diese pflicht erfüllt!

Geschrieben

Nein, ist mir neu und wie ich vermute, den Verhältnissen „der Grosstadt“ geschuldet.

Wohne auf dem Dorf. Bei mir hat der Dorfsheriff kontrolettiert.

War gemütlich und komplett entspannt.

Dabei noch über dies und jenes gequakt.

Man kennt sich halt.😇

Geschrieben

Bei der Kontrolle meiner Pulverlager (bin Wiederlader) kamen tatsächlich zwei Personen.

Zwei zierliche Frauen*, die so nebenbei identisch mit den SBS bezüglich meiner Sprengpappe waren, also mich auch „kannten“.

Vollkommen entspannt, freundlich, easy.

Liegt auch im ersten Auftreten, wie man selbst und das Gegenüber einander begegnet.

 

*also nix mit „Eigensicherung“, wozu auch, bist doch schon im Vorfeld durchleuchtet und als unbedenklich klassifiziert worden! Sonst hättest ja keine WBK, bzw §27-Erlaubnis bekommen.🤓

Geschrieben

Nach meinem Dafürhalten erklärt sich ein Mitbewohner mit der Einschränkung seines Hausrechts einverstanden, wenn er sich mit der Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen einverstanden erklärt hat. 

Klingt für mich logisch. 

Geschrieben

Bei mir kamen sie 2017 auch im Doppelpack.

Kurzes freundliches Gespräch, in den Raum der Tresore, Fotos Tresore von außen, Fotos Tresore geöffnet und Foto der Typenschilder,

einmal alle Waffen herausholen, sodass die SN ersichtlich ist.

Insgesamt ging die ganze Aktion ca. 5 Minuten.

Ich wohne in der Stadt und die Kontrolle war umsonst imLandkreis meiner Stadt wollen sie jedoch Geld sehen (pro KM Anfahrt, pro Personal, pro Tresor und pro kontrollierte Waffe)...

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Longhair:

bist Du verpflichtet, eine Kontrolle zu ermöglichen..

Kann das Amt nicht kontrollieren, werden sie irgendwann Deine Zuverlässigkeit anzweifeln..mit den bekannten Folgen

Ich bin aber nicht verpflichtet meine "Freizeit" nach den Wünschen der Behörde auszurichten.

Nicht jeder hat das "Glück" jederzeit für die Kontrolle abrufbereit zu sein, es soll ja Personen geben

die aus beruflichen Gründen eine planbare Vorlaufzeit brauchen.

Ich habe nichts gegen eine Kontrolle aber zu meinen Bedingungen und die Waffenkammer ist leider nicht als

Tanzsaal ausgelegt so das sowieso keine Kontrolettis und Schutztruppen rein passen.

Geschrieben
Am 25.6.2022 um 08:49 schrieb steven:

Die Schreiben drücken aus, dass die Behörde ihren Bürgern zutiefst misstraut und mit einem angriff von dir gegenüber den Beamten rechnet.

 

Wobei es ja kaum etwas Bescheuertes gibt, als das. Letztlich gibt es doch kein plausibles Szenario dafür. Wenn die Aufbewahrung der Waffen gesetzeskonform ist - warum soll er dann bei einer angemeldeten Kontrolle plötzlich durchdrehen und die Beamten überfallen? Wenn die Aufbewahrung nicht gesetzeskonform ist, hat der TE ja noch genug Zeit, hier nachzubessern. Wenn der TE ein steckbrieflich gesuchter Terrorist ist, dann hat er genug Zeit, zu flüchten. Also welches Szenario will man denn konstruieren, in dem ein Waffenbesitzer während einer angekündigten Kontrolle plötzlich durchdreht? Das ist doch völliger Käse!

 

Zitat

Die nächste Eskalationsstufe wäre, dass sie dir mitteilen, dass die Koordinaten deines Hauses in eine Artilleriebatterie eingegeben wurden, die voll besetzt ist.

 

Weil das mit der voll besetzen und einsatzbereiten Artilleriebatterie der Bundeswehr ungefähr so realistisch ist, wie ein Angriff des Todessterns.

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Harry Callahan:

Weil das mit der voll besetzen und einsatzbereiten Artilleriebatterie der Bundeswehr ungefähr so realistisch ist, wie ein Angriff des Todessterns.

😱

“Buh“

 

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb JPLafitte:

Ich bin aber nicht verpflichtet meine "Freizeit" nach den Wünschen der Behörde auszurichten.

Nicht jeder hat das "Glück" jederzeit für die Kontrolle abrufbereit zu sein, es soll ja Personen geben

die aus beruflichen Gründen eine planbare Vorlaufzeit brauchen.

Ich habe nichts gegen eine Kontrolle aber zu meinen Bedingungen und die Waffenkammer ist leider nicht als

Tanzsaal ausgelegt so das sowieso keine Kontrolettis und Schutztruppen rein passen.

Genauso ist es..

Im Zweifel werden Dir Termine vorgeschlagen, oder Du wirst gefragt, an welchen Tagen, es (innerhalb der Bürozeiten) passend wäre..

Soweit zu "Deinen Bedingungen".

Wie schon gesagt, bei 4 Personen, könnte man die Verhältnismässigkeit anzweifeln.

Es steht ja auch nirgendwo, das Du nur 1 Kontrolletti hereinlassen musst und damit Deiner Pflicht, die Kontrolle zu ermöglichen, nachgekommen bist.

Was ich bedenklicher finde - das fotografieren in den Räumen des LWB.

Ein Foto des Tresors incl. Siegel und Rechnung, musste ich bei der Anmeldung abgeben.

Das können sie gerne vergleichen und dahinter schreiben:"Standort Keller rechts"..das sollte reichen..

 

Long

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Longhair:

Das können sie gerne vergleichen und dahinter schreiben:"Standort Keller rechts"..das sollte reichen..

Da hätte ich dann das nächste Problem . Was geht die der Standort des Tresors innerhalb meiner Wohnung an ? Und vor allem, das soll in den " Akten " vermerkt werden ? Was aus deutschen Behörden so alles verschwindet haben wir ja grade wieder in der Presse lesen können ( Dienstsiegel in Mengen) . Also gäbe es für " interessierte " auf der Waffenbehörde nicht nur eine " Wunscheinkaufsliste " sondern bequemerweise auch noch die " Gang und Regal Nummer " der " Ware " zu erfahren..............Muss das sein ? Zumal ich nirgendwo im Gesetz oder sonstwo Lesen kann, das der Tresor immer am gleichen Platz stehen muss. Meine wurden zb schon mehrfach umgestellt und in absehbarer Zeit steht wieder ein Umzug in dann einen einzigen Raum im Haus an. Soll ich das dann dem Amt auch noch melden ? 

Geschrieben

Da lobe ich mir meinen Altbauumbau da können nur 2 Personen zeitgleich an meinen Hobbyraum.

Mehr Platz habe ich durch Baumaßnahmen leider nicht gelassen, der Waffenschrank wurde vor der

Abtrennung von der Garage in den neuen Raum gebracht und wenn es mal nicht mehr reicht kommt

eben eine Sicherheitstür rein.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Faust:

Nach meinem Dafürhalten erklärt sich ein Mitbewohner mit der Einschränkung seines Hausrechts einverstanden, wenn er sich mit der Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen einverstanden erklärt hat.

SOLCHE Staatsbürger Untertanen und rückgratlosen Bücklinge wünscht sich die Obrigkeit!

VORBILDLICH!

 

vor einer Stunde schrieb Faust:

Klingt für mich logisch.

Klingt für mich nach dem, was ich oben geschrieben habe!

 

Du befürwortest also, den den Staatsbürger entrechtenden Willkürstaat?!

Damit stehst Du nicht mehr auf dem Boden der FDGO, bist also ein Verfassungsgegner und damit unzuverlässig!

Wann gibst Du Deine Waffen ab?

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Minuten schrieb PetMan:

Da hätte ich dann das nächste Problem . Was geht die der Standort des Tresors innerhalb meiner Wohnung an ? Und vor allem, das soll in den " Akten " vermerkt werden ? Was aus deutschen Behörden so alles verschwindet haben wir ja grade wieder in der Presse lesen können ( Dienstsiegel in Mengen) . Also gäbe es für " interessierte " auf der Waffenbehörde nicht nur eine " Wunscheinkaufsliste " sondern bequemerweise auch noch die " Gang und Regal Nummer " der " Ware " zu erfahren..............Muss das sein ? Zumal ich nirgendwo im Gesetz oder sonstwo Lesen kann, das der Tresor immer am gleichen Platz stehen muss. Meine wurden zb schon mehrfach umgestellt und in absehbarer Zeit steht wieder ein Umzug in dann einen einzigen Raum im Haus an. Soll ich das dann dem Amt auch noch melden ? 

Nein, Du musst nicht sagen, wo der Schrank steht und wenn sich der Standort innerhalb der Wohnung ändert, geht das auch niemanden etwas an.

Ich wollte damit deutlich machen, das man gegen Fotos der Räumlichkeiten vermutlich, vorgehen kann.

Wenn der Kontrolletti in seine Kladde schreibt:" Standort xxx",

merkt man das vielleicht nicht und kann es im Zweifelsfall nicht verhindern.

Wenn wirklich mal jemand mit einer Tasche voll Akten, aus der Behörde wandert, ist glaube ich, der Standort innerhalb der Wohnung das kleinste Problem.

 

Long

Bearbeitet von Longhair

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