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IGNORED

Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen würst...


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb weissblau:

Das wird zwar eine Wiederholung von bereits gesagtem - aber was Du da schreibst ist totaler Bullshit.

 

 

Beispiel gefällig?

Auto wurde aufgebrochen.

Bullen gerufen, wegen Aufnahme des Vorfalles für Versicherung.

Ergebnis?

Ich bekam erst einmal ein Ticket, weil der TüV abgelaufen war.

Mein Einwand, das ich nach der ersten Vorführung 4 Wochen Zeit hätte...

Zettel hätte ich nicht parat, also erstmal bei mir abkassieren.

Noch ein Beispiel?

Wohnungseinbruch.

Bullen gerufen.

Erste Reaktion war das Besichtigen der Waffenschränke, obwohl ich sagte, dort sei alles Okay.

Mein Fazit:

Immer erstmal schauen, ob man nicht noch dem Opfer/Anzeigenerstatter auch noch was aufs Auge drücken kann, um sich zu profilieren und noch Geld er auszuschinden!

Ich rufe die nicht mehr an, wenn es nicht unbedingt notwendig ist!

 

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Sgt.Tackleberry:

Immerhin wurde er richterlich bestätigt, dass sagt wohl auch einiges

Juristisch einwandfreie Urteile innerhalb eines beschissenen gesetzlichen Rahmens sind trotzdem ungerecht und/oder moralisch falsch.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb steven:

Hallo

 

da darf ich mal kurz was zu sagen:

Ende letzten Jahres kam ich an einem schönen Sonntag vom Spaziergang nach Hause. Ein Kunststoffröllchen (ca 10x3cm) lag vor meiner Tür. ich rief die Polizei. Die kamen auch ziemlich schnell. Ich erklärte: AfD-Politiker, Spaziergang, vor der Tür, blablabla. Der Polizist zog sich Handschuhe an und begab sich zum Röhrchen. Ich bat ihn, so lange zu warten, bis ich um die Hausecke gebogen bin. Er nahm das Röhrchen, wog es in der Hand und stellte es auf eine Mauer. Dann hörte ich, wie er die Zentrale informierte und dabei erklärte, dass er jetzt mit dem Korpus Delikti zur Wache fährt. Anscheinend gab es einen Einlauf. Die standen dann 2 Stunden vor meiner Tür und warteten auf den Kampfmittelräumdienst. Ach ja, als die Polizisten ankamen, fragte ich sie, ob der Kampfmittelräumdienst schon informiert ist. Der Polizist konnte sich ein Grinsen und einen mittleidigen Blick nicht verkneifen.

 

Steven

 

 

Manche Aktionen  sind halt nicht sehr helle . Egal wer sie ausführt 😄

Bearbeitet von raze4711
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb sealord37:

grundsätzlich richtig, wenn aber viel Schrott rumliegt, das meiste harmlos, einiges war mal gefährlich und ganz wenig ist noch gefährlich, dann entsteht automatisch eine gewisse Abstumpfung.

 

passiert dir nur einmal

 

Wenn ich eine verbeulte Coladose oder EU  verrostetes Stück Blech finden würde , dann würde ich natürlich nicht die Polizei anrufen .

Aber wenn ich mir nicht sicher bin , ist mir mein Leben und meine Gesundheit sehr  wichtig . 

Geschrieben
vor 43 Minuten schrieb kommandant:

Beispiel gefällig?

Auto wurde aufgebrochen.

Bullen gerufen, wegen Aufnahme des Vorfalles für Versicherung.

Ergebnis?

Ich bekam erst einmal ein Ticket, weil der TüV abgelaufen war.

Mein Einwand, das ich nach der ersten Vorführung 4 Wochen Zeit hätte...

Zettel hätte ich nicht parat, also erstmal bei mir abkassieren.

Noch ein Beispiel?

Wohnungseinbruch.

Bullen gerufen.

Erste Reaktion war das Besichtigen der Waffenschränke, obwohl ich sagte, dort sei alles Okay.

Mein Fazit:

Immer erstmal schauen, ob man nicht noch dem Opfer/Anzeigenerstatter auch noch was aufs Auge drücken kann, um sich zu profilieren und noch Geld er auszuschinden!

Ich rufe die nicht mehr an, wenn es nicht unbedingt notwendig ist!

 

 

Ist wie im wahren Leben . Hornvieh gehört wohl zusammen  . Also ein Ochse , ist neidisch auf Bullen , weil die ja noch was haben , was der Ochse nicht hat. 

 

So ist das , wenn die Kommandantur keine Eier mehr hat . 🤣

Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb kommandant:

Ich bekam erst einmal ein Ticket, weil der TüV abgelaufen war.

Mein Einwand, das ich nach der ersten Vorführung 4 Wochen Zeit hätte...

 

Ist zwar OT, aber:

 

dies ist ein Irrglaube; die 4 Wochen beziehen sich darauf, daß der TÜV / Dekra dann nur

eine Wiedervorstellung zu günstigeren Gebühren berechnet; nach 4 Wochen ist es wieder der komplette Satz.

 

Und da der Halter dafür verantwortlich ist, daß die HU immer aktuell ist, hat er eben nicht 4 Wochen Zeit,

sondern muß es schnellstmöglich erldigen.

Geschrieben

Im Interesse einiger LWB sollte ein mod mal durchwischen......

Allmählich wird' s peinlich.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb karlyman:

Ist jetzt auch nicht so ganz die feine Wortwahl.

Immer noch feiner als Pfefferspray auf Kleinkinder, Rollstuhlfahrern die Räder abbauen, friedliche Demonstranten mit dem Wasserwerfer blenden oder strumpfsockige Kinder im Winter mit gezogener Schußwaffe jagen. Mehr?

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Josef Maier:

Mehr?

Lass stecken. Liegt doch in der Natur der Dinge. Der Auftrag ist doch klar, wenn dich einer dienstlich anspricht.

Bei mir sind die raus aus dem Abendgebet. Nicht mehr und nicht weniger.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb kommandant:

 

Auto wurde aufgebrochen.

Bullen gerufen,

 

 

 

Bullen gerufen.

 

 

Tja, was soll ich da sagen? Wer Polizeibeamte als Bullen bezeichnet ist ein A....loch. Jeder kann jetzt die Buchstaben bei den Punkten einsetzen, die er mag.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Maure:

... Wer Polizeibeamte als Bullen bezeichnet ist ein A....loch. ...

 

Was stört Dich daran, dass Polizeibeamte als mit Wissen behaftete Personen bezeichnet werden? :shok:

 

Zitat

Im 18. Jahrhundert wurden die Landjäger, die Vorgänger der modernen
Polizisten, Landpuller oder Bohler genannt. Diese Wörter stammen aus dem Niederländischen. Niederl.
„bol“ bedeutet „Kopf“ oder „kluger Mensch“. Daraus entwickelte sich das Wort Bulle. Gemeint ist also ein
Mensch mit Köpfchen. Das Wort Bulle ist zugleich eine Verballhornung von Polizist über Pole (von
Polente). Wenn man zu einem Polizisten Bulle sagt, nennt man ihn eigentlich einen klugen Kopf.

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb kommandant:

Wohnungseinbruch.

Bullen gerufen.

Erste Reaktion war das Besichtigen der Waffenschränke, obwohl ich sagte, dort sei alles Okay.

Dass die Polizei bei Einbruch in ein Haus wo Waffen gelagert werden sich selbst von Ordnung und Vollständigkeit überzeugen will kann ich allerdings sehr gut nachvollziehen

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb Maure:

oben genannte § 163 StPO i.V.m. 152 II StPO regelt die Verpflichtung zum erforschen von Straftaten. Im Straftatenbereich gibt es, anders als im Ordnungswidrigkeitenbereich, KEINEN Ermessensspielraum. (Das ist schon erkennbar an der Formulierung     Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen...     Das Wort HABEN nimmt sämtlichen Spielraum

Das ist doch aber schon geschehen und der Staatsanwalt hat eingestellt. Damit hat sich die Strafsache erledigt. 

Die Verwaltungsangelegenheit der Behörde ist doch was anderes und hat der StPO nix zu tun. Mit Ermessensspielraum meinte ich die Tätigkeit der Waffenbehörde.

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb Josef Maier:

Immer noch feiner als....friedliche Demonstranten mit dem Wasserwerfer blenden

 

Ach, der Fall D. Wagner, 30. September 2010 bei der "legendären" Anti-S21-Demo im Stuttgarter Schlossgarten. Das soll als Beispiel für was genau taugen....?

Besagter Herr hat sich direkt und voll in den Wasserstrahl des Werfers gestellt. 

Der Ausgang ist ein Stück weit tragisch, war aber eigentlich vorherseh- und vermeidbar.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 22 Stunden schrieb kommandant:

Wohnungseinbruch.

Bullen gerufen.

Erste Reaktion war das Besichtigen der Waffenschränke, obwohl ich sagte, dort sei alles Okay.

 

Das kann ich aus eigener Erfahrung leider nur bestätigen. Hat man als LWB erst einmal die Polizei im Haus, ob unverschuldet oder aus welchem nichtigen Grund auch immer, wird versucht irgend etwas zu finden.  

In meinem Fall hat die Polizei wirklich auf Krampf versucht mir irgendwie eine reinzwürgen. 

Wiel nichts negatives festzustellen war hat man sich noch die Mühe gemacht mich per Brief beim Ordnungsamt anzuschwärzen. Das ging also weit über die normalen dienstlichen Erfordernisse hinaus.

Eine Aktion die ich nicht vergessen werde.

Bearbeitet von Bender
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Bender:

 

Das ging also weit über die normalen dienstlichen Erfordernisse hinaus.

Eine Aktion die ich nicht vergessen werde.

 

In dem Fall hätte ich einen Anwalt konsultiert und wäre nach §344 StGb vorgegangen

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb chrisatwork:

In dem Fall hätte ich einen Anwalt konsultiert und wäre nach §344 StGb vorgegangen

Finde erst mal einen, der sich mit denen anlegt. 

 

Ein alter Freund von mir beschloß vor Jahren, per Suizid sein Leben zu beenden. Weiße Waffe, alles sauber. Warum wollte die nette Polizei unbedingt bei der frischen Witwe im Waffenschrank des Verstorbenen rum schnüffeln? Das hat ein befreundeter Anwalt verhindert. Dem hat man dann die Waffe (Perkussionsrevolver) in die Hand gedrückt und auf panische Fragen, wie er denn diesen jetzt entladen solle, kam der ernst gemeinte Vorschlag, im Garten des Mehrfamilienhauses leer zu schießen. Hat er auch nicht gemacht. Und plötzlich war der Tresorinhalt tabu wie sich das im Rechtsstaat gehören sollte. Geht doch!

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