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IGNORED

Waffenschrank bei Freundin ?


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Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb Steffen24:

kann der Waffenschrank bei meiner Freundin stehen?

Solange Deine Frau da nichts von weiß!

 

Aber jetzt ohne Spaß, Du kannst Deine Waffen auch bei Oma Erna lagern. Was Du brauchst ist einen Schlüssel zur Wohnung und dauerhaften Zugang.

 

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Geschrieben (bearbeitet)

Ich hatte den Tresor noch fast 20 Jahre bei meiner Mutter stehen obwohl ich woanders gemeldet war und wohnte, war nach Absprache mit der Behörde kein Problem, hatte dauerhaften Zugang zum Haus und Mami keinen Schlüssel zum Schrank da nicht berechtigt, rede mit deiner Behörde und gut ist es, geht sicher.

Bearbeitet von lastunas
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb P22:

Man kann auch offensichtlich rechtmäßige Dinge ohne zwanghafte Rückfrage bei der Behörde „einfach tun“.

 

Nicht ganz, man muss der Behörde auch bei Beantragung der Waffe auch die geplante Lagerung nachweisen. Darüber hinaus könnte es zu Problemen führen, wenn die Behörde zu einer Aufbewahrungskontrolle an der Meldeadresse aufschlägt und dann dort kein Waffenschrank samt Waffe vorhanden ist. Gibt dann zumindest erst mal Erklärungsbedarf.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb bumm:

Ob sich eine Rückkehr danach noch lohnt und was vom Inventar des Ehemanns noch übrig ist steht natürlich auf einem anderen Blatt.

 

Ich kann dir genau erzählen, wie das bei einer Scheidung in Deutschland läuft:

alles, was SIE bisher angeschafft hat, gehört ihr

alles, was DU bisher angeschafft hast, gehört ihr

 

Als ich damals der Richterin gesagt habe, dass Werkzeuge, Maschinen etc fehlen hat sich die Richterin einen Gabelschlüssel als Beispiel geschnappt und es mir so erklärt: Ich soll den Gabelschlüssel jetzt so beschreiben, dass ein von Gericht beauftragter Gerichtsvollzieher anhand meiner Beschreibung eindeutig sagen kann: jawoll, bei dem hier vorliegenden Gabelschlüssel handelt es sich eindeutig um den vom Herren chrisatwork.

 

Nachdem ich diese Beschreibung nicht liefern konnte hat mir die Richterin gesagt, dass ich dann eben Pech gehabt habe. 

 

Bei einer Scheidung muss nicht der Dieb beweisen, dass es seins ist, sondern der Bestohlene. 

Geschrieben

Jo.

Das ist bitter.

 

Ich hatte da Glück, mein Gerödel gaaaaanz schnell zu Kameraden in Sicherheit gebracht.

Das gelingt nicht jedem, leider und die Mehrzahl der Ex-Männer steht dann recht nackciht da. Hatte da grad wieder einen Fall im Bekanntenkreis.

 

Daum: Vorbeugen ist besser, als auf die eigenen Schuhe zu kotzen

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb nordwind:

Darüber hinaus könnte es zu Problemen führen, wenn die Behörde zu einer Aufbewahrungskontrolle an der Meldeadresse aufschlägt und dann dort kein Waffenschrank samt Waffe vorhanden ist.

Gibt dann zumindest erst mal Erklärungsbedarf.

 

Na, dann muss man's eben erklären.  

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb nordwind:

Nicht ganz,

Ich meine schon 😉

 

 

vor 1 Stunde schrieb nordwind:

man muss der Behörde auch bei Beantragung der Waffe auch die geplante Lagerung nachweisen.

 

Ja, Foto Schrank oder Rechnung. "Wohnanschrift" des Tresors sicherlich nicht.

 

vor 1 Stunde schrieb nordwind:

Darüber hinaus könnte es zu Problemen führen, wenn die Behörde zu einer Aufbewahrungskontrolle an der Meldeadresse aufschlägt und dann dort kein Waffenschrank samt Waffe vorhanden ist.

 

Nein gibt keine, weil nicht verboten und man im Rahmen der Voranmeldung der Kontrolle einen anderen Treffpunkt ausmachen kann.

 

vor 1 Stunde schrieb nordwind:

Gibt dann zumindest erst mal Erklärungsbedarf.

Ja und das war dann auch schon alles.

Geschrieben

Also muß der  Waffenschrank nicht zwangsläufig an der gemeldeten Adresse stehend?

Ich muß nicht mit Konsequenzen Rechnen ,lediglich erklären  wo er steht wenn jemand zur Überprüfung vorbei kommt  

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Steffen24:

Also muß der  Waffenschrank nicht zwangsläufig an der gemeldeten Adresse stehend?

Nein.

Ich habe auch noch jede Menge Waffen bei meinen Eltern, das ging sonst auch gar nicht alles in einer Wohnung.

Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb Steffen24:

So mach ich das,danke

Das ist dass aller beste. Wende dich immer ganz offen an deinen Sachbearbeiter. Das ist jetzt wirklich ernst gemeint. Wenn du den linken willst und er bekommt das raus, na ja du weist ja selber wer am längeren Hebel sitzt.

Stelle bich bei dem Mann oder der Frau vor, schildere deine Situation und frage ihn was er von deinem Lösungsansatzt hällt. Wenn er nichts von deinem Vorschlag hält, könnt ihr gemeinsam eine Lösung erarbeiten die sowohl in deinem als auch im Intresse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung liegt.

Noch ein Tipp für dich als Neuling, hier im Forum sind alle Juristen, Waffeningeniere, übelst böse Sniper und in ihrer Freizeit die weltbesten Fußballnationaltrainer, seit zwei Jahren Virologen und seit ein paar Wochen allsehende Taktikspezialisten. Du verstehst worauf ich raus möchte.

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb kulli:

Nein.

Ich habe auch noch jede Menge Waffen bei meinen Eltern, das ging sonst auch gar nicht alles in einer Wohnung.

Beim Amt muß man auch keine Adresse angeben wo der Schrank steht ?

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Keinen Ehevertrag gehabt?

 

doch, selbstverständlich. Nur wenn weg, dann weg. Wie oben schon geschrieben, ich muss beweisen, dass es mein Werkzeug war inkl eindeutiger Merkmale.

 

Ein Richter am OLG war dann mal so nett, mir eine Ehe in Deutschland an einem Beispiel zu erklären.

X und Y sind verheiratet

X erwirtschaftet in der Ehe 100000,-

Y erwirtschaftet in der Ehe 100000,-

X legt die 100000 auf das Girokonto, welches X schon vor der Ehe als Azubi gehabt hat

Y legt die 100000 auf ein neues Konto

X und Y lassen sich scheiden

X geht mit 150000 aus der Ehe

Y geht mit 50000 aus der Ehe.

So ist die aktuelle Rechtssprechung.

Vor Gericht wird Recht gesprochen, nicht Gerechtigkeit

Geschrieben

Wenn mir das der oberste Senat am OLG so erklärt, dann halte ich das nicht für Unsinn.

 

Aber anscheinend wusstest du das alles und hast deswegen beginnend vom Kontoauszug am Tag deiner Ehe jeden einzelnen Beleg sauber aufgehoben, archiviert und dezentral gelagert.......

Typen, die im Nachhinein alles besser wussten, kenn ich im richtigen Leben schon genügend...

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb chrisatwork:

Wenn mir das der oberste Senat am OLG so erklärt, dann halte ich das nicht für Unsinn.

Was gibt es da zu erklären?! Wenn man es nachweisen kann, bekommt jeder die Hälfte. Wenn man es nicht nachweisen kann, dann geht es nach Indizien. Wo ist das Problem - wie sollte es bitte sonst gehen und was genau weiß ich da besser? Aber lass' gut sein ... ist nicht das Thema hier.

Geschrieben

Ging bei mir quasi nachträglich.

Wenn die Ex mitspielt, und alles unterschreibt, nur dass man weg is.

Wenn die aber quertreibt, wirds bös und teuer.

Ich hatte eben viel leicht bewegliche Sachwerte. Wir hatten kein Haus und jeder sein Konto.

Für meine unbeweglichen Werte und Investitionen hatte ich zum Glück Belege.

So viel Glück hat aber halt nich jeder, leider.

 

 

Geschrieben
vor 50 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Bei mir allen bekannten Behörden wird das auch abgefragt.

 

vor einer Stunde schrieb JuergenG:

"Aufbewahrungsort der Waffen" ist zumindest bei uns im Antragsformuler anzugeben.

Waffentresor Klasse I, siehe Rechnung/Bild.

Geschrieben

Jo, in Köln fragt auch keiner nach dem Ort. Nur "Wie wollen Sie die Schusswaffe aufbewahren?" mit Ankreuzmöglichkeiten "Behältnis der Sicherheitsstufe A/B/N/Sonstige/Waffenraum". Foto vom frisch aufgestellten Schrank in der Raumecke haben sie bekommen, aber an welchem Ort (Adresse) das war, war kein Thema, auch nicht verbal soweit ich mich erinnere.

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