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nordwind

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Alle Inhalte von nordwind

  1. Nicht ganz, man muss der Behörde auch bei Beantragung der Waffe auch die geplante Lagerung nachweisen. Darüber hinaus könnte es zu Problemen führen, wenn die Behörde zu einer Aufbewahrungskontrolle an der Meldeadresse aufschlägt und dann dort kein Waffenschrank samt Waffe vorhanden ist. Gibt dann zumindest erst mal Erklärungsbedarf.
  2. Ich habe mal ein UHR bei Bock gekauft, Preis war gut, UHR einwandfrei, Abwicklung war nicht gut, da es mehrere Versuche brauchte, bis alle Daten (Serien-Nr., Kaliber, Hersteller, Modellbezeichnung) in der Überlassungsmeldung stimmten. Beschäftigten offensichtlich nicht-sachkundiges Personal.
  3. Das AZÜ.SH bietet auch Kurse an. Leider habe ich es noch nicht geschafft, mal an einem teilzunehmen, vielleicht nach Corona.
  4. Hallo karl1923, prinzipiell hätte ich schon Interesse, aber vorab ein paar Infos zum Stand wären nicht schlecht, z.B. - offener oder geschlossener Stand? - mögliche Schießentfernungen? - auch Flintenschießen möglich? - Hast Du ein Foto der Anlage, das Du einstellen könntest? - Gibt es auch ernsthaftes Training der Grundlagen oder nur "tactical entertainment"? P.S. Auch ich möchte nicht mit irgendwelchen Spinnern oder Extremisten in einen Topf geworfen werden.
  5. Waffenschutzgesetz ist doch prima. Endlich schützt der Gesetzgeber unsere Waffen. Man könnte sie uns sonst ja versuchen wegzunehmen.
  6. Hallo Yusuf0147, willkommen als neuer deutscher Volksgenosse. Ich wünsche Dir viel Erfolg mit dem Antrag.
  7. Ich hatte selbst vor 1,5 Jahren mal so eine "Second Chance" mit 9x19 Geco Vollmantel aus ca. 2m im Brustbereich getestet (frei hängend). Hat gestoppt, aber das Geschoss hat sich im Inneren der Einlage versteckt und musste mit dem Messer gesucht und mühsam herausgeschnitten werden. Die Traumatiefe wäre mir zu heftig gewesen. Bei anderen Westen bleibt das Geschoss schon im oberen Bereich der Einlage stecken.
  8. Ich verstehe nicht, warum hier auf 13 Seiten diskutiert werden muss: Wer intellektuell nicht in der Lage ist, 4 einfache Regeln zu verinnerlichen, ist nicht geeignet, mit Waffen umzugehen. Das hat nichts mit dem Ladezustand der Waffe zu tun. Beim Ladezustand kann man sich irren. Das ist menschlich und auch für die Sicherheit irrelevant, wenn die 4 Regeln eingehalten werden. Und genau dafür sind die 4 Regeln da, damit aus dem Irrtum kein Unglück entsteht. Wer das nicht begreift, siehe oben.
  9. Sorry, dass ich noch nicht alles verstanden habe. Ich dachte immer, dass das BKA auch die Austauschbarkeit von wichtigen Teilen überprüft, damit in eine Zivilwaffe keine Kriegswaffenteile eingebaut werden können (und so z.B. ein ziviler Halbautomat zum Vollautomaten wird). Dieser Aspekt wurde bisher in dieser Diskussion noch gar nicht angesprochen. Oder ist das für diesen Fall nicht relevant?
  10. Ich kenne das so, dass man einen für die Waffe und die Disziplin zugelassenen Schießstand angibt. Das muss nicht zwangsläufig der Schießstand des Vereins sein. Viele Vereine haben auch gar keinen Schießstand oder nur für Druckluft oder Kleinkaliber. Ob der DSB das Bedürfnis für eine SLF befürwortet, kann sicherlich je nach Landesverband sehr unterschiedlich ausfallen. Viel Glück.
  11. kleine Hilfe: Die 12 Monate gelten nicht für die Mitgliedschaft im Verein. Manche Vereine melden neue Mitglieder nicht sofort beim Verband an sondern erst nach Ablauf einer "Probezeit".
  12. WaffG: Waffen sind tragbare Gegenstände, .... Frage: Ist diese Kanone ein tragbarer Gegenstand? Nein? Also keine Waffe nach WaffG!
  13. nordwind

    Wasserfilter

    Bei Keramikfiltern aufpassen. Die Keramik kann Mikrorisse haben, durch die dann die Keime durchgedrückt werden können. Deshalb bevorzuge ich kombinierte aus Keramik und Membran, z.B. MSR Waterworks (der große). Aktivkohle ist mehr für den besseren Geschmack, da ich nach Möglichkeit kein Wasser unbekannter Qualität verwenden würde, sondern eher abgestandenes Regenwasser (Regentonne, Gartenteich, usw.). Silbertabletten zur Konservierung nicht vergessen, da Wasser sonst schnell wieder verkeimt.
  14. Es gibt einen Vorderschaftrepetierer von Troy, der weitgehend AR15-kompatibel ist und auch die AR15-Mags verwendet. Wird z.B. bei Viking Tactics Germany angeboten, auch mit Klappschaft. Einfach mal auf die Seite gehen. Gruß Nordwind
  15. Heute sehe ich auf der Titelseite der FAZ eine Kalashnikow mit einem reißerischen Artikel: Jeder kann sich eine Kalashnikow kaufen. Dann steht da, dass sich jeder eine Deko kaufen und mit Teilen aus dem Internet und Werkzeug aus dem Baumarkt wieder in eine schussfähige Waffe umbauen kann. Wenn das Wort Lügenpresse zutreffend ist, dann auf diesen Artikel. Hier soll offensichtlich Lügen-Propaganda für die aktuelle EU-Waffenrechtsverschärfung gemacht werden. Mit demokratischer Gesinnung hat das jedenfalls nichts zu tun. Ich bin jedenfalls stinkesauer. Es wird Zeit, es diesen betrügerischen Gutmenschen heimzuzahlen und die Themen zu bekämpfen, die ihnen wichtig sind, z.B. Ökofaschismus.
  16. Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Scheint also nicht so kompliziert zu sein, wie ich befürchtet hatte.
  17. Hallo, ich möchte gern meine Glock 17 nach Österreich mitnehmen, um dort an einem Schießlehrgang teilzunehmen. Wie funktioniert das mit dem Grenzübertritt? Muss ich bei der Ausreise aus Deutschland und der Einreise nach Österreich an der Grenze irgendwelche Formalitäten durchführen lassen oder kann ich die Grenze einfach mit gesetzesmäßig verpackter Waffe passieren, sprich ohne anzuhalten weiterfahren, ohne irgend eine Behörde über die Mitnahme zu informieren? Hat jemand praktische Erfahrungen? Vielen Dank.
  18. Erscheint mir unlogisch. Entweder gilt Sprengstoffrecht, dann Umgang nur mit Erlaubnis nach Sprengstoffrecht, also auch kein Erwerb auf dem Schießstand an jedermann, oder es gilt Waffenrecht, dann wird keine Erlaubnis nach dem Sprengstoffrecht benötigt.
  19. Waffenrechtlich ist die Einheit von Hülse, Treibladung und Geschoss (auch ohne Zündhütchen, das wird im Waffengesetz nicht erwähnt) eine Patrone (Munition). Zumindest bei Nitropulver wäre damit das Sprengstoffrecht außen vor und für den Umgang mit dieser Munition würde das Waffenrecht angewendet werden müssen. Mein Interesse gilt dem Überlassen solcher Munition. Wer wäre berechtigt? Jeder über 18 Jahre? Oder nur Personen mit Munitionserwerbserlaubnis aller Art? Einen Eintrag in eine WBK gibt es ja nicht, da die zugehörige Waffe erlaubnisfrei erworben werden kann.
  20. Es geht um die Frage, wie Patronen für solche Perkussion-Sharps-Hinterlader, die in Deutschland ab 18 Jahren frei erworben werden dürfen, waffenrechtlich (nicht sprengstoffrechtlich) zu bewerten sind. Diese Patronen bestehen aus einer Papierhülse oder auch Metallhülse mit Schwarzpulverladung und Geschoss. Das Zündhütchen ist nicht Teil der Patrone. Normalerweise ist die Munition einer erlaubnispflichtigen Waffe ebenfalls erlaubnispflichtig und die Munition einer erlaubnisfreien Waffe ebenfalls erlaubnisfrei (z.B. Schreckschusswaffe mit PTB-Zeichen). Gilt das auch im Fall der Perkussion-Sharps? Achtung: Es geht mir nur um den waffenrechtlichen Aspekt. Sprengstoffrecht bitte nicht hier diskutieren.
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