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IGNORED

Frage zu Vereinswaffe / Lagerung / Ausleihe


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Am 2.3.2022 um 15:47 schrieb PetMan:

Das mit der " eigenen Waffe " von Anfang an funktioniert nur da, wo ein Waffenhändler mit auf dem Stand ist . Kenne hier in der Nähe so was, da betreibt der Händler sogar den Stand selber, hat quasi seinen eigenen Verein da etabliert. Da kann man als Neumitglied sofort eine Waffe kaufen und die bleibt dann in dessen Waffenraum. Dauerhaft Erwerben kann man sie dann wenn man die WBK hat. 

Böse Falle, ich sage nur SV Ad**r. 

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb Handgunner:

hi sachbearbeiter, auf welchen personenkreis ist das innerhalb des vereines beschränkt ? ich steh da etwas auf dem schlauch.....

 

Das hängt davon ab, wie es in der Vereins-WBK festgelegt wird. Normalerweise Vorstandsmitglieder oder andere Personen mit speziellen Funktionen im Verein, ggf. aber auch "normale" Mitglieder.

 

Diese verantwortlichen Personen sind für die Vereinswaffen zuständig und in der Regel findet die Verwahrung derselben auch im Verein statt. Dass diese dann aber "außer Haus" gegeben werden entspricht nicht der üblichen Regelung.

 

SBine

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Diese verantwortlichen Personen sind für die Vereinswaffen zuständig und in der Regel findet die Verwahrung derselben auch im Verein statt. Dass diese dann aber "außer Haus" gegeben werden entspricht nicht der üblichen Regelung.

In vielen Schützenhäusern dürfen gar keine Kurzwaffen gelagert werden. Da MÜSSEN die Waffen bei jemand zu Hause schlafen. Zwangsläufig sollte diese Person  auch auf der Vereins WBK stehen. Unsere Spopi wohnt zb bei unserem Sportwart. Im Verein dürfen nur LW lagern. Unser ehemaliger Banktresor, der bestimmt über ne Tonne wiegt, wurde mal als A Schrank anerkannt.

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb PetMan:

gar keine Kurzwaffen

Die meisten Schützenhäuser sind unbewohnte Gebäude weit ab. Sehr vieles was über freie Waffen hinausgeht kann nicht ohne weiteres dort gelagert werden.

 

Klar, die meisten Vereine sind noch immer keine DSB-Vereine, und dort stehen dann viele Luftgewehre, ein Zimmerstutzen und ein KK-Einzellader. Das geht. Aber dort sind viele Pistolen, Revolver, halbautomatische Langwaffen eher selten, erst recht als Vereinswaffen.

Geschrieben

@Fyodor

 

Bei mehr als 3  EWB LW muss so oder so ein Sicherungskonzept genehmigt werden, was bie Schützenvereinen die Regel ist. Für gewöhnlich hat man einen Alten Banktresor, Klasse D oder aufwärts. Die hat auch jeder DSB-Verein, nur keine sorge :)

 

§13 Abs 4 AwaffV 

Zitat

In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen nur bis zu drei Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung darf nur in einem mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I entsprechenden Sicherheitsbehältnis erfolgen. Die zuständige Behörde kann Abweichungen in Bezug auf die Art oder Anzahl der aufbewahrten Waffen oder das Sicherheitsbehältnis auf Antrag zulassen.

 

Geschrieben
Am 2.3.2022 um 10:27 schrieb Sachbearbeiter:

Bei Vorstand, Sportwart, Jugendwart ... aber doch nicht bei einem bloßen "normalen" Mitglied

 

vor 4 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Normalerweise Vorstandsmitglieder oder andere Personen mit speziellen Funktionen im Verein, ggf. aber auch "normale" Mitglieder.

 

Könnt ihr beide euch mal auf eine konkrete Meinung einigen?

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb MAHRS:

Könnt ihr beide euch mal auf eine konkrete Meinung einigen?

Sie haben beide nur versucht zu umschreiben wer es wirklich ist ... "der Dumme der alles an der Backe hat"

 

Ich darf das sagen da ich auch zu dieser Gruppe gehöre 🙂

Geschrieben
Am 2.3.2022 um 15:47 schrieb PetMan:

Das mit der " eigenen Waffe " von Anfang an funktioniert nur da, wo ein Waffenhändler mit auf dem Stand ist . Kenne hier in der Nähe so was, da betreibt der Händler sogar den Stand selber, hat quasi seinen eigenen Verein da etabliert. Da kann man als Neumitglied sofort eine Waffe kaufen und die bleibt dann in dessen Waffenraum. Dauerhaft Erwerben kann man sie dann wenn man die WBK hat. 

 

Hi PetMan,

 

darf man fragen, wo das so ist?

Ich bin - als Interessent - gerade auf der Suche nach meiner ersten Anlaufstelle, für den Einstieg in den Sport.

Und hier in der Nähe (Berlin) gäbe es einem Schiesstand/Schützenverein/Händler in einer Hand und ich hatte mich gefragt, ob es u.U. genau so möglich ist, wie du beschrieben hast.

Das stimmt mich zuversichtlich. 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb PetMan:

Darfst du, ohne das ich den Händler beim Namen nenne......ist im Saarland, an der Grenze zu Luxemburg. 

Super, vielen Dank.

Hätte ja sein können, dass es zufällig der Stand/Händler hier bei uns ist.

 

Aber dann besteht zumindest die Möglichkeit und man könnte das hier mal ansprechen.

Geschrieben
Zitat

Sie trainieren auf unserer Anlage für die Erlangung einer Waffenbesitzkarte? Gerne übernehmen wir für Sie die rechtskonforme Lagerung Ihrer Waffe. Auf besondere Anfrage sind außerdem Leihwaffen verfügbar.

Dies liest man z.B. auf dem Internetauftritt einer großen Schiessanlage im Süden Deutschlands. Was dort nicht steht das man scheinbar dafür auch in einem Verein dort sein muss, so wurde mir das zumindest telefonisch angedeutet bzw. ich wurde gefragt ob ich da Mitglied sei weil dieser Service nur dann angeboten wird

Geschrieben

Genau genommen steht dies auf der Unterseite des angeschlossenen Waffenhändlers.

So wie ich das verstehe: Wenn man auf dieser großen Schiessanlage zum Waffenhändler geht, sich dort eine Waffe kauft und gleichzeitig Mitglied in einem bestimmten Verein der ebenfalls irgendwie zu der Schiessanlage und/oder dem Waffenhändler gehört, dann lagert der Händler die Waffe bis zur Erlangung der WBK ein und ich vermute (das habe ich nicht explizit nachgefragt) das man dann seine eigene Waffe auch für das Training inklusive Munition zum sofortigen Verbrauch dort bekommt. Was daran so falsch sein soll bzw. den SB dazu verleiten kann die "hops zu nehmen" erschließt sich mir jetzt aber ehrlich gesagt nicht...

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb grizzly45:

RM , etwas genauer, bitte……

Naja, gab ja hier mal ein Diskussion (vor 2-3 Jahren) bezüglich eines solchen Händlermodels.Es gab X Klagen, ein Verein wurde vom Verband  anusgeschlossen später mit Gerichtsbeschluss wieder aufgenommen. Die Mitglieder hatten überhaupt keine Ahnung wie was passiert. Der BESITZER der Waffen hatte keine nachweisliche Kontrolle wie die Waffen von den vermeindlichen zukünftigen Besitzern benutzt wurden (Unstimmigkeiten in der Behördlich angeordneten Schießklatte etc). Leider wurden die Gerichtsurteile nie öffentlich.

Ich würde jetzt hier mal nach "Sachbearbeiter Offenbach" suchen (vielleicht findet man das was, inmitten des ganzen Corona Spam) 

 

Im Verein mit genehmigter Waffenlagerung kann es schon mal vorkommen, das 1-2 Schützen eine reservierte Waffe lagern. Es wird ihnen aber nicht suggeriert, das die Waffen ihnen gehören, bzw. das sie frei über deren Benutzung verfügen können, insbesondere wenn diese nichtmal eine Sachkunde oder WBK in Aussicht haben. 

 

Ist aber auch alles egal, die Ausgangsfrage wurde ja hinreichend beantwortet.  

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden schrieb BlackFly:

So wie ich das verstehe: Wenn man auf dieser großen Schiessanlage zum Waffenhändler geht, sich dort eine Waffe kauft und gleichzeitig Mitglied in einem bestimmten Verein der ebenfalls irgendwie zu der Schiessanlage und/oder dem Waffenhändler gehört, dann lagert der Händler die Waffe bis zur Erlangung der WBK ein

 

ich denke das bezieht sich auf das "kostenlose einlagern", eben wenn du mitglied des angeschlossenen vereins bist!

der wird das auch ohne mitgliedschaft machen, dann jedoch mit sicherheit nicht kostenlos!

der is halt geschäftsmann...

Bearbeitet von HangMan69
Geschrieben

Naja, das Modell ist ja gar nicht so verkehrt wenn das ordentlich gemacht wird. Blöd ist es halt, wenn da... "Unstimmigkeiten" auftreten und die Behörden mal etwas genauer hinschauen müssen. Ohne den konkreten Fall zu kennen, würde ich hier mal Probleme mit dem vorübergehenden, erlaubnisfreien Erwerb auf dem Stand vermuten.

 

Wenn ein entsprechend geeigneter Waffenraum beim Händler zur Verfügung steht und er es als Service anbietet, Waffen für Schützen ohne WBK einzulagern und regelmäßig zum Schießen mitzubringen, dann ist das erstmal ein tolles Angebot für den Neuschützen. Er kann mit einer Waffe trainieren, an der niemand irgendwas verstellt und er muss nicht ständig mit einer neuen Waffe klarkommen, weil die "Lieblingsvereinswaffe" gerade in Benutzung ist. Aus sportlicher Sicht ist das schon sinnvoll.

Es stellt sich dann halt nur die Frage, was der Spaß kostet. Umsonst wird die Waffe nicht gelagert und auf den Stand getragen. In irgendeiner Form (sei es eine Mitgliedschaft oder ein entsprechender Beitrag) wird man diesen Service bezahlen müssen.

  • 8 Monate später...
Geschrieben
Am 2.3.2022 um 11:25 schrieb ASE:

Der Verein kann mehrere verantwortliche Personen benennen, das wird sogar empfohlen (2-3 Personen).

Diese haben Zugriff, sonst niemand.

Ja das kenne ich auch so.

Nur wäre für mich mal interressant , wer ist rechtlich für die Waffen verantwortlich.

Der der in der WBK bzw. NWR steht oder der zB. der Präsident der als juristiche Person den Verein vertriet.

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