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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


zickzack

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vor 1 Stunde schrieb fw114:

Oder kommt es tatsächlich zu meiner Überspitzung: Steuern nicht rechtzeitig gezahlt = unzuverlässig

 

 

Tatsächlich ist das schon lange so: Wenn man aktuell zu 60 TS oder mehr verurteilt wird, EGAL wegen was, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit auch gleich weg.

 

Und das ist auch gut so und wird auch so bleiben.

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vor 12 Minuten schrieb GermanKraut:

 

Tatsächlich ist das schon lange so: Wenn man aktuell zu 60 TS oder mehr verurteilt wird, EGAL wegen was, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit auch gleich weg.

 

Und das ist auch gut so und wird auch so bleiben.

Steuern nicht rechtzeitig gezahlt oder 60 Tagessätze sind schon 2 andere Welten.

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Wie sich das genau in der Realität auswirken wird, werden wir sehen. Ich würde jetzt eher vermuten, dass man so Geldströme nachverfolgen könnte, und wenn man dann dem „Falschen“ etwas zukommen lässt, der gerade auf Nänsys Liste steht…. aber das ist sicherlich alles nur Verschwörungstheorie….

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vor 2 Minuten schrieb GermanKraut:

 

Muss jeder selber wissen, gegen welche Gesetze er verstossen möchte und ob ihm dann die Konsequenzen gefallen.

 

Wenn man Steuern nicht rechtzeitig zahlt, so verstößt man dagegen nicht gegen irgendein Gesetz.

Das sollte soweit klar sein.

Die Frage ist, wie dieser Staat das werten möchte, ähnlich wie der Dinge unter der Strafbarkeitsgrenze.

 

Das dieser Staat anfängt Dinge zu verfolgen die nicht Strafbar sind, ist das eigentliche Problem das sich hier entwickelt.

Es gab bereits 2 deutsche Staatsformen, die u.a. deswegen Untergegangen sind.

 

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vor 4 Minuten schrieb fw114:

Wenn man Steuern nicht rechtzeitig zahlt, so verstößt man dagegen nicht gegen irgendein Gesetz.

Das sollte soweit klar sein.

Die Frage ist, wie dieser Staat das werten möchte, ähnlich wie der Dinge unter der Strafbarkeitsgrenze.

 

Was nicht strafbar ist, ist nicht strafbar.

 

Wo genau liegt jetzt Dein Problem?

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vor 11 Minuten schrieb HangMan69:

der krautsalat versteht es immer noch nicht!

war aber klar...

 

es geht darum, das dein SB dir das trotzdem so auslegen kann das du "unzuverlässig" bist!!! und dir deine wbk lochen kann!!!

 

hast es jetzt geschnallt?!?

 

Es haben schon welche wegen zu oft falsch parken ihre WBK abgeben dürfen.

Falsch parken ist auch nicht strafbar - trotzdem waren die Schränke dann leer ...

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vor einer Stunde schrieb Lavendel:

 

Es haben schon welche wegen zu oft falsch parken ihre WBK abgeben dürfen.

Falsch parken ist auch nicht strafbar - trotzdem waren die Schränke dann leer ...

 

Ja die durften den Führerschein wegen sowas abgeben... aber die WBK???

 

Da zeig doch mal ein Beispiel, wo das passiert sein soll.

 

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vor 2 Stunden schrieb Lavendel:

es geht darum, das dein SB dir das trotzdem so auslegen kann das du "unzuverlässig" bist!!! und dir deine wbk lochen kann!!!

 

hast es jetzt geschnallt?!?

Sieh es doch einmal realistisch.

Beispiel: Eine Person fährt immer wieder zu schnell oder unter Alkohol - Drogen - Einfluß, gefährdet also - wiederholt - das Leben Anderer. Daraus kann auch ein SB in der Waffenbehörde schließen, daß dieser Person allgemeine Regeln, oder das Leben Andrer, nicht wichtig ist. Auch ich würde daraus schließen, daß diese Person es dann im Umgang mit Waffen wohl mit einer großen Wahrscheinlichkeit nicht anders macht.

Folge, Karte lochen ! Genau so würde ich bei Steuerstraftaten vorgehen. Wohl gemerkt, das nicht zahlen eines Steuerbescheides ist noch keine Straftat. Aber sehr wohl das bewußte, gesetzeswidrige Vermeiden von Steuern. Wer Waffen hat und die behalten will, kann danach handeln --- Punkt !!

Kommt man dafür vor Gericht und bekommt dort eine Strafe von über 60 Tagessätzen: Lochzange.

Für mich : Richtig so !!!

Da das ja auch ein Verwaltungsakt ist, kann man dagegen ja vorgehen, dafür gibt es Verwaltungsgerichte.

Zugegeben, meine Sicht der Dinge ist nicht allgemeiner Standart. Aber ich war lange Jahre in Mittel - Süd Amerika und kenne das Leben ohne solche " Einschränkungen "

Wenn man die Wahl hat, lebt man hier ungleich besser.

In den USA, wo jeder Depp eine Waffe kaufen kann, sind die Zustände auch entsprechend. Ich als Sportschütze kann mit unseren Gesetzen leben, auch wenn ich sicherlich Einiges zu kritisieren habe.

Aber die Mehrheit in unserem Lande sind eben keine Sportschützen oder Jäger. Die sehen das wohl etwas anders und da wir in einer Demokratie leben, müssen wir uns danach richten.

Ich will aber auch nicht verschweigen, das wenn man für eine Mitgliedschaft in einer zugelassenen Partei reglementiert - Verlust der Zuverlässigkeit - wird, ich das für einen Fehler halte.

Ich halte es auch für einen Fehler, daß eine Organisation wie der Verfassungsschutz allein, denn er ist eine pol. Organisation, beurteilen darf was rechtens ist und was nicht.

Die sollten sich auf das Beschreiben von Verhalten beschränken, die Beurteilung des Verhaltens sollte qualifiziertem Personal und nicht politischen Beamten vorbehalten sein.

Wenn - wie bei uns - knapp 9 000 Straftaten mit dem Messer im Jahr begangen werden, ist es da unlogisch, wenn Politiker versuchen simple Lösungen für diese Problem zu generieren ?

Das neue Waffengesetz erlaubt in bestimmten Bereichen anlasslose Kontrollen. Die Beamten werden sicherlich nicht jeden Simpel in Lederhosen nach Messern untersuchen, deren Klientel ist eine Andere.

Aber genau die, werden sich - hoffentlich - überlegen, Messer in der Tasche zu haben. Wichtig ist aber dann auch, daß wirklich kontrolliert wird. Aber zumindest die Grundvoraussetzungen dafür sind nun gegeben.

Bearbeitet von Pikolomini
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Man, wäre ich froh, wenn etliche Politdarsteller für ihre Taten auch mal ein Berufsverbot erhalten würden...

 

Bei jedem Fehltritt das Ergebnis 1 zu 1 auf den Umgang mit Waffen zu übertragen, finde ich doch etwas einfach. Menschen, die z. B. Steuern vermeiden wollen, weil sie sich ausgenommen fühlen, müssen nicht automatisch den nächsten Amoklauf starten. Oder die Waffen nicht korrekt aufbewahren. Auch wer gerne zu schnell fährt, kann an der Waffe ein anderer sein. Während man heutzutage wegen Majestätsbeleidigung schnell mal eine Anzeige am Hals haben kann, darf dies nicht automatisch zu einem Entzug der WBK führen. Bei Gewalttaten sehe ich das hingegen anders.

 

Die Möglichkeiten, den Menschen heute die Waffen abzunehmen, sind zahlreicher geworden. Gefühlt wird es immer einfacher, die Vorwürfe häufiger. Es wird anscheinend nicht mehr differenziert. Dafür bekommen z. B. Gruppenvergewaltiger des Öfteren genau was? Hört und liest man nicht teils von lächerlichen "Strafen"? Wie passt das zusammen?

 

Demnächst geht es schon dort los, wo das Taschenmesser auf dem Weihnachtsmarkt auftaucht. Ein aus meiner Sicht lächerliches Delikt, völlig abseits einer konkreten Auswirkung auf kommende Messertaten. Den Inhaber einer Schwarzen WBK muss das alles zum Glück wenig jucken...

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Ich hab' da mal 'ne Frage...

 

Die richtet sich vorwiegend an die juristisch kompetenteren hier als ich es bin, vielleicht z.B. an @Raiden, @ASE oder @MarkF.

 

Ausgehend hiervon: https://forum.waffen-online.de/topic/471679-landeshauptstadt-stuttgart-legt-vor-bedürfnisüberprüfung-über-grundkontingent/?do=findComment&comment=3523635

 

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html

 

Da steht:

 

Zitat

1.4.1
Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge

-    höchstens 8,5 cm lang ist und
-    nicht zweiseitig geschliffen ist, soweit ein berechtigtes Interesse besteht, das eine einhändige Nutzung erforderlich macht, oder der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt;

1.4.2

[...]

 

Da steht nicht(!):

 

Zitat

1.4.1
Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge

-    höchstens 8,5 cm lang ist und
-    nicht zweiseitig geschliffen ist,

soweit ein berechtigtes Interesse besteht, das eine einhändige Nutzung erforderlich macht, oder der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt;

1.4.2

 

Das heißt doch dann, dass das berechtigte Interesse nur dann von Relevanz ist, wenn das Springmesser zweiseitig geschliffen ist. Also, wenn der Umbruch bei dem einen von Bedeutung ist, dann muss es bei dem anderen doch auch so sein. Was meint ihr?

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Zitat

1.4.1
Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge

- höchstens 8,5 cm lang ist und
- nicht zweiseitig geschliffen ist, soweit ein berechtigtes Interesse besteht, das eine einhändige Nutzung erforderlich macht, oder der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt;

 

Es sind also künftig alle Springmesser verboten. Ein berechtigtes Interesse/Berufliche Notwendigkeit befreit  nur die die 8.5 cm Messer mit einseitig geschliffener Klinge vom Verbot.

 

Ich würde die Finger ganz davon lassen, Die Kombination "verbotener Gegenstand" und "auslegungsbedürftige Voraussetzung für die  Ausnahme vom Verbot" sind eine höchst risikoreiche Kombination. 

Bearbeitet von ASE
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Die einzige juristische Frage ich noch geklärt haben will:

 

Wann schließen sich die Verbände zusammen um gemeinsam eine Verfassungsklage ?!

 

Spendenaufruf ? Gerne. Bin dabei! Nutzt eure Kanäle !

 

Darin sehe ich die EINZIGE reale Möglichkeit das noch zu drehen.

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