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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


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Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb Last_Bullet:

Edit: Das größte Problem jedoch, meiner Ansicht nach ist, dass da niemand mehr wirklich durchsteigt. Den 42a konnte man noch nachvollziehen, auch wenn er schwachsinnig gewesen ist, aber das Monstrum jetzt wird grauenhaft. Das wird Gerichte, Behörden, Verwaltung ordentlich beschäftigen, da bin ich mir sicher.

 

Und das wirklich Schlimme ist: Es wird die völlig falschen Treffen.

 

 

vor 17 Minuten schrieb tuersteher:

Dann bleiben jetzt wohl nur die die FDP Abgeordneten. Wenn die jetzt nicht dagegen stimmen, dann wünsche ich Ihnen für die nächsten 50 Jahre ein scheitern an der 5% Hürde.

 

Das ist ein Paket. Es wird über alles zusammen abgestimmt. Du kannst dir ausrechnen, was mehr Chancen auf Nein-Stimmen hat:

- Du beschwerst dich bei den Abgeordneten darüber, dass man dir das Taschenmesser verbietet.

- Du beschwerst dich bei den Abgeordneten darüber, dass ... ach schau dir einfach an, wer von dem ganzen Rest des Paketes betroffen ist und dann kommst du schon selber drauf.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Minuten schrieb knight:

Und das wirklich Schlimme ist: Es wird die völlig falschen Treffen.

Ja, genau, mit Masse. Ob man dadurch ein Attentat wird verhindern können und dafür einen hohen Kollateralschaden in Kauf nimmt, muss sich erst noch zeigen. Für den normalen Bürger wird es ärgerlich bis minder teuer, für den LWB bedeutet es, dass er sich noch mehr anpassen muss oder eventuell seine Zuverlässigkeit aufs Spiel setzt. Also genau die Menschen, von denen keine Gefahr ausgeht und es rein gar nichts zur inneren Sicherheit beiträgt.

 

Dass so etwas Gesetz werden darf, kann man schon nicht mehr als Frechheit bezeichnen. Traurig dabei, dass dort noch weiter an den Grundrechten gesägt wird.

Bearbeitet von Last_Bullet
Geschrieben
12 minutes ago, knight said:

Das ist ein Paket. Es wird über alles zusammen abgestimmt. Du kannst dir ausrechnen, was mehr Chancen auf Nein-Stimmen hat:

- Du beschwerst dich bei den Abgeordneten darüber, dass man dir das Taschenmesser verbietet.

- Du beschwerst dich bei den Abgeordneten darüber, dass ... ach schau dir einfach an, wer von dem ganzen Rest des Paketes betroffen ist und dann kommst du schon selber drauf.

 

Mir egal. Wer die Bürger inDeutschland schikaniert und mit übergriffigen und totalitären Massnahmen überzieht - oder kurz gesagt auf die freiheitlich demokratische Grundordnung scheisst - bekommt von mir in Zukunft keine Stimme mehr und ich rate jedem DRINGEND, ebenfalls so zu handeln!

 

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb Mick Jaeger:

Da steht auf Seite 13: Alle Messer, auch Küchenmesser sind zukünftig bei öffentlichen Veranstaltungen verboten. 

[...]

- Restaurant im Punlic viewing die Gästen Besteck hinlegen.

- imbisswagen die bei öffentlichen Veranstaltungen stehen

- Elektriker und Arbeitende, die solche öffentlichen Veranstaltungen aufbauen oder abbauen

 

Tatsächlich sind für diese Fälle nun Ausnahmen vorgesehen, so z.B. auch für

 

Zitat

Inhaber gastronomischer Betriebe, ihre Beschäftigten und Beauftragten sowie deren Kundinnen und Kunden

 

Wie das jetzt für alle anderen Geschlechter aussieht, darfst mich auch net fragen.

Wer Sarkasmus findet, darf ihn behalten.

 

Wenn ich unbedingt was positives sehen soll:

Die Trennung von Abs 5 und 6 bei den Waffenverbotszonen ist aufgehoben. Das macht zumindest Sinn. Über die Ausgestalltung kann man natürlich weiter streiten.

Es ist zumindest für Messer in Zukunft gesetzlich geregelt, dass "nicht zugriffsbereit" bedeutet "mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann". Ob das sinnvoll ist und wie weit das auf Waffen austrahlen wird, bleibt abzuwarten. Vier Handgriffe, nur um ein Messer im Rucksack zu erreichen, ist schon ziemlich viel. Wir reden ja nicht vom Äquivalent zu "in Anschlag bringen". Positiv wäre hier jedenfalls, dass es keine Diskussionen über ein verschlossenes Behältnis geben wird, auch nicht darüber, ob verschlossen reicht oder ob es sogar abgeschlossen sein muss. Das wird nicht verlangt.

 

Zum letzten Punkt kann ich mir lebhaft vorstellen, wie die eine Seite noch irgendwie Sinn in das Pamphlet reinbringen wollte und die andere gemeint hat: "Na gut, wenn ihr unbedingt wollt, aber nur wenn <und dann kommt wieder völlig lebensfremder Unsinn, damit der Sinn wieder sinnlos wird>"

Geschrieben

"mit mehr als drei Handgriffen" .... aber das ist doch auch schon wieder Murks und nur ein untauglicher Versuch das ganze Ding irgendwie zu retten.

Was ist denn alles EIN Handgriff? Rucksack von der Schulter nehmen? Reisverschluss aufmachen? Messer rausnehmen? = 3 Handgriffe

Was jetzt wenn der Rucksack schon vor mir (wenn ich auf einer Parkbank sitze) auf dem Boden steht? Fällt dann ein Handgriff weg und es sind nur noch 2? Ups, Verboten!?

Oder gilt es bei einem Schweizer Taschenmesser als ein Handgriff, wenn ich es erst noch ausklappen muss? Oder reicht es wenn ich das eingeklappte Taschenmesser in der Hand hab um alle 3 Handgriffe abzuschließen?

Diese "3 Handgriffe" Definition macht es nicht besser!

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Last_Bullet:

Dass so etwas Gesetz werden darf, kann man schon nicht mehr als Frechheit bezeichnen.

 

und zu

 

vor 3 Minuten schrieb tuersteher:

Wer die Bürger inDeutschland schikaniert und mit übergriffigen und totalitären Massnahmen überzieht

 

Das Beispiel des Eingeständnisses der nicht vorhandenen Deliktrelevanz von Springmessern und gleichzeitigem Bestehen auf deren Verbot belegt ja, dass sich da große Teile einer sachlichen Argumentation entziehen. Umgekehrt fragen sie sich dann, warum sie den Kontakt zu großen Teilen der Wählerschicht verloren haben.

 

Ja, genau, tatsächlich. Das habt ihr. :hi:

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Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb rwlturtle:

 

Fraktionszwang!

Zutiefst demokratisch, aber wohl nötig, da es bei Probeabstimmungen Abweichler gab.

 

 

 

Und die aber auch nur, weil Ihnen der Asylteil "zu hart" ist, und nicht wegen des WAffG-Teils ....

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Geschrieben
Gerade eben schrieb fuzzy.77:

Was ist denn alles EIN Handgriff? Rucksack von der Schulter nehmen? Reisverschluss aufmachen? Messer rausnehmen? = 3 Handgriffe

 

So wie ich das sehe, kommt es nicht auf das Rausnehmen an, sondern nur auf das "bereits im Rucksack in die Hand nehmen".

 

Gerade eben schrieb fuzzy.77:

Was jetzt wenn der Rucksack schon vor mir (wenn ich auf einer Parkbank sitze) auf dem Boden steht? Fällt dann ein Handgriff weg und es sind nur noch 2? Ups, Verboten!?

 

Du suchst nach Sinn, wo keiner ist. Du kannst auch in deinem Rucksack ein Taschentuch rausholen und das Messer liegt zufällig neben der Packung Taschentücher. Dann hast du - theoretisch für die paar Sekunden - eben ein Problem.

 

Zitat

Diese "3 Handgriffe" Definition macht es nicht besser!

 

Natürlich nicht. Bisher wird aber auch in den Waffenverbotszonen idR ein verschlossenes Behältnis gefordert. Und das wird dann auch noch so ausgelegt, dass es nicht nur verschlossen, sondern sogar abgeschlossen sein muss. Dieser Punkt fällt künftig für Messer weg. Und nur um diesen Teilaspekt ging es mir.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb knight:

Das Beispiel des Eingeständnisses der nicht vorhandenen Deliktrelevanz von Springmessern und gleichzeitigem Bestehen auf deren Verbot

 

Und sowas dürfte auf diese Art und Weise niemals ein Gesetz werden und müsste automatisch verfassungswidrig sein. Hier müsste der Gesetzgeber transparent beweispflichtig werden, warum er dies so umsetzen möchte.

 

https://justiz-und-recht.de/die-guete-eines-gesetzes-voraussetzungen-fuer-eine-wirksame-gesetzgebung/

 

Zitat

Ein gutes Gesetz ist mit höherrangigem Recht vereinbar.

 

Ein gutes Gesetz ist so formuliert und aufgebaut, dass es die Rechtsunterworfenen verstehen können. Je breiter der Adressatenkreis, desto einfacher muss es sein. Je spezialisierter der Adressatenkreis, desto mehr Fachsprache darf es verwenden, desto eher mag es auch nur mit Unterstützung professioneller Rechtsanwender zu verstehen sein. Ein gutes Gesetz ist auch mindestens so verständlich, dass die durchschnittlich leistungsfähigen professionellen Rechtsanwender, die mit ihm typischerweise zu tun haben werden, es verstehen können.

 

Ein gutes Gesetz bildet das dahinter stehende politische Programm ab, hat einen für die Betroffenen nachvollziehbaren Sinn und kann als gerecht empfunden werden.

Ein gutes Gesetz verfügt über ausreichende rechtliche Sanktionierungsmöglichkeiten bzw. Möglichkeiten, es zwangsweise durchzusetzen.

 

Eine gute Gesetzgebung kümmert sich darum, dass der staatliche Apparat zur Durchsetzung guter Gesetze gut ausgestattet und motiviert ist.

Im Nachhinein erkennt man ein gutes Gesetz daran, dass es „obgleich häufig oder gar massenhaft angewendet – in der Praxis lange Zeit reibungslos funktioniert, ohne die Gerichte zu beschäftigen“ (Brigitte Zypries).

 

Das WaffG ist kein Paradebeispiel dafür.

 

Bearbeitet von Last_Bullet
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb fuzzy.77:

"mit mehr als drei Handgriffen" .... aber das ist doch auch schon wieder Murks und nur ein untauglicher Versuch das ganze Ding irgendwie zu retten.

Was ist denn alles EIN Handgriff? Rucksack von der Schulter nehmen? Reisverschluss aufmachen? Messer rausnehmen? = 3 Handgriffe

Was jetzt wenn der Rucksack schon vor mir (wenn ich auf einer Parkbank sitze) auf dem Boden steht? Fällt dann ein Handgriff weg und es sind nur noch 2? Ups, Verboten!?

Oder gilt es bei einem Schweizer Taschenmesser als ein Handgriff, wenn ich es erst noch ausklappen muss? Oder reicht es wenn ich das eingeklappte Taschenmesser in der Hand hab um alle 3 Handgriffe abzuschließen?

Diese "3 Handgriffe" Definition macht es nicht besser!

Ist doch ganz einfach.

Wenn du in einer Gruppe mit sagen wir 5 Kartoffeln unterwegs bist, dann muss der geneigte Machetenträger 3en der Leute bereits Geld und Handy abgenommen haben bzw. Diese mindestens mit einem Schnitt > 5cm versehen haben, bevor du dein 5,9cm langes Messer aufklappen kannst. 

Wo kämen wir denn hin wenn du dich in kürzerer Zeit wehren könntest, Zeig doch bitte ein bisschen Verständnis für Macheten-Einmann. 

Der lernt ja noch uns braucht Zeit.

 

 

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Mick Jaeger:

wehren könntest

 

Das will die Politik anscheinend nicht, sonst würde man nicht alles Mögliche bereits mit einem Führverbot belegt haben und Frauen zusätzlich noch das Pfefferspray wegnehmen, wenn sie z. B. Bahnhöfe etc. durchqueren. Soll dort auch sehr sicher sein, sagt die Bundespolizei....

Geschrieben (bearbeitet)

Hat jemand das erwähnte Schreiben der Justiziarin?

Soll laut Bericht "seit spätestens Sonntag in der Jägerschaft kursieren".

 

Laut der Kanzleiwebseite hat sie übrigens den Jagdschein seit 1992.

 

sueddeutsche.de, 15. Oktober 2024, 17:40 Uhr:

 

https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayerischer-jagdverband-weidenbusch-streit-justiziarin-lux.KFuyxwHskfGtKDvQLeDAaY

 

Zitat:

 

Kontroverse um Verband:

Wie sich der Bayerische Jagdverband selbst zerlegt

 

Rechtsfragen wird die Führungsriege um Präsident Ernst Weidenbusch vorerst ohne Justiziarin erörtern müssen. Die hat Weidenbusch ihr Amt gerade vor die Füße geworfen und spart nicht mit Kritik.

...

Weidenbusch weist alle Vorwürfe zurück. Von Morlang habe er in der WhatsApp-Gruppe konstruktive Beiträge vermisst und ihn deshalb daraus entfernt, sagt der BJV-Präsident. In der Messerfrage nimmt er für sich in Anspruch, die geplanten Regeln auf seinen politischen Kanälen so entschärft zu haben, dass die Jäger nichts mehr zu befürchten hätten – schon gar keine Hausdurchsuchungen, die nur auf vage Äußerungen oder Denunziationen hin und ganz ohne Richter oder Staatsanwalt angeordnet würden. Ein bloßes Draufhauen wie von den Verfechtern der Petition hätte ein solches Ergebnis seiner Erfahrung nach nicht bewirken können.

...

Bearbeitet von Elo
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Geschrieben
Am 14.10.2024 um 08:51 schrieb Hypnodoc:


Ein Volk bekommt immer die Regierung, die es verdient! 

Und welche Option haben die, die es weder wollten noch in irgendeiner Form gewählt haben?

Geschrieben
Am 14.10.2024 um 21:53 schrieb rwlturtle:

 

Ich bekomme diese Formate nicht geöffnet, das geht mir so auf den Senkel.

Könnt ihr das nicht auf "konventionelle" Art verlinken?

Geschrieben

Wenn das Sicherheitspaket im Bundestag scheitert, dann sicher nicht wegen unserer Verbände, Briefe oder Petitionen. Sondern einzig und alleine, weil den Jusos und vereinzelten SPD Abgeordneten die geplanten Lockerungen im Asylrecht als „unmenschlich“ erscheinen. In der aktuellen Berichterstattung fällt nicht ein Wort dazu, dass unsere Verbände und Experten die geplanten WaffR und WaffG Verschärfungen in der Luft zerrissen haben. 
 

Das zeigt, wie ich finde sehr deutlich, dass die meisten Menschen nicht begriffen haben worum es geht und ausserhalb unserer Blase niemand auch nur den Hauch von Grundrechtseingriffen wahrnimmt. Beim Waffengesetz hören alle weg und sind eben pauschal für Verschärfungen, egal was wir tun. 
 

In dem unten von mir verlinkten Artikel wird erwähnt, das bereits 13.000 SPD Parteimitglieder an den Vorstand geschrieben haben, um das Paket zu stoppen. Das der BZL mit seiner Petition knapp 130.000 Unterschriften gesammelt und der VDB knapp 270.000 Briefe generiert hat, geschenkt. Für uns zum einordnen ein guter Realitätscheck. Ich bleibe dabei und wiederhole es gerne Gebetsmühlenartig: Wir brauchen öffentliche Image Kampagnen und die Medien auf unserer Seite, sonst werden wir nie mehr aus der Defensive rauskommen. Politiker lassen sich am ehesten von der öffentlichen Meinung steuern und die ist heute wir damals contra privatem und legalem Waffenbesitz! 
 

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-10/migrationspolitik-sicherheitspaket-abschiebungen-spd-fraktion-bundestag-kritik

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Geschrieben

Habe mir den neuen Text mal durchgelesen. Jetzt wird es völlig verrückt.

 

In den Waffenverbotszonen hilft einem der KWS nicht mehr, es sei denn, man hat ZUSÄTZLICH eine WBK o.ä.

 

Das bedeutet für Waffenverbotszonen:

"Normalos": Führen von Messern und ALLEN Waffen verboten. Werkzeuge wie Beile, Schraubendreher, Hämmer oder Baseballschläger sind weiter erlaubt. Pfefferspray ist erlaubt, CS-Gas nicht. 

KWS-Inhaber OHNE WBK: Gelten als "Normalos", die SRS-Waffe darf NICHT geführt werden. 

WBK-Inhaber: Messer dürfen NICHT geführt werden, aber Waffen, die vom generellen Führverbot ausgenommen sind. Also Armbrüste, Steinschlosswaffen (auch mehrschüssig), CS-Gas - alles erlaubt. 
WBK UND KWS: Hat man BEIDES, dann darf man auch eine SRS-Waffe führen. Das ist der einzige Unterschied. 

WBK und GROSSER Waffenschein: Die jeweilige Schusswaffe darf geführt werden. Messer jedoch NICHT.

 

In öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Veranstaltungen hilft einem eine WBK bzw. ein KWS NICHT. 

Macht extrem viel Sinn, nicht wahr?

Geschrieben
32 minutes ago, JoergS said:

Das bedeutet für Waffenverbotszonen:

"Normalos": Führen von Messern und ALLEN Waffen verboten. Werkzeuge wie Beile, Schraubendreher, Hämmer oder Baseballschläger sind weiter erlaubt. Pfefferspray ist erlaubt, CS-Gas nicht. 

 

 

 

Naja....kleiner Einspruch....diese Waffenverbotszonen kommen oft im Einklang mit dem Verbot von gefährlichen Gegenständen daher, dann sind Deine Beispiele inklusive Pfefferspray zur Tierabwehr auch verboten.....

 

Ferner:

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Nummer 8 und Nummer 10 d.h. wenn ich als Pfadfinder in Kluft unterwegs bin, sollte das Messer mit 12 cm Klingenlänge am Gürtel okay sein....könnte da u.U. natürlich zu Diskussionen führen, wenn man an jemanden kommt der das anders auslegt. Bliebe dann noch das Teil im Rucksack zu verstauen.....wobei da dann die Frage ist wie ist "nicht zugriffsbereit" zu verstehen....weiter oben steht was mit drei Handgriffen.... 

 

 

bj68

Geschrieben

Auch ich lehne dieses sog. "Sicherheits"-Paket, mit seinen damit verbundenen sinnlosen Verschärfungsvorhaben, ab. Die Gründe brauche ich in diesem Kreis ja nicht näher auszuführen.

 

Die (s.o.) vorgesehenen Regelungen zu "nicht zugriffsbereit" sind allerdings m.E. als "Kompromiss" der Politik zu sehen, der einerseits dem Verbots-Irrwitz dieser Verschärfung, andererseits jedoch auch einigen von den Messer-/Tool-Trägern berechtigt vorgebrachten Argumenten, Rechnung tragen soll.

 

Als Hauptargument wurde von Verbänden/Interessengruppen pro Messer, Tool & Co. ja stets vorgebracht, dass man nützliche Alltagsgegenstände bei sich haben will - Werkzeuge, nicht Waffen. 

Darauf scheint die "nicht zugriffsbereit"-Regelung nun einzugehen. Ein Taschenmesser, Multifunktionstool, das man für den praktischen, werkzeugartigen Einsatz bei sich hat, muss nicht zwingend in zwei Sekunden einsatzbereit sein. Schnell "zugriffsbereit" ist also im Kontext der möglichen Verwendungen als Werkzeuge, nicht unabdingbar. 

 

Damit kann die Politik nun sagen: Bitte, für den "Werkzeugeinsatz" könnt ihr diese nützlichen Gegenstände ja weiterhin bei euch haben, nur dürfen sie eben im waffenrechtlichen Sinne nicht geführt, nicht unmittelbar zugriffsbereit sein... Die "Kröte", das Werkzeug jetzt eben etwas mehr "weggesteckt", verpackt zu haben, einige Handgriffe mehr zu benötigen bis ihr es verwenden könnt, müsst ihr eben im Sinne der Sicherheit für alle schlucken...

 

Muss ich nicht toll finden, wird auch nicht zu einer Erhöhung der öffentlichen Sicherheit beitragen - ist aber ein aus der Logik der Politik heraus praktikables Ausmitteln von Interessen.  

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb karlyman:

einige Handgriffe mehr zu benötigen bis ihr es verwenden könnt,

Hallo karlyman

 

ich bewundere die Weisheit unserer Politker.

Wenn jetzt ein Aluhut Nacktbar Mensch sein Messer mit 4 (mehr wie 3) Handgriffen auspackt, um mir das Lebenslicht auszublasen, kann ich problemlos weglaufen und bin in Sicherheit.

Wirklich sehr weise.

 

Steven

 

 

Geschrieben

Wie wird das wohl bei folgendem Vorgang sein:

Reservist mit UTE ist mit vollem "Gerödel" inkl. Kampfmesser auf dem Weg zu einer DVAG oder VVAG wenn er das Kampfmesser

am Koppel trägt? Fällt folgendes darunter?

        Personen , die Messer im Zusammenhang mit einem allgemein anerkannten Zweck führen."

 

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