Zum Inhalt springen
IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


zickzack

Empfohlene Beiträge

vor 5 Stunden schrieb JoergS:

Ich möchte darauf hinweisen, wie einfach es ist, jemanden mit Dreck zu bewerfen. Ein einziger Nachbar, der neidisch auf den neuen Smoker ist und einfach mal anonym an die Waffenbehörde oder die Polizei schreibt, schon ist es passiert. "Mit dem stimmt was nicht, da wird gebrüllt und ich glaube, der schlägt seine Frau". Das reicht. Außerdem gibt es die "Fake Profile". Ich habe davon immer gleich mehrere. Irgendwelche Hater, die meine Bilder klauen und unter meinem Namen dann alles mögliche posten. Die Leute bei der Waffenbehörde können das nicht prüfen, mangels Ausbildung und Vollmacht (IP-Adressen vom Plattformbetreiber anfordern ist nicht mal so eben gemacht). Also erstmal auf Nummer sicher gehen und die Waffen abholen.

 

 

All das von Dir beschriebene ist doch jetzt schon problemlos möglich, und es dient in erster Linie dazu, gefährliche bzw. waffenrechtlich nicht zuverlässige Personen unter den LWB zu erkennen und vom legalen Waffenbesitz auszuschließen. Selbstverständlich ist das ganze auch zu mißbrauchen, aber wieviele Personen kennst Du, die aufgrund von falschen Beschuldigungen dauerhaft vom legalen Waffenbesitz ausgeschlossen worden sind?

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nur war bislang die Entscheidung eines Richters erforderlich und nur die Polizei dufte durchsuchen bei Gefahr im Verzug. Jetzt sollen das die SBs bei den Waffenbehörden machen - schon bei vagen Verdachtsmomenten. Hier in Hessen sind das städtische Angestellte.

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Minuten schrieb JoergS:

Nur war bislang die Entscheidung eines Richters erforderlich und nur die Polizei dufte durchsuchen bei Gefahr im Verzug. Jetzt sollen das die SBs bei den Waffenbehörden machen

 

Die SBs von unteren Verwaltungsbehörden können und werden nicht durchsuchen. 

Die dürfen allerdings künftig (lt. WaffG-Entwurf) beim Richter ggf. Anträge auf Durchsuchungsbeschluss stellen. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.