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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


zickzack

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vor 1 Minute schrieb karlyman:

keine tolle bzw. echte Wahl-Alternative.

 

Wähl etwas, was nicht mit Altparteien, die an der jetzigen Misere Schuld sind, zu tun hat, Auswahl gibt es genug. Es ist letztendlich Deine Entscheidung.

 

#snipe

 

"Angst, wie viel Sportschützen oder Jäger wegen so einer kleinen Shice dann vielleicht ihre Zuverlässigkeit verlieren. Wir wissen nicht, wie sie es handhaben werden..."

 

Zitat

In unserem heutigen Video werfen wir einen detaillierten Blick auf den kürzlich vorgelegten Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, der darauf abzielt, die innere Sicherheit Deutschlands zu stärken und das Asylsystem zu verbessern. Der Gesetzentwurf kommt als direkte Reaktion auf den islamistischen Anschlag vom 23. August 2024 in Solingen und adressiert die anhaltend hohe Bedrohungslage durch Terrorismus und Extremismus. Dieses Video erläutert die Schlüsselbereiche des Entwurfs, einschließlich der geplanten Änderungen im Waffenrecht. Highlights des Videos: • Überblick über die geplanten Gesetzänderungen: Detaillierte Vorstellung der spezifischen Änderungen im Waffenrecht. • Erklärung der Auswirkungen dieser Änderungen: Was heißt das für uns Messerträger!

 

 

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vor 4 Stunden schrieb karlyman:

 

 

Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen.

 

In sämtlichen dieser doch recht zahlreichen öffentlichen Bereiche und Zonen hätte "die zuständige Behörde" damit ein praktisch unbeschränktes Recht, anlasslos jegliche Person zu durchsuchen. Es könnte  ja irgendein bezüglch Mitführens verbotener Gegenstand dabei sein. Das ergibt jederzeit die "Befugnis", jedermann zu durchsuchen, wohl selbst bis hin zur Leibesvisitation.

 

Mit Verlaub, für mich "riecht" das nicht mehr nach der Bundesrepublik Deutschland, in der ich aufgewachsen bin.

Eher nach autoritären Staaten.

Und der öfter zu hörende Punkt, es werde den "Normalo" hier in der Vollzugspraxis kaum treffen, schwächt das Ganze weder ab, noch gilt er im Bedarfsfall irgend etwas. 

 

Der Normalo, bspw. die Oma wird ganz genauso durchsucht werden, wie jeder potentielle Kriminelle. Das wird man allein schon deswegen machen müssen, um sich nicht bezüglich Grundgesetz Art 3 Abs 3 angreifbar zu machen.

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vor einer Stunde schrieb Last_Bullet:

 

Den Veranstalter, den ich kenne, auf dem werden nur stumpfe "Waffen" verkauft, meistens von polnischen oder tschechischen Schmieden. Anderes ist auch untersagt mitzunehmen. Muss ehrlich sagen, die Stimmung dort ist immer friedlich, entspannt und auch wenn man mit diesen stumpfen Geräten einen den Schädel einschlagen könnte, habe ich noch nie miterlebt, dass dort etwas passiert wäre. Es gibt auch keine Taschenkontrollen, weil die Leute einfach keinen Stress machen, auch wenn sie teils martialisch daherkommen.

 

Es ist eine andere Welt, wenn man sie betritt. Da fühle ich mich sicher, ganz im Gegensatz zum öffentlichen Raum.

Ich würde mich auf Mittelaltermärkten sicher fühlen, gerade weil die normalen verkleideten Leute dort alle Waffen, wie du beschrieben hast, tragen. Wenn was passieren sollte, sind gleich 5 zur Stelle, die helfen und eingreifen könnten.

 

In einer Waffenverbotszone in der Fußgängerzone musst du froh sein, wenn die Stühle von einem Freisitz Café nicht festgekettet sind, damit überhaupt irgendetwas greifbar ist, das man zur Verteidigung nutzen könnte.

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vor 27 Minuten schrieb Bettina Fischer:

Sorry, aber so große Probleme sehe ich da jetzt nicht.

Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse sind in den Ausnahmen durchaus bedacht.

Und auch Pfsdfinder, Wanderer etc brauchen sich nun wirklich keine Sorgen zu machen, weil definitiv ein allgemein anerkannter Zweck vorliegt.

Und wenn du als Wanderer dann in einem Dorf halt machen willst, weil dort gerade ein Dorffest stattfindet, dann kann das aufgrund des neuen Gesetzes bereits zum Problem werden. Gleiches gilt, wenn du die Bummelbahn nutzen willst.

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Ob der Zweck dann allgemein anerkannt wird vom Kommissar, kannste ja ausprobieren.

Aber man man war sich ja auch nicht zu blöd, Soldaten auf dem Heimweg das Taschenmesser abzunehmen.

 

Anlasslose Durchsuchungen der eigenen Person im Bahnhof sind dann wahrscheinlich auch nicht so schlimm.

Bearbeitet von Raiden
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vor 46 Minuten schrieb Bettina Fischer:

Sorry, aber so große Probleme sehe ich da jetzt nicht.

Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse sind in den Ausnahmen durchaus bedacht.

Und auch Pfsdfinder, Wanderer etc brauchen sich nun wirklich keine Sorgen zu machen, weil definitiv ein allgemein anerkannter Zweck vorliegt.


Wie kommt der Pfadfinder zum Pfadfinden? Vielleicht durch die Fußgängerzone oder mit der Bahn. Dann ist aus die Maus. 

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Es geht doch nicht darum, hier eine "privilegierte" Gruppe von Besitzern einer Waffenerlaubnis zu bevorzugen, es ist und bleibt einfach eine Sauerei, dass hier alle Menschen kriminalisiert werden, die an den zukünftig verbotenen Stellen ein Messer (nicht mal als Waffe) bei sich führen, weil man den Elefanten nicht aus dem Land schaffen will. Die Politik verweigert auch noch die Probleme zu beseitigen, die sie selbst geschaffen hat und nimmt lieber den normalen Bürger in die Pflicht.

 

vor 5 Minuten schrieb Raiden:

Anlasslose Durchsuchungen der eigenen Person

 

sind ein Eingriff in die Grundrechte, weil man nicht derer Herr wird, die die Auseinandersetzung mit dem Messer im Blut haben. Mich in aller Öffentlichkeit abfummeln zu lassen, weil ein Clip aus meiner Tasche lugt, ist schlicht eine Schweinerei und bringt null Sicherheit, weil ich keine Menschen verletzen oder töten will.

 

vor 45 Minuten schrieb Raiden:

wäre Ottonormal trotzdem gekniffen.

 

Der ganz vorne mit dabei. Alleine diese Phobie, die gegen eines der ältesten Werkzeuge der Menschheit aufgebaut werden soll, trägt sicherlich nicht zu einer gesunden Gesellschaft bei. Wie werden englische Verhältnisse erreichen, das ist der Weg.

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vor 57 Minuten schrieb Raiden:

Ich lese da nur was von Inhabern einer Erlaubnis zum Führen von Waffen. Pro-Tip:  WBK und Jagdschein sind keine Führerlaubnisse.

 

 

Die Sportschützen WBK ist durchaus auch eine Erlaubnis zum führen, aber halt dem anderen führen. Ich lese das durchaus so raus das der Sportschütze seine Waffe weiterhin erlaubnisfrei und nicht zugriffsbereit zum Training mitnehmen darf. Auf irgendwelche Messer hat das aber natürlich keinen Einfluss

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vor 6 Minuten schrieb BlackFly:

Die Sportschützen WBK ist durchaus auch eine Erlaubnis zum führen, aber halt dem anderen führen. Ich lese das durchaus so raus das der Sportschütze seine Waffe weiterhin erlaubnisfrei und nicht zugriffsbereit zum Training mitnehmen darf. Auf irgendwelche Messer hat das aber natürlich keinen Einfluss

... ebenso, der Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis z.B. Kleiner Waffenschein.

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vor 5 Minuten schrieb Raiden:

Nein, eben nicht. Du sagst es doch schon. Der Sportschütze führt erlaubnisfrei. Erlaubnisfrei ist was anderes als eine Erlaubnis.

Lass es mich anders und exakter ausdrücken:

Ich lese es so das der Sportschütze die Waffe in der Bahn nicht erlaubnisfrei führen dürfte ohne diesen Zusatz. Aufgrund des zusatzes hat er jetzt aber die Erlaubnis die Waffe erlaubnisfrei zu führen und ohne WBK wäre es ihm dann eben wieder doppelt verboten

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vor einer Stunde schrieb Rohrzange:

Der Normalo, bspw. die Oma wird ganz genauso durchsucht werden, wie jeder potentielle Kriminelle. Das wird man allein schon deswegen machen müssen, um sich nicht bezüglich Grundgesetz Art 3 Abs 3 angreifbar zu machen.

Ist doch jetzt schon durch jeden Wachschutzmitarbeiter (egal ob legal oder sch....) beim Aufsuchen von Veranstaltungen wie Waldbühne, Schwimmbar usw. möglich.

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Die sind schon schnell,

 

https://www.kulturgut-nutzwerkzeug.de/#11092024

 

Die Verbändeallianz hat heute ihr Positionspapier zur Änderung des Waffenrechts, die Teil des „Sicherheitspakets“ ist, an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags geschickt.

 

Positionspapier von heute hier:

https://www.vdb-waffen.de/downloads/editor/tsp3tf_de.pdf

 

Ich gehe davon aus, dass der VDB - insbesondere hinsichtlich der Änderungen im Entwurf Waffen betreffend - noch deutlichere Worte finden wird.

 

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Ich habe mir erlaubt, mal den "Springmesser" Passus mit dem neuen Text zusammenzubauen. 

Die ganze Vorschrift lautet ja dann: 


 

Quote

Der Umgang, mit Ausnahme der Unbrauchbarmachung, mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
….
1.4.1
Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge
-    höchstens 8,5 cm lang ist und
-    nicht zweiseitig geschliffen ist, 
soweit ein berechtigtes Interesse besteht, dass eine einhändige Nutzung erforderlich macht oder der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt;


Anders als bei der "Kürschner" Ausnahme bzgl. der Faustmesser hat man hier die Ausnahme nicht in den §40, sondern in die Anlage 2 geschrieben. Das ist redaktionell dermaßen schlecht gemacht, dass einem übel wird. Denn eigentlich bedeutet das, dass die Springmesser gar keine "normalen" verbotenen Gegenstände sind, sondern gewissermaßen schwebend legal. Wenn ich zum Beispiel damit rechne, dass ich mich bald an einer Hand verletzte und dann ein Einhand-Springmesser brauchen werde, dann MUSS das Messer in der Schublade eigentlich legal sein. Es ist natürlich NICHT definiert, was ein "berechtigtes Interesse" sein könnte. Auf die Berufsausübung - wie bei den Faustmessern - will man dieses "berechtigte Interesse" jedenfalls NICHT beschränken. Man muss eigentlich auf die Definition im §42a WaffG zurückgreifen. Demzufolge wäre auch Camping etc. legal, weil auch da eine einhändige Bedienung sinnvoll sein kann. 

Was wir hier präsentiert bekommen ist eine weitere Eskalation eines unklaren, vermurksten Gesetzes. Es wird Jahre dauern, bis die Rechtsprechung einigermaßen Klarheit schaffen wird. 

Bearbeitet von JoergS
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vor 6 Minuten schrieb JoergS:

Was wir hier präsentiert bekommen ist eine weitere Eskalation eines unklaren, vermurksten Gesetzes. Es wird Jahre dauern, bis die Rechtsprechung einigermaßen Klarheit schaffen wird. 

Bearbeitet vor 3 Minuten von JoergS

Das größte Problem ist, dass egal welche Parteien und Koalitionen zukünftig regieren werden, dieser Schaden am WaffG bleibt bestehen, da sich niemals wieder jemand an eine Liberalisierung nach gesundem Menschenverstand ran trauen wird. Die aktuelle Situation zeigt uns leider klar auf wie wehrlos wir alle inklusive der Verbände sind. Wir können meckern und mosern, dass hat aber letztlich überhaupt keinen Einfluss auf die Entscheidungsträger. 
 

Sehr traurig das die zuverlässigsten Bürger, das Versagen der Politiker ausbaden müssen 🙁

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vor einer Stunde schrieb Glockeroo:

Positionspapier

 

Daraus:

 

Zitat

• Analog zur bisherigen Fassung von § 42 Abs. 6 WaffG sollen die Verbote im öffentlichen Personenverkehr (§ 42 Abs. 7, § 42b), an kriminalitätsbelasteten Orten (§ 42 Abs. 5) und bei öffentlichen Veranstaltungen (§ 42 Abs. 1) auf feststehende und feststellbare Messer begrenzt werden. 

 

Ein feststellbares oder Messer mit feststehender Klinge ist aus meiner Sicht ein wichtiger Punkt bei der Umgangssicherheit, eine ungewollt einklappende Klinge kann schwer Verletzungen nach sich ziehen. Diese Einschränkung würde ich nicht mittragen und ist nur eine weitere Salamischeibe. Die Politik muss aufgefordert werden deutlich zu machen, aufgrund welcher Faktenlage hier Messer, die bislang gem. 42a WaffG erlaubt sind nun ein erhöhtes Problem darstellen, genauso wie die Springmesser, die bereits heute schon aus der Öffentlichkeit weitestgehend verschwunden sind, weil bereits ein Führverbot vorliegt.

 

Ich denke nämlich, diese Fakten haben sie nicht.

 

vor 28 Minuten schrieb JoergS:

Was wir hier präsentiert bekommen ist eine weitere Eskalation eines unklaren, vermurksten Gesetzes. Es wird Jahre dauern, bis die Rechtsprechung einigermaßen Klarheit schaffen wird. 

 

War es bis heute schon nicht einfach, wird das Kommende ein Konstrukt, bei dem kein normaler Bürger mehr durchsteigt. Ich möchte wetten, auch sehr viele Polizisten nicht. Aber die sacken erstmal ein und schreiben, den Ärger hat man dann schon mal.

 

vor 17 Minuten schrieb MIS:

Das größte Problem ist, dass egal welche Parteien und Koalitionen zukünftig regieren werden, dieser Schaden am WaffG bleibt bestehen, da sich niemals wieder jemand an eine Liberalisierung nach gesundem Menschenverstand ran trauen wird.

 

So wird es kommen. Aber sie werden aus anderen Gründen da nicht Hand anlegen, weil die anderen Probleme um ein vieles größer sind und schneller abgearbeitet werden müssten.

 

Und so hat Näncy dank der Messermänner doch noch einen Teil ihres Lieblingskonzeptes durchsetzen können.

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vor einer Stunde schrieb Last_Bullet:

 

Daraus:

 

 

Ein feststellbares oder Messer mit feststehender Klinge ist aus meiner Sicht ein wichtiger Punkt bei der Umgangssicherheit, eine ungewollt einklappende Klinge kann schwer Verletzungen nach sich ziehen. Diese Einschränkung würde ich nicht mittragen und ist nur eine weitere Salamischeibe. 

 

Ich denke, das ist der Versuch,  Hans-Jürgens und Lieschens kleines Schweizermesserchen zu retten... Ein entsprechendes Führverbot dieser harmlosen kleinem Utensilien in vielen Alltagssituationen würde eine riesige Masse von "Normalos" in D tangieren.

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