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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb BlackFly:

Muss die MPU dann der Vater machen der seinem Kind für Fasching eine Spielzeugwaffe kauft oder das Kind das diese Spielzeugwaffe an Fasching "führt"? [...]

Nein, natürlich nicht.

Je mehr LWB kontrolliert und zur MPU geschickt werden, desto mehr Väter und Kinder lernen den verantwortungsvollen Umgang mit der Erbsenpistole.

Der Zusammenhang ist doch wohl klar.

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Geschrieben (bearbeitet)

Oh, sorry. Da habe ich wohl alles falsch verstanden und sollte mich gleich freiwillig selber bei einer MPU anmelden um das Land wieder sicherer zu machen, damit Ali und Mehmet bei der nächsten Hochzeit mit ihren Gaspüstern verantwortungsvoller umgehen und keine Gefahr mehr von Kevin und Jürgen ausgeht die auf den Feldern mit Erbsenpistolen auf Dosen schießen

Bearbeitet von BlackFly
Geschrieben
53 minutes ago, BlackFly said:

Wobei mit den Softair Waffen es vielleicht wirklich keine schlechte Idee wäre auch an den einen oder anderen US Bundesstaat zu orientieren. So ein cm rotes Plastik vorne am Lauf würde es der Polizei wirklich erleichtern auf die schnelle die Situation besser einzuschätzen und jeder der eine Softair ohne die rote Markierung hat wird erstmal so behandelt als hätte er eine echte Waffe und soll sich danach nicht beschweren.

was für ein hirnrissiger Schmarrn, du meinst, dass der böse Bube es als uncool empfindet seine illegale Waffe etwas farbiger zu gestalten? Wenn die farbige Markierung ihm einen zeitlichen Vorteil verschafft, wird er ihn nutzen. Nein, die einzige Lösung ist einfach alles zu verbieten und jeder der etwas "falsches" in der Hand hat und es auf einen Grünen richtet wird terminiert. Dies ist doch die Welt wie es sich grüne wünschen, oder?

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Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Nilsemann2016:

ein Witz aus meinem Heimatbundesland

 

Es sollen Befragungen des BKA zum Thema Anscheinswaffen an die Polizeibehörden der Bundesländer gegangen sein.

Wie man damit den Bogen zur MPU schlägt, läßt sich kaum nachvollziehen.

Offenbar sollen beide Themen wieder in der Öffentlichkeit platziert werden?

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Geschrieben

Was sind die alle ...! Als Kröte gab es bei uns in der Siedlung ständig Schiesserein und das tragen der Waffe war "Pflicht" Verloren hatte immer die, die keine Mun mehr hatten. Bis zum nächsten Taschengeld war dann Waffenstillstand! Übrigens gab es auch Verletzungen - hingeflogen beim Rückzug:bud:

Geschrieben (bearbeitet)

bild.de thematisiert heute die Waffenverbotszone Wiesbaden:

 

Zitat:

9407 Personen kontrolliert

217 Waffen in Verbotszone beschlagnahmt

 

https://m.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-aktuell/wiesbaden-9407-kontrollen-217-waffen-in-verbotszone-beschlagnahmt-84806614.bildMobile.html

 

Allerdings sind das Zahlen, die der hessische Innenminister schon im April 2023 präsentiert hat (siehe den folgenden Link zur Osthessen-Zeitung):

 

https://www.osthessen-zeitung.de/einzelansicht/news/2023/april/beuth-in-innenstaedten-haben-messer-nichts-zu-suchen.html

 

Auf bild.de wird nun eine kleine Anfrage der AfD erwähnt, das könnte diese vom 13.03.2023, die offenbar nun am 19. 07. 2023 beantwortet wurde?

 

Hessischer Landtag
Drucksache 20/10747
19. 07. 2023

 

http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/7/10747.pdf

 

Zitat daraus:

Seit Einführung der Waffenverbotszone wurden bis Ende 2022 insgesamt 9.407 Personenkontrollen durchgeführt.
Dabei wurden 217 Waffen oder waffenähnliche Gegenstände – davon 172 Messer – beschlagnahmt und aus dem Verkehr gezogen.

 

Sind das wirklich aussagekräftigen Zahlen, da ja leider nicht konkret ersichtlich ist, um welche Gegenstände es sich handelt (vgl. den Nagelknipser am Nürnberger Hauptbahnhof)?

Auch sagt ja die bloße Beschlagnahme nicht aus, ob letztlich ein tatsächlicher Verstoß vorlag und welche "Qualität" dieser hatte?

 

weiteres Zitat:

Seitens der hessischen Polizei wurden insgesamt 15 Strafverfahren und 77 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In Abhängigkeit des jeweiligen sichergestellten Gegenstandes handelt es sich um Strafverfahren gemäß §§ 51, 52 WaffG sowie um Ordnungswidrigkeitsverfahren gemäß § 77 Abs. 1 HSOG i. V. m. § 5 Abs. 1 Gefahrenabwehrverordnung über das Verbot des Führens von waffenähnlichen gefährlichen Gegenständen im Wiesbadener Stadtgebiet oder § 53 WaffG. Zudem wurde ein Strafverfahren gemäß §§ 242, 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB eingeleitet.
Eine genaue Aufgliederung liegt hier nicht vor. Die Stadt Wiesbaden führt zur obigen Fragestellung keine Statistik im Sinne der Fragestellung, sodass vor diesem Hintergrund keine abschließende automatisiert auswertbare Statistik vorliegt. Von einer händischen Auswertung wurde aus Gründen des Verwaltungsaufwandes abgesehen.

 

Der hier relevante Zeitraum dürfte demnach der 01.01.2019 (Einrichtung Waffenverbotszone) bis Ende 2022 sein, demnach 4 Jahre.

Das wären dann durchschnittlich 4 Strafverfahren und 19 Ordnungswidrigkeitenverfahren pro Jahr?

Seht Ihr das auch so?

 

(Bei dem 242/244 StGB gehts um Diebstahldelikte)

Bearbeitet von Elo
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Elo:

Dabei wurden 217 Waffen oder waffenähnliche Gegenstände – davon 172 Messer – beschlagnahmt und aus dem Verkehr gezogen.

Es wäre mal interessant zu wissen, bei wie vielen von den 172 Messern es sich um "Waffen" bestimmter Personenkreise handelt oder nur um das Obstmesserchen von Tante Hilde oder das Taschenmesserchen von Opa Franz?

Oder bei den "waffenähnlichen Gegenständen" um den berüchtigten Nagelklipser, einen Schraubenzieher, ein paar Stricknaden oder gar um ein besonders gefährliches Multitool?

 

Ich habe in einem Rotlichtviertel mal jemanden gesehen, der hatte einen 24/27er gekröpften Ringschlüssel am Finger baumeln.

Zählt der auch als "waffenähnlicher Gegenstand"?

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Geschrieben

An der Aufschlüsselung und Versachlichung (vgl. oben) haben die, die solche Regelungen von der politischen Spitze her erlassen, doch gar kein Interesse.

Das ist reiner Aktionismus "für die Galerie", nichts weiter.

 

Aber klar, um so wichtiger ist es natürlich, ihnen diesbezüglich (öffentlich hörbar) "auf den Zahn zu fühlen" und nachzuhaken.

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vor 17 Minuten schrieb lemmi:

Augsburg - und die nächste Steilvorlage für Nancy! Was für Psychophaten😡

Jo.

Und dazu lenkt das noch von den wirklich hanebüchenen, mit Maulkorb seit Monaten geheim gehaltenen Gruppenvergewaltigungen in mehreren Berliner Bereichen ab.

Aussage Chef der Polizeigewerkschaft : Aus ermittlungstaktischen Gründen.

Aussage Berliner Polizeichefin : Die Polizei könne da nichts machen, auch die Zivilgesellschaft wäre in der Verantwortung... bei (Gruppen-)vergewaltigungen in Parks ! Die Zivilgesellschaft in der Verantwortung.

 

Mehr Bodenhaftung als dieses Land gerade kann man nicht mehr verlieren.

 

Bin auf die nächsten Wahlen gespannt...

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb MB69:

auch die Zivilgesellschaft wäre in der Verantwortung...

Es würde durchaus Gruppen geben, die würden nach einer Vergewaltigung der Schwesta Verantwortung übernehmen.

Darauf würde ich Wetten abschließen.

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Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb lemmi:

Augsburg - und die nächste Steilvorlage für Nancy! Was für Psychophaten😡

Auf ein Neues Nachrichten von einem total Irren, dessen Greueltaten begangen wurden mit legal erworbenen Waffen. Bin ja mal gespannt ob wir als LWB's wieder reflexartig in Sippenhaft genommen werden 😡

 

 

Geschrieben

Der übliche Kommentar des "Sportmorwaffen"-Aktivisten R  Gräfe ist schon wieder in der Presse... Reflexartiger Ruf nach Verschärfung...

Der bayerische Innenminister Herrmann hat Contra gegeben (in Richtung: aktuell kein Verschärfungsbedarf beim dt. WaffG, die meisten Taten würden ohnehin mit illegalen Waffen begangen).

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb uwewittenburg:

Die Umfragen zeigen doch den Trend! Scheint irgendwie so gewollt?:confused:

Ich hab da auch schon so eine Vorahnung, aber ich hoffe, sie wird nicht wahr.

Geschrieben

Wie man hört, soll wohl jetzt auch die SPD gegen weitere Verschärfungen sein...?

 

Zumindest wurde die Tage in einem Zeitungsartikel (Bild) erwähnt - in dem über den Vorfall in Augsburg berichtet wurde -  dass FDP und SPD Verschärfungen des WaffG blockieren würden.

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