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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


zickzack

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@sealord37

So ist es.

 

Ich habe im übrigen, wie seit Jahrzehnten, mein Schweizermesserchen dabei. Als kleiner, praktischer Alltagsgegenstand.

Praktisch immer, wenn ich unterwegs bin, ob zu Fuß, Fahrrad, Motorrad, Auto, WoMo, ÖPNV. 

Jagdlich wird natürlich noch anderes als Klinge geführt.

 

Wüsste im übrigen auch nicht, welche Vorschrift mir das verbieten sollte.

An die §42a-Beschränkungen seit 2008 halte ich mich, "Waffen"verbotszonen haben mich bislang zeitlich und räumlich nicht tangiert.

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 18 Stunden schrieb karlyman:

was ist eigentlich Sache / Rechtslage am hier gezeigten Nürnberger Hauptbahnhof, wo sie so eifrig Leute auf Taschenmesserchen, Nagelfeilen & Co. überprüfen?

Gibt es dort eine besondere "Verbotsverordnung"...?

 

Für die Bahnhöfe erläßt die Bundespolizei Allgemeinverfügungen, im Netz unter bundespolizei.de - Aktuelles einsehbar.

 

Am 10.07.2023 wurden z. B. drei für die Hauptbahnhöfe Bielefeld, Hamburg und Essen erlassen:

 

https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/Nohomepage/2023/230710_allgemeinverfuegung_bpold_sta.html

 

https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/Nohomepage/2023/230710-allgemeinverfuegung-bpold-h.html

 

https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/Nohomepage/2023/230707_allgemeinverfuegung_bpold_sta.html

 

Zum grundsätzlichen Hintergrund (aus polizeilicher Sicht) hier ein ganz interessanter Artikel:

 

https://ksv-polizeipraxis.de/die-einrichtung-von-waffenverbotszonen-durch-polizei-oder-ordnungsbehoerden/

 

Daraus ein auszugsweises Zitat:

 

In 11 von 16 Bundesländern gibt es eine spezialgesetzliche Ermächtigung zur Einrichtung von Waffenverbotszonen. In Bayern, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Thüringen ist dies derzeit nicht der Fall. Dies gilt zwar auch für die Bundesebene, allerdings werden hier solche Zonen von der Bundespolizei im Rahmen ihrer allgemeinen polizeirechtlichen Aufgabenwahrnehmung eingerichtet.

Alle Bundesländer erlassen die Verbotszonen durch Rechtsverordnungen. Die Anordnungskompetenzen variieren dabei stark von der Landesregierung bis hin zur Kreispolizeibehörde oder der Gemeinde. Zumeist ist das Innenministerium zentraler Akteur. Neun Länder erlassen die Verordnung unter Bezugnahme auf „kriminalitätsgeneigte Orte“ i.S. des § 42 V WaffG, so dass sie das Führen von Waffen im Sinne des § 1 II WaffG verbieten. Drei davon zusätzlich unter Bezugnahme auf „stark frequentierte Orte“ i.S. des § 42 VI WaffG. So dass dann neben Waffen nach 1 II WaffG auch Messer mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter verboten sind. Vier Länder machen von ihrem Verordnungsrecht zur Abwehr abstrakter Gefahren Gebrauch, indem sie sog. „gefährliche Gegenstände“ in den Zonen verbieten. Davon zwei Länder ausschließlich solche Gegenstände und zwei andere solche Gegenstände i.V.m. Verboten gem. § 42 V WaffG. Die Bundespolizei ist ein bundesweiter Einzel- und Ausnahmefall. Sie verbietet Waffen i.S.d. WaffG (!) und gefährliche Gegenstände über die Generalklausel des § 14 Bundespolizeigesetz. Nach der hier vertretenen Rechtsauffassung ist dies rechtswidrig.

 

Quelle:

Dr. phil. Manfred Reuter, Hennef

Die Einrichtung von Waffenverbotszonen durch Polizei oder Ordnungsbehörden
25. Mai 2023
In ksv-polizeipraxis

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Vielleicht noch etwas zum Hintergrund:

 

Die polizeiliche Zuständigkeit auf "Bahngebiet" (Eisenbahnen des Bundes) hatte ursprünglich die Bahnpolizei der Deutschen Bundesbahn.

 

Mit der Privatisierung zur Bahn AG wurde Zuständigkeit und Personal auf den damaligen Bundesgrenzschutz übertragen.

 

Mit dem Fall der Mauer fiel dann ein der Hauptaufgaben des Bundesgrenzschutzes weg und es hätte sich (meiner Meinung nach) angeboten, die Rest-Zuständigkeiten wie insbesondere innländische Bahnhöfe und Flughäfen auf die Länderpolizeien zu übertragen.

 

Man muß sich die Situation vorstellen:

Zuständig im Bahnhofsgebäude: Bundespolizei

Zuständig auf dem Bahnhofsvorplatz: Landespolizei

 

Unfall am Bahnübergang zwischen Zug und Kfz: wenn genügend Personal vorhanden ist, kommen beide und schreiben jeweils ihre Berichte

 

Leichenfund (i. d. R. Suizid) auf der Bahnstrecke:

Bundespolizei kommt, das kriminalistische Prozedere erledigt aber meist der Kriminaldienst der Landespolizei.

Wer das abschließend bearbeitet, entscheidet die Staatsanwaltschaft.

 

Wenn man sich die letzten Jahrzehnte so anschaut, könnte man überlegen, ob die "anderen" Aufgaben der Bundespolizei (nach dem Wegfall der Zuständigkeit für den Schutz der innerdeutschen Grenze) kontinuierlich aufgeblasen wurden?

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Am 11.7.2023 um 18:50 schrieb karlyman:

Ernstgemeinte Nachfrage, was ist eigentlich

 

Die erste ernstgemeinte Frage zu dem Videobeitrag sollte sein, ob die eigentlich selbst mal ihre Beiträge anschauen und ob die noch irgendwas selbst denken oder nur alles nachplappern. Wie Danisch es neulich in einem längeren Beitrag auf den Punkt brachte:

 

Danisch schrieb:

Es ist offensichtlicher Unsinn, aber warum merken sie es nicht?

 

 

vor 12 Stunden schrieb sealord37:

Nunchacos werden im Waffengesetz "Würgerholz" genannt, versuch damit mal jemand zu erwürgen. Das geht mit nem Laptopladekabel besser.

 

In einem - sagen wir mal öffentlichen Gebäude - wurden mir bei der Zutrittskontrolle meine Ohrhörer (damals noch mit Kabel) abgenommen und für die Zeit des Besuches hinterlegt. Auf Nachfrage: Ich könnte ja jemanden damit erwürgen.

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Gerade eben schrieb knight:

Wäre aber eh sinnlos gewesen, das zu diskutieren.

Wenn Du was von denen willst: Stimmt. Wenn die was von Dir wollen - das wäre mal interessant durch zu exerzieren. Und mal angenommen, ein Bürger der nicht täglich damit zu tun hat, ist nach und wegen der Aufregung im Zusammenhang mit der Aktion nicht mehr konzentrationsfähig? 

 

Ein befreundeter Anwalt hat die Herrschaften von der Türe, die ihn gleich doppelt rechtswidrig  abfummeln wollten schon mal aufgefordert, dem Richter Bescheid zu sagen, daß er da sei. Er gab ihnen angemessene Zeit dazu. Als er dann wieder im Auto saß, rief ihn der hohe Vorsitzende an und bettelte. Leider ist eben nicht jeder so privilegiert. Und das an einem AG mit langem, interessantem Ruf. 

 

Btw., wie viele der eingeschmuggelten und benutzten Gegenstände jedweder Art, die dann übel mißbraucht wurden, wurden von Anwälten eingeschleppt und wie viele von anderen Menschen?

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vor 4 Minuten schrieb Josef Maier:

die ihn gleich doppelt rechtswidrig  abfummeln

 

Hm, die setzen im Prinzip nur Hausrecht um, richtig? Mit dem WaffG hat das doch nichts zu tun? Oder handelt es sich um eine Art Waffenverbotszone? Ich hatte dazu kürzlich eine Anfrage beim hiesigen Verwaltungsgericht, was genau denn nicht mit reingenommen werden dürfe. Man antwortete mit, man habe keine Liste, jedoch würde man sich an den Flughafenregeln orientieren. Jetzt muss man als Interessierter also umständlich suchen…. dann wären ja Messer mit Klingenlängen unter 6cm möglich, wenn ich das richtig gelesen habe…

 

Wie auch immer, mittels Hausrecht können sie quasi frei bestimmen, was rein oder nicht rein darf… wie kundig die dortigen Mitarbeiter sind, wenn sie denken, sie haben etwas gefunden, was waffenrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte, würde mich mal interessieren. 

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Ich gönne denen ja ihr Hausrecht. Und wenn sie eine sichere Schließfachanlage haben und ausdrücklich und unkompliziert bei Verlust haften dann kann man ja auch teure Elektronik wie Kopfhörer dort einschließen. Aber DIE wollen doch was vom Bürger, zumindest wenn der Zeuge ist und das dürfte die größte Personengruppe sein. Mal angenommen, der Geladene WILL da gar nicht rein ins Haus, seiner Ladung hat er doch Folge geleistet, und dann?

 

Die letzten Male wollte ich bzw. der, dessen Zeuge ich war, vom Gegner Kohle. Also bessere Kleidung als die Beklagten gewählt und vor und nach dem abfummeln den Inhalt des Geldbeutels unverzüglich sorgfältig gezählt. Und den Anwalt des Klägers laut gebeten die Aktion bitte zu beobachten. Bin halt vorsichtig.

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vor 7 Stunden schrieb Elo:

[...] Mit dem Fall der Mauer fiel dann ein der Hauptaufgaben des Bundesgrenzschutzes weg und es hätte sich (meiner Meinung nach) angeboten, die Rest-Zuständigkeiten wie insbesondere innländische Bahnhöfe und Flughäfen auf die Länderpolizeien zu übertragen. [...]

Wenn man sich die letzten Jahrzehnte so anschaut, könnte man überlegen, ob die "anderen" Aufgaben der Bundespolizei (nach dem Wegfall der Zuständigkeit für den Schutz der innerdeutschen Grenze) kontinuierlich aufgeblasen wurden?

Nö, eigentlich nicht.

Geschichtlich ist es ja so, dass der Bundesgrenzschutz eine - ähem - paramilitärische Kraft mit schweren Waffen und Kombattantenstatus der jungen Bundesrepublik war, die vor der Gründung der Bundeswehr (Nie wieder Krieg!) diese Lücke füllen sollte. Man darf sich das durchaus so vorstellen, dass es noch genügend Leute gab, die dieses Spiel schon einmal gespielt hatten und kannten. Diesmal allerdings mit Einwilligung der westlichen Besatzungsmächte. So kam es dann auch, dass sich hauptsächlich ehemalige Wehrmachtskräfte in dieser Truppe wiederfanden, die dann konsequenterweise bei der Neugründung der ehemaligen Bundeswehr zu den ersten Freiwilligen gehörten.

 

Die letzten beiden Jahrzehnte sind reines Idiotenwerk, wie halt so vieles.

Da war viel Wollen, aber nicht Können und ein Widerstreit von Großmannsucht und Eifersüchteleien.

Ursprünglich wollte das Bundesinnenministerium so eine Art bundesdeutsches FBI in Verbindung mit dem BKA gründen.

Das rief aber die Landesinnenminister auf den Plan, die fürchteten, ihre Kompetenzen bezüglich der Zuständigkeiten der Länderpolizeien beschnitten zu bekommen.

Vermutlich zu Recht.

Die Länder haben dann damit gedroht, das über den Bundesrat zu verhindern.

Also wurde so aus den großen Plänen des Bundesinnenministeriums ... gar nichts.

Der Bundesgrenzschutz wurde zur Bahnpolizei.

 

Und ja, sicher wäre die Eingliederung der Bahnpolizei bei den Ländern sinnvoller gewesen.

Dem stand dann aber eine gewisse Widerwurstigkeit des Bundesinnenministeriums entgegen.

Und ja, wie wir in den letzten acht Jahren erfahren haben, gäbe es an unseren Grenzen schon etwas zu schützen.

Will man aber nicht.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang noch mal an meinen Begriff des "Idiotenwerkes" von oben.

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vor 8 Minuten schrieb fa.454:

Die letzten beiden Jahrzehnte sind reines Idiotenwerk, wie halt so vieles.

Da war viel Wollen, aber nicht Können und ein Widerstreit von Großmannsucht und Eifersüchteleien.

 

@steven kann da sicher mehr zu sagen, immerhin haben wir heute sogar zwei GSG9, einmal das Orginal in Hangelar und einmal "Nancy Spezial" in Berlin.

 

Was man so hört, völlig getrennte Einheiten...

 

 

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vor 2 Minuten schrieb rwlturtle:

@steven kann da sicher mehr zu sagen, immerhin haben wir heute sogar zwei GSG9, einmal das Orginal in Hangelar und einmal "Nancy Spezial" in Berlin. [...]

Jepp, interessanterweise hat man sich da namensmäßig noch nicht vom Grenzschutz getrennt.

Da möchte man sich halt im Ruhm der Altvorderen sonnen.

Aber bei dem Thema bekomme ich absolut Sodbrennen.

Ich erinnere, wie die Hundsfotten mit General Wegener umgegangen sind.

´nough said ...

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vor 12 Stunden schrieb Elo:

Wenn man sich die letzten Jahrzehnte so anschaut, könnte man überlegen, ob die "anderen" Aufgaben der Bundespolizei (nach dem Wegfall der Zuständigkeit für den Schutz der innerdeutschen Grenze) kontinuierlich aufgeblasen wurden?

Das ist doch beim Zoll nicht anders? 

Jetzt kontrollieren Sie den CO2 Ausstoß für für Kfz Steuer :gaga:

 

vor 4 Stunden schrieb fa.454:

paramilitärische Kraft mit schweren Waffen und Kombattantenstatus der jungen Bundesrepublik war, die vor der Gründung der Bundeswehr (Nie wieder Krieg!) diese Lücke füllen sollte. Man darf sich das durchaus so vorstellen, dass es noch genügend Leute gab, die dieses Spiel schon einmal gespielt hatten und kannten.

Ja, das war wohl so... 

Einige hier im Board wissen ja, wo ich her komme...

Die 40 ist bei mir in Sichtweite. Ich weiß noch als Kind, wie täglich die Radpanzer vom BGS durch gefahren sind. War ein normales Straßenbild. Die sind ja von hier hoch zum Grenzabschnitt bei Meiningen gefahren. 

In den siebzigern gab es hier im Ort einen großen Scheunenbrand, da hat ganz selbstverständlich der Wasserwerfer vom BGS mit gelöscht... 

 

Die Zeiten sind aber lang vorbei. Wenn du hier Montag Abend in den Edeka gehst, dann siehst du die ganzen Bupol Schüler, wie sie sich Wasser und Obst für die anstehende Woche kaufen. 

Kein Bier oder so. Die sind am Anfang teilweise nicht mal volljährig. Alles (und das ist jetzt nicht böse oder gehässig gemeint) "halbe Hemden" die zwar die letzten zehn Jahre in der Schule jedes Jahr die Bundesjugendspiele in Leichtathletik und Dauerlauf gewonnen haben, aber sicher keine Pausenhofschlägerei. 

Der größere Teil sind Mädels (okay. Das kann auch ein Fokussierungsproblem bei mir sein)... 

Auf jeden Fall sind die weit von einem paramilitärischen Selbstverständnis entfernt.... 

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vor 11 Stunden schrieb Last_Bullet:

Schnürsenkel und Gürtel haben sie belassen? Ärmel? Hosenbeine?

 

Ich wundere mich ja auch immer noch, dass wir feste Schuhe tragen dürfen...

So manches robuste Schuhwerk dürfte im Sinne von "Waffe" deutlich effektiver einsetzbar sein (Tretwerkzeug) als irgendwelche Nagelfeilen, Knipser und Dünnkäbelchen.

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vor 12 Stunden schrieb knight:

In einem - sagen wir mal öffentlichen Gebäude - wurden mir bei der Zutrittskontrolle meine Ohrhörer (damals noch mit Kabel) abgenommen und für die Zeit des Besuches hinterlegt. Auf Nachfrage: Ich könnte ja jemanden damit erwürgen.

Die die Zutrittskontrollen durchführen haben ihre Anweisungen die sie durchsetzen, ob nun logisch oder nicht.

Ging mir mit einer Cola Flasche (0,33 ltr.) bei einer Zugangskontrolle zu einem Konzert genauso. Med. Gründe als Gegenmittel zur Unterzuckerung war denen egal.

Egal war mir der Druck von den wütender werdenden Massen hinter mir (die Konzertkarte waren ja auch nicht gerade billig).

Bis ein Verantwortlicher auftauchte und wir uns einigten dass ich lediglich den Verschluss abschraube und wegwerfe, so dass ich die Flasche(Plastik) nicht als Wurfgeschoß verwenden kann.

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vor 5 Stunden schrieb karlyman:

 

Ich wundere mich ja auch immer noch, dass wir feste Schuhe tragen dürfen...

So manches robuste Schuhwerk dürfte im Sinne von "Waffe" deutlich effektiver einsetzbar sein (Tretwerkzeug) als irgendwelche Nagelfeilen, Knipser und Dünnkäbelchen.

z.B. die High Heels meiner Freundin … 👠.

So einen Absatz im Bauch und dein letztes Stündlein hat geschlagen …

Ups, hab ich jetzt jemand auf Ideen gebracht? 😳

… ich meine für Verbotszonen … 🤭

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Unabhängig von Allem, was hier geschrieben worden ist, wird im Moment vorzüglich das Messerverbot diskutiert. Den letzten Ausschlag dazu gab ein Verbrechen mit einem Messer, bei dem es 2 Tote und 4 Verletzte gab.

In Bezug auf den Täter haben die Behörden vollkommen versagt. Die rechtlich Verantwortliche ist u.A. die Innenministerin.

Da es aber vorher schon einige Morde mit Messern gegeben hatte, hat man das Tragen von Messern in der Öffentlichkeit nun verboten.

Frage: Was ist falsch daran? Ob sich das führen von Messern ( Messerverbot ) in der Realität darstellen läßt, wird die Zukunft zeigen. Aber es gibt wenigstens eine nachvollziehbare Reaktion.

Mir ist eine solche Reaktion aber wichtiger, als die Geschäfte einiger Händler von gefährlichen Gegenständen wie Messer usw., die jetzt wieder einmal den Untergang des Abendlandes kommen sehen.

Das die Politik und Justiz gegenüber solchen migrantischen Mehrfachtätern völlig versagt hat, will ich gerne zugeben. Dafür bekommt die Politik jetzt die Rechnung in Form der AFD Wählerstimmen präsentiert.

Bearbeitet von Pikolomini
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vor 3 Minuten schrieb Pikolomini:

gefährlichen Gegenständen wie Messer

 

Hm, im Baumarkt finde ich noch viele weitere, „gefährliche Gegenstände“. Ein normales Messer ist ein Werkzeug. Es wird missbraucht. Ein Verbot oder weitere Einschränkungen halte ich für falsch, denn es trifft mit Masse diejenigen, die eh nie vorhatten, Konflikte mit der Klinge auszutragen.

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