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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


zickzack

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vor 58 Minuten schrieb Elo:

Innenminister-Konferenz: Hamburg drängt auf Änderungen im Waffenrecht

 

Ja bei jemandem, der einen rechtswidrige Hausdurchsuchung weil er auf Twitter "1 Pimmel" geziehen wurde durchführen lässt, ist die FDGO bestimmt in guten Händen...:peinlich: 

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Zitat

Wer etwa an extremistischen Konzerten oder Versammlungen teilnimmt oder sich in sozialen Medien entsprechend äußert, soll nicht mehr an Waffen kommen, so Strobl.

 

Wie genau weist ein Deutscher eigentlich nach, dass er nicht Extremist ist? Ich meine er scheint ja in einer Art Bringschuld seinem Staat gegenüber zu stehen, der ja jederzeit alles und jeden als extremistisch brandmarken kann. Diese Zuschreibung ereilten z.B. erst letztens die Zuhörer von dem bayrischen (Gesundheits-?)Minister Aiwanger. Oder davor den ein oder anderen Maßnahmenkritiker, der einen Spaziergang machte. Nun soll sogar die "extremistische" Äußerung in den sozialen Medien unter Strafe stehen. Was genau ist das eigentlich? Alles was der Staat nicht mag? Dann soll man bereits seine Rechte einbüßen? Und wer stellt das fest? Ein Gericht? Ein Sachbearbeiter? Herr Strobl?

 

Ich habe letztens einen Post gelesen, in welchem jemand die Diskussionsteilnehmer zur Auswanderung aufrief. Damit würde der Staat, weil es sich um steuergeschröpfte Leistungsträger handelt, unweigerlich einen Schaden erleiden, der bei hohen Wegzugszahlen für diesen existenzbedrohend ist. 

 

Es gab auf deutschem Boden schon einmal ein bankrottes System, welches seine Sklaven davonrennen sah und dies über den Bau diverser Befestigungsanlagen verhindern wollte. Aus Utopia "flieht" man schließlich nicht. Das tun nur Extremisten. 

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vor 28 Minuten schrieb ASE:

 

Ja bei jemandem, der einen rechtswidrige Hausdurchsuchung weil er auf Twitter "1 Pimmel" geziehen wurde durchführen lässt, ist die FDGO bestimmt in guten Händen...:peinlich: 

 

Gab es dafür irgendwelche Konsequenzen? Nein. Dementsprechend ist euer Problem nicht der Minister, der illegale Hausdurchsuchungen anordnet, sondern die Strukturen, die ihm das sanktionslos ermöglichen. Wäre dies in Ungarn geschehen, hätte man in Deutschland ganze Abhandlungen darüber geschrieben, was für ein Unrechtsstaat Ungarn ist. 

Bearbeitet von AmericanDad
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vor 39 Minuten schrieb AmericanDad:

Wie genau weist ein Deutscher eigentlich nach, dass er nicht Extremist ist?

 

Na, ganz einfach: Genauso wie ein Beamter dies gegenüber Fancy Naeser nachweisen kann. Was im Disziplinarrecht funktioniert, wird doch auch beim LWB funktionieren.... oder?

Bearbeitet von Last_Bullet
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vor 2 Stunden schrieb AmericanDad:

 

Wie genau weist ein Deutscher eigentlich nach, dass er nicht Extremist ist? Ich meine er scheint ja in einer Art Bringschuld seinem Staat gegenüber zu stehen, der ja jederzeit alles und jeden als extremistisch brandmarken kann. Diese Zuschreibung ereilten z.B. erst letztens die Zuhörer von dem bayrischen (Gesundheits-?)Minister Aiwanger. Oder davor den ein oder anderen Maßnahmenkritiker, der einen Spaziergang machte. Nun soll sogar die "extremistische" Äußerung in den sozialen Medien unter Strafe stehen. Was genau ist das eigentlich? Alles was der Staat nicht mag? Dann soll man bereits seine Rechte einbüßen? Und wer stellt das fest? Ein Gericht? Ein Sachbearbeiter? Herr Strobl?

 

Ich habe letztens einen Post gelesen, in welchem jemand die Diskussionsteilnehmer zur Auswanderung aufrief. Damit würde der Staat, weil es sich um steuergeschröpfte Leistungsträger handelt, unweigerlich einen Schaden erleiden, der bei hohen Wegzugszahlen für diesen existenzbedrohend ist. 

 

Es gab auf deutschem Boden schon einmal ein bankrottes System, welches seine Sklaven davonrennen sah und dies über den Bau diverser Befestigungsanlagen verhindern wollte. Aus Utopia "flieht" man schließlich nicht. Das tun nur Extremisten. 

Unsere Presse tut ihr übriges dazu. Man achte auf diese Schlagzeile. Es gibt jetzt Heizungshass, da 18% + die AfD wählen wollen.

Man staunt immer wieder, aber bei Heizungshass bin ich raus, soviel (bewusste) Dummheit ist mir zuviel.

 

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vor 8 Stunden schrieb Last_Bullet:

 

Also ich friere auch viel lieber, als sowas rechtsextremes wie eine Heizung zu besitzen.... die werden bestimmt bald WBK pflichtig... oder eher verbotene Gegenstände...

...außer du hast einen "rechtskonformen" Fernwärmeanschluss - wie Habeck!😣

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vor 11 Stunden schrieb Last_Bullet:

als sowas rechtsextremes wie eine Heizung zu besitzen.... die werden bestimmt bald WBK pflichtig..

Das ist dann die HBK und die regelkonforme Nutzung wird durch unangekündigte Kontrollen (natürlich mit Temperaturkontrolle in jedem Raum) durch staatlich geprüfte HBK-Kontrolleure überwacht.

Ein Verstoß wird mit Entzug der HBK und dem Verbot jeglichen Kontaktes mit einer Heizung oder Heizungsähnlichen Objekten geahndet.

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vor 14 Stunden schrieb AmericanDad:

Wer etwa an extremistischen Konzerten oder Versammlungen teilnimmt oder sich in sozialen Medien entsprechend äußert

 

Der Mann redet wirr. Entweder das Konzert bzw. die Versammlung/Äußerung etc. verstößt gegen Gesetze, dann darf es/sie nicht stattfinden bzw. muss geahndet werden, falls doch. Wenn vorgenanntes jedoch gegen kein Gesetz verstößt und nur Leuten wie Herrn Strobl "extremistisch" vorkommt, dann kann das keinen Einfluss auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit oder anderes haben. Falls doch, befinden wir uns nicht mehr in einem Rechtsstaat. Da Herr Strobl so etwas fordert, liegt die Vermutung nahe, dass er unseren Rechtsstaat und damit die FDGO ablehnt. Irgendwie hat er sich selbst in einen Teufelskreis gestellt.

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vor 15 Stunden schrieb Elo:

Handgranate [...] Beerdigungsgäste [...] Bandenkrieg

 

Zum Glück betreiben ÖR, Presse und erschütterte, betroffene Spitzenpolitiker nicht wieder so ein nicht nachlassen wollendes Trommelfeuer von Hass und Hetze gegen die Beteiligten, sonst würde man das süddeutsche Brauchtum, Trauergäste mit Handgranatenwürfen aufzumuntern, auch noch gleich verbieten wollen.

Bearbeitet von lrn
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Achso, es ist nur ein Missverständnis.

 

Der Habeck redet von Heizungshassern denn die bösen Rechten sollen frieren im Winter.

 

Deswegen will er denen die WBK entziehen. Leider verstehen seine leseschwachen Schergen nicht das er damit nicht die WaffenBesitzKarte meint sondern ein WärmeBlockKraftwerk.

 

Nicht dass die Rechten nachher lachen weil die in ihrer Hütte mit nach rechts ausgerichteten Fenstern es noch wärmer haben als die Linken die bei 15° für die Ukraine frieren müssen.

 

Muss man denen mal klarstellen dass die bei WBK von unterschiedlichen Dingen reden :D

 

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Der VDB begleitet in Niedersachsen eine Klage gegen Kostenpflicht von Aufbewahrungskontrollen:

 

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/14062023_aufbewahrungskontrollen_-_packen_wir_es_an.html

 

Dafür wurde ein Rechts- und Klagekonto eingerichtet und aus den Rücklagen 10.000 € zur Verfügung gestellt.

Da sicherlich wieder jemand nach dem Haar in der Suppe sucht - ja, man kann auf dieses Konto spenden.

 

Zum Thema Aufbewahrungskontrollen gibt es auch eine Umfrage, der Link funktioniert aber wohl noch nicht.

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vor 53 Minuten schrieb Elo:

Der VDB begleitet in Niedersachsen eine Klage gegen Kostenpflicht von Aufbewahrungskontrollen:

 

Sehr schöne Aktion. Das wird natürlich Jahre dauern, sollte das wirklich seinen Weg durch die Instanzen gehen, aber ein für LWB positives Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, dem könnten sich auch die Länder schlecht verschließen. Hier gab es vom Oberverwaltungsgericht einen Daumen hoch für die Gebühr, also zahlen. Ich persönlich halte das - da es die öffentliche Sicherheit und Ordnung betrifft - für eine Position, die aus Steuermitteln beglichen werden müsste. Auch wenn das Oberverwaltungsgericht quasi begründet hat, der LWB wäre der Auftraggeber der Kontrolle - was völliger Schwachsinn ist - und somit zahlungspflichtig. Ebenso müssten anfallende Gebühren für die regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit aus Steuermitteln bezahlt werden.

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vor 17 Minuten schrieb Last_Bullet:

Ich persönlich halte das - da es die öffentliche Sicherheit und Ordnung betrifft - für eine Position, die aus Steuermitteln beglichen werden müsste.

Eine nicht ganz unberechtigte Sichtweise!

Aber:

vor 17 Minuten schrieb Last_Bullet:

Auch wenn das Oberverwaltungsgericht quasi begründet hat, der LWB wäre der Auftraggeber der Kontrolle - was völliger Schwachsinn ist - und somit zahlungspflichtig. 

Sehe ich dies trotzdem nicht automatisch als Schwachsinn an. Es gibt viele andere Dinge die sich ebenfalls ähnlich , nicht gleich, und zum Teil sogar deutlich verschärfter verhalten und da ist es auch so das es eben nicht die Allgemeinheit oder der Staat bezahlen muss. Jeder der ein Auto hat muss damit z.B. auch alle 2 Jahre zur HU um die Verkehrstauglichkeit - zum Schutze der öffentlichen Sicherheit und Ordnung -  zu überprüfen. Ähnliche Regelungen gibt es für nahezu jedes Transportmittel und wenn es gewerblich genutzt wird sind die auflagen da nochmal deutlich höher. Oder nehmen wir den Schornsteinfeger der einen ähnlichen Job übernimmt. Es würden sich sicherlich noch einige andere Beispiele aufzählen lassen von Überprüfungen die jemand durchführen lassen muss und auch bezahlen muss nur weil er etwas besitzen oder benutzen muss das gesetzlich gewisse Kontrollen verlangt.

 

Ich sehe die Praxis mit den kostenpflichtigen Kontrollen auch sicherlich nicht positiv! Aber ich denke nicht das dies ein klarer Fall ist weil die eine Seite völliger Schwachsinn ist...

Was ich aber extrem kritisch sehe: Theoretisch ist dies eine Gelddruckmaschine. Da nirgendwo vorgegeben ist wie oft so eine Kontrolle durchgeführt werden muss könnte man nun unterstellen das wenn in der Kasse etwas Geld fehlt man einfach mehr Kontrollen anordnet um das geld wieder reinzuwirtschaften und hier ist auch der größte Unterschied zu z.B. dem Beispiel mit der HU beim Auto: Es ist hier ein Intervall vorgegeben das nicht überschritten aber auch nicht unterschritten werden soll bzw. muss. Bei den Kontrollen könnte theoretisch alle 2 Wochen der Kontrolleur vor der Tür stehen und man kann sich nicht dagegen wehren oder der LWB der gegenüber wohnt wird ständig kontrolliert während der LWB der "unbequemer" wohnt wird nicht kontrolliert, hier kann eine entsprechende Willkür unterstellt werden!

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