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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


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Geschrieben (bearbeitet)

Recht ausführlicher Artikel der Gießener Allgemeine zur geforderten Einrichtung einer Waffenverbotszone in Gießen:

 

https://www.giessener-allgemeine.de/giessen/waffenverbotszone-wird-jetzt-auch-fuer-giessen-geprueft-cdu-enttaeuscht-92297988.html?

 

Gießen liegt in Hessen und dort ist bekanntlich im Oktober Landtagswahl.

Die Positionen der einzelnen Parteien sind auch ganz interessant.

 

Zur Erinnerung - die Waffenverbotszone Leipzig (Artikel auf t-online.de vom 24.06.2022):

 

https://www.t-online.de/region/leipzig/id_100020384/waffenverbotszone-in-leipzig-das-ende-einer-lachnummer.html

 

 

 

Bearbeitet von Elo
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Elo:

Menschen, die sich an die Regeln halten wollten, – so wurde es damals verkündet – sollten besagten Schraubenzieher für den Weg vom Baumarkt nach Hause in einen versiegelten Behälter legen, den sie dann erst innerhalb ihrer Wohnung öffnen durften. Wer anderes tat, wurde mit 10.000 Euro Strafe bedroht.

 

lmao Deutschland.

Geschrieben

Beeindruckend, da wäre man dann am besten mit einem Einkauswägelchen und aufgesatteltem A-Schrank  in die Stadt gegangen. Da kommt mir sofort wieder Kishon.

Stechbeitel, Zimmermannsnagel, Grillbesteck, dicke Stricknadel, Scheren, zerschlagene Flasche............etc. da wäre dann Lieferung durch ein zertifiziertes Unternehmen angesagt.

Es gibt ja in der "Sicherheitslehre" die Stufen: Gefahr beseitigen, Gefahr abschirmen, vor Gefahr schützen (z.B. Schutzkleidung), Wirksamkeit in der Aufzählung fallend.

Da wir hier ja sehr gerne Warnwesten oder Kleidung in sicherer Farbe tragen (ich habe manchmal den Eindruck man kommt hier mit Warnweste auf die Welt), wären doch Schutzwesten

auch ne Lösung.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Weinberger:

wären doch Schutzwesten auch ne Lösung

 

Natürlich in D auch reguliert: Stichwort  "Schutzwaffen" (oder "Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet sind") - § 17a, § 27 Versammlungsgesetz.

Bearbeitet von Elo
Geschrieben
Am 24.5.2023 um 09:21 schrieb karlyman:

Bei Tresoren der Klasse um die 400 kg gefüllt... erschließt er sich hingegen nicht; der typische Einbrecher (und wie viele "atypische" Fälle liegen real vor?) trägt einen 380- oder 600 kg-Waffentresor nicht weg. Der öffnet ihn wenn möglich, oder lässt es bleiben.

Sehe ich genau so, hast Du Recht. Ich dachte ich hätte deutlich gemacht, dass sich mein Beitrag eher auf Safes bezog, die ohne allzu großen Aufwand wegzutragen wären...

Geschrieben

Haben ein bisschen zur Dübelproblematik recherchiert. Ist kompliziert und alle haben ein bisschen Recht. Eine Verpflichtung zum verankern gibt es so nicht, auch nicht aus der Norm, schon gar nicht mit einer definierten Auszugskraft für den Dübel. Die Norm bewertet bei freistehenden Wertschutzschränke nur den Schrank selbst, was die Klassifizierung angeht. Der Schrank erfüllt also die Norm und hat den genannten Widerstandsgrad oder nicht, egal, ob er an die Wand geschraubt ist, lose davor steht oder noch im Pappkarton auf im Lieferfahrzeug. 

Allerdings schreibt die Norm für freistehende Wertschutzschränke unter 1000kg eine Verankerungsmöglichkeit vor, die eben je nach Widerstandsgrad eine bestimmte Kraft aushalten muss. Außerdem schreibt die Norm vor, dass diese Verankerungsmöglichkeiten in einer technischen Dokumentation ersichtlich sein müssen und der Hersteller eine Anleitung für die Verankerung mitliefern muss. Was aber offenbar nicht immer der Fall ist. 

Diese Konstellation könnte im Falle des Abhandenkommens des ganzen Schranks schon dazu führen, dass der Richter eine Gutachter beauftragt zu prüfen, ob der Schrank mit Verankerung vielleicht noch da stehen würde. Und da wäre die Frage naheliegend, warum der Schrank denn nicht gemäß Anleitung verankert wurde. 

Die Beweislast, dass es keine technische Doku und keine Verankerungsanleitung gab liegt dann wahrscheinlich beim Angeklagten.

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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb sealord37:

dass der Richter eine Gutachter beauftragt zu prüfen, ob der Schrank mit Verankerung vielleicht noch da stehen würde.

 

Da Tresore nicht erst seit gestern geklaut werden, dürfte es dazu eigentlich schon eine Rechtssprechung geben, aus der man sich bedienen könnte, oder?

Geschrieben

Gute Frage, allzu oft kommt es bestimmt nicht vor, dass jemand einen ungeöffneten Waffenschrank mitnimmt.

Es ging ja um @ASE Interpretation von "Abhandenkommen verhindern", was zur Dübeldiskussion geführt hat.

Wobei sich auch gleich die Frage stellt, Munition muss ja auch gegen "Abhandenkommen" gesichert sein, darf aber in einem einfachen Stahlbehälter gelagert werden. Wenn man aus der Norm und der darin erwähnten Verankerungsanleitung schlussfolgert, dass ein Nuller oder Einser Schrank gesichert werden muss, um dem §36 Abs.1 WaffG zu genügen, dann müsste das ja für die ebenfalls im gleichen Absatz erwähnte Mun auch gelten. Nur, dass das in einer besseren Sparbüchse noch weniger Sinn machen würde.

Also ja, Urteile von vergleichbaren Fällen wären interessant.

Beherrscht jemand dieses Google?

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Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb Elo:

 

Danke für den Link auf den -erwartungsgemäß- sehr tendenziösen Artikel.

 

In einem Kommentar zu diesem Artikel ist ein interessantes Sachverständigengutachten aus 2012 für den Schleswig-Holsteinischen Landtag verlinkt, das mir bisher nicht bekannt war: https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/umdrucke/3400/umdruck-17-3435.pdf

 

Ich stelle einmal die steile These auf, daß sich zu den im Gutachten geschilderten Verhältnissen und der Schlußfolgerung (legaler Schußwaffenbesitz für Kriminalität kaum relevant - mit Ausnahme allerdings von erlaubnisfreien SRS-Waffen!) kaum etwas geändert haben dürfte. Aber das wird man wahrscheinlich von Seiten grüner und roter Politiker und Wähler so wahrscheinlich nicht "evaluieren" (O-Ton Koalitionsvertrag) wollen...

 

Was die unsägliche Dübel-Diskussion betrifft: Kann man die nicht woanders fortführen? Geeignetere Orte gibt es genug, mit dem aktuellen Vorstoß der Politik zu Waffenrechtsverschärfungen hat das herzlich wenig bis gar nichts zu tun.

Geschrieben

Danke den beiden Vorschreibern für die informativen Links! Sehr interessant. Statistikexperten bitte loslegen. Grob 150 Widerrufe WBK in 2022 bei rund 65.000 WBKs macht 0,2 Prozent "Dubiose". Damit noch 0 gesagt über Straftaten gegen das Leben usw.

 

Irre! Diese Kampagnen. Carmen will jetzt sogar an 🏹 ran...

Gibt's hier stolze Sozen aus Niedersachsen, die Jäger oder Schützen sind? Das kann doch alles nicht wahr sein...

 

Wie sind viel zu leise. Und der BDS, der Alte Fritz😉, DSB und VDB leider auch.

 

 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb CvonderSee:

Grob 150 Widerrufe WBK in 2022 bei rund 65.000 WBKs macht 0,2 Prozent "Dubiose". Damit noch 0 gesagt über Straftaten gegen das Leben usw.

Eigentlich kann man noch nicht einmal von Dubiosen sprechen, denn zum Widerrufen einer WBK muss ich mir nicht zwangsläufig etwas zu Schulden kommen lassen. Es reicht schon, wenn das Bedürfnis erlischt. Vereinsaustritt, länger keinen Jagdschein gelöst, etc. Die tatsächlich dubiosen Fälle sind also noch weniger als 0,2 Prozent. Die Zahlen bestätigen mal wieder, was wir sowieso schon alle wissen: Waffenbesitzer sind die gesetzestreuesten Bürger.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Jahtzee:

Waffenbesitzer sind die gesetzestreuesten Bürger.

Gesetzestreu und im Waffenbesitz?! Kein Wunder dass Personen von den Grünen, CDU und SPD solche Menschen entwaffnen wollen!

Wenn man es selbst mit den (Grund)gesetzen nicht so hat, sich unverschämt selbst bereichert, und und und, hat man wohl bedenken, wenn Personen die sich an Regeln halten, bewaffnet sind.

Späte Erkenntnis meinerseits.

 

Achtung, diese Zeilen können Spuren von Sarkasmus beinhalten.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Jahtzee:

Eigentlich kann man noch nicht einmal von Dubiosen sprechen, denn zum Widerrufen einer WBK muss ich mir nicht zwangsläufig etwas zu Schulden kommen lassen. Es reicht schon, wenn das Bedürfnis erlischt. Vereinsaustritt, länger keinen Jagdschein gelöst, etc.

Eben, das kann ja durchaus freiwillig erfolgen, wenn man keine Lust oder Geld dazu mehr hat, oder andere private Lebensumstände dazu zwingen. Oder der Erlaubnisinhaber ist verstorben und der Erbe gibt alle Waffen ab. Es wäre mal eine Frage beim Umzug. Wird dann die Erlaubnis am bisherigen Wohnort formal widerrufen, auch wenn der Inhaber diese zeitgleich am neuen Wohnort neu beantragt und seinen alten Kram 1:1 belässt?

Ich gehe davon aus, dass jede Löschung formal immer ein Widerruf ist, unabhängig des Grundes.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Floppyk:

Wird dann die Erlaubnis am bisherigen Wohnort formal widerrufen, auch wenn der Inhaber diese zeitgleich am neuen Wohnort neu beantragt und seinen alten Kram 1:1 belässt?

Ne. 

Du kannst einfach so umziehen, ohne irgendwas neu zu beantragen. 

Da wird auch nix gelöscht 

Geschrieben

Aber wechseln doch die Zuständigkeiten der beiden beteiligten Waffenbehörden. Ich meine einen Umzug zu einem anderen Landkreis oder sogar Bundesland.

Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb sealord37:

Gute Frage, allzu oft kommt es bestimmt nicht vor, dass jemand einen ungeöffneten Waffenschrank mitnimmt.

 

Mittlerweile weit über zehn Jahre her, da haben sie im Sauerland aus einem Vereinsheim einen 700kg schweren Tresor aus dem Keller gehoben und mitgenommen. Irgendwo im Wald dann aufgeflext und sich gewundert, dass dort anstatt von 9mm Pistolen nur Druckluftwaffen gelagert wurden.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Floppyk:

Aber wechseln doch die Zuständigkeiten der beiden beteiligten Waffenbehörden

Das macht ja nix... 

Das schieben die einfach weiter. 

Du bekommst ja auch keinen neuen Personalausweis, wenn du umziehst. Die kleben einfach einen Aufkleber auf die alte Adresse 

Geschrieben
Am 27.5.2023 um 19:17 schrieb Elo:

' Auch auf die Corona-Zeit blickt der Geheimdienst in dem Vermerk zurück und erinnert an Akteure der AfD, die währenddessen die Corona-Schutzmaßnahmen mit Zuständen in der DDR verglichen hatten: "Die Zielsetzung gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip zeigt sich zudem in der fortgesetzten Verächtlichmachung der Vertreter des Staates insbesondere durch Gleichsetzung dieser mit nichtdemokratischen und nichtrechtsstaatlichen Staatsorganisationen." '

 

Mit anderen Worten, das Verhalten der Bundesregierung fortgesetzt als 'undemokratisch' zu bezeichnen, indem man solche Parallelen zieht, ist bereits ein Anzeichen für verfassungswidrige Gesinnung. Aha.
Wer entscheidet denn, wann es erlaubt ist, solche Kritik zu üben, ohne sich verdächtig zu machen? Die Bundesregierung? Da liegt mir doch ein Vergleich auf der Zunge...

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Jahtzee:

Mit anderen Worten, das Verhalten der Bundesregierung fortgesetzt als 'undemokratisch' zu bezeichnen, indem man solche Parallelen zieht, ist bereits ein Anzeichen für verfassungswidrige Gesinnung.

Ja natürlich, Genosse!

 

Meine Klassenlehrerin attestierte mir, dass mein Klassenstandpunkt und meine Weltanschauung nicht passend wäre und ich diesbezüglich noch einmal nachdenken und beides neu justieren sollte. Habe ich gemacht: Alles richtig.

 

Der Staat, in dem meine Weltanschauung falsch war, gibt es nicht mehr, dafür habe ich noch vor der Wende gekämpft - und ich will nicht wieder in einem solchen Staat leben - und ich will auch keine neue Stasi mehr, auch wenn sie sich "Verfassungsschutz" oder wie auch immer nennen sollte.

 

Wer sich hier "delegitimiert" sind die politischen Akteure selbst, die das Grundgesetz zur Hure machen und den Staat zum Selbstbedienungsladen.

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