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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb fw114:

Oder kommt es tatsächlich zu meiner Überspitzung: Steuern nicht rechtzeitig gezahlt = unzuverlässig

 

 

Tatsächlich ist das schon lange so: Wenn man aktuell zu 60 TS oder mehr verurteilt wird, EGAL wegen was, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit auch gleich weg.

 

Und das ist auch gut so und wird auch so bleiben.

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb GermanKraut:

 

Tatsächlich ist das schon lange so: Wenn man aktuell zu 60 TS oder mehr verurteilt wird, EGAL wegen was, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit auch gleich weg.

 

Und das ist auch gut so und wird auch so bleiben.

Steuern nicht rechtzeitig gezahlt oder 60 Tagessätze sind schon 2 andere Welten.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb fw114:

Steuern nicht rechtzeitig gezahlt oder 60 Tagessätze sind schon 2 andere Welten.

 

Muss jeder selber wissen, gegen welche Gesetze er verstossen möchte und ob ihm dann die Konsequenzen gefallen.

 

Geschrieben

Wie sich das genau in der Realität auswirken wird, werden wir sehen. Ich würde jetzt eher vermuten, dass man so Geldströme nachverfolgen könnte, und wenn man dann dem „Falschen“ etwas zukommen lässt, der gerade auf Nänsys Liste steht…. aber das ist sicherlich alles nur Verschwörungstheorie….

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb GermanKraut:

 

Muss jeder selber wissen, gegen welche Gesetze er verstossen möchte und ob ihm dann die Konsequenzen gefallen.

 

Wenn man Steuern nicht rechtzeitig zahlt, so verstößt man dagegen nicht gegen irgendein Gesetz.

Das sollte soweit klar sein.

Die Frage ist, wie dieser Staat das werten möchte, ähnlich wie der Dinge unter der Strafbarkeitsgrenze.

 

Das dieser Staat anfängt Dinge zu verfolgen die nicht Strafbar sind, ist das eigentliche Problem das sich hier entwickelt.

Es gab bereits 2 deutsche Staatsformen, die u.a. deswegen Untergegangen sind.

 

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Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb fw114:

Wenn man Steuern nicht rechtzeitig zahlt, so verstößt man dagegen nicht gegen irgendein Gesetz.

Das sollte soweit klar sein.

Die Frage ist, wie dieser Staat das werten möchte, ähnlich wie der Dinge unter der Strafbarkeitsgrenze.

 

Was nicht strafbar ist, ist nicht strafbar.

 

Wo genau liegt jetzt Dein Problem?

Geschrieben

der krautsalat versteht es immer noch nicht!

war aber klar...

 

es geht darum, das dein SB dir das trotzdem so auslegen kann das du "unzuverlässig" bist!!! und dir deine wbk lochen kann!!!

 

hast es jetzt geschnallt?!?

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb HangMan69:

der krautsalat versteht es immer noch nicht!

war aber klar...

 

es geht darum, das dein SB dir das trotzdem so auslegen kann das du "unzuverlässig" bist!!! und dir deine wbk lochen kann!!!

 

hast es jetzt geschnallt?!?

 

Es haben schon welche wegen zu oft falsch parken ihre WBK abgeben dürfen.

Falsch parken ist auch nicht strafbar - trotzdem waren die Schränke dann leer ...

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Lavendel:

 

Es haben schon welche wegen zu oft falsch parken ihre WBK abgeben dürfen.

Falsch parken ist auch nicht strafbar - trotzdem waren die Schränke dann leer ...

 

Ja die durften den Führerschein wegen sowas abgeben... aber die WBK???

 

Da zeig doch mal ein Beispiel, wo das passiert sein soll.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Lavendel:

es geht darum, das dein SB dir das trotzdem so auslegen kann das du "unzuverlässig" bist!!! und dir deine wbk lochen kann!!!

 

hast es jetzt geschnallt?!?

Sieh es doch einmal realistisch.

Beispiel: Eine Person fährt immer wieder zu schnell oder unter Alkohol - Drogen - Einfluß, gefährdet also - wiederholt - das Leben Anderer. Daraus kann auch ein SB in der Waffenbehörde schließen, daß dieser Person allgemeine Regeln, oder das Leben Andrer, nicht wichtig ist. Auch ich würde daraus schließen, daß diese Person es dann im Umgang mit Waffen wohl mit einer großen Wahrscheinlichkeit nicht anders macht.

Folge, Karte lochen ! Genau so würde ich bei Steuerstraftaten vorgehen. Wohl gemerkt, das nicht zahlen eines Steuerbescheides ist noch keine Straftat. Aber sehr wohl das bewußte, gesetzeswidrige Vermeiden von Steuern. Wer Waffen hat und die behalten will, kann danach handeln --- Punkt !!

Kommt man dafür vor Gericht und bekommt dort eine Strafe von über 60 Tagessätzen: Lochzange.

Für mich : Richtig so !!!

Da das ja auch ein Verwaltungsakt ist, kann man dagegen ja vorgehen, dafür gibt es Verwaltungsgerichte.

Zugegeben, meine Sicht der Dinge ist nicht allgemeiner Standart. Aber ich war lange Jahre in Mittel - Süd Amerika und kenne das Leben ohne solche " Einschränkungen "

Wenn man die Wahl hat, lebt man hier ungleich besser.

In den USA, wo jeder Depp eine Waffe kaufen kann, sind die Zustände auch entsprechend. Ich als Sportschütze kann mit unseren Gesetzen leben, auch wenn ich sicherlich Einiges zu kritisieren habe.

Aber die Mehrheit in unserem Lande sind eben keine Sportschützen oder Jäger. Die sehen das wohl etwas anders und da wir in einer Demokratie leben, müssen wir uns danach richten.

Ich will aber auch nicht verschweigen, das wenn man für eine Mitgliedschaft in einer zugelassenen Partei reglementiert - Verlust der Zuverlässigkeit - wird, ich das für einen Fehler halte.

Ich halte es auch für einen Fehler, daß eine Organisation wie der Verfassungsschutz allein, denn er ist eine pol. Organisation, beurteilen darf was rechtens ist und was nicht.

Die sollten sich auf das Beschreiben von Verhalten beschränken, die Beurteilung des Verhaltens sollte qualifiziertem Personal und nicht politischen Beamten vorbehalten sein.

Wenn - wie bei uns - knapp 9 000 Straftaten mit dem Messer im Jahr begangen werden, ist es da unlogisch, wenn Politiker versuchen simple Lösungen für diese Problem zu generieren ?

Das neue Waffengesetz erlaubt in bestimmten Bereichen anlasslose Kontrollen. Die Beamten werden sicherlich nicht jeden Simpel in Lederhosen nach Messern untersuchen, deren Klientel ist eine Andere.

Aber genau die, werden sich - hoffentlich - überlegen, Messer in der Tasche zu haben. Wichtig ist aber dann auch, daß wirklich kontrolliert wird. Aber zumindest die Grundvoraussetzungen dafür sind nun gegeben.

Bearbeitet von Pikolomini
Geschrieben

Man, wäre ich froh, wenn etliche Politdarsteller für ihre Taten auch mal ein Berufsverbot erhalten würden...

 

Bei jedem Fehltritt das Ergebnis 1 zu 1 auf den Umgang mit Waffen zu übertragen, finde ich doch etwas einfach. Menschen, die z. B. Steuern vermeiden wollen, weil sie sich ausgenommen fühlen, müssen nicht automatisch den nächsten Amoklauf starten. Oder die Waffen nicht korrekt aufbewahren. Auch wer gerne zu schnell fährt, kann an der Waffe ein anderer sein. Während man heutzutage wegen Majestätsbeleidigung schnell mal eine Anzeige am Hals haben kann, darf dies nicht automatisch zu einem Entzug der WBK führen. Bei Gewalttaten sehe ich das hingegen anders.

 

Die Möglichkeiten, den Menschen heute die Waffen abzunehmen, sind zahlreicher geworden. Gefühlt wird es immer einfacher, die Vorwürfe häufiger. Es wird anscheinend nicht mehr differenziert. Dafür bekommen z. B. Gruppenvergewaltiger des Öfteren genau was? Hört und liest man nicht teils von lächerlichen "Strafen"? Wie passt das zusammen?

 

Demnächst geht es schon dort los, wo das Taschenmesser auf dem Weihnachtsmarkt auftaucht. Ein aus meiner Sicht lächerliches Delikt, völlig abseits einer konkreten Auswirkung auf kommende Messertaten. Den Inhaber einer Schwarzen WBK muss das alles zum Glück wenig jucken...

Geschrieben

Ich hab' da mal 'ne Frage...

 

Die richtet sich vorwiegend an die juristisch kompetenteren hier als ich es bin, vielleicht z.B. an @Raiden, @ASE oder @MarkF.

 

Ausgehend hiervon: https://forum.waffen-online.de/topic/471679-landeshauptstadt-stuttgart-legt-vor-bedürfnisüberprüfung-über-grundkontingent/?do=findComment&comment=3523635

 

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html

 

Da steht:

 

Zitat

1.4.1
Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge

-    höchstens 8,5 cm lang ist und
-    nicht zweiseitig geschliffen ist, soweit ein berechtigtes Interesse besteht, das eine einhändige Nutzung erforderlich macht, oder der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt;

1.4.2

[...]

 

Da steht nicht(!):

 

Zitat

1.4.1
Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge

-    höchstens 8,5 cm lang ist und
-    nicht zweiseitig geschliffen ist,

soweit ein berechtigtes Interesse besteht, das eine einhändige Nutzung erforderlich macht, oder der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt;

1.4.2

 

Das heißt doch dann, dass das berechtigte Interesse nur dann von Relevanz ist, wenn das Springmesser zweiseitig geschliffen ist. Also, wenn der Umbruch bei dem einen von Bedeutung ist, dann muss es bei dem anderen doch auch so sein. Was meint ihr?

Geschrieben (bearbeitet)
Zitat

1.4.1
Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge

- höchstens 8,5 cm lang ist und
- nicht zweiseitig geschliffen ist, soweit ein berechtigtes Interesse besteht, das eine einhändige Nutzung erforderlich macht, oder der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt;

 

Es sind also künftig alle Springmesser verboten. Ein berechtigtes Interesse/Berufliche Notwendigkeit befreit  nur die die 8.5 cm Messer mit einseitig geschliffener Klinge vom Verbot.

 

Ich würde die Finger ganz davon lassen, Die Kombination "verbotener Gegenstand" und "auslegungsbedürftige Voraussetzung für die  Ausnahme vom Verbot" sind eine höchst risikoreiche Kombination. 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben

Die einzige juristische Frage ich noch geklärt haben will:

 

Wann schließen sich die Verbände zusammen um gemeinsam eine Verfassungsklage ?!

 

Spendenaufruf ? Gerne. Bin dabei! Nutzt eure Kanäle !

 

Darin sehe ich die EINZIGE reale Möglichkeit das noch zu drehen.

Geschrieben

Was nicht strafbar ist, ist nicht strafbar? Kraut entschuldige, aber in welchem Deutschland lebst Du ? Für ein und denselben Sachverhalt verknackt Dich der eine Richter, während der andere Dich mit einer Sympatiebekundung laufen läßt.  Beispiel gefällig? Sieh Dir die Urteile zu den Klimaklebern an.

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  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Pikolomini:

Aber genau die, werden sich - hoffentlich - überlegen, Messer in der Tasche zu haben. Wichtig ist aber dann auch, daß wirklich kontrolliert wird. Aber zumindest die Grundvoraussetzungen dafür sind nun gegeben

Da ich, entgegen den meisten hier, absolut keine Probleme damit hätte und mich in meinen Freiheitsrechten nicht eingeschränkt fühlen würde wenn ich auch mal kontrolliert werde, fände ich das auch richtig.

Nur leider macht man es den ausführenden Beamten wieder extrem schwer und diese Kontrollmöglichkeit in ihrer Effizienz fast wieder obsolet, da der linke Teil dieser Bundesruinierungskoalition natürlich unbedingt den Hinweis auf Grundgesetz Abs. 3 Art. 3 in den Gesetzestext zwangen.

 

Wird für die Beamten doch letztendlich bedeuten, für jeden Aspiranten der bekannten Klientel mindestens 8-10 Heidis, Werner, Franz und Günter nachhaltig auch kontrolliert zu haben.

 

Alleine das zeigt für mich, auf welch weltfremden Boden keiner Realitäten diese Koalition drangsaliert.

Und man damit auch nichts mehr davon schön reden kann.

Geschrieben
10 hours ago, Elo said:

In diesem Video wird bei 31:28 etwas dazu gesagt.

 

Auch nur, dass Fachanwälte sich das einmal anschauen sollen. Wobei wenn die einen verfassungswidrigen Aspekt finden, dieser Aspekt natürlich keineswegs das Gesetzesvorhaben als Ganzes sein muss.

 

Ich sehe da nicht den direkten Angriffspunkt. Der Verfassungsgericht ist, und das ist auch gut so, nicht die Anlaufstelle für bescheuerte Gesetze.

 

Wenn man sich auf die allgemeine Handlungsfreiheit beruft, dann ist das Ergebnis eigentlich klar. Ja, natürlich deckt die allgemeine Handlungsfreiheit auch das Tragen von Messerchen, so wie sie höchstrichterlich bestätigt auch das "Reiten im Walde" und das "Recht auf Rausch" im Grunde schon beinhaltet. Allerdings hat der Gesetzgeber da einen großen Handlungsspielraum, weswegen eine Klage dagegen scheitert. Das Gesetz wirkt auf mich auch nicht so offensichtlich sachfremd und böswillig, dass man es darüber angreifen könnte. Da muss schon wirklich viel zusammenkommen.

 

Das schließt nicht aus, dass irgendeine Detailregelung wegen handwerklicher Mängel wie beispielsweise allzu großer Unbestimmtheit angreifbar sein könnte, aber darum geht es ja nicht bei den Leuten, die pauschal nach einer "Verfassungsklage" rufen.

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