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IGNORED

unerwartetes Ableben und der WBK Inhaber


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Geschrieben

Ich frage mal für einen Freund........

 

Ausgangssituation:

Geschieden, 1 minderjährige Tochter (15) und 1 Freundin leben bei/mit mir.

1 gierige Exfrau, die alles daran setzt, mir das Leben schwer zu machen, 2 weitere minderjährige Töchter (13 und 12) leben bei der Ex.

Das alleinige Sorgerecht für die Große liegt bei mir, für die anderen Beiden bei der Mutter

Es gibt zwischen den beiden Parteien keinerlei Kontakt.

 

Mehrere Tresore, teils mit Schlüssel, teils mit Zahlenschloss, voll mit Waffen und ein Notgroschen ist auch noch irgendwo vorhanden, derzeit in einem der Tresore.

 

Nun kann es jeden von uns jeden Tag erwischen und wir machen ungewollt von unserem Recht auf Ableben gebrauch.

 

Die beiden Kleinen wurden von der Mutter dementsprechend geimpft, dass sie mit uns keinen Kontakt wollen. Wieso und weshalb interessiert keinen Richter. Ich mache den Kids auch keinen Vorwurf.

 

Aber, sollte mir jetzt etwas passieren, sind ja u. a. die Waffen Bestandteil der Erbmasse. Dinge ohne WBK kann man einfacher verschwinden lassen 😉 

Und so lange die Kids noch so klein sind, würde ja die Erbmasse in die Verwaltung der Kindsmutter gelangen.

 

Mir ist bewusst, dass ich auf dem Amtsgericht ein Testament hinterlegen kann, aber das möchte ich nicht. Das ist mir zu starr. Nehmen wir mal an, ich mache meine bei mir lebende Tochter und meine Freundin per Testament zu den Alleinerben und meine Tochter gerät mal auf die schiefe Bahn oder die Freundin wird gar ausgetauscht, dann darf ich wieder auf's Gericht und ein neueres Testament hinterlegen lassen. 

 

Einfach nur die Tresorkombination auf dem Gericht hinterlegen und ein aktuelles Testament im Tresor haben, welches dann immer wieder (hoffentlich nie) an neu eintretende Lebenssituationen angepasst werden kann, wäre momentan so mein Gedanke.

Tochter und Freundin haben keine WBK. Aber was passiert dann mit dem Notgroschen. Wenn dann ein Nachlassverwalter vom AG beauftragt wird, die Tresore zu öffnen, erscheint ja auch der Notgroschen in der Erbmasse.

 

Das Bargeld sollte dann wenigstens für die bei mir lebende Tochter und ggf für die Freundin sein. Aber eben erst, nach meinem Tod. 

Bei dem was ich die letzten Jahre Stichwort Rosenkrieg erlebt habe, traue ich deshalb niemandem mehr. Natürlich hat die bei mir lebende Freundin ein gewisses Grundvertrauen, aber blind kann ich einfach niemanden mehr vertrauen.

 

Ich bin bestimmt nicht der erste hier in dieser Situation, wie habt ihr das gelöst?

Geschrieben

Für die Wummen setze einen vertrauenswürdigen Schützenbruder ein.

Die Kohle in einen Extra Tresor, wo nix drin ist, was mit Waffen zu tun hat.

Wer da dann die Daten für hat, ist Wurst.

 

Ich bin auch geschieden, aber zum Glück ohne Rosenkrieg, mein Sohn lebt auch bei mir, ist auch noch Minderjährig. Bis er 18 ist, übernimmt mein Vater die Waffengeschichten, der is noch fit.

Schick Deine Tochter nächstes Jahr zum Jugendjagdschein. Haben ist besser, als brauchen.

 

Das Geschickteste ist aber, dass Du noch lange lebst und der Ex noch laaaaaaaaaaaaaaaaaaagen aufn Sack gehst.

So hab ich mir das jedenfalls vorgenommen, und ich bin ein echter Drecksack, die werden irre alt 🙂

Geschrieben

Du machst das einzig richtige, was man in so einem Fall tun kann: Du gehst zu einem FACH!Anwalt für Erbrecht und lässt dich beraten. Vorher informieren. Da gibts auch viele Stümper 

 

Alles andere ist meiner Erfahrung nach nicht zielführend, das Recht ist hier zu kompliziert, gut gemeint ist oft nicht gut gemacht.

 

Es lässt sich alles regeln, man muss nur wissen wie. 

Geschrieben

zwei Kinder und mehr bei Scheidung verloren. Richterin: Waffen, Ausbilder Bundeswehr Special,  Reservist, Beruf mit Waffen. Da muss ich Sie fragen ob Sie Ihre Kinder sexuell angegangen sind.

Ich: Nö, aber fragen Siee mal drüben in der Basilika nach, da soll es solche Leute geben. Na gut , war auch wieder nicht gewünscht.

Zeigt jedenfalls was Amtspersonen von Diensttuern mit Dienststelle ca 2km Luftlinie entfernt halten und zeigt wie und warum legale Schützen bei Scheidung über den Tisch gezogen werden

Hab neulich meine Nichte ( hat schon mit Waffen hantiert, geschossen, hat keine Ängste ) aktiviert mit: Du bist die einzig normale hier, die was erben kann. Bist meine Ersatztochter und erbst meinen Kram wenn Du willst.

Geschrieben

Du bist der Vater aller drei Töchter? Dann sind alle erbberechtigt (Pflichtteil).

 

Ein Testament brauchst Du nicht beim Amtsgericht zu hinterlegen, kann auch bei einem guten Freund sein. Lässt sich dann vielleicht schneller austauschen bei Änderung Lebenssituation.

 

Notorischen? Über wie viel reden wir? 2.000 Euro oder 2 Mio Euro? Bei Ersterem würde ich mir keine Gedanken machen über die Verwendung nach meinem Tod. Bei Letzterem würde ich mir unbedingt außerhalb dieses Forums fachmännische Hilfe holen.

Geschrieben

Die Waffen samt Zubehör (Waffenschränke) kannst Du auch testamentarisch Deiner Freundin vermachen. Dieses Testament kannst Du Deiner Freundin direkt in die Hand drücken.

Geschrieben (bearbeitet)

Schreib ein HANDGESCHRIEBENES Testament, von vorn bis hinten. Den Pflichtteil für die 2 Kinder wirst du nicht verhindern können. Aber einen anderen Verwalter einsetzen! Das Testament kannst du auch offen in einem verschlossenem Umschlag wo lagern. Zu dem Geld mach dir selbst Gedanken  😉

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben

Das Thema kam vor kurzem ja schonmal auf.

 

Wenns lediglich um die Waffen geht, dann wäre tatsächlich eine Testament mit einem entsprechenden Vermächtnis sinnvoll. Beratung über Fachanwalt für Erbrecht.

 

Eventuell bieten sich weitere Regelungen und Übertragungen zu Lebzeiten an. 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb callahan44er:

Schreib ein HANDGESCHRIEBENES Testament

In Deutschland gibt es nur handgeschriebene Testamente, sonst ist es nur wertloses Papier, es sei denn, es ist ein notarielles Testament 

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Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb chrisatwork:

Mir ist bewusst, dass ich auf dem Amtsgericht ein Testament hinterlegen kann, aber das möchte ich nicht. Das ist mir zu starr. Nehmen wir mal an, ich mache meine bei mir lebende Tochter und meine Freundin per Testament zu den Alleinerben und meine Tochter gerät mal auf die schiefe Bahn oder die Freundin wird gar ausgetauscht, dann darf ich wieder auf's Gericht und ein neueres Testament hinterlegen lassen. 

Das musst du wohl oder übel schlucken, es ist der einzig sichere Weg. 

 

Mich wollte der neue Mann meiner Mutter bescheißen, der hatte beim Notar einen Pflichtteilsverzicht unterschrieben, drauf spekuliert dass ich das nicht weiß und wollte den Pflichtteil von mit als testamentarischem Alleinerben... Nur Glück hat mich da gerettet 

 

Sinnig wäre in jedem Fall jemanden zu finden der Vormund deiner Tochter werden könnte. Ich hab das Problem bald überstanden, der Große wird bald 18. 

 

 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb erstezw:

Sinnig wäre in jedem Fall jemanden zu finden der Vormund deiner Tochter werden könnte.

Da wird die leibliche Mutter kaum von Platz 1 zu verdrängen sein. Aber bei einem Testamentsvollstrecker kann man imo doch mitbestimmen. Ggfs. paßt auch eine Konstruktion mit Vorerben? Aber bei aller Liebe zu kostenlosen Ratschlägen von Forum und Biertisch: Da wären vielleicht die €€ für den Profi sinnvoll.

Geschrieben

Wenn Du Sicherheit haben möchtest, für den Moment, eheliche Deine jetzige Freundin und setzt beim Notar ein Berliner Testament auf und hinterlegt dieses bei Gericht.

 

Aber dazu solltest Du diesen Fall mit einem Fachanwalt besprechen und die Ratschläge entsprechend berücksichtigen, aber ohne Testament geht hier nichts.

Geschrieben

Bei aller Liebe, aber ehelichen kommt im Moment für mich nicht in Frage.

 

Und die leibliche Mutter wird garantiert nicht der Vormund vom Kind werden. Meine große hat zur Richterin gesagt, wenn dem Papa jetzt was passiert, dann gehe ich lieber ins Kinderheim als zurück zu meiner Mutter.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Josef Maier:

Da wird die leibliche Mutter kaum von Platz 1 zu verdrängen sein.

Doch, durchaus, vor allem da sie derzeit kein Sorgerecht hat. Hat mir das Jugendamt schon klar bestätigt, weil mich ähnliche Gedanken plagen. 

 

Eventuell macht ein Termin dort mehr Sinn als ein Termin beim Anwalt. 

 

 

Geschrieben

Nein, ein Termin auf dem Jugendamt macht für mich überhaupt keinen Sinn.

 

Ich habe mir bei den beiden Kleinen aber auch überhaupt gar nix zu Schulden kommen lassen und dennoch habe ich kein Sorgerecht mehr für die beiden kleinen. 

Das Jugendamt und auch die Anwältin, die die Kinder vom Gericht bekommen haben hier ganz klar zur Kindsmutter gehalten. 

Und zufällig ist der SB vom Jugenamt für die Schulen zuständig, an denen die Kindsmutter unterrichtet.......

Aber auch diese Tatsache hat die Richterin nicht interessiert

Geschrieben

Ja kann man. Sowohl beim Notar als auch am Gericht.

Ich möchte einfach verhindern dass, falls mir jetzt etwas passieren sollte, meine Ex als Verwalterin der Kinder an meine Kohle kommt. Vom gesetzlichen Unterhalt bekommen meine Kinder nämlich auch nichts mit. 

Und da sich die Lebenssituation in den nächsten Jahren ja noch mehrfach ändern kann, möchte ich es für mich halt so flexibel wie möglich gestalten.

 

Um den Pflichtteil (1/4) bei der derzeitigen Situation komme ich nicht rum. Selbst bei Auschluß durch Enterbung gibt es immer noch den halben Pflichtteil (1/8). Und da seit dem Tod meines Dad meiner Mutter und mir eine Immobilie gehören, hätte da im schlimmsten Fall meine Ex als Verwalter der beiden Kleinen eben auch Zugriff drauf.

Geschrieben

Nimm den Rat an und geh zum Anwalt. Pflichtteil und halber Pflichtteil ist pipifax. Testamente werden öffentlich beim Nachlassgericht hinterlegt, nicht beim Notar. Vormund kann per letztwilligen Verfügung bestimmt werden, ebenso Testamentsvollstreckung angeordnet werden, um den Erben die Vermögensbefugnis zu entziehen. Dann gibts noch die Möglichkeit über § 1639 BGB entsprechende Anordnungen zu treffen.

 

Bringt aber hier online nichts. Muss im Gespräch unter Offenlage aller Vermögenswerte durchdekliniert werden.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb chrisatwork:

aber ehelichen kommt im Moment für mich nicht in Frage


Tja, dann akzeptiere es wie es kommen könnte

 

vor 6 Minuten schrieb chrisatwork:

Ich möchte einfach verhindern dass, falls mir jetzt etwas passieren sollte, meine Ex als Verwalterin der Kinder an meine Kohle kommt


Das schließt Du aus, das ginge nur durch einen Alleinerben.

 

Daher ab zum Anwalt mit Fachrichtung Erbschaft, nicht erschrecken, wird nicht ganz günstig, aber aus meiner nicht gebildeten Sicht, ohne anderen Alleinerben nicht möglich, eventuell könnte etwas über Treuhand gehen, aber Anwalt hilft hier.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Suerlaenner:

setzt beim Notar ein Berliner Testament auf

lass es !!!

ist der letzte scheiss und hat mich schon eine menge nerven gekostet und vor allem graue haare beschert!!!

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb joker_ch:

Kann man bei euch ein Testament bei einem Notar hinterlegen, ist bei uns üblich in der CH. Hat den Vorteil das es richtig geschrieben ist und für kleines Geld umgeschrieben werden kann.

Und Notare sind auch in Deutschland nicht so teuer wie ihr Ruf ihnen vorauseilt. 

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb chrisatwork:

Und so lange die Kids noch so klein sind, würde ja die Erbmasse in die Verwaltung der Kindsmutter gelangen.

 

Mir ist bewusst, dass ich auf dem Amtsgericht ein Testament hinterlegen kann, aber das möchte ich nicht. Das ist mir zu starr. Nehmen wir mal an, ich mache meine bei mir lebende Tochter und meine Freundin per Testament zu den Alleinerben und meine Tochter gerät mal auf die schiefe Bahn oder die Freundin wird gar ausgetauscht, dann darf ich wieder auf's Gericht und ein neueres Testament hinterlegen lassen. 

 

Das Bargeld sollte dann wenigstens für die bei mir lebende Tochter und ggf für die Freundin sein. Aber eben erst, nach meinem Tod. 

 

Erst mal überlegen, im Rahmen der Rechtsordnung, wer was bekommen soll. Sekundär dazu, wer was für minderjährige Kinder verwalten soll. Ein Gesprächspartner kann dazu sehr nützlich sein, aber für diesen Teil der Fragestellung sind die Fragen nicht eigentlich rechtlicher Natur, so dass ein damit erfahrener Anwalt zwar sicher auch diesen Gesprächspartner abgeben kann, aber nicht muss. Dein bester Freund, Deine Freundin (wenn es ihr oder Dir nicht wegen Eigeninteresses unangenehm ist), der Pastor oder sonst jemand aus Deiner Kirche so vorhanden, usw. tut's auch. Auch einen Aufsatz aufschreiben kann helfen, um die Gedanken zu klären.

 

Die nicht bei Dir lebenden Kinder sind auch aller Wahrscheinlichkeit nach pflichtteilsberechtigt und schließlich auch Deine Kinder. Den Notgroschen würde ich einfach als Teil der Erbmasse in diese Überlegungen mit einbeziehen. Bei den Waffen oder sonst emotionsbeladenen Gegenständen könntest Du Dir natürlich überlegen, ob da eine bestimmte Person etwas, dessen Bedeutung über den finanziellen Wert hinausgeht, bekommen soll. Gerade bei Waffen sollte dieses Geschenk aber auch willkommen sein. 

 

Wenn Du dann weißt, was Du willst, dann kannst Du Dich erstmal selber über die Rechtslage schlau machen und dann mit einem Anwalt besprechen, wie man das lösen könnte, sollte die Antwort nicht klar sein. Aber das "was?" sollte vor dem "wie?" kommen.

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