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IGNORED

Lebt KK-IPSC noch?


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Geschrieben (bearbeitet)

Nope, DM Standarddisziplinen 2018 oder 2019 wenn mich richtig erinnere. Nicht KK sondern Langwaffe Kurzwaffenkaliber, das Thema mit dem Feststellungsbescheid bleibt sich aber gleich.

Bearbeitet von farmer3
Geschrieben

Das Problem ist viel einfacher: Man nehme eine Waffe, die nach § 6 AWaffV zum sportlichen Schießen zugelassen ist (z.B. Schmeisser M5 FL in .223 Remington) und wechsele den Upper gegen ein Nordic-System in .22 lfB oder baue ein CMMG Wechselsystem .22 lfB ein, um damit sportlich zu schießen...

 

Erfüllt welchen Straf- oder OwiG-Tatbestand (die Waffe verschießt jetzt Munition mit einer Hülsenlänge unter 40 mm😵)?

 

Wer kann mir den SV unter §5 WaffG subsumieren, um den Verlust meiner Zuverlässigkeit zu begründen ?

 

Und letztendlich interessiert das meine SB ín, die mir ein solches Wechselsystem in die WBK eingetragen hat, in keinster Weise, wo, wie und was ich damit sportlich schieße.....

 

Und dann bekomme ich an der Waffenkontrolle KK-IPSC Einen erzählt, daß die Kombi vom "Freistellungsbescheid" nicht abgedeckt sei und ich deswegen so nicht mitschießen dürfe....

 

Deshalb beginnt KK bei mir mit .223 Remington, den Streß und das Startgeld für KK IPSC Rifle spare ich mir....😉.und genauso werden wohl Andere auch denken...  

 

Gruß

GKLDRangemaster 

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb GKLDRangemaster:

Und dann bekomme ich an der Waffenkontrolle KK-IPSC Einen erzählt

Ist dir das passiert oder rechnest du damit?

Fürs Nordic gibts BKA-Bescheide mit Schubschaft (am Lower) geben. Wäre doch der einzige kritische Punkt um dich auszuschließen.

 

Grundsätzlich hast recht, ein heilloses Durcheinander mit den Bescheiden und zumindest eine sehr unglückliche Vorgehensweise. Allerdings auch für die Veranstalter.

Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb GKLDRangemaster:

Wer kann mir den SV unter §5 WaffG subsumieren, um den Verlust meiner Zuverlässigkeit zu begründen ?

§9 Abs. 1 Satz 1 AWaffV Zulässige Schießübungen auf Schießstätten mit Ausschluss von Waffen, die unter §6 Abs. 1 AWaffV fallen.

Dazu §34 AWaffV:

"Ordnungswidrig im Sinne des § 53 Abs. 1 Nr. 23 des Waffengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig [...] entgegen § 9 Abs. 1 Satz 1 auf einer Schießstätte schießt, [...]"

Nach §5 WaffG ist die Zuverlässigkeit bei wiederholtem oder gröblichem Verstoß gegen die Vorschriften des WaffG (und damit natürlich auch gegen die AWaffV) in der Regel weg.

 

Auf gut deutsch: KK aus der .223 Büchse schießen ist hundepfui und du bist mindestens genau so schlimm wie ein böser Terrorist, der sich gerade eine Kriegswaffe auf dem Balkan organisiert hat.

 

Das Problem für Aufsichten und Veranstalter ist halt, dass es keine rechtsverbindliche Liste mit Merkmalen gibt, sondern nur ein Bauchgefühl des BKA. Und nachdem Aufsicht und Veranstalter ihre eigene Zuverlässigkeit genau so verlieren können wie der Schütze, wenn sie das Schießen nicht unterbinden, sind sie da verständlicherweise sehr hart in der Auslegung.

Meine Lösung für das Problem ist eine eigene Waffe in .22lr mit nur einem einzigen Anscheinsmerkmal, nämlich dem Pistolengriff. Das Ding schaut so prüde aus, dass man damit allen Diskussionen aus dem Weg geht. Zumindest bisher hat mich noch niemand nach einem Bescheid für das Teil gefragt 😁

Und wenn dann irgendwann doch mal noch weiterer Schnickschnack an die Büchse soll, dann werde ich das Geld investieren und das BKA den Anschein beurteilen lassen. Nicht, weil ich das für mich brauche, sondern um den Aufsichten und Veranstaltern von Wettkämpfen den Rücken frei zu halten. Von denen gibts nämlich erfahrungsgemäß nicht so viele und man will ja, dass die sowas weiterhin anbieten 🙂

Geschrieben

@ Respekt, pulvernase ! Du bist der Erste, der mir die richtige Kausalkette aufzeigen kann und mir nicht nur Einen von Öffentlichkeitswirkung, Anscheinsvermutungen und Ähnlichem erzählt !

Da hab ich dann doch mal was Schönes für meinen FDP-Bundestagsabgeordneten; die wollen ja das WaffG "evaluieren"...da werd ich in den nächsten Musestunden mal ein Briefchen aufsetzen.... 

LG

GKLDRangemaster

Geschrieben
Am 21.12.2021 um 14:08 schrieb MAHRS:

Ist dir das passiert oder rechnest du damit?

Ich war schon Opfer des Nasenfaktors bzgl. Anschein. Gleicher RO, mal so und mal so. Lösung: Startgeld in der Disziplin seither verfressen und versoffen. (Auf JS erworben und besitzend also auch kein Bedürfnisproblem)

Geschrieben
Am 22.12.2021 um 12:36 schrieb pulvernase:

Meine Lösung für das Problem ist eine eigene Waffe in .22lr mit nur einem einzigen Anscheinsmerkmal, nämlich dem Pistolengriff.

Ein AR mit einem Anscheinsmerkmal? Also weder Schubschaft, noch Lüftung ...

 

 

vor 2 Minuten schrieb Josef Maier:

Ich war schon Opfer des Nasenfaktors bzgl. Anschein. Gleicher RO, mal so und mal so.

Sehr ärgerlich. Ich hab einige Fälle diesbezüglich erlebt, die dann alle irgendwie noch halbwegs "gut" ausgegangen sind.  Und natürlich einige Kanonen, die (wahrscheinlich!) viel zu viele Merkmale hatten, aber es an dem Tag nicht geprüft wurde.

Die Ursache des Übels ist die Entscheidungsgrundlage "Bauchgefühl des BKA" wie pulvernase richtig schreibt.

Geschrieben

@ pulvernase: Ich muß mein Lob revidieren.....der §5 WaffG kennt keine OWIG´s....😉

 

 

Waffengesetz (WaffG)
§ 5 Zuverlässigkeit

(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,
1.
die rechtskräftig verurteilt worden sind
a)
wegen eines Verbrechens oder
b)
wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr,
wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,
2.
bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
a)
Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden,
b)
mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden,
c)
Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind.
(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht,
1.
a)
die wegen einer vorsätzlichen Straftat,
b)
die wegen einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen oder wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat,
c)
die wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, dem Sprengstoffgesetz oder dem Bundesjagdgesetz
zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind oder bei denen die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind,
 
Es bedarf einer Straftat (das Schießen mit der o.g. böhsen Waffe stellt lediglich eine OWIG nach § 9 AWaffV dar, die von der Verfolgung unter das Opportunitätsprinzip fällt....d.h. die Behörde kann von einer Ahndung absehen), um die Zuverlässigkeit als Standbetreiber zu verlieren...
Ich denke nicht, daß die zuständige Waffenbehörde ein OWIG-Verfahren gegen einen Schießstandbetreiber einleitet, weil der Sportschützen mit behördlich genehmigten Wechselsystemen in nach § 6 AWaffV zulässigen Langwaffen schießen läßt....spätestens beim VG fragt der Richter den Sachbearbeiter, was er geraucht hat.....   
 
Gruß
GKLDRangemaster
Geschrieben (bearbeitet)

@GKLDRangemaster Du musst schon den ganzen Paragraphen zitieren ;)

 

"(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, [...] 5. die wiederholt oder gröblich gegen die Vorschriften eines der in Nummer 1 Buchstabe c genannten Gesetze verstoßen haben."

 

Die in Nummer 1c genannten Gesetze sind WaffG, KWKG, SprengG und BJagdG. Hier muss also noch nicht mal eine OWi vorliegen, es reicht der einfache Verstoß gegen die Bestimmungen, auch wenn der Verstoß an sich nicht sanktioniert wird. In der AWaffV ist festgelgt, dass ein Verstoß gegen die Vorschriften der AWaffV gleichzeitig auch ein Verstoß gegen das WaffG ist:

"Ordnungswidrig im Sinne des § 53 Abs. 1 Nr. 23 des Waffengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig [...]"

 

Das Schießen mit nach §6 AWaffV verbotenen Waffen ist eine OWi nach dem WaffG und damit ein Verstoß gegen das WaffG. Und dieser Verstoß reicht nach §5 Abs. 2 Nr 5 um die Regelunzuverlässigkeit zu begründen.

Bearbeitet von pulvernase
Geschrieben

Moijn, pulvernase

Ich muß den Hut ziehen, Du hast es drauf ! Danke für die erkenntnisreiche Diskussion !

Jetzt wäre unser Schießsportverband gefragt, gem. § 6 AWaffV Abs.3 beim Bundesverwaltungsamt nen Antrag zu stellen, Waffen mit nem Feststellungbescheid im Originalkaliber bei Verwendung von Wechselsystemen (Noric oder CMMG) in Kalibern mit ner Hülsenlänge unter 40 mm von der Bestimmung des Abs.2 C zum Zwecke des sportlichen Schießens im BDS grundsätzlich frei zu stellen.

Bei der Entscheidungspraxis des BKA´s der letzten Zeit (AR 15 mit 14 "- 10 " Läufen, Schubschäften, KW-Kalibern und Kompensatoren, Saiga MK104 in 7,62 x 39, etc.) sollte das ja wohl nur eine Formsache sein........ 

Dann kommt in die KK Langwaffenscene sicher Bewegung...und ich muß nicht mit den fummeligen 10 Magazinen meiner Ruger 10/22 antreten😃

Gruß

GKLDRangemaster

  • 11 Monate später...
  • 4 Monate später...
Geschrieben

Stammt von mir aus dem Thread über die gerade durchgeführte Ausserordentliche General Assemby der IPSC, die online durchgeführt wurde. Organisatorisch sehr gelungen mit excellenter Technik. Jede Menge anonyme Onlineabstimmungen. Angesichts des extrem breit gefächerten Regelkonvolut und dem absolut regelfitten Bob Chittleborough haben wir größeren Schiffbruch vermeiden können.

 

KK Handgun lebt!

... Viel wichtiger ist, dass wir nun international .22lr Kurzwaffen bekommen. Zwar nur im Jugendprogramm. Das heißt aber nicht, dass wir es national (Ausländer sind herzlich willkommen) nicht auch für Erwachsene anbieten.

Wir hatten es schon mal, aber es kam überhaupt nicht vom Fleck. Vor allem weil die vorhandene Hardware mehr als ungenügend war.

Jetzt gibt es gleich mehrere Divsions und auch eine Open. Mit Optik und ohne Magazinbeschränkung. Und siehe da, da wird sich etwas tun. Wir von SAFFO haben einen Weg gefunden, die Polymermagazine für die 22 Wechselsysteme der Shadows von 10 auf mindestens 16 Patronen zu modifizieren. Optik drauf und man hat eine Superkanone ohne das ständige Nachladen.

Noch ist die Standard auf 10 Schuss begrenzt aber schau´n wir mal, würde Franz sagen. Alle Hersteller sollten prüfen, ob sie nicht IPSC geeignete zuverlässige KK Pistolen oder Wechselsysteme mit Magazinen von 15 Patronen aufwärts anbieten können. Man darf nicht vergessen, Mindestentfernung auf Stahl ist bei KK nur 5m. Wenn man IPSC KK etwas präzisionslastiger und etwas mehr Richtung Medium und Long Courses aufbauen könnte (geht bei Level 2), könnte das sogar richtig Spaß machen. Entscheidend ist die waffentechnische Hardware. Ruger 22, GSG 1911 und Hämmerli X-esse sind einfach keine IPSC Waffen und haben halt nur 10-Schuss Magazine. Man stelle sich ein KK-Wechselsystem auf eine Großraum 1911 Waffe wie STD oder Bul oder was auch immer vor. So mit 18-20 Patronen im Tank. Mit den .22 Shadows und 16-17 Patronen ist das eine ganz andere Welt. Hier könnte was kommen, was viele, die angesichts von € 27-€ 30 pro  einhundert 9mm-Luger Patronen aus Kostengründen die Waffen strecken, den Einstieg in IPSC deutlich erleichtern würde.

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Geschrieben
Am 6.4.2023 um 22:53 schrieb Friedrich Gepperth:

Alle Hersteller sollten prüfen, ob sie nicht IPSC geeignete zuverlässige KK Pistolen oder Wechselsysteme mit Magazinen von 15 Patronen aufwärts anbieten können. ...Entscheidend ist die waffentechnische Hardware. .... Man stelle sich ein KK-Wechselsystem auf eine Großraum 1911 Waffe wie STD oder Bul oder was auch immer vor. So mit 18-20 Patronen im Tank. ...Hier könnte was kommen, was viele, die angesichts von € 27-€ 30 pro  einhundert 9mm-Luger Patronen aus Kostengründen die Waffen strecken, den Einstieg in IPSC deutlich erleichtern würde.

 

Die KK-Variante wäre wohl wirklich ein wesentlicher "Schwellensenker" (Kosten!) für viele da Einstiegswillige.

 

Entscheidend wären m.E., in der Tat, dafür real taugliche Waffen - das ist m.E. ein springender Punkt dabei.

 

Ich habe für mehrere meiner GK-Kurzwaffen (namentlich SIG, Sig Sauer, STI) .22 lr-Wechselsysteme, und für übliches Training/plinking ist das auch spaßig und ausreichend... aber nach meiner Erfahrung kommt, was zuverlässige Funktion angeht, keines der KK-WS auch nur annähernd an die GK-Pendants heran (das nicht mehr produzierte SIG noch am ehesten, und dann wird es ganz dünn). 

 

Für IPSC ist Funktion aber natürlich essentiell. In dem Punkt wäre auf dem Markt wirklich Abhilfe nötig.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden schrieb karlyman:

 

Die KK-Variante wäre wohl wirklich ein wesentlicher "Schwellensenker" (Kosten!) für viele da Einstiegswillige.

 

Was mich da gewundert hat, das letztes Jahr während der "9mm to the Moon"- Phase die Matches dennoch ausgebucht  und die wenigen KK-Matches nicht gut besucht waren

 

vor 5 Stunden schrieb karlyman:

 

Entscheidend wären m.E., in der Tat, dafür real taugliche Waffen - das ist m.E. ein springender Punkt dabei.

 

Ich habe für mehrere meiner GK-Kurzwaffen (namentlich SIG, Sig Sauer, STI) .22 lr-Wechselsysteme, und für übliches Training/plinking ist das auch spaßig und ausreichend... aber nach meiner Erfahrung kommt, was zuverlässige Funktion angeht, keines der KK-WS auch nur annähernd an die GK-Pendants heran (das nicht mehr produzierte SIG noch am ehesten, und dann wird es ganz dünn). 

 

Generell ist es ja kein Problem funktionierende .22er Waffen zu bauen. Bei Kurzwaffen- WS ist halt häufig etwas Tuning nötig, weil der Hersteller Zuverlässigkeit irgendwie nicht im Anforderungskatalog hatte und nur auf das Aussehen gegangen ist (Zinkdruckgussschrott...) Mein Antrag Zenith läuft im Grunde störungsfrei, die kurzen Kadets haben auch mal gebockt, bist ich den Auswerfer entsprechend angeschliffen habe. Es gibt aber auch genug dedizierte .22er die absolut robust laufen( Ruger, Walther), so lange man sie gelegentlich auch mal putzt...Bei Langwaffen eigentlich gar kein Problem, cz V22 Tipmann, Nordic, 10/22 laufen  ohne Probleme und selbst die Norinco Jw14, die ich im Verein habe funktionieren ohne Probleme.

 

Putzen ist da das Thema bei .22er, wenn es Klick statt Bumm macht:  Waffe nicht gereinigt, Siff der ewigen Verdammnis auf Verschlussstirn, Stoßboden, Schlagbolzenkanal etc.

 

 

 

vor 5 Stunden schrieb karlyman:

 

Für IPSC ist Funktion aber natürlich essentiell. In dem Punkt wäre auf dem Markt wirklich Abhilfe nötig.

 

Oder man betrachtet das Klären von Störungen als Training :D

 

 

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb ASE:

Was mich da gewundert hat, das letztes Jahr während der "9mm to the Moon"- Phase die Matches dennoch ausgebucht  und die wenigen KK-Matches nicht gut besucht waren

 

Das zeichnet sich weiterhin so ab: Buchungszahlen bei IPSC Rifle und PCC sind deutlich höher als bei MiniRifle.

Auch bei uns im Training (offen für Rifle, PCC und MiniRifle) - außer mir niemand mit MiniRifle aktiv dabei.

 

Das "GK zu teuer" und "KK billiger Einstieg"-Argument kommt meines Erachtens mehr von Leuten, die am Ende doch nicht bei Wettkämpfen auftauchen.

Schauen wir mal, ob das bei Kurzwaffe anders ist.

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb ASE:

Was mich da gewundert hat, das ... die Matches dennoch ausgebucht  und die wenigen KK-Matches nicht gut besucht waren

 

Weil die Munitionskosten im Gesamtaufwand zu vernachlässigen sind. Und dann hast mit GK was für Spaß und mit Funktion.

 

vor 18 Stunden schrieb ASE:

Bei Kurzwaffen- WS ist halt häufig etwas Tuning nötig

 

Hier in dem Kreis vielleicht noch machbar, da draußen dann in der Masse der Nutzer keine Chance. Entweder es kommen out of the Box funktionierende Pistolen, oder alle Mühe ist vertan.

 

vor 12 Minuten schrieb weyland:

Buchungszahlen bei IPSC Rifle und PCC sind deutlich höher als bei MiniRifle.

 

Selbst die MiniRifle-Teilnehmerzahlen hätte ich nicht erwartet. Obwohl es da funktionierende Waffen gibt. Bei KW bin ich auch sehr gespannt.

 

 

In unserer rund 40-köpfigen Gruppe gibt es auch eine Frau, die KK schießt. So mit drei bis fünf Störungen kommt sie gut durch einen Trainingsabend. Und wer soll dafür einen Hunderter Startgeld zahlen, vielleicht noch Hotel, etliche Kilometer Anfahrt, zusätzliches Equipment kaufen ... um 30 EUR zu sparen? Na dann mal her mit den Argumenten.

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb MAHRS:

Hier in dem Kreis vielleicht noch machbar, da draußen dann in der Masse der Nutzer keine Chance. Entweder es kommen out of the Box funktionierende Pistolen, oder alle Mühe ist vertan.

 

Die gibt es doch, auch mit größeren Magazinen als die üblichen 10 Schuss. Spontan fallen mir ein:

Beretta 92 in .22lr ein, diese hat eine Magazinkapazität von 15 Schuss

Glock 44, hier gibt es im Zubehör 18 Schuss Magazine

Walther PPQ, hat 12 Schuss magazine aber es gibt Extension auf 18 Schuss

Sig P322 mit 20 Schuss Magazine

Taurus TX22, diese hat 16er Magazine

 

Alle genannten bekommen aus den USA eigentlich gut Bewertungen und scheinen dort gut und störungsfrei zu laufen und werden scheinbar auch recht gerne zum plinken im Garten verwendet

 

Ich sehe ein ganz anderes Problem: Will jemand mit so einem Gerät ein wertvollen Kontingentsplatz belegen? Diese Waffen werde alle (ob gerechtfertigt oder zu unrecht lass ich hier mal offen) als "Spielzeug" angesehen das sportlich nicht sinnvoll einzusetzen ist weswegen sich diese hier in Deutschland auch kaum verkaufen. Ich persönlich habe zumindest noch keine der genannten auf dem Stand gesehen, andere .22er die als "sportlich sinnvoll einsetzbar" gelten wie z.B. GSP, 208er oder auch Ruger Mark in verschiedenen Ausführungen findet man aber relativ häufig, diese haben aber alle keine Mags >10 Schuss.

Könnte man einfach so, ohne ein Kontingentplatz zu benutzen, eine der oben genannten Pistolen kaufen, ich bin mir ziemlich sicher das die sich auch hier in Deutschland deutlich besser verkaufen würden (auch weil die relativ günstig sind) und wenn diese in Deutschland weiter verbreitet wären würden diese sich bestimmt auch im KK-IPSC wiederfinden.

Das Problem sehe ich hier also eher im Deutschen Waffengesetz mit seiner Kontingentregelung als in der Verfügbarkeit der tauglichen Waffen. Und natürlich auch in den Köpfen, wenn ich bei unseren IPSC Jungs im Verein nach KK-IPSC frage wird das eher abgetant das dies, wenn überhaupt, eigentlich nur als "Einstiegsdroge" für die Kinder der richtigen IPSC Schützen da ist damit die früher anfangen können (und wieder das deutsche Waffengesetz, diesmal die Altersbeschränkung) und das man damit probleme hat weil die Stahlziele nicht fallen usw

Geschrieben

Gebe Dir grundsätzlich Recht. Allerdings ist hier das Thema "Überkontingent" und wenn Du noch keine .22er KW hast, dann hast Du (regelmäßige Teilnahme an Wettkämpfen vorausgesetzt) auch ein Bedürfnis. 

Ob Du jetzt eine oder zehn Ü-Kontingent hast, spielt dann auch keine Rolle mehr.

Ich bin selbst noch auf der Suche nach einer Fullsize .22er, nicht diesen Kompaktschrott. Momentan liebäugel ich mit der P322, aber da in der Klasse oft günstige Materialien verbaut werden, muss die erstmal befummelt werden.

Nach einer Entscheidungsfindung kommt aber eine her für IPSC und vor allem Steel Challenge.

 

IPSC-KK wird wohl wie Rifle in D. eine Nebenrolle spielen mit wenigen Wettkämpfen. Aber je mehr da Interesse haben und mitmachen, umso eher kommt da mehr.

Freu mich schon auf die Mini Rifle Matches 😁

Geschrieben

Ja, eine ÜK KK bekommt man eigentlich recht easy. Aber dabei bleibt es ja nicht, man muss das Bedürfnis ja auch behalten und da gibt es einerseits so ein komisches Urteil und andererseits die eine oder andere Behörde die das so umsetzt. Nicht jeder will sich den zusätzlichen Aufwand dann auch noch antun (wobei das im Falle von KK eigentlich kein Akt ist, gibt genug Wettkämpfe und die kosten dabei sind auch lächerlich im Vergleich zu anderen Kalibern).

Das Problem dürfte eher sein das die meisten schon eine KK besitzen. In Form eines Wechselsystems oder den angesprochenen GSP, Hämmerli oder Ruger (ja nachdem ob statische oder dynamische Disziplinen im Vordergrund stehen) und schon wird es schwieriger mit der G44 fürs IPSC.

 

Ich persönlich hätte z.B. auch ganz am Anfang gerne eine PPQ oder TX22 gehabt, bin dann aber relativ schnell auf eine Ruger Mark IV umgeschwenkt die hier in Deutschland als "seriöser" und eben "sportlich geeigneter" angesehen wird. Für mich wäre es jetzt also schon echt problematisch, entweder ich würde die Ruger mit nur 10 Schuss benutzen oder ich müßte sie verkaufen und dann an anderer Stelle Nachteile in Kauf nehmen (abgesehen davon das vermutlich die wenigsten Ihre erste Waffe verkaufen sofern es kein absoluter Fehlkauf war). 

 

Würde die Kontingentregelung nicht existieren hätte ich sicher noch Platz für die eine oder andere der oben genannten (vermutlich die Beretta weil ich die optisch mag), mit Kontingentregelung bleibe ich aber bei der Ruger (die ich auch sehr mag und sicher nicht mehr hergeben werde). Ich denke das es vielen anderen genauso ergehen wird wie mir...

 

Mal schauen, vielleicht liegt eine Tippman oder etwas vergleichbares mal unter dem Weihnachtsbaum, dann wäre zumindest hier ein (uneingeschränkt?) geeignetes Gerät für KK-IPSC vorhanden...

Geschrieben

Das Thema ist bei unserem 3Personen Schützen-Haushalt hoch interessant. Sohn hat sich jüngst ein UHL .22er Wechselsystem zur Glock 17 gegönnt. Phantastisches Teil was Johann Uhl seinerzeit entwickelt und produziert hatte. Sehr Schade das ihm sein Erbe niemand weiter verfolgt. Großes Problem ist einzig die Verfügbarkeit der 15erMagazine. Das Teil macht sowas von Laune und das impulsgefühl wie bei einer Großen (Gasdruck). Niemand konnte uns bisher sagen was der gute Johann für .22er Magazine (15Patrönchen) in die Glock35 Magazine Kaliber.40S&W gebastelt hatte. Wir hatten auch schon mehrere Experiment Ansätze auf dem Tisch. Aktuell in der Probierphase ein G17 Tank und ein InlayMag Hämmerli X-esse (ca.€30). "Probieren geht über Studieren"

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Geschrieben

Gerne mal im Uhl Faden die Erkenntnisse zum WS und Magazin teilen. 
Werde auch nochmal mit dem TS Magazin rumprobieren. Könnte mit paar Anpassungen funktionieren. Mehr wie drei Schuss hintereinander habe ich aber bisher ohne Störung nicht hinbekommen.

Hatte vor kurzem aber das Glück ein originales Magazin für einen noch akzeptablen Preis zu ergattern. Bei egun waren/sind auch drei Stück für je 160€ drin 🙈

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb Markus13:

Gerne mal im Uhl Faden die Erkenntnisse zum WS und Magazin teilen. 
Werde auch nochmal mit dem TS Magazin rumprobieren. Könnte mit paar Anpassungen funktionieren. Mehr wie drei Schuss hintereinander habe ich aber bisher ohne Störung nicht hinbekommen.

Hatte vor kurzem aber das Glück ein originales Magazin für einen noch akzeptablen Preis zu ergattern. Bei egun waren/sind auch drei Stück für je 160€ drin 🙈

TS ist auch eine Option 

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