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IGNORED

Defekte Waffe an Händler zurückgeschickt, dieser verweigert die Rückzahlung


PB1110

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vor 13 Minuten schrieb erstezw:

Tritt ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monate auf, muss der Lieferant beweisen dass die Ware zum Zeitpunkt der Lieferung in Ordnung war. Danach kehrt sich das um, die Beweislast liegt beim Käufer.

 

Das ist korrekt - und viele wissen das gar nicht, sie denken, sie haben einfach 2 Jahre volle "Garantie", wenn irgendwas kaputt geht.

 

Die Reduzierung der Gewährleistung auf 1 Jahr - falls es sich um eine Gebrauchtwaffe handelte - muss bei Kauf ausdrücklich vereinbart (bzw. klargestellt) werden, sonst gelten auch hier zwei Jahre.

 

Im Übrigen finde ich die Antworten des Händlers auch eher zweideutig. "Wir kümmern uns" heißt nicht, "wir zahlen zurück". Das heißt doch nur, "wir schauen uns das an, und WENN wir der Auffassung sind, die Waffe zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten, DANN haben wir Ihre Kontodaten". Das würde ich im Übrigen ganz genau so machen. Ich "garantiere" doch keine Rückzahlung auf Zuruf (nach einmaliger Nachbesserung). 😐

 

Das Problem mit der WBK hat nun auch nicht der Händler ... im Zweifel lagert er sie bestimmt gegen Gebühr wieder ein - oder verkauft sie auf Kommissionsbasis (gegen Provision).

 

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Ich lese aus den Antworten vom Händler keine klare Absicht der Rückerstattung raus. Du formulierst dir da einen Wolf, aber er hält sich komplett bedeckt und kurz. Die Antworten können ebenso auf Teile deiner Frage passen - Rechtlich reicht mir das nicht.

Aber das wird sicher noch interessant, falls das soweit kommt. Du wirst dich wundern, was es für Rechtsanwälte und auch A°°°°loch Richter gibt und wie die was auslegen/verdrehen können. Ich bin da ab und zu im Saal, wenn mal wieder eine Forderung nicht bezahlt wird und es überrascht mich bald nichts mehr.

 

Nach 6 Monaten kehrt sich die Beweislast um. Der Händler steht ja auch nicht daneben und kann somit auch nicht sagen, was du mit der Waffe evtl. falsch gemacht hast (ist keine Unterstellung! Ich möchte dir nur aufzeigen, warum es diese Umkehr gibt, die ja auch sinnvoll sein kann). Kein Händler kann es sich leisten 2 Jahren "Garantie" zu geben (was ja immer mit Gewährleistung verwechselt wird ^^). Dann würde wohl niemand mehr ein Geschäft führen.

Wenn du die Waffe gekauft hast und dort einlagerst, dann zählt das doch ab Kauf (egal ob du die direkt nimmst oder einlagerst). Oder verstehe ich da was falsch? Hast du erst nur angezahlt und dann final den Restbetrag, dann wäre das natürlich das Datum ab dem die 6 Monate gelten.

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Das ist ja das Problem, ich habe die Waffe direkt im Anschluss austragen lassen und kann diese aktuell nicht mehr zurück nehmen. 

 

Habe  ja auch genauestens darauf geachtet, mich deutlich auszudrücken, damit es im Nachhinein nicht zu irgendwelchen Missverständnissen kommt. Nachdem der Händler mir das OK gegeben hat (zumindest meiner Auffassung nach...) habe ich die Waffe zurück geschickt und austragen lassen.

 

Wie's scheint gehen die Meinungen hier aber sehr auseinander und wenn man aus den Mails wirklich keine feste Zusage für die Rückerstattung des Kaufbetrags rauslesen kann, schaut's wohl nicht gut aus.

 

 

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Ich empfehle die Lektüre des § 439 BGB und entsprechendes Handeln.
Dazu bedarf es keines Rechtsanwaltes!
Im Zweifel nutzt man die Sprechstunden der Rechtskundigen im lokalen Amtsgericht.
Dort kann man auch direkt eine Zivilklage anstrengen. Dazu bedarf es immer noch keines Rechtsanwaltes!
 

Gruß

Frank

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Nun, wie andere bereits geschrieben haben, wenn der Händler nun nochmal nachbessert und dann die Abnahme der Waffe verlangt, schaut es doof aus.

 

Spannend find ich auch das der SB die Waffe austrägt, ohne im NWR zu prüfen ob der Händler diese gebucht hat...oder hat er das ?

 

 

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vor 1 Stunde schrieb Sgt.Tackleberry:

Im Übrigen finde ich die Antworten des Händlers auch eher zweideutig. "Wir kümmern uns" heißt nicht, "wir zahlen zurück". Das heißt doch nur, "wir schauen uns das an, und WENN wir der Auffassung sind, die Waffe zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten, DANN haben wir Ihre Kontodaten". Das würde ich im Übrigen ganz genau so machen. Ich "garantiere" doch keine Rückzahlung auf Zuruf (nach einmaliger Nachbesserung). 😐

Du hast es begriffen, der sagt rechtlich null verbindliches. Und im Zweifel sagt der , so alles in Ordnung, Waffe geht zum Hersteller zur Überprüfung ( dauert leider 6 Monate…) dann sagt er bitte nochmals Erwerbsberechtigung nachweise damit wir die versenden können….Oh, Sie haben keine mehr. Naja, dann lassen wir die hier für geringe Gebühr…. 😉

 

Aber, ich würde nun die Antwort der GF abwarten ggf. löst sich das ja. 
 

 

 

 

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vor 14 Minuten schrieb Frank222:

Dort kann man auch direkt eine Zivilklage anstrengen.

Beachte § 434 BGB. Der Käufer hat dem Verkäufer mitgeteilt, dass die Waffe zum Lieferzeitpunkt und danach für eine ganze Weile einwandfrei funktioniert hat. 

 

Als böswilliger Händler würde ich mit der Begründung "Kunde hat's kaputt gemacht, mich trifft kein Verschulden" beantragen die Klage zurückzuweisen. Dann wird es unterhaltsam... 

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vor 48 Minuten schrieb erstezw:

Beachte § 434 BGB. Der Käufer hat dem Verkäufer mitgeteilt, dass die Waffe zum Lieferzeitpunkt und danach für eine ganze Weile einwandfrei funktioniert hat. 

Spielt keine Rolle!
Der Sachmangel ist erst nach einer Weile des bestimmungsgemäßen Gebrauchs der Sache, innerhalb der Gewährleistungsfrist, aufgetreten. Der Kunde hat also ein Recht auf Nacherfüllung, besser gesagt auf Mangelbehebung; und dies gleich mehrfach.
Nach drei erfolglosen Versuchen den Mangel abzustellen wird es allerdings arg eng für den Verkäufer.

 

Hier hat der Fadeneröffner leider den zweiten Schritt vor dem ersten gemacht, im Zweifel wird er dadurch ins Straucheln geraten und mit der Unterlippe bremsen.

Ich hatte bereits zwei ähnlich gelagerte Fälle mit Waffen.
Ein Mal wurde ohne großartige Fragen zu stellen nachgebessert. Das andere Mal gab es nach Rücksprache (des Händlers) mit meinem SB direkt eine andere Waffe da der Eintrag über JJS für die alte zwar beantragt aber noch vollzogen war, und für meine Bemühungen noch ein Bonbon vom Händler obendrauf.

Gruß

Frank

Bearbeitet von Frank222
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vor 11 Stunden schrieb PB1110:

am 27.10.2021

K: Guten Tag, die Waffe ist am 20.10. bei Ihnen angekommen und ich bin gerade dabei, diese austragen zu lassen. Wie lange wird es noch ungefähr dauern, bis Sie mir den Betrag zurück erstatten? Freue mich über eine kurze Rückmeldung und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag. 

 

H: Hallo, Wird diese Woche noch erledigt.

Eine Frage, eine Antwort. 
Wieso ist dies für Euch unklar?

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vor 16 Minuten schrieb Frank222:

Der Sachmangel ist erst nach einer Weile des bestimmungsgemäßen Gebrauchs der Sache, innerhalb der Gewährleistungsfrist, aufgetreten. 

Trotzdem ist eines festzuhalten: Sachmängel sind Mängel, die bei ÜBERGABE der Sache bereits vorhanden waren. Das kann ein Materialfehler sein, der sich später (bei bestimmungsgemäßem) Gebrauch zeigt. Nach Ablauf von sechs Monaten ist der Kunde in der Beweispflicht, dass der Sachmangel bereits bestand. Im Zweifel kann der Händler / Hersteller es also einfach machen und den Beweis einfordern. Dann müsste man als Kunde einen Sachverständigen beauftragen, der das bescheinigt.

 

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@Frank222

 

Du vergisst aber das der Käufer nach 6 Monaten  in der Beweislast ist. 

Selbst wenn es ein verdeckter Mangel gewesen wäre  ,muss er es beweisen. 

Es ist ja noch nicht mal klar um welchen Mängel es sich überhaupt handelt. 

Materialfehler , Verschleiß.......Handhabungsfehler .

 

 

Bearbeitet von raze4711
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Der Faden driftet aber nun wirklich ins Spekulatius ab.


Insoweit mit den 6 Monaten aber richtig.
Aber: Wir reden hier von einem relativ geringwertigen Gegenstand mit geringer Marge für den Händler und nicht von einem Gegenstand im 6-stelligen Bereich mit satter Marge.
Das der Händler nach Wandlung im Nachgang seinem Großhändler oder Importeur das Ding vor die Füße wirft sollte eigentlich jedem klar sein.

Es sie nur noch so viel gesagt: Ein vernünftiger Händler/Kaufmann der auch seinen Namen verdient und eben kein Kartonschieber ist, lässt sich auf das Prozessrisiko ein. Denn, wenn er verliert hat er auch die kompletten Prozesskosten an der Backe. Üblicherweise enden derartige Geschichten in einem Vergleich. Alles für einen geringwertigen Gegenstand mit noch geringerer Marge. Dann hat er richtig was dran verdient und mehr als nur Geld verloren.
 

Zum Abschuss kleines Beispiel.

Neuwaffe/Replika beim Händler gekauft.
Zuhause dann Field-Strip.
Feststellung: Härteriss am Verschlusskopf, jedoch an unkritischer Stelle.
Mail mit Bild an Hersteller, Händler in CC.
Antwort vom Hersteller: „Unkritisch, beobachten ob sich der Riss vergrößert, dann noch mal melden“
Soweit OK
Beim dritten Schießen geht die Waffe durch und spuckt das Magazin leer, danach ließ sich der Verschluss nicht mehr händisch öffnen.
Remail an Hersteller: Nun kaputt, Waffe geht weder auf noch zu, Hülse steckt noch drin.
Antwort: „Einschicken, wir gucken nach. Paketschein ist auf dem Weg“
Waffe abgeschickt, nach zwei Wochen erneut Post vom Hersteller.
„Den Verschlusskopf hat es zerlegt, muss neu angefertigt werden. Diesmal aus hochwertigerem Material. Dauert aber, wir haben derzeit keine Maschinenkapazitäten.
Hat dann drei Nachfragen und ein knappes Jahr gedauert bis die dazu kamen.
Habe zum Schluss sogar beim BA in Ulm angerufen und nachgefragt ob die die Waffe mit der und der Seriennummer zum I-Beschuß da hätten. Ja, wäre fertig und geht heute zurück an den Hersteller.
Hat zwar alles ziemlich lange gedauert ist aber sauber abgelaufen!
 

Gruß

Frank

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vor 55 Minuten schrieb IMI:

Eine Frage, eine Antwort. 
Wieso ist dies für Euch unklar?

"Was" wird erledigt - die Rückmeldung oder die Rückerstattung? Wer unbedingt will, könnte da einen Dissens kreieren. :closedeyes:

 

Wenn H. aber nicht von jeder Vernunft und allen guten Geistern verlassen ist, wird er sich bemühen, die Kuh zur Zufriedenheit von @PB1110 vom Eis zu schaffen. H. kann eigentlich froh sein, dass er hier noch nicht zu erkennen ist. Bei Voreinträgen werden auch vertrauensselige Kunden schnell hellhörig. :diablo:

 

Manchmal versuchen die H. es sich auch zu einfach zu machen, aber kommen damit oft nicht gerade weit. :gaga: Ich hatte auch kürzlich ein Erlebnis mit einer neuen Flinte. Mein H. schickte dann einfach mal ungefragt die Teile nach, die er vergessen hatte einzubauen. Dumm nur dass mir neben dem ausdrücklichen Auftrag/Genehmigung dieses selbst zu machen auch das passende Werkzeug fehlte. Also Waffenrechtsbehörde auf stand by, die Flinte mit Zubehör wieder zurück, 1. Nachbesserung und ein drittes mal Versand. Leider bin ich durch das hin und her noch nicht dazu gekommen, die Flinte auszuprobieren. :closedeyes:

 

Naja, ein anderer H. hatte mir vor gut 5 Monaten das Angebot gemacht, mir ein Angebot für meine neue Flinte zu erstellen. Trotz wiederholter Nachfragen, warte ich da immer noch drauf. Mal ist die zuständige Mitarbeiterin beschäftigt aber erstellt es sofort, dann ist sie im Urlaub und dann ist xyz. Einen ähnlichen Mist habe ich auch noch mit der Gehwegreinigung beim Haus meiner Eltern laufen.  :bad: 

 

Euer

Mausebaer :hi:

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vor 4 Minuten schrieb EkelAlfred:

Ich finde, wir sollten jetzt jeder hier auf die Strasse gehen und jeweils drei zufällig Passanten fragen, was zu tun ist. Dann wissen wir alle mehr.

Habe ich gerade gemacht. 
Der erste sagt: der Händler hat Recht. 
Der zweite sagt: der Kunde hat Recht. 
Der dritte sagt: er ist kein Er, sie ist keine Sie, sondern wäre wohl Plural von Taucher 🙃

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Und was lernen wir daraus ?

Kauft beim Händler vor Ort , auch wenn er ein paar Euro teurer ist. 

Dort fahre ich vorbei. Rede mit ihm , er kennt mich...... Und solche Probleme wie hier geschildert tauchen erst gar nicht mehr auf.

Ich habe auch mal so einen Fall selbst am eigenen Leib erlebt .

Kam mit einem blauen Auge davon. 

 

Seit der Zeit gilt neudeutsch : Support your local  Dealer . 

 

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vor einer Stunde schrieb raze4711:

Und was lernen wir daraus ?

Kauft beim Händler vor Ort , auch wenn er ein paar Euro teurer ist. 

...

 

Was leider heute allzu häufig bedeutete - kauft gar nichts!

Weil er/sie

  1. nichts von Interesse da haben und
  2. auch nichts von Interesse bestellen wollen bzw. können.

 

Original Türkenflinte nur mit Tarndruckfolienfinish und gleichzeitig nur 76 cm Lauf oder ne Fabarm, die "der Händler vor Ort" auf rechts nen Vereinskameraden aufgeschwatzt hat, die er ihm bisher aber selbst mit 28g Vorlage nur eher zufällig zum repetieren bringen konnte, wäre meine Auswahl vor Ort und im Umland gewesen ... :closedeyes: 

 

... und dabei ist das hier immer noch urbaner Ballungsraum mit irren Mietzinsforderungen :bad: und nicht die einsame Pampa hinter den sieben Bergen, wo man so etwas wie Mietwohnungen nur aus dem TV kennt.  Wer heute noch einen auch nur brauchbaren Händler oder gar Büxer am Ort oder in der Nähe hat, der hat ein großes Glück. :rolleyes:

 

Dein

Mausebaer

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Mein Händler kann aus dem Frankonia-Katalog alles bestellen. Mit etwas Rabatt. Irgendwann. Vielleicht.

 

Das sind gute Händler die sich auskennen, und einen fähigen Büchsenmacher haben sie auch. Aber Waffen sind keine Sportschuhe, von denen sich der Händler einfach von jedem Modell ein Dutzend hin stellt.

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vor 3 Stunden schrieb raze4711:

 

Kauft beim Händler vor Ort ,

 

 

Das Geschäftskonzept ist aber ein Auslaufmodell.

Sobald die aktuelle Generation die Substanz aufgebraucht hat und in Pension ist, wird es vor Ort keinen mehr geben.

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