Zum Inhalt springen
IGNORED

Widerruf der WBK grün+gelb , Folgen beim weiteren Schießen im Verein?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Minuten schrieb HangMan69:

teutsche gesetze gelten überall auf der welt und sind für jeden verpflichtend!!! 🤪

 

grün war aus...

Grün ist unangebracht weil die Aussage korrekt ist. Wo Deutsche sind gelten für die auch deutsche Gesetze.

Siehe Prozesse nach deutschem Recht für die Rückgeführten IS Bräute.

Bearbeitet von Cannon Balls
  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Geschrieben (bearbeitet)

Kann man das Ding nicht rumdrehen? Sprich, der Verein verlangt bei einem WBK-Entzug grundsätzlich vom Mitglied einen Nachweis, das kein Waffenverbot vorliegt - sonst kein Schießen mehr. Dann obliegt es dem Mitglied eine entsprechende Bescheinigung beizubringen. Tut es das nicht: no joy.

 

Ob Nachweis/Bescheinigung oder nur schriftliche Versicherung sei mal dahingestellt. Aber dann wäre aus meiner Sicht der Verein vermutlich raus wenn sich später doch herausstellt, das ein Waffenverbot bestand.

Bearbeitet von Parallax
typofixes
Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Stunden schrieb Muck:

Wer eine geladene Waffe auf dem Schießstand in Händen hält ist regelmäßig Erwerber und Besitzer derselben, da hier die Einflussnahme einer Aufsicht zu gering ist um den Willen des Tätigen zu steuern.

So sehe ich das - wie hier schon oft gepostet - auch.

Ich darf ohne Zuverlässigkeit, wenn mir der Besitz der Waffe durch Entzug der WBK verboten wurde, auch auf einem Schießstand keine Waffe in die Hand nehmen. Denn genau dann übe ich die tatsächliche Gewalt über die Waffe aus - d.h. ich bin im Besitz der Waffe - auch wenn ich nicht Eigentümer der Waffe bin und kann sie mißbrauchen.

Genau das will der Gesetzgeber verhindern.

Ich verstehe nicht, was daran so schwer zu verstehen ist

Bearbeitet von Pikolomini
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Maverick0707:

Offizielle Antwort, sie dürfen trotz aberkannter Zuverlässigkeit im Verein Waffen ausleihen und damit trainieren, aber nur unter Aufsicht.

Wie ich im meinem ersten Post geschrieben habe, wir wollen niemand Steine in den Weg legen, aber wir haben ohne Frage ein Recht und Anspruch auf Aufklärung und wer diese Aufklärung nicht abgeben möchte, muß sich Nachfragen gefallen lassen.

Danke an die vielen sachlichen Antworten hier!

An diejenigen, die es sich zum Lebensinhalt gemacht haben, Personen in Ehrenämtern wie Vorstände permanent anzupflaumen und zu belehren, ihnen vorauseilenden Gehorsam zu unterstellen, diese Herrschaften im Ehrenamt binden sich meist unzählige Stunden ans Bein, um den Laden am Laufen zu halten, weit mehr als so mancher sich vorstellt. Davon haben die allermeisten nicht den Hauch einer Ahnung, geschweige wären sie selbst bereit, diese Arbeit und Verantwortung des jeweiligen Amtes zu übernehmen. Da ist es schon sehr viele einfacher, den Meckerer heraus hängen zu lassen und selbstverständlich alles besser zu wissen.

Ich hatte eine sachliche Frage gestellt, die im Endeffekt sachlich von der Behörde beantwortet wurde, das wünscht man sich im Forum ebenso.

Ich selbst werde hier keine Fragen mehr stellen.

Und an den Sportfreund, der gewisse Vorgaben als "Märchen" betitelt, ich hab Dich eigentlich als sachlichen Menschen eingeschätzt, genauso, wie ich allen gegenüber einen sachlichen Dialog erklärt haben. Deine Bemerkung war unter der Gürtellinie, wenn man schlecht denkt, dann redest Du damit schlecht gegenüber dem Vorstand, ohne dabei Recht zu haben, denn es gibt zusätzlich immer noch das Hausrecht des Betreibers und der ist frei in seiner Entscheidung, ob einem das gefällt oder nicht!

 

 

Geschrieben
vor 50 Minuten schrieb Pikolomini:

 

Ich darf ohne Zuverlässigkeit, wenn mir der Besitz der Waffe durch Entzug der WBK verboten wurde, auch auf einem Schießstand keine Waffe in die Hand nehmen.

wie schiessen dann Neumitglieder oder Gäste  OHNE WBK ?

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 2
Geschrieben

Waffen(besitz)verbot und Widerruf einer Erlaubnis sind rechtlich zwei komplett verschiedene Paar Stiefel. Wenn Du es nicht kapieren willst, Pikolomini, dann nimm es doch bitte einfach hin. Die Vorschriften wurden alle schon genannt, Pulvnase hat es Dir schön (und korrekt) dargestellt.

 

Unglaublich, was hier teils für ein Käse ins Netz gerotzt wird.

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb JDHarris:

Wir hatten auch mal ein Mitglied, gegen das ein Waffenverbot ausgesprochen wurde (incl Widerruf der WBK). Training mit Waffen und Schiessen im Verein war ihm aber ausdrücklich weiterhin erlaubt worden (ging wohl nur um Besitz) Er hatte Zwei Rocker in anerkannter Notwehr erschossen.

Wieso bekommt er Waffenverbot, wenn er in anerkannter Notwehr gehandelt hat? Macht keinen Sinn, komische Geschichte.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Cannon Balls:

Nein, hab es für meinen Kumpel vor einem Jahr versucht und keine Antwort bekommen. Und das, obwohl ich den Leiter des Ordnungsamtes sehr gut kenne. 

Das war die Antwort, sonst hätte er gesagt, dass er jederzeit schießen darf.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Parallax:

Sprich, der Verein verlangt bei einem WBK-Entzug grundsätzlich vom Mitglied einen Nachweis, das kein Waffenverbot vorliegt

Diese Bescheinigung könnte nur das Amt ausstellen, und das tut es nicht.

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Fyodor:

Diese Bescheinigung könnte nur das Amt ausstellen, und das tut es nicht.

 

Auch nicht auf Anfrage des Betroffenen? Aber selbst wenn nicht, könnte der Betroffene ja dies schriftlich bestätigen. Damit dürfte der Verein alles in seiner Macht stehende getan haben...

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb CZM52:

wie schiessen dann Neumitglieder oder Gäste  OHNE WBK ?

Denen wurde keine Zuverlässigkeit aberkannt ! Daher dürfen sie unter Aufsicht schießen !

Man kann also erst einmal davon Ausgehen, daß diese Personen sich an die Regeln halten, was bei dem, der eine wie auch immer geartete Straftat begangen hat, nicht der Fall ist.

Er hat die gesellschaftlichen Regeln verletzt und die Gesellschaft vermutet, daß er das mit einer Waffe in der Hand auch tun könnte.

Somit stellt er eine Gefahr für die Gesellschaft da, wenn er eine Waffe in der Hand hält.

Geschrieben

Er bekommt das Verbot mitgeteilt. Er. Und sonst niemand.

 

Gefordert wurde oben aber nach einem Nachweise dass eben KEIN Verbot vorliegt. Und das wird so schnell kein Amt ausstellen. Zumal man das alte paar Monate neu bräuchte. Kann sich ja geändert haben.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Pikolomini:

Somit stellt er eine Gefahr für die Gesellschaft da, wenn er eine Waffe in der Hand hält.

 

Deine "Rechtsauffassung" hast du ja nun hinreichend klargestellt, das haben wir alle verstanden. Den Beleg für deine Behauptung lieferst du nicht, du umschreibst es nur immer wieder neu. Das bringt nicht weiter.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Parallax:

Sprich, der Verein verlangt bei einem WBK-Entzug grundsätzlich vom Mitglied einen Nachweis, das kein Waffenverbot vorliegt - sonst kein Schießen mehr. Dann obliegt es dem Mitglied eine entsprechende Bescheinigung beizubringen. Tut es das nicht: no joy.

 

Wie beweist man die Abwesenheit von etwas? Einen Nachweisschein für nicht erlaubnispflichtige Waffen oder nicht erlaubnispflichtigen Umgang mit erlaubnispflichtigen Waffen sieht das Gesetz nicht vor.

 

Zunächst ist da der Betreffende selber dafür zuständig. Das mag insofern schizo sein, weil gerade diejenigen, die Ärger machen könnten, sich am wenigsten daran halten werden, aber unter dieser Schizophrenie leidet das gesamte Waffenrecht seinem Ansatz nach, und man wird sie kaum für diesen doch eher speziellen Fall heilen können. 

 

Bei pragmatisch-lockerer Handhabung von Dingen wie Datenschutz bietet sich vielleicht noch der ja schon vorgeschlagene kleine Dienstweg an. Mehr geht nicht.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb karlyman:

Wenn ich in USA Auto fahre, gelten für mich die amerikanischen/örtlichen Verkehrsgesetze.

Nö. DWI von Deutschen Soldaten wird da auch doppelt bestraft. Und ein Deutscher, der einen US Bürger abmurkst und nach D flieht wird her nach deutschen Gesetzen verknackt. Und bekommt auch kein Rendezvous mit Old Sparky. 

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Wie beweist man die Abwesenheit von etwas?

 

Nun, Indiz != Beweis. Es geht ja letztlich nur darum den Verein schadlos zu halten, wenn der Delinquent sich nicht an ein Waffenverbot hält. Mehr als ein Indiz (einmalige "Bescheinigung" durch Behörde, schriftliche Erklärung des Betroffenen) kann der Verein eh nicht einfordern.

 

Möglicherweise ist es sinnvoll das per Satzung/Geschäftsordnung zu regeln. Motto "Aberkennung von waffenrechtlichen Erlaubnissen und Ergehen eines Waffenverbots sind dem Verein umgehend anzuzeigen". Sollte der Betroffene das dann nicht tun, kann man es dem Verein nicht vorwerfen das man ihn trotz dem nicht bekannten Waffenverbot hat weiterschießen lassen...

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb Maverick0707:

Ich würde vorschlagen, dass wir mal bei einem Kaffee drüber reden, was ich mit „Märchen“ meine. 
Auf jeden Fall finde ich es gut, dass du dir zusätzliche Informationen einholst, anstatt der Meinung anderer blind zu folgen. Die einzig richtige Aussage dürfte die der Behörde sein. In einem Forum bekommt man eben auch nur die Meinungen anderer, die können korrekt oder auch meilenweit daneben sein.

 

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.