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Geschrieben (bearbeitet)
vor 59 Minuten schrieb Fyodor:

Oder den Schützenverein in den man Mitglied ist fragen ob sie auf die Vereins-WBK genommen werden kann mit Nutzungsvertrag. Das habe ich so schon in einem meiner Vereine gesehen.

Gibt es bei Vereins-WBKs generelle Obergrenzen wie viele Waffen der Verein haben darf oder ist das ein "mal schauen ob der Verein die Anzahl der Waffen vernünftig begründen kann" Ding vom Amt?

Bearbeitet von KaiBoc
Geschrieben

Wenn der Verein öfter Waffen eintragen lässt und die wieder an Vereinsmitglieder weiter gibt sobald sie ihre eigene WBK haben kommt relativ schnell die Frage vom Amt nach einer Waffenhandelslizenz......

 

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb KaiBoc:

Gibt es bei Vereins-WBKs generelle Obergrenzen wie viele Waffen der Verein haben darf oder ist das ein "mal schauen ob der Verein die Anzahl der Waffen vernünftig begründen kann" Ding vom Amt?

Die Anzahl muss sinnvoll und nachvollziehbar sein. Wenn ein Verein mit 20 Mitgliedern 30 ARs kaufen will, dann ist es das nicht. Ein Verein mit 200 Mitgliedern dürfte aber kein Problem mit dem Erwerb eine fünften Kurzwaffe haben. 

 

vor 5 Minuten schrieb Kaschber:

Wenn der Verein öfter Waffen eintragen lässt und die wieder an Vereinsmitglieder weiter gibt sobald sie ihre eigene WBK haben kommt relativ schnell die Frage vom Amt nach einer Waffenhandelslizenz......

 

Hmm...... ist das nicht eher von einer Gewinnerzielungsabsicht abhängig? 

Geschrieben

Naja, irgendwie ist das auch alles nicht stimmig. Erst geht es um's "Haben-wollen", dann plötzlich um die Einlagerung bei einem Händler zum Zweck des sporadischen Schießens - im anderen Thread (letztes Jahr) ging es um das reine "Besitzen", gerne auch deaktiviert, schießen sei "nicht notwendig". Aber gut, der TE hat nun alle Informationen, die er braucht - falls er sie braucht.

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb halvorsen:

Möglichkeit die Auswanderung nach Tschechien, Österreich oder die USA sein. (Ist es mir natürlich nicht wert)

Auch in meiner Heimat Schweiz geht haben wollen (mit Ausnahmen) noch. In Deutschland musst du dich wohl oder übel mit WBK's auseinandersetzen. An deiner Stelle würde ich vielleicht mit Waffen die für die gelbe WBK vorgesehen sind, etwas näher beschäftigen. 

Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb mühli:

An deiner Stelle würde ich vielleicht mit Waffen die für die gelbe WBK vorgesehen sind, etwas näher beschäftigen. 

Ob die erste Waffe auf gelb oder grün geht ist völlig egal. Es gibt keinen Unterschied auf den Weg dahin....

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb alzi:

Nennt sich "Bedürfnis"! Lernt man in der Sachkunde.

Ja schon klar.

 

In §14 WaffG ist recht exakt festgelegt, wie viele und welche Waffen ein Sportschützen erwerben und besitzen darf.

 

§14 WaffG kommt ja bei Vereins-WBKs wohl nicht zur Anwendung sondern vermutlich nur §8? Da stehen aber keine Zahlen. Wenn ich das richtig interpretiere (was nicht unbedingt sein muss), ist es dann so wie ich schrieb, nämlich dass der Verein das Bedürfnis glaubhaft darlegen muss und schlussendlich ein Beamter darüber entscheidet.

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Waffe ohne WBK erwerben geht auf JJS.. nur innerhalb von 14 Tagen der Behörde melden und dann kommt die WBK.. bzw. wird auf eine bestehende eingetragen.

Also ja den Sonderfall gibt es z.B. bei Jungjängern. Die erste(n) Waffen werden ohne das eine WBK vorhanden ist erworben..

Desweitern werden Langwaffen auf JJS erworben und damit nicht auf WBK mit Voreintrag. Die Eintragung in die WBK ist nachgelagert.

Bearbeitet von Herr_Merlin
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb KaiBoc:

§14 WaffG ist recht exakt festgelegt, wie viele und welche Waffen ein Sportschützen erwerben und besitzen darf.

 

§14 WaffG kommt ja bei Vereins-WBKs wohl nicht zur Anwendung sondern vermutlich nur §8? Da stehen aber keine Zahlen. Wenn ich das richtig interpretiere (was nicht unbedingt sein muss), ist es dann so wie ich schrieb, nämlich dass der Verein das Bedürfnis glaubhaft darlegen muss und schlussendlich ein Beamter darüber entscheidet.

Auch beim einzelnen Sportschützen steht letztlich keine zahlenmäßige Begrenzung drin. Es wird lediglich immer schwieriger mit der Argumentation. Wenn Du aber nachvollziehbar begründen kannst, warum Du die fünfte 9mm Kurzwaffe brauchst, dann steht dem nichts im Wege. (Wettkampfteilnahme vorausgesetzt). 

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb halvorsen:

Auf die Gefahr hin dass dieses Thema schon einmal so ähnlich behandelt worden ist, ich es aber leider nicht finden konnte:

 

Ich möchte gerne eine Waffe erwerben, habe aber keine WBK.

 

Das geht problemlos, Messer, Luftgewehr frei erwerbbar, Nerf Blaster.

Hau rein

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb halvorsen:

Ich komme aus der Nähe von Landshut (Gutes Stück vor München)

Dann ist der Händler/Verein den ich meinte nix für dich. Der ist im Saarland an der Grenze zu Luxemburg.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Stunden schrieb Sgt.Tackleberry:

Naja, irgendwie ist das auch alles nicht stimmig. Erst geht es um's "Haben-wollen", dann plötzlich um die Einlagerung bei einem Händler zum Zweck des sporadischen Schießens - im anderen Thread (letztes Jahr) ging es um das reine "Besitzen", gerne auch deaktiviert, schießen sei "nicht notwendig". Aber gut, der TE hat nun alle Informationen, die er braucht - falls er sie braucht.

Prinzipiell würde ich gerne eine scharfe Waffe besitzen, mir aber zugleich den ganzen Aufwand dahinter ersparen. Und and alle die mich hier wie einen Kriminellen oder Deppen hinstellen wollen: Wäre ich das wirklich, würde ich mir die Waffe auf ganz anderem Wege besorgen, aber ich suche ja nach einer LEGALEN Lösung.
Ich bin im Trispalt: Auf der einen Seite ganz einfach deaktivierte Waffe kaufen, keine Umstände, keine Probleme, dafür aber ein Block Polymer und Stahl mit Waffenoptik ohne jegliche Funktionalität (wenigstens Magazin entnehmen wäre schön). Auf der anderen Seite großer Aufwand, Verpflichtungen, Umstände, dafür aber eine echte Waffe oder noch die dritte (Hybrid-) Möglichkeit: Waffe kaufen, wird eingelagert, hin und wieder schießen (faktisch mein Eigentum, jedoch nicht in meinem Besitz). Dann wäre mir nun die Hybrid-Lösung noch das Liebste (Ich hoffe du kannst mich verstehen) 

Bearbeitet von halvorsen
Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb halvorsen:

Prinzipiell würde ich gerne eine scharfe Waffe besitzen, mir aber zugleich den ganzen Aufwand dahinter ersparen. 

Blöde gesagt, wenn du das wirklich willst, müsstest du bsp. in die Schweiz ziehen. Dort ist sowas in der Regel machbar, ansonsten hätte ich bsp. wohl keine Beretta Jetfire in 25 ACP oder eine Astra 3000 in 32 ACP.

Geschrieben

Ich weiß ja nicht, ob das in Frage kommt, bzw. was der Zweck der Waffe sein soll.

 

Aber die bedürfnisfreien Feuerwaffen mit F-Zeichen wurden bisher nicht genannt, konkret Revolver 4mm RF lang. Die gibt es relativ günstig gebraucht, Restposten vielleicht auch noch neu. Munition -noch- kein Problem, wenn auch nicht billig. Vorteil: Man kann unter gewissen Voraussetzungen zu Hause schießen. Bei der DSU und dem DSB (Liste B) gibt es sogar sportliche Disziplinen auf 10m dafür.

 

Zwar kein billiges Vergnügen, denn um eine WBK/Waffensachkunde, Zuverlässigkeit/Eignung und Lagermöglichkeit kommt man trotzdem nicht herum; aber immerhin hat man ohne Bedürfnisprüfung eine grüne WBK.

Was die Lagermöglichkeit betrifft, kann man bestimmt mit der Behörde eine Regelung aushandeln. Für einen bedürfnisfreien Revolver unter 7,5J sollte ein A-Schrank oder ein Möbeltresor Klasse B mehr als ausreichend sein (36.2.12 AWaffV).

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Stunden schrieb halvorsen:

Prinzipiell würde ich gerne eine scharfe Waffe besitzen, mir aber zugleich den ganzen Aufwand dahinter ersparen.

vor 6 Stunden schrieb halvorsen:

Auf der einen Seite ganz einfach deaktivierte Waffe kaufen, keine Umstände, keine Probleme, dafür aber ein Block Polymer und Stahl mit Waffenoptik ohne jegliche Funktionalität (wenigstens Magazin entnehmen wäre schön).

In dem Sinne ist der Polymerblock aber nicht „scharf“.

 

Du befindest dich in einem Dilemma mit mehreren Optionen:

 

A Viel Aufwand - dafür richtig Bumm

B wenig Aufwand - dafür kein Bumm

C teurer Aufwand - dafür wenig Bumm

D organisatorischer Aufwand - etwas Bumm

 

Nun musst du dich entscheiden…

 

Die Alternative mit freien Waffen wie von @lrn vorgeschlagen finde ich auch gut. Da gibt es schon brauchbares und da kommt wenigstens was raus, da ist nicht nur Magazinwechsel möglich. Du kannst damit, wenn du die Vorgaben erfüllst, teilweise auch zu Hause schießen. Damit gut zu treffen ist gar nicht so einfach wie man vllt glaubt. Macht aber auch Spaß, es muss nicht immer ne Erlaubnispflichtige Waffe sein um Spaß zu haben. Obwohl es mir persönlich mit Großkaliber mehr Spaß macht, schieße ich ab und an auch KK oder gar mal Luftdruckwaffen.

 

Du kannst natürlich auch dein Kreuz bei der Wahl an entsprechender Stelle setzen. Tipp: nicht bei den Grünen - die wollen den privaten Waffenbesitz abgesehen von Jägern - verbieten.

 

Dass wir ein Waffenrecht wie in CZ, AT, CH etc. bekommen, halte ich aber leider für aussichtslos.

Bearbeitet von Fussel_Dussel
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

Die Alternative mit freien Waffen wie von @lrn vorgeschlagen finde ich auch gut.

 

Nur der Richtigkeit halber: die von mir genannten zählen gerade  nicht zu den sog. freien Waffen; auch dann nicht, wenn sie ein F-Zeichen tragen.

 

Es sind trotz F-Zeichen erlaubnispflichtige Feuerwaffen, nur bekommt man eine Erlaubnis ohne Nachweis eines Bedürfnisses.

Geschrieben
Am 7.9.2021 um 00:08 schrieb halvorsen:

Ich möchte gerne eine Waffe erwerben, habe aber keine WBK.

...

Ich möchte jedoch eine Waffe besitzen, die ich zu einem späteren Zeitpunkt mit Wbk auch schießen dürfte...

 

Kauf dir eine Druckluftwaffe (Luftgewehr, Luftpistole); ohne waffenrechtl. Erlaubnis erwerbbar bis 7,5 Jooule Bewegungsenergie und "F"-Stempelung...

Diese darfst du natürlich auch später noch schießen, wenn du (für anderes) eine WBK erwirbst...

Bzw., du hast bei bestimmten "freien" Druckluftwaffen die Möglichkeit, sie technisch "aufrüsten" zu lassen auf höhere Bewgungs-/Geschoss-Energie - dann eben erlaubnispflichtig und auf WBK.

Geschrieben

Wie wärs ganz easy und locker mit als Gast auf den Schießstand gehen und dort mit Vereinswaffen schießen ? Für gute Schützen "reservieren" manche Vereine im besten Fall sogar diverse Vereinswaffen, damit nicht ständig die Visierung umgestellt werden muss.

Geschrieben

Also ganz ehrlich, bevor ich mir eine deaktivierte "scharfe" Waffe in den Schrank stelle und damit dann genau nichts anfangen kann außer sie anzuschauen, kaufe ich mir lieber eine detailgetreue Softair oder - wenn es lieber knallen als was treffen soll - eine Schreckschusswaffe. 

Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb halvorsen:

Prinzipiell würde ich gerne eine scharfe Waffe besitzen, mir aber zugleich den ganzen Aufwand dahinter ersparen. 

Also mal im Ernst: Wenn Du die Waffe nur zuhause streicheln willst, kauf Dir irgendeine Gas-Plempe.

Ansonsten ist Schießen ein faszinierendes Hobby und es ist keine Belastung sondern eine Bereicherung, mal ein Jahr 18x schießen zu gehen. Danach stehen Dir alle Optionen offen. 

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