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IGNORED

Große Magazine in welcher Sicherheitsklasse lagern.


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Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Stunden schrieb PetMan:

Wechseltrommeln sind schon in der WBK eingetragen. Wenn du welche hast die das nicht sind und du die jetzt als " Magazine " für den Revolver anmelden gehst kannst du imho gleich alle deine Waffen mitnehmen und abgeben. Ansonsten kommen die sie holen.................

Keine Sorge, das habe ich nicht.

Mein Revolver hat genau eine Trommel (686) und die habe ich sogar noch nie ausgebaut.

 

Ich meinte auch eher soetwas. Vielleicht blöd "ausgedrückt" von meiner Seite.

Ja, die haben weniger als 15-Schuss, das weiss ich.

 

https://www.waffenpflegewelt.de/HKS-Speedloader-Mod.-10-A-fuer-S-W-K-Rahmen-Kal..38/.357-5541

 

 

 

Bearbeitet von chr
Geschrieben

@Admins   Für eine Fachforum ist der Titel grotesk inhaltlich, fachlich falsch. Es sind und bleiben Standard-Magazine

 

Ansonsten können wir uns hier gleich in Anti-Waffen-Online umbenennen. Oder ab in den Stammtisch-Parolen Bereich ohne jeglich fachliche Bedeutung.

 

Danke.

 

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb chr:

Was ist mit Wechseltrommeln?

 

vor 17 Stunden schrieb HBM:

Wechseltrommeln = Magazine sind für die Verwendung in Schusswaffen bestimmte Munitionsbehältnisse, die der Aufbewahrung und Zuführung von Patronen im Rahmen des Ladevorgangs dienen.

 

vor einer Stunde schrieb chr:

Ich meinte auch eher soetwas. Vielleicht blöd "ausgedrückt" von meiner Seite.

Ja, die haben weniger als 15-Schuss, das weiss ich.

 

https://www.waffenpflegewelt.de/HKS-Speedloader-Mod.-10-A-fuer-S-W-K-Rahmen-Kal..38/.357-5541

Wenn Du jetzt noch ein Beispiel mit mehr als 10 Schuss für Langwaffen nennen könntest, dann wäre die / Deine Frage nicht ganz so "hypothetisch" ;-). Ich könnte mir nur evtl. Ladehilfen für Langwaffen mit Röhrenmagazinen vorstellen, aber da kenne ich keine mit mehr als 10 Schuss Volumen. Daher verstehte ich die Intension Deiner Frage nicht. Bei "Wechseltrommeln" bin ich von z.B. http://www.zib-militaria.de/Trommelmagazin-fuer-Colt-1911-Kaliber-45-ACP-28-Schuss oder http://www.zib-militaria.de/Thompson-Trommel-Magazin ausgegangen.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Kanne81:

Ansonsten können wir uns hier gleich in Anti-Waffen-Online umbenennen. Oder ab in den Stammtisch-Parolen Bereich ohne jeglich fachliche Bedeutung.

Anti-Waffen-Online = Das würde sogar ziemlich genau das Treffen, was hier in letzter Zeit abläuft.

Es gibt hier eine User, da möchte man meinen, die Arbeiten für das Aktions-Bündnis Winnenden. Bei wieder anderen User möchte man meinen, das sind die ganzen V-Männer, die bei den REPs an Unterbeschäftigung leiden.

 

Tja am Ende des Tages muss man wohl festhalten, das WO auch nur ein Querschnitt durch die deutschsprachige Gesellschaft ist. Und diese Gesellschaft ist krank, oder ander ausgedrückt leidet an spätrömischer Dekadenz.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb chr:

Es gibt hier eine User, da möchte man meinen, die Arbeiten für das Aktions-Bündnis Winnenden. Bei wieder anderen User möchte man meinen, das sind die ganzen V-Männer, die bei den REPs an Unterbeschäftigung leiden.

Ich finde den Spruch ja größtenteils mistig aber in Ausnahmefällen gilt tatsächlich: Ignoranz ist ein Segen. Hier gibt es eine Funktion dafür. Die besagten User tauchen dann höchstens noch in Zitaten auf. Auf ARD/ZDF, Springer, Bertelsmann angewendet tut Ignoranz auch sehr gut.

 

Wichtig ist, dass wir - die echten Freunde von Waffen und Freiheit - uns nicht gegeneinander aufhetzen lassen. Wenn wir auf den alten Trick reinfallen, haben wir verloren. Aber wenn wir zusammenhalten, sind wir sehr stark.

 

Man muss sich nicht durch jeden Verbal-Müll provozieren und ablenken lassen. Man kann es manchmal auch einfach stehen lassen. Die anderen Leute machen sich auch dann ein eigenes Bild von dem Müll und dem Produzenten, das meistens zutreffend und hinreichend sein wird. "Auflaufen lassen" wird das wohl genannt. So verschwindet der Müll am schnellsten in der Versenkung, wo er hingehört.

Bearbeitet von mwe
Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb Hauptgefreiter:

Was ist daran falsch?

Große Magazine = z.B. 60er/100er AR

Standard Magazine = z.B. 20er/30er AR

Kleine Magazine = z.B. 10er AR

Daher ist ein Thread mit der Bezeichnung "Große Magazine in welcher Sicherheitsklasse lagern?" falsch bezeichnet wenn damit auch 20er AR-Magazine gemeint sind denn das sind halt "Standard Magazine" und keine "Großen Magazine".

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Proud NRA Member:

gibt es natürlich AR-10 als Pistolen. [...] Warum wäre dann das AR-10-Magazin ein Langwaffenmagazin und das Glock-Magazin ein Kurzwaffenmagazin

Ja, hast völlig Recht - wenn so kurze AR-10 tatsächlich gefertigt werden (wusste/weiß ich nicht), dann sollten deren Magazine ebenfalls unter Dual Use fallen.

G3-Magazine sowieso, da gibts definitiv einige kurze Klone. Eventuell wissenswert für Nicht-LWB, die ein solches 20er nur als Erinnerungstück besitzen.

 

(Für künftige Beispiele wird jetzt ein Ü10-Magazin gesucht, das definitiv nicht in Kurzwaffen verwendet werden kann :))

 

Aber was würdest Du denn nun @HBM und anderen Betroffenen raten, die sich bezüglich zukünftigem Erwerb eines (Gebraucht-)Karabiners alle Optionen offenhalten möchten?

Dual-Use-Option steht zwar im Gesetz, aber nicht auf den Behördenformularen!
Für die vorhanden Standard-Glockmagazine also "Altbesitz 9mm Langwaffenmagazine >10" ankreuzen, obwohl sie in diesem Status noch gar nicht existieren, sondern sich erst in Zukunft da rein verwandeln könnten?

 

Ich habe wirklich keine Idee, was man in dem Fall kann/darf/sollte.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Balam:

Aber was würdest Du denn nun @HBM und anderen Betroffenen raten, die sich bezüglich zukünftigem Erwerb eines (Gebraucht-)Karabiners alle Optionen offenhalten möchten?

Dual-Use-Option steht zwar im Gesetz, aber nicht auf den Behördenformularen!
Für die vorhanden Standard-Glockmagazine also "Altbesitz 9mm Langwaffenmagazine >10" ankreuzen, obwohl sie in diesem Status noch gar nicht existieren, sondern sich erst in Zukunft da rein verwandeln könnten?

Schwierige Frage was ich mir raten würde 😉 , da ich 1. aus Bayern komme und 2. einen sehr korrekten und hilfsbereiten Sachbearbeiter habe. Daher werde ich alle meine Glock Magazine egal ob 33er oder kürzer (ok, 10er habe ich nicht) anmelden obwohl bzw. eben weil ich keine Glock habe. Ich kreuze da dann bzgl. Langwaffen- oder Kurzwaffenmagazin gar nichts an. Zusätzlich ist die Form der Anmeldung nicht vorgeschrieben sondern da steht nur
"die folgenden Daten des Magazins, das Gegenstand der Anzeige ist:

a) Kapazität des Magazins,

b) kleinste verwendbare Munition und

c) dauerhafte Beschriftung des Magazins, sofern vorhanden;"

daher müsste da rein "formal" noch nicht mal mit dazu für welche Waffe das Magazin gedacht ist. Mein eigentliches Problem ist eher

1. wo sind die ganzen Magazine bzw. welche Magazine sind noch wo (im Keller, im Auto, in diversen Rangebags, diverse Kisten, etc.) "gelagert"

2. was passiert mit meinen Flinten mit Röhrenmagazin mit mehr als 10 Schuss 12/70 (evtl. auch 12/65). Im blödsten Fall muss ich die Röhrenmagazine verkürzen was ich aber vermeiden möchte, da Original und die Arbeit natürlich auch nervig.

 

Aber zu Deiner Frage: Würde empfehlen alle Magazine (mit Kapazität von mehr als 10) anzumelden die man später auch in LW nutzen möchte.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb HBM:

2. was passiert mit meinen Flinten mit Röhrenmagazin mit mehr als 10 Schuss 12/70 (evtl. auch 12/65).

Gab's da nicht den Tenor später, dass bestimmungsgemäss bei Röhrenmagazinen doch die auf der Waffe angegebene Patronenlänge zählt?

Geschrieben

@HBM

DAS klingt mal nach einem praxistauglichen Plan 👍
Stimmt wohl, die unvollständigen und eher provisorischen Behördenformulare sind ja nicht Stein gemeißelt.
"Formlos" ist dann wohl ein gutes Stichwort!

 

Bei Deinen Flinten geht es also um HA, mit mehr als 10+1 Kapazität im aufgedruckten Kaliber 12/70?

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Balam:

Bei Deinen Flinten geht es also um HA, mit mehr als 10+1 Kapazität im aufgedruckten Kaliber 12/70?

Ja, z.B. Winchester SX3 Raniero Testa 12/76 mit 12 Schuss-Magazin.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Balam:

(Für künftige Beispiele wird jetzt ein Ü10-Magazin gesucht, das definitiv nicht in Kurzwaffen verwendet werden kann :))

Das wird schwierig. Es bauen ja sogar Witzbolde Pistolen in .50 BMG. Sinnlos, lustig, aber es illustriert das Prinzip, dass natürlich jedes Langwaffenmagazin im Prinzip für eine Kurzwaffe verwendet werden kann, die meisten vermutlich sogar für eine irgendwo wirklich existierende Kurzwaffe. Man braucht im Grunde ja nur eine Langwaffe zu kürzen.

 

vor 8 Stunden schrieb Balam:

Für die vorhanden Standard-Glockmagazine also "Altbesitz 9mm Langwaffenmagazine >10" ankreuzen, obwohl sie in diesem Status noch gar nicht existieren, sondern sich erst in Zukunft da rein verwandeln könnten?

Nachdem der Gesetzgeber auf eine an konstruktiven Merkmalen anknüpfende Definition verzichtet hat, scheint das plausibel. Wenn es nicht so ist, und die Eigenschaft als Langwaffenmagazin durch die Verwendung an einer Langwaffe entstehen würde: Würde sich dieser Status übertragen, wenn ein Magazin vom Vorbesitzer in einer Langwaffe verwendet wurde? Würde der Status entstehen, wenn man alle seine Magazine einmal bei einem Freund in dessen Langwaffe stecken würde? Solche Möglichkeiten erscheinen mir noch mehr schizo als einfach auf die subjektiv geäußerte Verwendungsabsicht abzuzielen.

Geschrieben

@HBM

Schönes Teil, habe gerade das Winchester Produktvideo geguckt.
Begabt für Flinte bin ich wohl absolut nicht, aber jedesmal wenn ich so was sehe... will ich doch eine haben:)

 

Altbesitzregelung gilt ja auch für Waffen mit fest verbautem Magazin, also in Deinem Fall vermutlich nach 13.6.17 erworben?

Soweit ich das aktuell durchblicke, sind Integralmagazine nur über ihre Kapazität definiert. Sie haben demnach kein "Gehäuse", das gibt es nur bei Wechselmagazinen?  


Insofern müsste, wie in CA oder Canada, ein passender Zubringer-"Plug" als rechtssicherer Limiter ausreichen, ohne die Flinte physisch zu verschandeln?

Nur mal so als rein spekulative Überlegung...

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Proud NRA Member:

Würde sich dieser Status übertragen, wenn ein Magazin vom Vorbesitzer in einer Langwaffe verwendet wurde?

Noch schlimmer, glaube ich. Das Magazin geht nicht nur einmalig in einen neuen (endgültigen) Status über, wie etwa ein Lower durch den undefinierten Erst-Einsatz.
Sondern es kann offenbar ständig zwischen den Zuständen hin- und herwechseln, je nachdem wer es in der Hand hat und welche sonstigen waffenrechtlichen Erlaubnisse derjenige besitzt. Die Eigenschaften des Magazins definieren sich ja hauptsächlichl über den Besitzer, der die tatsächliche Gewalt ausübt.

 

Für den Vorbesitzer mit passender Langwaffe ist ein 20er vielleicht ein meldepflichtiges böses LW-Magazin. Für seinen Nachfolger (Kauf? Erbe? Was ist wann erlaubt?) verwandelt es sich wieder in ein freies Kurzwaffenmagazin, sofern dieser keine LW dazu besitzt.

Zumindest keine Legale. Böse Buben mit aus BW Beständen "verlorenem" full auto G3 im Kleiderschrank müssen zumindest beim Magazinbesitz nichts befürchten, die zugehörigen dual use 20er bleiben in dem Fall genauso legal wie zuvor. Denn die gesetzliche Restriktion bezieht sich nur auf die Genehmigung, und eine solche liegt bei illegalem Besitz definitionsgemäß nicht vor. Aber gegen diese Leute richtet sich das Gesetz ja anscheinend gar nicht...

 

Mag ein überspitztes Beispiel sein, aber genau so steht es nunmal im WaffRÄndG, wenn man es wortwörtlich durchspielt.

 

Deine Aussage "schizo" würde ich mehr als unterschreiben, aber leider ist für Gesetzgeber keine MPU vorgesehen.

Geschrieben

Wir leben aber nicht in USA, sondern in Deutschland, das Land BRD ist das Land der Verbote und der Abzocke.

Wo man für alles und jenes zahlen muss, natürlich darf man die Behörden Willkür nicht vergessen.

Finde hier mal einen Staatsanwalt oder Richter der sich für die Rechte der legalen Waffenbesitzer einsetzt.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Balam:

Noch schlimmer, glaube ich.

Beispiel:

 

Ein Freund besitzt ein AR15 in 9mm das gewöhnliche Glock-Magazine nutzt. Du besitzt eine Glock in 9mm.

 

Du und Dein Kumpel trefft Euch auf dem Schießstand. Er hat sein AR 9mm dabei, Deine Glock liegt zu Hause im Tresor.

 

Du möchtest das Gewehr mal ausprobieren. Darfst Du?

 

Nein! In Deiner Hand ist ein normales Glock-Magazin ein verbotener Gegenstand für den Du keine Sondererlaubnis besitzt.

 

Diesen Mist kann sich kein Mensch mit funktionierendem Gehirn ausgedacht haben. Außer es sollte eben gar nichts wirklich regeln, sondern das Ziel war Verunsicherung. Das wurde ja erreicht.

Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb Fyodor:

Diesen Mist kann sich kein Mensch mit funktionierendem Gehirn ausgedacht haben. 

Ähm doch!

 

Bedenke, das Ziel ist Verstöße und Unzuverlässigkeiten und damit Verluste von Waffenrechtlichen Erlaubnis den zu kreieren.

 

Noch Fragen Kienzle?

Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb Fyodor:

Beispiel:

 

Ein Freund besitzt ein AR15 in 9mm das gewöhnliche Glock-Magazine nutzt. Du besitzt eine Glock in 9mm.

 

Du und Dein Kumpel trefft Euch auf dem Schießstand. Er hat sein AR 9mm dabei, Deine Glock liegt zu Hause im Tresor.

 

Du möchtest das Gewehr mal ausprobieren. Darfst Du?

 

Nein! In Deiner Hand ist ein normales Glock-Magazin ein verbotener Gegenstand für den Du keine Sondererlaubnis besitzt.

 

Diesen Mist kann sich kein Mensch mit funktionierendem Gehirn ausgedacht haben. Außer es sollte eben gar nichts wirklich regeln, sondern das Ziel war Verunsicherung. Das wurde ja erreicht.

Andersrum wird ein Schuh draus….

 

 

denk nochmal drüber nach 

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Geschrieben

Ich unterstelle immer zuerst Unfähigkeit und dann erst Bosheit wenn Unfähigkeit als Erklärung nicht mehr ausreicht.

 

Früher hatte ich damit meistens Recht. Das scheint sich geändert zu haben.

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