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AR15 Lower anmelden


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Die Personalausweisgeschichte ist ja hoch interessant, hat aber mit dem ursprünglichen Thema nichts zu tun. 😉

 

Die ursprüngliche Frage, wie man AR15 Lower anmeldet und eintragen lässt, hat sich ja weitestgehend geklärt. In allen Bundesländern werden sie eingetragen, nur eben in Berlin nicht. Ein Hoch auf den Föderalismus! :crazy:

 

Der Berliner Sonderweg ist überraschend und ärgerlich für alle die, die es betrifft, z.B. mich. 🙄

 

Die Behörde "legt nahe" ein Bedürfnis nachzuweisen. Das ist ja dann Sache des Verbandes und sollte eigentlich kein Problem darstellen für die Lower die man z.B. für bestimmte Disziplinen benötigt. Bestätigt der Verband ein Bedürfnis, sollte auch die Berliner Behörde Lower in die WBK eintragen. Alternativ kann der Lower auch zu einer Gesamtwaffe zusammengebaut werden (für die man dann aber auch wieder ein Bedürfnis nachweisen muss). 

 

Wer für einen Lower kein Bedürfnis nachweist, dem bleibt nur der Rechtsweg, will er den Lower denn behalten. Ich halte die Argumentation der Berliner Behörde für falsch. Ob einem Widerspruch abgeholfen wird? Vermutlich nicht da ja die gleiche Behörde über den Widerspruch entscheidet. Bleibt also das Verwaltungsgerichtsverfahren. Neben der Tatsache das solche Verwaltungsgerichtsverfahren ewig dauern, ist der Ausgang völlig ungewiss. Frei nach dem Motto "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand" kann man gespannt sein wie das entschieden wird.  

 

Bis dahin bleibt die aufschiebende Wirkung der Widerspruchs erhalten (der Bescheid wird nicht unanfechtbar) und man hat mit seinem Antrag auf Eintragung alles getan was der Gesetzgeber verlangt. Bis zu einer endgültigen Entscheidung kann man den Lower also nutzen.  

 

Vermutlich wird die Entscheidung im Verwaltungsgerichtsverfahren dann noch von der nächsten Waffenrechtsverschärfung überholt. Die Wahlprognosen lassen hier nichts Gutes erwarten. 

 

 

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vor 19 Stunden schrieb Speedmark:

 

Beim Nachfragen ob der LWB mit diesem Wechselgriffstück in Verbindung mit seinem Erlaubnispflichtigen "Oberteil" schon in der Vergangenheit dem Schießsport nachgegangen sei, trifft die Begründung über ein Bedürfnis des LWB wie folgt zu, "wenn das Wechselgriffstück schon als Altbesitz in der Vergangenheit führendes Waffenteil an einer seiner AR15 war. Daher bliebe das Bedürfnis in Verbindung mit einer seiner Gesamtwaffen bestehen.

Was es de jure gar nicht gewesen sein kann, da es kein einziges führendes Waffenteil vor dem 1.9.2020 gegeben hat.
 

vor 19 Stunden schrieb Speedmark:

Das habe ich also nicht meiner Behörde erklärt, sondern die Landesbehörde meiner Kreisbehörde, die das im Anschluss mir erklärte!

Und genau auf dieser "Schiene" wurden mir meine 3 AR Lower als Altbesitz eingetragen, da ich bekanntlich und nachweislich in mehreren Bundesverbänden sportliche nationale und internationale Erfolge erzielte.

 

Das ganze lässt sich subsumieren unter:

a) Rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt.

b) Anerkennung des Bedürfnisses unter Mißachtung von §14 Abs 3/4, allein aufgrund von Abs. 2.

 

Freuen das es so ist. Klagen bei Ablehnung chancenlos.

 

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Am 10.9.2021 um 15:34 schrieb Chigurh:

Die ursprüngliche Frage, wie man AR15 Lower anmeldet und eintragen lässt, hat sich ja weitestgehend geklärt. In allen Bundesländern werden sie eingetragen, nur eben in Berlin nicht. Ein Hoch auf den Föderalismus! :crazy:

Bei meiner Anmeldung in Bayern für ein paar Lower wurde mir vom Sachbearbeiter gesagt "ok, einfach anmelden, da sie ja einen Jagdschein haben brauchen wir auch keinen Bedürfnisnachweis für die Lower", daher kann evtl. ein Sportschütze aus Bayern sagen ob das mit mehreren Lowern so ganz "unproblematisch" war.

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Gestern habe ich mit meiner Behörde telefoniert, weil ich immer noch nix von meinen AR15 Gehäuse gehört habe. O-Ton: "die tragen wir momentan nicht ein, weil wir mit den ganzen Jagdwaffenteilen aus den Baukastenwaffen arbeit für 10 Jahre haben. Aber es ist in ihrer Akte vermerkt, dass Sie den Besitz der Waffengehäuse angezeigt haben."

 

Erwerbsberechtigung: Jagdschein

Waffenbehörde: Hochsauerlandkreis

 

Und nun steh ich hier... ich habe die Gehäuse vorsorglich aus dem Regal in den Tresor gestellt. Sind ja jetzt wesentliche Teile.

 

Magazine anmelden war hingegen problemlos möglich.

 

Gruß,

Björn

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vor 2 Stunden schrieb LordofWar:

....................................die tragen wir momentan nicht ein, weil wir mit den ganzen Jagdwaffenteilen aus den Baukastenwaffen arbeit für 10 Jahre haben. ..........................................

 

................Magazine anmelden war hingegen problemlos möglich.

 

 

Klar, die Teile müssen alle ins NWR gemeldet werden, die Magazine nicht.....

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Am 10.9.2021 um 09:44 schrieb cb01:

Na ja…

 

Die Kohle für einen Perso kann man eigentlich nicht sparen, da man GESETZLICH verpflichtet ist, einen zu haben.

 

Da kann so ein Amt schon mal auf falsche Gedanken kommen - aber diese Steilvorlage liefert man ja selbst.

Ist noch gar nicht so lange her, da hast als Deutscher der nicht in Deutschland lebt überhaupt keinen Personalausweis ausgestellt bekommen, selbst wenn du wolltest.

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Am 8.9.2021 um 15:10 schrieb Chigurh:

Die Waffenbehörde in Berlin trägt Lower nicht ein wenn man kein Bedürfnis nachweist und erlässt jetzt entsprechende Ablehnungsbescheide.  

 

Rechtsmittel gegen den Bescheid haben aufschiebende Wirkung, d.h. angemeldete Lower sind spätestens einen Monat nach Unanfechtbarkeit des Bescheides einem Berechtigten zu überlassen oder unbrauchbar zu machen. 

 

 

Ist das Bedürfnis nicht die Eigenschaft als Sportschütze ? Ein Lower ist ja keine halbautomatische Waffe !

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  • 1 Jahr später...

So, meine Behörde hat es jetzt geschafft alle meine Griffstücke 27 Stück in eine grüne WBK einzutragen, obwohl für 24 eine Rote WBK vorhanden wäre. Aus Übersichtlichkeitsgründen hat sie es abgelehnt, es in die Rote zu nehmen, was die ganze Sache stark vergünstigt hätte. Jetzt will sie 800,00 € von mir.....

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vor 2 Stunden schrieb Gutachter:

Aus Übersichtlichkeitsgründen hat sie es abgelehnt, es in die Rote zu nehmen,

Meine Behörde unterscheidet klar nach dem Bedürfnis -  und dies wird von mir in der Erwerbsanzeige angegeben. Insofern kann ich den Eintrag in eine Grüne nicht nachvollziehen wenn die Rote vorhanden ist.

Rot 17 oder Rot 18?

Bearbeitet von chapmen
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Das ging auf Rot 17. Trotzdem weigern die sich es auf diese einzutragen. Und haben es auf grün genommen. Jetzt darf ich aber auch die Kosten pro Eintrag 20,00 € bezahlen. d.h. 27x20,00 €. Wäre es auf Rot gegangen, dann wären die Kosten um ein vielfaches geringer. Denn würde ich als Sammler gelten und dann wären es lediglich 1x20,00 €. Denn meine Behörde verlangt für Jäger, Sammler und Sposchüs, für den Eintrag egal wie viele Waffen oder Schallis man kauft lediglich einmal 20,00 €. Jetzt gelte ich in deren Augen aber nicht als Jäger, SAmmler oder Sposchü, sondern als Altbesitzer. Und folglich gelten lt. deren Meinung, die Gebührensatzungen nicht für mich. Folglich, sind die der Meinung, daß Sie bei mir 27x20,00 € plus die WBK`s verlangen können. Bin am Überlegen, ob ich gegen den Gebührenbescheid widerspruch einlegen werde, da ich mich im Vergleich zu anderen Jägern, Sammler und Sposchüs stark benachteiligt fühle. In der Erwerbsanzeige habe ich das angegeben und mehrfach betont, daß ich diese als Sammler gekauft habe. Passt ja auch exakt in mein Sammelgebiet....

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4 hours ago, Gutachter said:

So, meine Behörde hat es jetzt geschafft alle meine Griffstücke 27 Stück in eine grüne WBK einzutragen, ...

 

Dann bist Du ja jetzt Nutzer dieser führenden wesentlichen Waffenteile (kurz: Grundwaffen) und kannst ganz viele Wechselsysteme dazu kaufen. 😉

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Von den Kosten mal abgesehen ist mir das Vorgehen der Behörde schleierhaft, aber auch die Angaben von Gutachter.

In diesem thread gehts um AR 15 Lower,  Gutachter spricht von  "Griffstücken".

Aber eigentlich egal ob AR15 Lower oder Griffstücke.

Nun hat er eine 17er WBK mit einem mir nicht nachvollziehbaren Thema in das diese, oder ein Teil,  passen (sollen).

Somit ist für diese das Bedürfnis gem. §17 WaffG. Grundlage, und somit die Rote WBK.

Mir ist keine rechtliche Grundlage bekannt die eine Ausstellung / Eintrag in WBK Grün bei anerkannten Bedürfnis §17 begründen würde. 

Ebenso ist mir kein (aktiver) Sammler mit 17er bekannt der paralell dazu Waffen o. wesentliche Teil auf einer WBK grün nach Neuerwerb hat.

Meiner Ansicht nach wäre dies der rechtliche Angriffspunkt, der indirekt dann auch den Kostenbescheid betrifft.

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Mein Sammelgebiet möchte ich nicht nennen. Die Griffstücke passen aber definitiv ins Sammelgebiet. Hat die Behörde so auch geschluckt, als Angaben der Verweigerungen kamen Aussagen, wie Übersichtlichkeit, Nachvollziehbarkeit, Transparenz, Abtrennung von verbotenen Gegenständen usw. usw. Für mich nichts wirklich nachvollziehbares.

 

Eins muss ich allerdings noch klar stellen. Die wenigsten Untergehäuse, sind AR 15 Lower.

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