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IGNORED

AR15 Lower anmelden


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

41,- da neue WBK ausgestellt werden musste....

 

Was eine hohle Scheisse! Aber es wundert doch schon gar nicht mehr... Countdown zum Failed State läuft 😉

 

 

 

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Schmid9:

Wie bist du vorgegangen?

Formlose Email an den SB mit Schilderung des Sachverhalts. Der hat mir eine Erwerbsanzeige (die normale für Waffen) geschickt, ich habe das ganze ausgefüllt mit den Daten die ich hatte und dann eintragen lassen.

Geschrieben (bearbeitet)
Am 16.7.2021 um 19:46 schrieb Commerzgandalf:

Mein Lower wurde kostenlos in die grüne eingetragen. Keine Zuordnung zu einer Waffe, "ohne Nummer" und "ohne Kaliber"

 

vor 12 Stunden schrieb Kanne81:

[...]

41,- da neue WBK ausgestellt werden musste....

[...]

 

hab's jetzt auch "durch":

 

- formloses Anschreiben mit den Daten & Bitte um Anmeldung / Eintragung

- neue Grüne fällig, weil "voll"

- kein Kostenbescheid dabei

- Hersteller und Seriennummer hat er, Kaliber ist "Ohne"

- Erworben von: mir selbst :D

Bearbeitet von icegregor
Geschrieben

Meine Behörde ( Kreispolizeibehörde Lippe NRW) fordert von mir für die Eintragung / Anmeldung des Griffstücks einen Bedürfnisnachweiß für eine halbautomatische  Selbstladebüchse. Wo ist das denn dann eine Altbesitz Regelung? Theoretisch wäre es ja auch möglich das ein Nichtsportschützen so ein Griffstueck besitzt, für den müßte es doch auch eine Möglichkeit geben das Griffstück zu behalten. Oder werden an mich als mehrfach überprüften Sportschützen höhere Anforderungen gestellt als an einen Nichtsportschützen? 

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Hauptgefreiter:

Meine Behörde ( Kreispolizeibehörde Lippe NRW) fordert von mir für die Eintragung / Anmeldung des Griffstücks einen Bedürfnisnachweiß für eine halbautomatische  Selbstladebüchse. Wo ist das denn dann eine Altbesitz Regelung?

Nirgends. Es war von vorneherein lediglich als Übergangsfrist zur regulären Beantragung einer Erlaubnis nach §10 bzw §14 gedacht. Das manche Behörden einfach so eintragen, geschenkt. Daraus leitet sich aber nicht die klare Rechtslage ab, und die sagt:

Erlaubnis gegen Glaubhaftmachung des Bedürfnisses. 

vor 13 Minuten schrieb Hauptgefreiter:

Theoretisch wäre es ja auch möglich das ein Nichtsportschützen so ein Griffstueck besitzt, für den müßte es doch auch eine Möglichkeit geben das Griffstück zu behalten.

Zitat

Es wird angenommen, dass 90 Prozent der Besitzer betreffender Waffenteile, also 9.000 Personen, die Waffenteile aus reinem Affektionsinteresse und nicht aufgrund eines nach dem WaffG anerkannten Bedürfnisses erworben wurden, da ein separates Waffenteil für sich genommen zum Beispiel nicht für Jagd- und Sportzwecke genutzt werden kann

vor 13 Minuten schrieb Hauptgefreiter:

Oder werden an mich als mehrfach überprüften Sportschützen höhere Anforderungen gestellt als an einen Nichtsportschützen? 

Im Gegenteil. Die Grundrichtung des Gesetzes war: Affektionsinteresse begründet kein Bedürfnis, also bleibt noch vernichten(lassen) oder bei Polizei/Behörde abgeben.

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb Hauptgefreiter:

Oder werden an mich als mehrfach überprüften Sportschützen höhere Anforderungen gestellt als an einen Nichtsportschützen? 

ja, natürlich!

denn dich kann man gängeln und ausquetschen bis dir das ko..en kommt!

allen anderen kriegen sie nicht ...

Geschrieben
vor 56 Minuten schrieb Gruger:

... zum Besitz. Also wenn man dieser Rechtsmeinung ist, dann schon richtig.

Nun, es steht ja wörtlich da

 

Zitat

eine Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder eine gleichgestellte andere Erlaubnis zum Besitz zu beantragen

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

@Hauptgefreiter berichtet hat, gibt es eben Behörden die einen Nachweis fordern. Und es ist nicht die einzige.

 

Wo die Behörde  z.B via  §14 Abs. 2 auf einen expliziten Nachweis verzichtet: Freut euch.

 

Aber ihm zu klagen oder sowas zu raten, ist schlicht sinnlos. 

 

Das Problem auf WO: Irgendjemand hat was von "Altbesitz" in Umlauf gebracht und fürderhin glauben das manche, stand ja auf WO so. Das W in WO steht halt für Wunschdenken.

Und das war von vorneherein Unfug. §58 Abs. 13 ist eine Übergangsvorschrift keine Altbesitzreglung. (Sag blos, er Paragraph heisst ja sogar so: §58 Altbesitz; Übergangsvorschriften🙄) Wer ein wesentliches Teil zum Stichtag besaß, hat 1 Jahr Zeit bekommen die Angelegenheit zu Regeln. Ein Versprechen die Teile behalten zu dürfen, stand da nirgendwo. Tja,  über den Tisch gezogen worden von der Politik, wie originell... Und jetzt wird die Zeit für diejenigen, welche aus eigenem oder auf WO erworbenen Trotz möglichst spät anmelden wollten dann knapp. selber schuld.

Bearbeitet von ASE
Geschrieben

OA-Lower Mitte 20 frei gekauft

OA-Lower Ende 20 problemlos eingetragen bekommen. Im NWR meiner OA-15 M5 und meinem Wechselsystem OA-M11 zugeordnet.

Der Zusammenbau ist keine Waffenherstellung, da alle Teile vom gleichen Hersteller und identisch markiert (OA-15)

 

Es darf immer nur EIN Gewehr betriebsfertig zusammengesetzt sein.

 

Kein Bedürfnis verlangt worden.

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb desertlandrover:

 

Der Zusammenbau ist keine Waffenherstellung, da alle Teile vom gleichen Hersteller und identisch markiert (OA-15)

 

Es darf immer nur EIN Gewehr betriebsfertig zusammengesetzt sein.

Aussage deiner Behörde?

Geschrieben

Hätte präziser fragen sollen:

 

- Aussage

- Schriftlich

- oder in WBK eingetragen unter amtliche Eintragungen?

 

Für für Satz 1 gibt es keine Rechtsgrundlage, das war in irgendeinem Handout zu finden. 

Geschrieben

Ich habe 2 Lower eintragen lassen. Es wurde gleich gefragt, zu welcher Waffe die gehören,  da diese einer Waffe zugeordnet werden müssten. Diese Zuordnung sei jetzt im System hinterlegt, leider aber nicht im NWR (Kunden) Ausdruck ersichtlich, wurde mir berichtet.Kaliber der entsprechenden Waffe bei den Lowern eingetragen in der WBK.

Belege für Kaufdatum und Verkäufer wurden angefordert,
 Bedürfnisnachweis nicht.

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