Zum Inhalt springen
IGNORED

Bundestag: Antrag zur Eignung nach dem Waffengesetz abgelehnt


fw114

Empfohlene Beiträge

vor 1 Stunde schrieb Homi:

Eben, kurz im Straßenverkehr nicht aufgepasst, Unfall -> fahrlässige KV; zulassungsfreien Traktoranhänger mit 30Km/h statt 25Km/h gezogen -> Fahren ohne Fahrerlaubnis  usw. usw.

Und bei mehr als 60 Tagessätzen (TS) ist die Zuverlässigkeit als LWB nicht mehr gegeben und die Waffen sind weg.

 

Und dabei ist es völlig egal, aufgrund welcher Straftat sich diese 60 TS begründen.

 

Von daher wird sich also unter der AfD nichts ändern, was die jetzigen Voraussetzungen der Zuverlässigkeit begründet.

 

Bzw. wird es wohl nur eher verschärft werden. Aber das kann man aus dieser sehr unklaren und allgemein gehaltenen Aussage der AfD zum Waffenbesitz absolut nicht herauslesen.

 

Von daher ist mir absolut nicht klar, welche KONKRETEN vorteilhaften Änderungen bzw. Entschärfungen es im Waffenrecht denn genau geben soll, laut dem Parteiprogramm der AfD.

 

Würde mich freuen, wenn das vielleicht mal präzise und genau geklärt werden könnte.

 

Bearbeitet von highlower
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb Raiden:

In welcher Strafvorschrift kann ich das nachlesen?

Ups, stimmt! Mein Fehler.

 

Ich hätte statt dem Magazin einen Lower nennen sollen.

 

Tatsächlich sind ja Nummer 1.2.4.3 und 1.2.4.4 im § 51 nicht genannt. Damit gibt es hier selektiv direkte Konsequenzen nur für Sportschützen, Jäger und Inhabern des kleinen Waffenschein, nicht aber für andere Bürger.

Bearbeitet von drummer
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Richtig. Aber ich denke der Unterschied wiviele Jahre das dann gibt wird für den Betroffenen nicht mehr relevant sein.

 

Letztendlich muss man den besitz eines ehemals freien harmlosern Blechteils mit beispielsweise einer Gewalttat vergleichen und sich fragen, wo da die Verhältnismässigkeit ist. Daneben sieht die Zukunftsprognose für einen Gewalttäter und einen Blechteilbesitzer sicerhlich meist unterschiedlich aus.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb highlower:

Würde mich freuen, wenn das vielleicht mal präzise und genau geklärt werden könnte.

Wart ich seit 2 Jahren drauf, da kommt nichts ausser den WO üblichen Anfeindungen auf persönlicher Ebene.

Fragen dieser Art sind wohl nicht gewünscht, vermutlich aus gutem Grund.

Bearbeitet von chapmen
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich würde mir da auch eine Antwort wünschen. Ich befürchte aber, dieser Detailgrad ist zu tief für ein Parteiprogram.

 

Leider fällt mir auch keine gute Lösung ein. Das beste wäre, ein Vorschlag für ein liberales Waffengesetz zu erarbeiten und in einer Diskussion zu verfeinern. Das Problem das ich sehe ist, daß diese Arbeit reine Zeitverschwendung ist, da die sozialistischen Parteien eine solche Arbeit niemals aufgreifen werden und die Beteiligten in der Folge einer regelrechten Hexenjagd durch die Medien ausgesetzt sein werden. Ich befürchte, selbst die FDP in deren Kerngebiet so etwas eigentlich auch fällt, würde sich genötigt sehen an einer Hetzjagd gegen die Ersteller einer solchen Arbeit teilzunehmen und die Arbeit bei jeder sich bietenden Gelegenheit abzuwerten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Minuten schrieb drummer:

 Ich befürchte aber, dieser Detailgrad ist zu tief für ein Parteiprogram.

Hallo drummer

 

du siehst das absolut richtig. Alleine, das der Grundsatz in der kompletten AfD "pro Waffen" besteht, ist mehr, wie jede andere Partei anbietet.

Natürlich kommen zu mir zum Schießen CDUler, FDPler, Pfarrer usw. Aber freiwillig zugeben, pro Gun zu sein, würden die nie. Die würden von der Parteispitze niedergerungen.

 

Steven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 30 Minuten schrieb drummer:

Ich befürchte aber, dieser Detailgrad ist zu tief für ein Parteiprogram.

Muss ja nicht bis zum Komma detailliert sein- aber einzelne Punkte könnte man konkret benennen, zumal u. a. auch auf WO von "LWB" und AfD Funktionären über die Mitarbeit an eben diesem Programm berichtet wird.

So ist es wischiwaschi wie von jeder Partei zu beliebigen Themen.

 

Bearbeitet von chapmen
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb steven:

Hallo drummer

 

du siehst das absolut richtig. Alleine, das der Grundsatz in der kompletten AfD "pro Waffen" besteht, ist mehr, wie jede andere Partei anbietet.

Natürlich kommen zu mir zum Schießen CDUler, FDPler, Pfarrer usw. Aber freiwillig zugeben, pro Gun zu sein, würden die nie. Die würden von der Parteispitze niedergerungen.

 

Steven

Es wird doch mit Sicherheit eine Arbeitsgruppe bzw. Beauftragte innerhalb der AfD zum Thema "Waffenrecht" geben. Ansonsten wären parteiinterne Aussagen zum Waffenrechtsthema völliger Unfug, weil dann keinerlei Absprache oder Legitimation innerhalb der Partei bei irgendwelchen Aussagen vorhanden wären.

 

Wer genau wäre denn der Ansprechpartner zum Thema Waffenrecht innerhalb der AfD?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Stunden schrieb highlower:

Wer genau wäre denn der Ansprechpartner zum Thema Waffenrecht innerhalb der AfD?

Sollte wohl "Steven" umfassend beantworten können.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb chapmen:

Sollte wohl "Steven" umfassend beantworten können.

Da "Steven" bei jeder sich bietenden Gelegenheit darauf hinweist, dass die AfD im Gegensatz zu anderen Parteien die Interessen der LWB bestens vertritt, denke ich das auch.

Bearbeitet von highlower
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb highlower:

Ich bin wirklich gespannt und sehr interessiert, was Steven auf meine Fragen antworten wird.

 

Hallo highlower

 

schreibe deine Frage an die AfD. Du wirst kompetente Antworten bekommen.

Gerne kann ich dir auch das Parteiprogramm (die zutreffende Passage) zuschicken. Gib mir deine mailadresse, und du bekommst, was du willst.

Meine Aussage dazu habe ich schon mehrfach geschrieben.

 

Steven

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb steven:

Hallo highlower

 

schreibe deine Frage an die AfD. Du wirst kompetente Antworten bekommen.

Gerne kann ich dir auch das Parteiprogramm (die zutreffende Passage) zuschicken. Gib mir deine mailadresse, und du bekommst, was du willst.

Meine Aussage dazu habe ich schon mehrfach geschrieben.

 

Steven

 

Hallo Steven,

 

erstmal vielen Dank für deine Antwort, obwohl ich ehrlich gesagt über diesselbige ein wenig mehr als überrascht und enttäuscht bin.

 

Warum? Nun ja, man liest ja hier im Forum von Angehörigen und Sympathisanten der AfD ständig und überall, dass die AfD DIE Partei aller deutschen Parteien ist, welche die Interessen der deutschen Legalwaffenbesitzer am besten und nachhaltigsten vertritt.

 

Und gerade Du, der ebenfalls mehrfach betont, dass er durchaus höhere Funktionen in der AfD wahrnimmt und sich sehr gut mit dem Parteiprogramm auseinandersetzt, diesen Aspekt der "Pro Waffen"-Einstellung der AfD mehr als einmal ausdrücklich erwähnt und so auch Werbung für die AfD macht.

 

Hab ich auch absolut kein Problem mit.

 

Was bei mir allerdings auf massives Unverständnis stösst, ist nun mal die Tatsache, dass dann jemand wie Du auf konkrete Fragen nach Arbeitsgruppen bzw. Beauftragte und / oder Ansprechpartner zum Thema "Waffenrecht bei der AfD" keine klare Antwort darauf, sondern nur Allgemeine Informationen wie "schreib mal die AfD" an oder "ich schick dir mal das Parteiprogramm" gibt.

 

Ehrlich gesagt finde ich das sehr enttäuschend, und ich frage mich ehrlich warum Du Dir ständig die Mühe machst, triviale Sachverhalte zur AfD in epischer Bandbreite zu erwähnen und zu diskutieren, aber zu klaren Fragen, die in einem Waffenforum zum Thema "Waffenrecht in der AfD" gestellt werden, nicht klar, konkret und präzise antwortest.

 

Und da ja, wie man aufgrund deiner schreibenden Aktivitäten hier im Forum unschwer erkennen kann, Du oft und gerne Beiträge hier im Forum erzeugt, lässt das für mich nur den Schluß zu, dass Du weder die Kenntnis noch selber kein Interesse hast, die Antworten auf meine Fragen zu kennen bzw. diese aufgrund deiner Parteikontakte schneller und einfacher einzuholen als jemand, der nicht Mitglied dieser Partei ist.

 

Sehr schade, ich hätte mich sehr gefreut, wenn Du die Möglichkeit genutzt hättest, auch mögliche Zweifler oder Skeptiker so schnell und einfach von der Kompetenz und Ernsthaftigkeit der AfD zum Thema "Pro Waffen" zu überzeugen.

 

So bleibt das nur irgendeine leere Phrase in einem Parteiprogramm, ohne Anspruch auf Ernsthaftigkeit.

 

Also genau das, was die AfD (und viele andere auch) durchaus zu Recht an anderen Parteien kritisieren.

 

Vielleicht solltest Du auch darüber kurz mal nachdenken, wenn Du wieder Werbung für "Deine" AfD machst.

 

In diesem Sinne:

 

Mit freundlichen Grüßen.

 

Bearbeitet von highlower
  • Gefällt mir 5
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

On 3/10/2021 at 11:23 PM, highlower said:

Und im übrigen sind ALLE Straftaten für mich ein Grund, Leuten niemals wieder Legalwaffen anzuvertrauen.

Du musst bedenken, dass wir in einem Land leben, in dem sowas im BGB steht:
 

Quote

§ 166 Willensmängel; Wissenszurechnung

(1) Soweit die rechtlichen Folgen einer Willenserklärung durch Willensmängel oder durch die Kenntnis oder das Kennenmüssen gewisser Umstände beeinflusst werden, kommt nicht die Person des Vertretenen, sondern die des Vertreters in Betracht.

Soweit alles klar? Kein einziges Fremdwort drin.
Und zur Verdeutlichung legt der Gesetzgeber nach:

Quote

(2) ... Dasselbe gilt von Umständen, die der Vollmachtgeber kennen musste, sofern das Kennenmüssen der Kenntnis gleichsteht.

Ich würde kein Geld darauf wetten, dass jeder der hier Mitlesenden mit Sicherheit sagen kann, nicht schon einmal hiergegen verstoßen zu haben.

Bearbeitet von Domenicus
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb highlower:

Hallo Steven,

 

erstmal vielen Dank für deine Antwort, obwohl ich ehrlich gesagt über diesselbige ein wenig mehr als überrascht und enttäuscht bin.

 

Was bei mir allerdings auf massives Unverständnis stösst,

 

Sehr schade, ich hätte mich sehr gefreut,

 

Hallo highlower

 

ok, musst du mit leben.

Bin halt kein Seelenklemptner.

 

Steven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@highlower

 

 

Ich bin auch kein „Seelenklemptner“ und nicht mal AfD-Mitglied....

Hier findest du dennoch eine klare Aussage der AfD zum Thema Waffen.

https://www.afdbundestag.de/wp-content/uploads/sites/156/2019/11/afd_btf_waffengesetz_2019_flyer_digitale_version.pdf


Kompetenter Ansprechpartner auf Bundesebene wäre z.B. Martin Hess.

http://www.martinhess-afd.de/

Kontakt und weiteres auf der verlinkten Seite.

Aus eigener Erfahrung: Nicht nur kompetent, auch freundlich.

 

Wie gesagt, ich bin dort kein Mitglied und halte die AfD momentan auch für nicht wählbar.

Sehr gute Ansätze, aber zu viele Spinner und (zumindest auf kommunaler Ebene) stets mit starker Meinung und ohne Ahnung unterwegs...

 

Das in einem Waffenforum, ein (offenbar) aktives AfD Mitglied, die entsprechenden Aussagen, Flyer, Materialien und Kontakte..zur Position zum Waffenrecht....nicht in 5sec ...bereit hat und hier einstellt, obwohl dies nun wirklich ein „Heimspiel“ wäre...ist bezeichnend für diese Partei...(leider)...

Wie gesagt, super Ansätze, keinerlei Professionalisierung, starke Meinung, wenig Ahnung....Stümper...(aber keine Seelenklemptner)

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb Domenicus:

Du musst bedenken, dass wir in einem Land leben, in dem sowas im BGB steht:

Trotzdem sind wir beim BGB im Zivilrecht....

vor einer Stunde schrieb Domenicus:

 

Soweit alles klar? Kein einziges Fremdwort drin.

 

Stimmt

vor einer Stunde schrieb Domenicus:

 

Ich würde kein Geld darauf wetten, dass jeder der hier Mitlesenden mit Sicherheit sagen kann, nicht schon einmal hiergegen verstoßen zu haben.

Naja....bei Vollmachten, Vertretungen....sind wir zumindest nicht direkt im Alltag der meisten Bürger...

Aber selbst wenn, begründet sich daraus (aus Fehlern daraus)maximal  ein zivilrechtlicher Anspruch....keine Straftat...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Minuten schrieb saturn78:

@highlower

 

Das in einem Waffenforum, ein (offenbar) aktives AfD Mitglied, die entsprechenden Aussagen, Flyer, Materialien und Kontakte..zur Position zum Waffenrecht....nicht in 5sec ...bereit hat und hier einstellt, obwohl dies nun wirklich ein „Heimspiel“ wäre...ist bezeichnend für diese Partei...(leider)...

Wie gesagt, super Ansätze, keinerlei Professionalisierung, starke Meinung, wenig Ahnung....Stümper...(aber keine Seelenklemptner)

 

 

Hallo saturn78,

 

vielen Dank für Deine Mühe und die von Dir bereit gestellten Informationen!

 

Neben dem von mir zitierten Auszug stimme ich ebenfalls dem Rest Deines Beitrags voll und ganz zu.

 

Viele Grüße!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Quote

§ 166 Willensmängel; Wissenszurechnung

(1) Soweit die rechtlichen Folgen einer Willenserklärung durch Willensmängel oder durch die Kenntnis oder das Kennenmüssen gewisser Umstände beeinflusst werden, kommt nicht die Person des Vertretenen, sondern die des Vertreters in Betracht.
 
Ist eigentlich ganz einfach. Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
 
Opa Edgar schickt seinen Enkel Peter zu einer Auktion, um altes Porzellan zu ersteigern. Peter winkt bei der Auktion einer Freundin zu, was der Versteigerer als Gebot versteht und Peter erhält den Zuschlag. Obwohl er objektiv das Gebot durch Heben der Hand abgegeben hat, wollte er subjektiv gar nicht mitbieten. Der Vertrag kommt nicht zu Stande. (Willensmangel). Es zählt der Willensmangel des Vertreters. 
 
Ein Willensmangel des Vertretenen ist, wenn Peter zwar Porzellan ersteigerte, aber es Opa Edgar dann doch häßlich findet und nicht haben will. Das ist für die Versteigerung unerheblich, wenn Peter dieses Porzellan ersteigern wollte
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.