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IGNORED

Anhörung Waffenrechtliche Zuverlässigkeit


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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb frosch:

Mein kostengünstiger Rat war jetzt, einen Anwalt nur mit der Akteneinsicht zu beauftragen und vor der Akteneinsicht sich auch nicht zu äußern

Kohle hin Kohle her. Anwalt!!!

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vor 2 Stunden schrieb EkelAlfred:

Dir ist das aufgefallen?

Das war der Staatsschutz also Polizei bei welchen mich der nette Nachbar angeschissen hat. Der hat mich angerufen, wollte auch meine Gastfreundschaft bemühen. Und war dann damit zufrieden daß doch lieber ich ihn besuche. Kaffee gab es keinen, Toilettenbesuch war möglich und vor allem hat er eingesehen, daß ich nur kommen kann, wenn er mir einen Besucherparkplatz spendiert (Innenstadtlage). Also alles ganz zivilisiert. BOT.: Ich gehe davon aus daß heute selbst derartige (notfalls auch anonyme) 💩 beim Verfassungsschutz landet und damit eben nicht problemlos aus der Welt zu schaffen ist.

Bearbeitet von Josef Maier
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vor einer Stunde schrieb highlower:

Schon allein aus dem Grunde, um Extreme jeglicher Art den legalen Waffenbesitz zu erschweren bzw. zu verhindern, damit nicht wieder irgendwelche Bekloppten das Ansehen der LWB noch weiter in den Dreck ziehen können.

Wenn es nur die trifft wäre es ja ok, aber Dir schein nicht klar zu sein, wie gefährlich die Sache für jeden von uns ist. Der Geheimdienst kann Dich anschwärzen und dann sagen, er könne keine Details rausrücken, weil es sich um eine laufende oder geheime oder was weiß ich Operation handelt. Wie willst Du dann gegen sowas klagen? Genau, gar nicht. Es ging jetzt Jahrzehnte ohne diese Scheiße, warum brauchen wir das jetzt? Besonders vor dem Hintergrund, dass man die "Flüchtlinge" ohne Papiere in Land lässt und ihnen auf Grund mündlicher Angaben gültige Ausweispapiere ausstellt. Lügen haben keine Auswirkungen auf das Asylverfahren. Über diese Leute wissen wir GAR NICHTS, aber uns will der Staat zum gläsernen Menschen machen? Nein Danke. Da müsste ich ja verrückt sein, um das gut zu finden. Lies mal "Inside Islam". Da könnte sich der Geheimdienst austoben, leider ist das politisch nicht korrekt. 

Bearbeitet von Direwolf
Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten schrieb Direwolf:

Wenn es nur die trifft wäre es ja ok, aber Dir schein nicht klar zu sein, wie gefährlich die Sache für jeden von uns ist. Der Geheimdienst kann Dich anschwärzen und dann sagen, er könne keine Details rausrücken, weil es sich um eine laufende oder geheime oder was weiß ich Operation handelt.

Ich weiß nicht, wen du mit "Jedem von uns" meinst.

 

Ich für meinen Teil kann mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit ausschließen, dass ich irgendwelche Vorstrafen, "Altlasten" oder irgendwas anderes habe, und weder früher noch heute einen Umgang mit Leuten pflege, von denen ich weiß, dass ich aufgrund ihrer Lebenseinstellung irgendwann mal größere Probleme bekommen könnte.

 

Das mag für manch einen möglicherweise ein ziemlich langweiliges und unspannendes Leben sein, aber ich möchte es gar nicht anders haben und kann deswegen auch beruhigt schlafen, ohne ständig das Gefühl im Hinterkopf zu haben, dass irgendwann mal was aktuelles oder vergangenes auf mich zurückfallen und mir allergrösste Probleme bereiten könnte.

 

Ob das nun bei möglichen "Anschwärzungen" ausreicht, um problemlos aus der Sache rauszukommen, weiß ich natürlich nicht, aber das werde ich dann im Zweifelsfalle sehen.

 

Bzw. ich und meine Rechtsschutzversicherung.

 

Bearbeitet von highlower
Geschrieben

Akteneinsicht kann man daher auch vergessen!

 

Es handelt sich hier ja nicht um ein Strafverfahren, sondern um einen Verwaltungsakt zu deren Hilfe auf Geheimdienstinformationen für eine Entscheidungsfindung zurückgegriffen wurde. Der Verfassungschutz wird mit ziemlicher Sicherheit keine genaueren Angaben zu den Erkenntnissen gemacht haben, sondern nur, das da "etwas substanzielles" vorliegt. Deshalb lädt die Behörde auch zur persönlichen Anhörung, um sich die Hintergründe von dem Betroffenen selbst darlegen zu lassen.

 

Da die Behörde bei solchen Anhörungen weitgehend von ihrem Ermessenspielraum gebrauch machen kann, liegt es also beim Betroffenen selbst, wie glaubwürdig er bei dieser Anhörung auftreten wird.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb highlower:

Ich weiß nicht, wen du mit "Jedem von uns" meinst.

 

Jeden Bürger. Es hört ja nicht beim Waffenbesitzer auf. Ich bin es aber müde, die "ich hab ja nix zu verbergen" Fraktion aufklären zu wollen. Wer so treudoof ist, hat es am Ende nicht anders verdient.

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb JDHarris:

Also wenn da reglmässig bestimmte Musik im Hintergrund zu hören war,

Hallo JDHarris

 

was ist mit "bestimmter Musik" gemeint? Kann mir da nichts drunter vorstellen, was problematisch ist.

Wenn jemand Marschmusik hört: ist doch ok.

"Eine Rose für mein Deutschland" finde ich gut, sowohl Text als auch Melodie. Ist das Problematisch? 

Selbst einige (wenige) Punklieder finde ich in Ordnung. 

Also, was ist "bestimmte Musik"?

Und wieso ist das ein Problem für einen Waffenbesitzer? Er hat nichts getan. Er hat nur "bestimmte Musik" gehört. Bzw. sich mit Leuten getroffen, die sie gehört haben.

Offensichtlich sind wir viel weiter, als ich befürchte.

 

Steven

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Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Direwolf:

Jeden Bürger. Es hört ja nicht beim Waffenbesitzer auf. Ich bin es aber müde, die "ich hab ja nix zu verbergen" Fraktion aufklären zu wollen. Wer so treudoof ist, hat es am Ende nicht anders verdient.

Und ich hab keine Lust, ständig andere Leute, die ich überhaupt nicht kenne, in Schutz zu nehmen oder mich mit denen zu solidarisieren, nur weil diese Panik schieben vor verschärften Überprüfungen im Waffenrecht, welche verstärkt völlig zu Recht schwarze Schafe aussortieren sollen.

 

Ich hab mir selber nichts vorzuwerfen, und wenn ich jemals Opfer einer großangelegten Verschwörung sein sollte mit dem Ziel, mich meiner Waffen zu entledigen, dann versuche ich mich dagegen juristisch zu wehren, so gut ich kann. Da ich aber die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Fall bei mir eintreten könnte, als sehr gering einstufe, habe ich kein Problem mit verschärften Überprüfungen im Waffenrecht.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb steven:

Hallo JDHarris

 

was ist mit "bestimmter Musik" gemeint? Kann mir da nichts drunter vorstellen, was problematisch ist.

Wenn jemand Marschmusik hört: ist doch ok.

"Eine Rose für mein Deutschland" finde ich gut, sowohl Text als auch Melodie. Ist das Problematisch? 

Selbst einige (wenige) Punklieder finde ich in Ordnung. 

Also, was ist "bestimmte Musik"?

Und wieso ist das ein Problem für einen Waffenbesitzer? Er hat nichts getan. Er hat nur "bestimmte Musik" gehört. Bzw. sich mit Leuten getroffen, die sie gehört haben.

Offensichtlich sind wir viel weiter, als ich befürchte.

 

Steven

Das "Horst-Wessel-Lied" ist z.B. "bestimmte Musik", welches sowohl öffentliches Abspielen wie auch das Mitsingen oder das Vortragen des Liedtextes in der Öffentlichkeit unter Strafe stellt.

 

Solltest Du als AfD-Mitglied aber eigentlich wissen.

 

Bearbeitet von highlower
Geschrieben (bearbeitet)

Hier der § 5 WaffG, um welchen es wohl gehen wird:

 

Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht,

 

  1. a) die wegen einer vorsätzlichen Straftat,
    b) die wegen einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen oder wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat,
    c) die wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, dem Sprengstoffgesetz oder dem Bundesjagdgesetz
    zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind oder bei denen die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind,
  2. die Mitglied
    a) in einem Verein, der nach dem Vereinsgesetz als Organisation unanfechtbar verboten wurde oder der einem unanfechtbaren Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz unterliegt, oder
    b) in einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht nach § 46 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes festgestellt hat,
    waren, wenn seit der Beendigung der Mitgliedschaft zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,
  3. Bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in den letzten fünf Jahren
    a) Bestrebungen einzeln verfolgt haben, die
      aa) gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind,
      bb) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind oder
      cc) durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
    b) Mitglied in einer Vereinigung waren, die solche Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat, oder
    c) eine solche Vereinigung unterstützt haben,
  4. die innerhalb der letzten fünf Jahre mehr als einmal wegen Gewalttätigkeit mit richterlicher Genehmigung in polizeilichem Präventivgewahrsam waren,

 

5.

die wiederholt oder gröblich gegen die Vorschriften eines der in Nummer 1 Buchstabe c genannten Gesetze verstoßen haben.

 

 

vor 4 Stunden schrieb frosch:

Was würdet Ihr dem Aspiranten im Anhörungsverfahren noch raten?

 

Nachdem mittlerweile schon "Tatsachen die Annahme rechtfertigen" ist der § 5 zu einem Gummiparagraphen verkommen, der "Verdächtige" in die Beweisumkehrlast zwingt.

So auch hier mittels Anhörungsverfahren.

 

Mein Tipp, so banal das auch klingt:

Dem Sachbearbeiter in der Behörde zuhören.

Nachfragen, welche Erkenntnisse im Detail vorliegen, wie die Erkenntnisse begründet werden.

Notizen machen. (das zeigt: die Vorwürfe sind neu für mich)

Nicht äußern. 

Mitteilen, dass man sich schriftlich dazu in angemessener Zeit äußern werde.

Gehen.

Dann, zu Hause, nach zwei Tagen Bedenkzeit, entscheiden ob schriftliche Äußerung genügt oder doch Anwalt ran muss. 

 

 

Es gibt rabulistische Tricks in der Gesprächsführung; z. B. jemandem einen Vorwurf machen, der so gar nicht zutrifft.

Der Gegenüber ist dann schnell reflexhaft bemüht, den Vorwurf irgendwie auszuräumen, kleinzureden oder abzustreiten.

Damit ist man aber schon in der Verteidigung und zeigt an, dass man den Vorwurf insgesamt anerkennt. 

(Das funktioniert auf allen Ebenen. Greta: Ihr schadet der Umwelt nachhaltig und klaut uns die Zukunft. Autobauer: Unsere Autos sind xy% schadstoffärmer als noch vor xy Jahren.)

Das ist falsch, denn angebracht wäre zunächst die Gegenrede:

Wo ist die Begründung für den Vorwurf. Reicht die Begründung überhaupt für einen Vorwurf; folglich geht es darum, den Vorwurf überhaupt nicht an sich ranlassen.

 

Der § 5 WaffG öffnet ein weites Feld für Denunziantentum, Hexenjagden, um eine Sau durchs Dorf zu treiben.

Sprache bestimmt die Wirklichkeit.

Kollateralschäden interessieren niemanden.

Heute lachen noch diejenigen, die morgen selbst auf der Anklagebank sitzen.

 

Man muss sich dessen bewusst sein.

 

 

 

 

 

 

Bearbeitet von Katechont
Rechtschreibung
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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb highlower:

Das "Horst-Wessel-Lied" ist z.B. "bestimmte Musik", deren sowohl öffentliches Abspielen wie auch das Mitsingen oder das Vortragen des Liedtextes in der Öffentlichkeit unter Strafe stellt.

 

Solltest Du als AfD-Mitglied aber eigentlich wissen.

 

Hallo highlower

 

nein, das ist mir tatsächlich nicht bekannt.

 

Steven

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb steven:

Hallo JDHarris

was ist mit "bestimmter Musik" gemeint?

 

Das war nur mein persönlicher Hintergedanke.

 

Wenn jemand sich permanent in einem "problematischen Umfeld" bewegt, dann kann man eben nicht von einer zufälligen Begegnung sprechen. Derjenige wird also wissen, mit wem er sich da getroffen hat. Beim Verfassungschutz wird - denke ich - unterschieden, ob die bei ihm gelistete Person ein "unwichtiger Zufallsgast" war, oder ob es sich um substanzielle Begegnungen gehandelt hat.

Jedenfalls würde ich das mal so annehmen....sonst müssten die alle 82Mio Bundesbürger bei sich auf der Liste haben;-)

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb highlower:

Das "Horst-Wessel-Lied" ist z.B. "bestimmte Musik",

Hallo highlower

 

ich habe gerade gegoogelt.

Diese Lied, ich glaube auch das zitieren des Textes, ist tatsächlich verboten. 

Finde ich überhaupt nicht gut.

Eine Dame der Linken darf öffentlich davon reden, dass diese Partei die Reichen erschießt. Das ist OK. Aber so ein altertümliches Lied ist verboten.

Merkwürdiges Land.

 

Steven

Geschrieben
Gerade eben schrieb steven:

Hallo highlower

 

ich habe gerade gegoogelt.

Diese Lied, ich glaube auch das zitieren des Textes, ist tatsächlich verboten. 

Finde ich überhaupt nicht gut.

 

Es steht Dir selbstverständlich frei, rechtliche Schritte einzuleiten, um diesen Sachverhalt zu ändern.

 

Möglicherweise kannst Du da auch parteiintern auf mögliche Unterstützung hoffen. Wer weiß.

 

 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb highlower:

Das "Horst-Wessel-Lied" ist z.B. "bestimmte Musik", deren sowohl öffentliches Abspielen wie auch das Mitsingen oder das Vortragen des Liedtextes in der Öffentlichkeit unter Strafe stellt.

 

...naja, wer macht denn das?

Dieses Beispiel halte ich zwar persönlich auch zutreffend für die Annahme "zu weit gehenden" politischen Handelns für einen LWB, 

Das Problem ist doch aber eher:

Früher galt als rechts, wer Landser und Störkraft hörte. Heute gilt als rechtsradikal, wer Gabalier hört. 

 

Hingegen muss sicherlich niemand zur Anhörung bei der Waffenbehörde, der auf Empfehlung unseres Bundespräsidenten ein Konzert von Feine Sahne Fischfilet besucht hat.

Darum geht es doch...

 

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Geschrieben (bearbeitet)

Wenn das stimmt, was dein Freund sagt: Lediglich ein paar Kneipenbesuche mit Freunden des Horst-Liedes, dann stellt sich die Frage woher der Verfassungsschutz seinen Namen kennt. 

 

Entweder es war wirklich nichts, dann kann er auch zu der Anhörung gehen. Beim Antrag zu meinem Pulverschein, hat mich auch die Behörde geladen. Jemand hatte mich angezeigt. Das Verfahren wurde eingestellt, aber sie wollten das trotzdem noch mal mit mir durchkauen.

 

Wenn es bei deinem Freund reichlich braune Soße gibt, wird ihm auch ein Anwalt nicht helfen können.

 

Das kann eigentlich nur dein Freund entscheiden.

 

Eine Anhörung spricht eher dafür, dass nicht viel vorliegt. Bei konkreten Vorkommnissen wird abgelehnt, ohne Anhörung. Es gibt wahrscheinlich eher einen vagen Hinweis und man will deinem Freund die Chance geben, sich selbst zu belasten.

Bearbeitet von JägermitHut
Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb highlower:

Da ich aber die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Fall bei mir eintreten könnte, als sehr gering einstufe, habe ich kein Problem mit verschärften Überprüfungen im Waffenrecht.

Ich kenne persönlich fünf Personen, bei denen Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden, obwohl sie sich nichts haben zu Schulden können lassen. Vier davon haben danach die waffenrechtliche Zuverlässigkeit aberkannt bekommen. Drei haben dagegen geklagt, der vierte hat resigniert. Alle drei haben Recht bekommen. Keiner davon konnte bisher den Stand von vorher wieder herstellen, alle haben ihre beschlagnahmten Waffen und Zubehör in schwer beschädigtem Zustand oder total zerstört wiederbekommen. Einer davon darf trotz Sieg vor Gericht derzeit keine Waffen besitzen, weil die Behörde davon ausgeht dass ja irgendwas schon so ein bisschen was dran gewesen sein könnte, und die nehmen deshalb Unzuverlässigkeit an, weil Tatsachen (die unrechtmäßige Durchsuchung) die Annahme rechtfertigen er könnte ja doch... er soll jetzt seine Unschuld beweisen. Was unmöglich ist, man kann nicht beweisen nie ein Vergehen begangen zu haben.

 

So viel zu "ich lebe vorsichtig".

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Minuten schrieb Fyodor:

Ich kenne persönlich fünf Personen, bei denen Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden, obwohl sie sich nichts haben zu Schulden können lassen. Vier davon haben danach die waffenrechtliche Zuverlässigkeit aberkannt bekommen. Drei haben dagegen geklagt, der vierte hat resigniert. Alle drei haben Recht bekommen. Keiner davon konnte bisher den Stand von vorher wieder herstellen, alle haben ihre beschlagnahmten Waffen und Zubehör in schwer beschädigtem Zustand oder total zerstört wiederbekommen. Einer davon darf trotz Sieg vor Gericht derzeit keine Waffen besitzen, weil die Behörde davon ausgeht dass ja irgendwas schon so ein bisschen was dran gewesen sein könnte, und die nehmen deshalb Unzuverlässigkeit an, weil Tatsachen (die unrechtmäßige Durchsuchung) die Annahme rechtfertigen er könnte ja doch... er soll jetzt seine Unschuld beweisen. Was unmöglich ist, man kann nicht beweisen nie ein Vergehen begangen zu haben.

 

So viel zu "ich lebe vorsichtig".

Tut mir leid wenn ich das so sage, aber ohne weitere (glaubhafte und nachprüfbare) Informationen glaube ich an dieser Geschichte kein Wort.

 

Abgesehen davon: Du bist doch nach eigener Aussage Gründungsmitglied des "FvLW". Was genau macht denn dein Verein so, um z.B. diesen Leuten zu helfen?

 

Und warum werden solche Fälle nicht mal öffentlich gemacht, sondern nur "unter der Hand" hier in Waffenforen?

 

 

Bearbeitet von highlower
Geschrieben

Das sei Dir unbenommen. Aber muss dazu ein Vollzitat sein?

 

Zwei der Betroffenen sind übrigens hier im Forum angemeldet. Einer sogar als Mod. Der andere ist schon lange nicht mehr aktiv.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 48 Minuten schrieb highlower:

Ich weiß nicht, wen du mit "Jedem von uns" meinst.

 

Ich für meinen Teil kann mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit ausschließen, dass ich irgendwelche Vorstrafen, "Altlasten" oder irgendwas anderes habe, und weder früher noch heute einen Umgang mit Leuten pflege, von denen ich weiß, dass ich aufgrund ihrer Lebenseinstellung irgendwann mal größere Probleme bekommen könnte.

 

 

 

🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣

 

Wow, ewiger Sonnenschein in einem Geist ohne Umsetzung evtl vorhandener Geschichtskenntnisse.

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben

Doch kann schon stimmen.

 

Für die Annahme von Unzuverlässigkeit oder das Ausprechen eines Waffenverbotes reichen bereits eingetretene Tatsachen...selbst ein eingestelltes Verfahren kann als eine Tatsache gewertet werden. Für das Aussprechen eines Waffenverbot reicht bereits aus, wenn die Behörde damit die aufschiebende Wirkung einer Klage verhindern möchte.

 

Waffenrecht kann hier ein reiner "Good Will Akt" der Behörden sein.

 

Deshalb nutzt es in Waffenrechtssachen häufig auch relativ wenig, bei Ärger mit den Behörden Anwälte einzuschalten und stattdesen besser den "guten Draht" zu suchen. Die zuständigen Verwaltungsgerichte urteilen hier sowieso zu 95% gegen die Betroffenen

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