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IGNORED

Jeder Postbote darf jetzt Pakete öffnen, wenn er Drogen oder Waffen darin vermutet


Gast

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Da tauchen jetzt ganz entscheidende Fragen auf wie:

 

Wann ist ein Paket "hinreichend verdächtig", wann sind ausreichende "Anhaltspunkte" für Illegales da, so dass es geöffnet werden darf?

Wie unterscheidet ein Postangestellter die legale Drogerie-/Medikamentensendung von der illegalen Drogensendung, und wie die legale Waffenlieferung des zugelassenen Waffenhandels von illegalen Waffen...?

 

Spannende Fragen über Fragen...

Aber Hauptsache, mal schnell eine Grundrechte beschränkende Regelung rausgehauen. 

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Das wird noch spannend. Ich denke, man kann davon ausgehen dass der allergrößte Waffenversand legal erfolgt, zumal ja jeder Schlagstock u.a. rechtlich dazu gehört. Da stellt sich sofort die Frage der Verhältnismäßigkeit, um das Postgeheimnis derartig einzuschränken.

Ich sehe schon, da wird dann jedes etwas anders geformte Messer für illegal erklärt und damit ein Rechtefertigungsgrund gebastelt. So ähnlich hatten wir das ja mal mit einem "verbotenen" Mini-Neckknife.

Mal schauen wie viele Softairplempen dann bei der Polizei landen.

Bearbeitet von Floppyk
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Ich vergaß:

Achtung Schlagzeile - los fass, DWJ, Visier, Caliber und andere.

 

Soll man nun die WBK oder ein Beleg zur freien Waffe beilegen und damit die Lieferdienste zur Kontrollbehörde machen?

Bearbeitet von Floppyk
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vor 5 Minuten schrieb karlyman:

Ob sich das die Logistiker/Post- und Lieferdienste tatsächlich antun wollen...?

Ich denke, ich stelle schon mal meine Bewerbung zusammen. Das wäre ja mein idealer Rentnerjob als sachkundige Vorprüfstelle. Ok, das mit den Drogen prüfen muss ich dann noch lernen. :man_in_love:

Im Grundsatz dürfte es ja keinen kennen, der sich mit scharfen Waffen und Drogen auskennt :crazy:

Bearbeitet von Floppyk
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vor 24 Minuten schrieb karlyman:

Aber Hauptsache, mal schnell eine Grundrechte beschränkende Regelung rausgehauen. 

Man muss das Eisen eben schmieden, solange es heiß ist. Jetzt, wo man schon mal Grundrechte von Millionen auf nie dagewesene Weise unter dem Schlagwort "Pandemie" eingeschränkt hat, macht man unter dem Deckmantel "Verbrechensbekämpfung" weiter. Der Michel schluckt es schon.

Bearbeitet von Fridolin Freudenfett
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Was habt ihr denn für Sorgen?

Mit DHL kann man doch gar keine scharfen Waffen oder Waffenteile versenden.

Und die Heinis von Hermes oder von den Paketdiensten die legale Waffen transportieren rupfen das bestimmt nicht auf.

Weil die wissen was drin ist.

 

Bearbeitet von Spanplatte
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So schlimm ist die Änderung des PostG auch nicht, sondern eher positiv zu sehen. Es ist auch nicht so, als würde der Postbote aus Lust und Laune einfach wahllos Pakete öffnen dürfen. Ein Blick in den verabschiedeten Entwurf bringt Klärung. Dort heißt es ja

 

1. Nach § 39 Absatz 4 wird folgender Absatz 4a eingefügt:
„(4a) Wer nach Absatz 2 Satz 1 geschäftsmäßig Postdienste erbringt, hat den zuständigen Strafverfol-
gungsbehörden Postsendungen, über deren Inhalt die Verpflichteten nach Absatz 2 sich gemäß § 39 Absatz 4
Satz 1 Nummer 2 oder Nummer 3 Kenntnis verschafft haben, unverzüglich zur Nachprüfung vorzulegen,
wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass mit ihnen Straftaten nach
1. den §§ 29 bis 30b des Betäubungsmittelgesetzes,
2. § 4 des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes,
3. den §§ 95 und 96 des Arzneimittelgesetzes,
4. § 4 des Anti-Doping-Gesetzes,
5. den §§ 51 und 52 des Waffengesetzes oder
6. den §§ 40 und 42 des Sprengstoffgesetzes"

 

Ein Öffnen der Sendung war vorher über § 39 Abs. 4 PostG auch schon möglich und wird jetzt auch nicht geändert. Das einzige was geändert wird, ist, dass die Postler die Sachen jetzt an die Strafverfolgungsbehörden abgeben müssen. Die neue gesetzliche Regelung ist notwendig gewesen, damit der Postler Rechtssicherheit hat.

Zumal nicht einmal Ordnungswidrigkeiten oder andere Straftaten erfasst werden.

 

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vor 9 Minuten schrieb Spanplatte:

Was habt ihr denn für Sorgen?

Mit DHL kann man doch gar keine scharfen Waffen oder Waffenteile versenden.

Wie kommst du darauf? Nur im internationalen Versand sind Waffen lt. AGB verboten. National gibt es keine Einschränkung.

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Tolle Sache, ich werde Paketbote.

Habe Waffenbedarf, bin sachkundig.

Nun muss ich mich beruflich nur noch gegen die Flüchtilanten durchsetzen, die mittlerweile zuhauf Päckchen ausfahren.

Hmm...fahre ich die Ansichtskarten aus Solingen aus oder doch die Sendungen zum Büchsenmacher...

und nachher will es wieder niemand gewesen sein.

Hauptsache die Kleinen Anfragen von Bürgerkrieg 90/die Grünen bringen dann wieder Licht ins Dunkel, nämlich dass bei Sportschützen massig Waffen abgehen.

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vor 1 Stunde schrieb SEler:

Ein Öffnen der Sendung war vorher über § 39 Abs. 4 PostG auch schon möglich und wird jetzt auch nicht geändert. Das einzige was geändert wird, ist, dass die Postler die Sachen jetzt an die Strafverfolgungsbehörden abgeben müssen. Die neue gesetzliche Regelung ist notwendig gewesen, damit der Postler Rechtssicherheit hat.

Zumal nicht einmal Ordnungswidrigkeiten oder andere Straftaten erfasst werden.

Richtig. Kann man sich aber nicht künstlich drüber aufregen.

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