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IGNORED

Jeder Postbote darf jetzt Pakete öffnen, wenn er Drogen oder Waffen darin vermutet


Floppyk

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Zitat

"Wenn wir es mit diesem Gesetz schaffen, auch nur ein Paket abzufangen, bevor es beim Empfänger ankommt, dann hat sich der Aufwand schon gelohnt", urteilte Ludwig.

Klares Statement, nach Politikermeinung reicht ein abgefangenes Paket mit etwas Gras als Rechtfertigung für dauerhafte Grundrechtseinschränkungen für alle Bürger aus.

Bearbeitet von Homi
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vor 2 Stunden schrieb chapmen:

Richtig. Kann man sich aber nicht künstlich drüber aufregen.

Man könnte aber auch einfach finden, dass es dann vorher auch schon nicht ok war )

So ganz grundsätzlich scheint es doch ein recht legitimer Grund zu sein sich darüber aufzuregen, dass andere die private Post öffnen-auch wenn es schon lange usus ist.

Bearbeitet von Gast
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Numero uno:

Der normale Zusteller wird einen Teufel tun, sich mehr Arbeit aufzuhalsen, als er so schon hat. Insbesondere, wenn diese nicht bezahlt wird.

 

Numero due:

Wer allerdings das Blockwartgen in voller Dröhnung abbekommen hat, bekommt hier eine legale Möglichkeit, seine "kriminalistischen Neigungen" ungestraft auszuleben.

 

Numero tres:

Der Staat mißtraut seinen Bürgern. Und ich misstraue dem Staat. Offensichtlich nicht ohne Grund.

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vor 11 Stunden schrieb Spanplatte:

Was habt ihr denn für Sorgen?

Mit DHL kann man doch gar keine scharfen Waffen oder Waffenteile versenden.

Und die Heinis von Hermes oder von den Paketdiensten die legale Waffen transportieren rupfen das bestimmt nicht auf.

Weil die wissen was drin ist.

 

Wer sagt das?

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vor 12 Stunden schrieb karlyman:

Wann ist ein Paket "hinreichend verdächtig", wann sind ausreichende "Anhaltspunkte" für Illegales da,

Hallo karlyman

 

wenn der Absender Herr Oezdemir ist und das Päckchen verhältnismäßig leicht.

Es ist bekannt, dass Herr Oezdemir auf seinem Balkon Drogen anbaut.

 

Steven

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Nun, ich denke, der Schlüsselpunkt ist die Tatsache, dass 6stellige Strafen fällig werden, wenn die "Post" nicht mitspielt. Das ist wie beim Internet. Straftaten waren auch schon vorher zu verfolgen, massenweise gelöscht wurde aber nicht.

Dank der exobitanten Strafen wird alles gelöscht, was als mißliebig angesehen wird und dabei wird übertrieben. So musste früher wohl ein Mündungsfeuerdämpfer aus dem Paket schauen, so dass ein zweiter Blick nötig war. Heute reichen wohl eher aus, dass Absender oder Empfänger ein "verurteilter Rechtsradikaler" ist oder "Umstrittene Äußerungen" macht oder "Kontaktschuld" hat, aus, dass man einen ersten Blick in das Paket wirft. Beifang wie Urheberrechtsverletzungen, Umweltgefährdung, Abgabe an Minderjährige, die im gleichen Haushalt leben (wenn's nur eine Flasche Wein ist, die an "Familie" adressiert ist) werden dann schon eine Möglichkeit bieten, manch einem klar zu machen, dass er in diesem Staat nichts mehr zu wollen hat!

Wenn das die gleiche Eigendynamik entwickelt wie das NDG, dann geht's rund!

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Der Gesetzentwurf, der auf einer Initiative des Bundesrats basiert, verpflichtet Beschäftigte von Postdienstleistern, verdächtige Pakete nach dem Öffnen der Polizei vorzulegen. Unternehmen können mit Geldbuße von bis zu 500.000 Euro bestraft werden, wenn ihre Mitarbeiter diese Informationspflicht verletzen.

 

https://fragdenstaat.de/anfrage/liste-aller-postdienstleister/

 

 

 

 

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13 hours ago, SEler said:

So schlimm ist die Änderung des PostG auch nicht, sondern eher positiv zu sehen. Es ist auch nicht so, als würde der Postbote aus Lust und Laune einfach wahllos Pakete öffnen dürfen. Ein Blick in den verabschiedeten Entwurf bringt Klärung. Dort heißt es ja

...

Ein Öffnen der Sendung war vorher über § 39 Abs. 4 PostG auch schon möglich und wird jetzt auch nicht geändert. Das einzige was geändert wird, ist, dass die Postler die Sachen jetzt an die Strafverfolgungsbehörden abgeben müssen. Die neue gesetzliche Regelung ist notwendig gewesen, damit der Postler Rechtssicherheit hat.

Zumal nicht einmal Ordnungswidrigkeiten oder andere Straftaten erfasst werden.

An die Strafverfolgung übergeben müssen sie aber nur die auffälligen Pakete - und wie definiert sich "hinreichender Verdacht"? Der Postbote kann dann ja immer nach dem Öffnen behaupten, es war schon bisschen offen und er hat was komisches gesehen?

 

Nachdem ich mal aus dem Amazon Lager ein Handy erwartete und dann in der Packstation nur eine schonmal aufgefummelte Versandtasche mit OVP und Original-Zubehör aber ohne Handy gefunden hab, kam ich zu den Schlüssen

- nie was teures an Packstationen zu verschicken

- nur ein original verpacktes Paket ist ein gutes Paket

 

Den Vergleich mit 123gold hat ja schon jemand erbracht. Bei mir kam es zum Glück von Amazon und mit einem Anruf noch direkt von der Packstation aus hatte ich die Zusage, dass ich mein Geld zurückkrieg. Bei anderen Händlern (mit schlechterem standing bei DHL) fängt dann wahrscheinlich das gegenseitige Schuldzuweisen an...

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vor 10 Stunden schrieb Waffen Tony:

Man könnte aber auch einfach finden, dass es dann vorher auch schon nicht ok war )

Es gibt und gab genügend Verfahren die eingeleitet wurden und werden, dazu strafrechtlich erfolgreich verfolgt wurden.

 

Nun als "LWB" auf die Betroffenheitsschiene aufzuspringen ist lächerlich, es sei denn der "LWB" sucht den bewussten Kontakt zu grösstenteils organisierter Kriminalität, denn darum geht es bei diesem "Vertriebsweg".

 

Ich vermute mal manch einer wäre sprachlos wenn er wüsste wie weit die Postüberwachung auch schon gestern ging......

 

 

Bearbeitet von chapmen
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Naja da du nichts zu verstecken hast. Kameras in deiner Wohnung/Haus installieren, vorsorglich auf Verschlüsselung verzichten für Inet Dienste, Fartenschreiber mit GPS im Auto (hilft der Polizei, falls du mal zu viel aufs Gas gedrückt hast). Und überhaupt Menschenrechte und Privatsphere ist sowas von Gestern, wenn man nur eine Pistole aus dem Verkehr zieht lohnt es sich das alles ab zu schaffen.

 

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vor 2 Stunden schrieb steven:

wenn der Absender Herr Oezdemir ist und das Päckchen verhältnismäßig leicht.

Es ist bekannt, dass Herr Oezdemir auf seinem Balkon Drogen anbaut.

Das wäre aber rassistisch/diskriminierend. Als müssen mindestens 99,9% der gefilzten Sendungen von Absenden wie Müller oder Meier kommen. 

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vor 34 Minuten schrieb chapmen:

Nun als "LWB" auf die Betroffenheitsschiene aufzuspringen ist lächerlich....

 

Vielleicht geht es nicht ausschließlich um LWB (eher exemplarisch), und auch nicht um künstliche Empörung bzw. Betroffenheit...

 

Vielleicht ist man einfach sensibel bezüglich zunehmend (Stückchen für Stückchen) angeknabberter Grundrechte. 

Ich finde da Sensibilität sehr angebracht. 

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vor 2 Minuten schrieb karlyman:

Vielleicht ist man einfach sensibel bezüglich zunehmend (Stückchen für Stückchen) angeknabberter Grundrechte. 

 

Auch für dich noch mal: es ist seit Jahren üblich und normales Tagesschäft.

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vor 35 Minuten schrieb joker_ch:

eine Pistole aus dem Verkehr zieht lohnt es sich das alles ab zu schaffen.

Nein, für eine reicht es nicht.

Es geht nicht um eine, es geht um dreistellige Anzahlen in entspr. Verfahren.

Es geht auch nicht um eine Sendung mit Betäubungsmitteln, es geht um tausende.

Ich folge mal deinem Weg, Waffen für alle und freier Drogenverkauf wäre die adäquate Lösung.

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vor 5 Minuten schrieb karlyman:

Dann kann man sich die Erweiterung der Rechtsnorm ja sparen, wenn alles "in Butter" ist. 

 

SEler hat es bereits gestern richtig aufgezeigt.

Ob alles in Butter ist mag jeder für sich entscheiden, man sollte jedoch Tatsachen dabei nicht ausblenden.

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vor 21 Minuten schrieb karlyman:

Worin lag denn die behauptete "fehlende Rechtssicherheit" für die Postangestellten vor  dieser Ergänzung? 

Bis jetzt sind die Postler nur im Rahmen des § 138 StGB verpflichtet Informationen weiterzugeben und das nur al "Jedermann". Wie du siehst, ist im § 138 StGB auch ein abschließender Straftatkatalog vorhanden. Verstöße gegen das WaffG bzw. BtmG weiterzugeben ist also auf rechtlich dünnem Eis.

Das ganze wird dann verständlich, wenn man sich gegenwärtigt, dass eine Verletzung des Postgeheimnisses eine Straftat nach § 202 StGB darstellt.

Als Postler möchte man dann doch eine Rechtssicherheit haben, was verständlich und gut ist.

 

Das ganze ist sehr gut in der Drucksache des BT 19/26583 vom 10.02.2021 beschrieben.

 

Bearbeitet von SEler
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