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IGNORED

Händler verkauft Waffe aber nicht die Munition dazu


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Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb Mozart's Ghost:

Stimmt. Habe meinen SB selten so lachen sehen wie vor 2 Jahren, als ein auch hier gut bekannter Händler mir unbedingt meinen K98 in .308 handschriftlich in die WBK eintragen musste:

"Gewer Kal. 762"

Meine WBK wurde einbehalten und ich bekam eine neue mit korrektem Eintrag kostenlos ausgestellt. 

Würden wir mehr über die täglichen Tätigkeiten jedes SB erfahren, würden wir sicher auch mehr lachen.

Manchmal aber auch einfach nur die Kinnlade fallen lassen ;)

Warum haben die einen wenigen eigentlich Fachkunde und die ganz vielen anderen aber nicht?

:D

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Loki72:

...

 

Wenn das so wäre, dann dürfte die Waffenbehörde vorab keine Munitionserwerbserlaubnis einstempeln, sondern erst dann, wenn die WBK zur Eintragung vorgelegt wird.

Genau das wäre auch der zeitlich richtige Ablauf, der Muni-Erwerb wird mit Eintrag der Waffe gestempelt, nicht vorher mit der Erwerbserlaubnis. Ansonsten hättest Du eine Erwerbsberechtigung für eine (noch nicht vorhandene) Kurzwaffe und könntest Munition kaufen, ohne die Waffe zu besitzen. Paßt nicht.

 

Andererseits verstehe ich den Händler nicht, der Dir eine LW auf gelb verkauft und keine Munition dazu. Das ist schon irgendwie, na ja, merkwürdig. Zu meiner ersten Flinte z.B. hatte ich damals als Bonus, weil er mit dem Preis nicht weiter runter konnte, noch eine 250er Kiste Munition dazu bekommen, ohne, daß die Waffe eingetragen war, was natürlich dann zeitnah erledigt wurde.

 

mfg

Harry

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Loki72:

Wie kommst du darauf? Das widerspricht meiner Erfahrung und der meiner Schützenkameraden. Mit dem Erwerb der Waffe auf grüne WBK ist der gleichzeige Munitionserwerb möglich. Wenn das so wäre, dann dürfte die Waffenbehörde vorab keine Munitionserwerbserlaubnis einstempeln, sondern erst dann, wenn die WBK zur Eintragung vorgelegt wird.

Weil es der korrekte Weg ist und der Stempel in der Spalte für den Munitionserwerb erst dann aktiv ist wenn die Waffe von der Behörde eingetragen ist.

Das da schon ein Stempel drin ist hat keine Bedeutung und hätte auch später und nicht beim Voreintrag geschehen können.

Ist doof für denjenigen der sich dann mit Munition erwischen lässt die er nicht hätte haben dürfen.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb CiscoDisco:

Weil es der korrekte Weg ist und der Stempel in der Spalte für den Munitionserwerb erst dann aktiv ist wenn die Waffe von der Behörde eingetragen ist.

Das da schon ein Stempel drin ist hat keine Bedeutung und hätte auch später und nicht beim Voreintrag geschehen können.

Ist doof für denjenigen der sich dann mit Munition erwischen lässt die er nicht hätte haben dürfen.

Leider habe ich zu Deiner Meinung nichts im Waffengesetz und den Verordnungen dazu, gefunden. Es wäre nett, wenn Du Deine Quelle, kund tun würdest.

Ich würde mich nur ungern, beim nächsten Voreintrag, strafbar machen.

In der Konstellation ->

Voreintrag .45ACP + MES ->

Erwerb beim Händler (incl. Munition)-> zusätzlicher Erwerb von 2 WS in

.9mm und .22lfr ist es richtig, das ich für die WS, keine Munition bekomme, weil ich ja dafür noch keinen Stempel habe, für die Grundwaffe, dagegen schon.

mfG Long

 

Geschrieben

https://dejure.org/gesetze/WaffG/10.html

"Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt."

 

Ein Voreintrag ist keine Eintragung einer Waffe in die WBK, solange du also mit der von dir erworbenen Waffe noch nicht bei der Behörde warst um diese einzutragen solltest du keine Munition für diese ewerben und besitzen.

Wenn du eine zusätzlichen Munitionserwerbsschein hast, wofür auch immer, dann ist das eine andere Sache und berechtigt dich zu dem was dort eingetragen ist.

Der Voreintrag in die grüne WBK ist aber keine alleinstehende Munitionserwerbsberechtigung, auch nicht wenn der Stempel in der entsprechenden Spalte schon drauf ist. 

In deinem Beispiel kannst du .45er Patronen kaufen, dann erwirbst du Wechselsysteme, lässt diese in die WBK eintragen und dabei kann dir auch die Berechtigung erteilt werden Munition zu erwerben. Vorher darfst du keine 9mm oder .22er Patronen erwerben.

Geschrieben

Ich würde sagen, dass ist ein eindeutiger Graubereich... 

Besprech das mit deinem SB. 

Bei meinem ersten voreintrag hat mich mein damaliger SB gefragt, ob ich den Mun Stempel gleich haben will. Auf meine Frage, für was das gut ist, bekam ich die Antwort: dann kann man mit der Waffe zusammen gleich die Munition Erwerben und muss nicht zweimal zum Händler. 

Das ist ähnlich, wie Munitionserwerb auf Leihschein... Graubereich... 

 

Und evtl. wäre der Leihschein bei dem ein oder anderen Händler die Lösung für das Problem des TO. 

Geschrieben (bearbeitet)

@CiscoDiscoDanke für Deine Mühe..

Hm, versteh mich nicht falsch, aber irgendwie versuchen wir hier, uns Probleme zu konstruieren, wo keine sind.

Wenn dem so wäre, bzw. dies so beabsichtigt wäre, würde ja der MES, generell erst nach der Anzeige bei der Behörde erteilt werden.

Ich will ja die Munition, nicht alleine erwerben, sondern in dem Moment, wenn ich die Waffe erwerbe.

Nach meinem Beispiel oben, dürfte ich ja, mit meinem Voreintrag in .45ACP, und dem MES, nur die Waffe mitnehmen, ohne Munition.

Mit den WS, ist unstreitig , Erwerb, Anzeigd beim SB, Erhalt des MES, dann Munitionserwerb.

 

mfG Long

 

Bearbeitet von Longhair
Geschrieben

Du hast keinen Munitionserwerbsschein, sondern eine über die WBK ausgestellte Munitionserwerbsberechtigung.

Ersterer erlaubt dir unabhängig von einer Waffe Munition zu erwerben, bspw. als Sammler, Sachverständiger etc. letzterer ist an die Waffe in der WBK gebunden.

 

Solange du noch keine Waffe in die WBK durch die Behörde eingetragen hast, praktisch gesprochen solange der Eintrag durch die Behörde nicht finalisiert worden ist liegt auch keine Munitionserwerbsberechtigung vor.

Geschrieben

MES, sollte eigentlich Munitionserwerbsstempel heissen..sorry..

Ich glaube, wir kommen auf keinen gemeinsamen Nenner..

Mein SB (Berlin)und mein Händler, sehen es anders.

Wenn der SB und das Gesetz nicht wollten, das ich mit der (vor)eingetragenen Waffe die dazugehörige Munition erwerbe, würde ich den Stempel nicht mit dem Voreintrag, sondern mit der Anzeige, bei der Behörde bekommen.

Der Munitionserwerb, ist ja in meinem Fall, an die Waffe gebunden..ohne die Waffe, (die ich ja mit dem Voreintrag berechtigt bin, zu erwerben) könnte ich ja die Munition nicht erwerben..

Wenn ich die Waffe verkaufe/abgebe wird ja der Munistempel "entfernt".

 

nichts für ungut und ein frohes neues Jahr noch..

 

mfG Long

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Mittelalter:

Bei meinem ersten voreintrag hat mich mein damaliger SB gefragt, ob ich den Mun Stempel gleich haben will. Auf meine Frage, für was das gut ist, bekam ich die Antwort: dann kann man mit der Waffe zusammen gleich die Munition Erwerben und muss nicht zweimal zum Händler. 

 

Exactly. In Köln kostete bis vor Kurzem der Munerwerbstempel bei Voreintrag sogar extra €15, wenn man ihn erst bei Eintragung der konkreten Waffe wollte war er kostenlos. Man wurde also für das Privileg des "Mun direkt miterwerben" extra zur Kasse gebeten. Mittlerweile ist der Zeitpunkt des Stempels egal, kostet immer €15, aber es wird immer noch in der Preisliste unterschieden ob "mit Voreintrag" oder "nachträglich".

 

Ich kann aber CiscoDiscos Argumentation 100% nachvollziehen. Andererseits ist wohl die Interpretation das der Voreintrag bereits der vom Gesetzgeber gemeinte Eintrag ist die selbst unter Behörden weitverbreitete Interpretation.

 

Deshalb: gibts Präzedenzfälle?

Geschrieben

Warum nicht?

vor 2 Stunden schrieb Mittelalter:

Bei meinem ersten voreintrag hat mich mein damaliger SB gefragt, ob ich den Mun Stempel gleich haben will. Auf meine Frage, für was das gut ist, bekam ich die Antwort: dann kann man mit der Waffe zusammen gleich die Munition Erwerben und muss nicht zweimal zum Händler. 

Dabei möchte man ja sowieso mehrfach zum Händler.

Nur zweimal wegen einer Sache zur Behörde findet man doof ;)

Also ich hätte das gern andersherum :D

Geschrieben

Ich habe mir in der letzten Stunde mal einige der alten Freds zu dem Thema durchgelesen,

dieser Beitrag, trifft es am besten

Daraus folgt für mich, wenn die Behörde nicht will, das ich mit 

einer Waffe, die dem Voreintrag entspricht, die passende Munition 

erwerbe, gibt sie mir den Stempel füe den Mun.erwerb nicht mit dem Voreintrag, sondern wenn ich den Erwerb anzeige.

Das ist meine Meinung ( die nicht die richtige sein muss)

 

mfG Long

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Stunden schrieb Dynamite Harry:

 

Andererseits verstehe ich den Händler nicht, der Dir eine LW auf gelb verkauft und keine Munition dazu. Das ist schon irgendwie, na ja, merkwürdig.

 


Das ist nicht "merkwürdig". Er darfs es einfach nicht.

Wenn er seit dem 01.09.2020 die Munition zu einer Waffe auf Gelb verkauft (die nicht irgendwo anders schon mit WBKs erfasst ist), macht er sich strafbar. Munitionsabgabe an Unberechtigte. Es gibt halt keine Erwerbsgrundlage für diese Munition, bis das Amt die Waffe auf Gelb eingetragen hat. Fertig. Da gibts auch keine Grauzone oder irgendwas zu diskutieren eigentlich (außer hier bei WO).

Der Händler aus dem Einganspost hat also absolut richtig und rechtskonform gehandelt.

Bei dem gestempelten Munitionserwerb in einem Voreintrag auf Grün sieht das natürlich anders aus. CiscoDisco hat ja den Gesetzestext gepostet, trotzdem sehen manche Ämter das nicht ganz so eng und stempeln das vorab, damit man die Möglichkeit hat gleich mit der Waffe zusammen Munition zu erwerben. Für den Händler der es dann so macht, aber auch noch eine Möglichkeit in Teufels Küche zu kommen, da der oben zitierte Gesetzestext ja gilt und eigentlich der Maßstab ist.

Bearbeitet von Gearaffe
Geschrieben

Ich spinne den Gedanken mal weiter, wenn ich jetzt aber eine Waffe auf Gelb kaufe und der Händler sie mir überlässt obwohl er ja nicht mehr eintragen darf. Ist doch dann das selbe wie wenn er mir Munition mitverkauft obwohl noch nichts in der WBK steht. Ich hab doch dann ne Waffe im Auto, wo aber noch in keiner WBK eingetragen ist.

Geschrieben

Wo ist der Sicherheitsgewinn, den Munitionserwerb auf nach der Komplettierung des Voreintrags zu verzögern?

Ich kann selbst keinen gefühlten erkennen. Vermeidung von Impulstaten kanns ja nicht sein, wenn man sich anschaut wie lange es dauert allein den Voreintrag zu bekommen...

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb Slaytanic:

Ich spinne den Gedanken mal weiter, wenn ich jetzt aber eine Waffe auf Gelb kaufe und der Händler sie mir überlässt obwohl er ja nicht mehr eintragen darf. Ist doch dann das selbe wie wenn er mir Munition mitverkauft obwohl noch nichts in der WBK steht. Ich hab doch dann ne Waffe im Auto, wo aber noch in keiner WBK eingetragen ist.

Das ist schon noch etwas anderes. Die Waffe ist registriert, du hast deine Erwerbsberechtigung nachgewiesen und die Überlassung wird gemeldet. Danach hast du halt 14 Tage Zeit, die Waffe einzutragen. Ist nichts anderes, als eine Waffe mit Voreintrag. Da fahre ich ja auch eine Waffe spazieren, die nirgendwo in meiner/n WBKen eingetragen ist.

 

Dass die Erwerbsberechtigung auch für die Munition gelten könnte, wäre nach logischem Ermessen sinnvoll, ist aber halt gesetzlich anders geregelt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Parallax:

Wo ist der Sicherheitsgewinn, den Munitionserwerb auf nach der Komplettierung des Voreintrags zu verzögern?

Ich kann selbst keinen gefühlten erkennen. Vermeidung von Impulstaten kanns ja nicht sein, wenn man sich anschaut wie lange es dauert allein den Voreintrag zu bekommen...

Nach einem Sicherheitsgewinn darfst du bei den meisten Bestimmungen des Waffengesetzes  und vor allem dessen letzten Verschärfungen nicht fragen.

Bearbeitet von Hephaistos
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Hephaistos:

Nach einem Sicherheitsgewinn darfst du bei den meisten Bestimmungen des Waffengesetzes  und vor allem dessen letzten Verschärfungen nicht fragen.

Deshalb ja auch das Vermissen eines potentiell "gefühlten" Sicherheitsgewinns (alias: Luftraumhoheit über den Stammtischen der uninformierten Wähler).

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Sgt.Tackleberry:

...

 

Dass die Erwerbsberechtigung auch für die Munition gelten könnte, wäre nach logischem Ermessen sinnvoll, ist aber halt gesetzlich anders geregelt.

Genau darauf basiert doch die ganze Diskussion hier. Einen MES bekommst Du heutzutage in unserem Staat in etwa so einfach wie einen Waffenschein. Bedürfnis, warum irgendwelche Muni kaufen, bla bla ...

 

Du wirst bei 99% der Waffenbehörden einfach abtropfen mit Deinem Antrag.

 

mfg

Harry

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