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IGNORED

Wo darf ich schießen mit kl. Waffenschein und Walther P99


Kalle385

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vor 1 Minute schrieb Fussel_Dussel:

Wenn da aber richtig Maße kommt die dazu extrem sauer ist... ich will es nicht ausprobieren.

 Als netter Mensch will man es schon deshalb nicht ausprobieren, weil man keinen Konflikt mit Menschen oder Hunden sucht. Gleichzeitig will man es auch nicht ausprobieren, weil selbst tödliche Treffer mit Flintenlaufgeschossen aus nächster Nähe schon dem Täter noch minutenlang Zeit zum Weiterkämpfen gegeben haben. Eine absolute Wirksamkeit hat keine praktikable Waffe.

 

Allerdings scheint mir bei den Gaspistolen das Verhältnis von Aufwand und Ärger zur Wirkung extrem schlecht zu sein. Bei meinem woanders hier diskutierten Wanderurlaub hatte ich eine Dose Bärenspray dabei. Für ein Pfund Gewicht oder so, also immer noch weniger als die meisten Gaspistolen, gibt's da die Wirkung von zehn gleichzeitig betätigten Dosen "kleinen" Pfeffersprays, und das alles ohne nennenswerte rechtliche Einschränkungen, und es dreht keiner deswegen hohl--auch Minderjährige dürfen und sollen das in Gegenden mit Bären haben. Jetzt kann man darüber nachdenken, da zusätzlich noch eine Feuerwaffe dazuzupacken. Aber warum um alles in der Welt würde ich eine "Pistole" mitnehmen, die schwer ist, bei der ich aufpassen muss, dass es nicht zu nachvollziehbaren oder nicht nachvollziehbaren Verwechslungen oder Panikattacken kommt, und die dafür anstatt zu schießen weitaus weniger Reizstoff auswirft als eine solche Dose?

 

Jetzt würde eine Dose Pfeffer vom Format, das man in Gegenden mit vielen Bären zu tragen pflegt, in einer städtischen Gegend auch seltsam wirken. Könnte man aber auch einigermaßen verdeckt tragen. Wenn's aufträgt sieht's jedenfalls nicht nach Schusswaffe aus weil es keine ist. Bei blöden Fragen kann man sagen, dass man ohne bleibende Schäden etwas machen können will, wenn fünf Hunde in Konflikt mit dem eigenen geraten, was ja durchaus vorkommt. Warum wollte ich mir da für dasselbe Gewichtsbudget eine Gaspistole antun?

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Es macht doch so gut wie alles keinen Sinn, wenn die Notwehr fast gar nicht funktioniert, ich meine Waffe nirgends ausprobieren darf, um den Umgang damit zu verinnerlichen, man könnte ja schon fast sagen alles überflüssig, die Waffe an sich und die Patronen und ggf. sogar noch der kl. Waffenschein, weil die Waffe mir ja fast gar nichts bringt, na dann braucht man sie ja auch nicht. 
 

Habe mir deutlich mehr erhofft, dachte bei 15 Schuss Gas- oder Pfeffer pro Magazin, dass ich da schon einiges mit abwehren könnte.

 

 

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vor 8 Minuten schrieb Kalle385:

wenn die Notwehr fast gar nicht funktioniert

Sagt doch keiner. Eine Ladung heiße Gase mit Tempo aus der Nähe ins Gesicht wird schon Wirkung haben. Ein Schlag mit anderthalb Pfund Druckguss auf den Schädel übrigens auch, selbst wenn keine Patronen drin sind.

vor 8 Minuten schrieb Kalle385:

ich meine Waffe nirgends ausprobieren darf, um den Umgang damit zu verinnerlichen

 

Die meisten Betätigungen des Abzugs meiner Wettbewerbswaffen und ganz bestimmt meiner Tragewaffe sind wohl "trocken", also ohne Munition, im Keller. Insbesondere das Ziehen unter Stress und die Optimierung der Zeit zum ersten Schuss kannst Du so gut üben. Sei Dir aber wirklich, wirklich sicher, dass leer ist, wenn leer sein soll, und dass dann auch wieder voll ist, wenn voll sein soll. Weiterhin kannst Du auch (idealerweise mit einer inerten Plastikwaffe) mit einem Partner Situation üben. Was machst Du, wenn Dir einer folgt und immer näher kommt? Was, wenn er in die Tasche greift, und ein irgendwie glänzender Gegenstand rauskommt? Die Übung der Antwort auf diese Frage braucht keine Schussabgabe.

vor 8 Minuten schrieb Kalle385:

man könnte ja schon fast sagen alles überflüssig

Damit hast Du in Bezug auf Gaspistolen meiner bescheidenen Auffassung nach recht. Auch mit Pfefferspray, den Händen, was auch immer sollte man allerdings üben.

Bearbeitet von Proud NRA Member
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Die Ideen und Ausführungen von @Proud NRA Member sind gut und richtig. Du musst aber die rechtlichen Rahmenbedingungen unbedingt kennen:

- Öffentlichkeit

- Veranstaltungen

- Waffenverbotszonen

- Notwehr / Nothilfe

- Einschränkungen - wo darf ich


Nur um ein paar zu nennen.

 

Und über die Grenzen einer SRS solltest Du Dir im Klaren sein. Der Wirkradius ist relativ klein, das Zeitfenster zur Flucht entsprechend klein, zudem auch Windanfällig. Die SRS allein wird dich nicht beschützen, besonders bei mehreren Hunden oder vielleicht auch bei mehreren Menschen. Ich würde dir zu einem Pfeffergel raten, Modell RSG 63ml, wenn zu groß dann ne Nummer kleiner. Gel deshalb, weil es windunanfälliger ist, es sich besser zielen lässt, es in Räumen benutzt werden kann und es am Ziel besser klebt. Ich würde sogar behaupten, dass die Reichweite größer wie die einer SRS ist. Ist zwar teurer wie Spray, aber besser. Wichtig ist, dass dies als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist. Damit kannst du auch im Garten üben (Pappaufsteller in verschiedenen Größen). Nach jeder Benutzung muss aber unbedingt eine neue Patrone eingebaut werden. Aber Achtung, auch dieses darfst du nicht in Waffenverbotszonen dabei haben - ob der KWS das erlaubt - ich weiß es nicht. Auch hier musst du unbedingt die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen.

 

Das allerbeste ist natürlich ein aufmerksames Auge und Bauchgefühl. Jeder sollte versuchen, Außeinandersetzungen absolut zu vermeiden und man eine Situation die einem komisch vorkommt, am besten räumlich umgehen.

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vor 2 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

die scharfen Schüsse

Da stand ich fett auf der Leitung 🙂

 

Grundsätzlich find ich das gut, wenn die Leute am Schießstand auftauchen und mal ausprobieren möchten. Letztendlich ist das Nachwuchs-Potential für den Schießsport. Wir haben einige so gewonnen. Und ich glaube auch, dass es nicht viele andere Orte gibt, an denen du mal die Waffe richtig ausprobieren kannst.

Übrigens haben die meisten danach noch einen Revolver gekauft, weil es in einer Ausnahmesituation sicherer funktionieren wird.

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Ich hatte in meiner "wilden Zeit" auch Gaswaffen - und sogar einen in den 1968er Jahren nötigen gültigen Waffenschein.

 

Fühlte mich damit bärenstark.......:ph34r2:

 

Heute weiß ich um deren Problematik - wie @Proud NRA Memberes beschrieben hat.

 

Das war meine "Sammlung". Ging alles in der Ofen........:ph34r2:

 

Gruß Habakuk

DSCN0229.JPG

 

 

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vor 2 Stunden schrieb Kalle385:

Dann nochmals zum Auto, im kl. Waffenschein steht drin, nicht im Fahrstuhl usw., wenn ich jetzt im Auto unterwegs bin, komme dann zu einem Gebäude, mit einem Fahrstuhl, dann dachte ich, dass ich die Waffe im Handschuhfach, ungeladen, verschlossen, im Auto verstauen darf.

Du solltest Dich vielleicht nochmal schlau machen, was mit den "Aufzügen" im Text des kleinen Waffenscheins gemeint ist.

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vor 5 Stunden schrieb Kalle385:

Wenn ich das Magazin fülle und es dann in die Waffe schiebe, könnte ich dann sofort schießen oder müsste ich die Waffe noch von Hand einmal durchladen?

Beim Durchladen befördert man eine Patrone vom Magazin in das Patronenlager (das Patronenlager ist kein Lagerraum für viele Patronen sondern einfach das eine Ende vom Lauf in dem die Patrone beim schießen steckt). Vor dem ersten Schuß muß man immer durchladen, bei allen weitern Schüssen (bis das Magazin leer ist) übernimmt das die Pistole für Dich.

 

Dein "duble action" beschreibt den Abzug der Waffe. Es hat nichts mit geladen oder durchgeladen zu tun.

DAO (duble action only) Wenn Du durchgeladen hast bleibt der Hahn (Hammer) nicht gespannt. Du mußt für jeden Schuß mit dem Züngel (Abzug, Trigger) den Hahn spannen und in einem Zug den Schuß auslösen. Da erst gegen die Feder des Hahns gearbeitet werden mußt Du kräftig am Züngel ziehen. Das ist für´s Treffen natürlich nicht so toll.

SA (single action) Der Hahn muß vor dem Schuß immer gespannt sein. Bei alten Revolver eben mit dem Daumen, bei halbautomatischen SA Pistolen (habe ich nie geschossen, kann nur aus zweiter Hand reden) eben durch das Repetieren vor dem ersten Schuß oder durch das automatische Repetieren. Da mit dem Züngel auschließlich der Schuß ausgelöst wird ist hier nur wenig Kraft nötig. Man hat einen feinen Abzug, der Sportschütze trifft.

SA/DA (single action/duble action) Wenn Du durchgeladen hast bleibt der Hahn bei SA/DA zunächst gespannt. Du kannst jetzt direkt mit wenig Kraft am Züngel schießen (siehe SA). Du kannst aber auch den Hahn mit dem Daumen festhalten, am Züngel abziehen, Züngel loslassen und den Hahn langsam in eine Rast gleiten lassen (ohne Patronen im Haus ausgiebig üben). Jetzt kannst Du die Waffe relativ sicher wegstecken. Ziehst Du kräftig am Züngel spannst Du damit zuerst den Hahn und löst in einem Zug den Schuß aus (siehe DA). Nach dem Schuß bleibt der Hahn gespannt und Du kannst mit wenig Kraft den nächsten Schuß auslösen (siehe SA).

Save action, DAK (duble acktion kellermann), Anti-Streß-Abzug etc. sind ähnlich wie DAO nur das der Hahn teilvorgespannt bleibt.

Bearbeitet von bumm
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vor 2 Stunden schrieb Kalle385:

Ja, hätte ich müssen. Ich bin aber davon ausgegangen, das so ein Aufwand mit kl. Waffenschein usw. ja nicht umsonst veranstaltet wird.

Willkommen im Forum und der Realität in der BRD. Schau Dich um und du siehst, was für ein Zauber veranstaltet wird. Es wird gnadenlos immer weiter eingeschränkt ohne Nutzen für gesetzestreue Bürger.

 

Zuletzt wurde das Softair Kinderspielzeug mit 0,5 Joule kastriert und ich konnte meine >10 Schuss Magazine fürs Gewehr verschrotten, weil jetzt verboten. Gegen die KWS wird in den Medien auch langsam Stimmung gemacht. Alles eine Frage der Zeit.

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Hab da nun nochmals eine Frage, höre überall was anderes, stimmt es, das die Munition wie Gas, Platz oder Pfefferpatronen in einem Feuerfestenschrank liegen muss und die Pistole in einem anderen Schrank? Ehrlich gesagt, kann ich mir das bei einer Gaspistole nicht vorstellen, das wäre doch mehr als übertrieben, oder?

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vor einer Stunde schrieb Kalle385:

stimmt es, das die Munition wie Gas, Platz oder Pfefferpatronen in einem Feuerfestenschrank liegen muss und die Pistole in einem anderen Schrank?

Aus einem Text eines Ordnungsamtes:

Zitat

Gas- und Signalwaffen mit PTB-Zeichen müssen gegen die Wegnahme durch Unbefugte gesichert werden.

Es reicht aus, sie in einem geschlossenen Behältnis aufzubewahren.

Zu den Waffen gehörende Munition muss verschlossen und getrennt von den Waffen aufbewahrt werden.

Du darfst deine SSW also auch z.B. in einer abgeschlossenen Schreibtischschublade aufbewahren. Munition getrennt von der Waffe bedeutet nur, daß die Waffe nicht geladen ist.

Also geladenes Magazin neben der Pistole oder einzelne Patronen neben dem Revolver ist o.k., solange alles zusammen verschlossen aufbewahrt wird.

https://www.frag-einen-anwalt.de/Wie-sichere-Aufbewahrung-von-Schreckschusswaffen--f292573.html

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vor 14 Minuten schrieb highlower:

Der Wunsch nach erhöhter Wehrhaftigkeit und die Möglichkeit, im Fall der Fälle die Demokratie mit Waffengewalt zu verteidigen.

Realistischer allerdings: Die Simulation dieser Dinge im Spiel. Die Japaner sind ja ganz verrückt nach Softairwaffen. Wie da, wo man richtige Feuerwaffen problemlos kriegt, mit denen: bei den meisten zum Habenwollen, bei vielen zum Spaßschießen, und bei wenigen, um damit gnadenlos Leistung zu bolzen. (Das Tempo, was die Japaner da vorlegen, muss man erstmal nachmachen, auch wenn natürlich die Bedeutung einer DQ mit einer Softair nicht ganz der mit einer tödlichen Waffen vergleichbar ist.) Bloß die eigentliche Ursprungsfunktion ist natürlich nicht mehr vorhanden. Ganz böse Zungen würden sagen, das wäre auch bei den Wahlen so...

 

Entsprechend fällt mir zu Schreckschusswaffen außer den offensichtlichen Seitenanwendungen als Starterpistole, zum Hundetraining, vielleicht für kleines Feuerwerk, also im Grunde als Spielgerät, keine rechte Verwendung ein. (Sind die eigentlich kräftig genug, um mittels eines geeigneten Bechers eine Schnur über ein Hindernis zu schießen, sagen wir für eine improvisierte Kurzwellenantenne?) Man hat fast all die Komplikationen (außer eben in Deutschland der rechtlichen, einen Zettel zu bekommen) von richtigen Feuerwaffen, das Gewicht, die praktische Platzierung eines brauchbaren Holsters, die Gefahr von üblen Missverständnissen, das Auslösen seltsamer Reaktionen in seltsamen Menschen, aber was man nicht hat, ist die Wirkung einer richtigen Feuerwaffe. Man verliert die rechtliche (gut, in Deutschland auch sehr relativ) und praktische Unkompliziertheit von Waffen, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keine bleibenden Schäden verursachen und auch nicht den Eindruck erwecken, das zu tun. Im Gegensatz zu einer gescheiten Airsoft kann man nicht mal vernünftig Sport- und Spaßschießen damit, denn Knallen ohne zu Treffen ist auf Dauer doch irgendwie langweilig. Aber: Es sieht als aus wie eine richtige Wumme. Im Spiel ist es sozusagen eine.

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vor 14 Stunden schrieb Kalle385:

Es macht doch so gut wie alles keinen Sinn, wenn die Notwehr fast gar nicht funktioniert, ich meine Waffe nirgends ausprobieren darf, um den Umgang damit zu verinnerlichen, man könnte ja schon fast sagen alles überflüssig, die Waffe an sich und die Patronen und ggf. sogar noch der kl. Waffenschein, weil die Waffe mir ja fast gar nichts bringt, na dann braucht man sie ja auch nicht. 

Leider ist das wohl so, um es auf den Punkt zu bringen. Das bringt nur eine vermeintliche Sicherheit.

 

Ich finde es aber super, dass Du Dir Gedanken machst. Wie oben bereits beschrieben: Nur weil es bekanntermaßen keine große Wirkung hat, ist es in D überhaupt erlaubt.

 

Ich selbst habe zu Hause auch eine SRS-Waffe (Pistole). Diese habe ich allerdings nur angeschafft, um die einjährige Wartezeit bis zur echten Waffe überbrücken zu können und damit Handhabungsübungen durchzuführen (Magazine laden, Einführen, Repetieren, Entladen, zerlegen usw.) Geschossen habe ich damit noch nie. Ich hab nicht mal Patronen dafür. Ballern an Siilvester ist damit auch verboten, solange Du nicht im eigenen Garten oder auf dem Balkon stehst. Silvesterballern auf der öffentlichen Straße ohne Schießerlaubnis  ist unerlaubtes Schießen!

Kurzum: SRS-Waffe kannste vergessen. Selbst wenn Du draußen in Notwehr auf einen Menschen schießen musst und derjenige Dich danach anzeigt, wirds vermutlich eine Verhandlung geben, wo bewiesen werden muss, dass es sich um Notwehr, Notstand oder Nothilfe gehandelt hat - erst Recht, wenn der Angreifer dabei verletzt wurde.

 

Allerdings wird von wenigen Fällen berichtet, wo das Abfeuern mehrerer Schüsse mit einer SRS-Waffe die Täter kurz innehalten ließ und dadurch eine Flucht ermöglicht wurde.

 

Wahrscheinlich effektiver: --> Pfefferspray --> wegrennen.

 

 

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vor 9 Stunden schrieb thomas.h:

Aus einem Text eines Ordnungsamtes:

Du darfst deine SSW also auch z.B. in einer abgeschlossenen Schreibtischschublade aufbewahren. Munition getrennt von der Waffe bedeutet nur, daß die Waffe nicht geladen ist.

Also geladenes Magazin neben der Pistole oder einzelne Patronen neben dem Revolver ist o.k., solange alles zusammen verschlossen aufbewahrt wird.

https://www.frag-einen-anwalt.de/Wie-sichere-Aufbewahrung-von-Schreckschusswaffen--f292573.html

Vielen Dank, ich hab schon soviel gesucht und nichts eindeutiges gefunden. Ich finde, es müsste zum kleinen Waffenschein ein Merkblatt mit all den offenen Fragen ausgehändigt werden. Man findet die Informationen sehr schwer im Internet und man begibt sich schnell in eine rechtswidrige Lage aus Unwissenheit. Es ist sowas von undurchsichtig und schwer nachzuvollziehen, dass ich schon fast dafür wäre es komplett zu verbieten, denn aufgrund der Undurchsichtigkeit und der relativen Nutzlosigkeit ist der zu erwartende Schaden durch Rechtsbruch größer als irgendein nutzen zum Selbstschutz. 
 

Da stellt sich für mich nun eine weitere Frage, habe mir alles mögliche gekauft, eine Walther P99, 2 x Magazin, einen original Gürtelhalfter, zahlreiche Patronen von Platz, Reizgas. Alles Funkelnagelneu, wo und wie darf ich die Waffe und all das Zubehör wieder verkaufen? Mir ist echt die Lust an so einem Teil verloren gegangen. Also für die Vitrine würde ich mir dann lieber einen schönen Boxer-Porzellanhund anschaffen.

Bearbeitet von Kalle385
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vor 2 Stunden schrieb Kalle385:

Da stellt sich für mich nun eine weitere Frage, habe mir alles mögliche gekauft, eine Walther P99, 2 x Magazin, einen original Gürtelhalfter, zahlreiche Patronen von Platz, Reizgas. Alles Funkelnagelneu, wo und wie darf ich die Waffe und all das Zubehör wieder verkaufen? Mir ist echt die Lust an so einem Teil verloren gegangen. Also für die Vitrine würde ich mir dann lieber einen schönen Boxer-Porzellanhund anschaffen.

Ich würde diesen ganzen Mist entweder bei der nächsten Polizeistelle abgeben oder kostenneutral in der nächsten Mülltonne entsorgen, wo das ganze Zeugs eigentlich auch von vornherein schon hingehört. 

 

Es sei denn, es findet sich wirklich ein Bekloppter, der diesen ganzen Kram kauft. Aber die halbwegs Intelligenten denken von vornherein über diesen SSW-Stuss eher so wie Du JETZT. Dürfte also nicht ganz einfach werden, einen Blöden zu finden.

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