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Kalle385

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  1. Also, wie ich es nachgelesen habe, ist der kWS auf unbestimmte Zeit, wüsste nicht, warum ich dann nach 3 Jahren noch etwas zahlen müsste?
  2. Vielen Dank, ich hab schon soviel gesucht und nichts eindeutiges gefunden. Ich finde, es müsste zum kleinen Waffenschein ein Merkblatt mit all den offenen Fragen ausgehändigt werden. Man findet die Informationen sehr schwer im Internet und man begibt sich schnell in eine rechtswidrige Lage aus Unwissenheit. Es ist sowas von undurchsichtig und schwer nachzuvollziehen, dass ich schon fast dafür wäre es komplett zu verbieten, denn aufgrund der Undurchsichtigkeit und der relativen Nutzlosigkeit ist der zu erwartende Schaden durch Rechtsbruch größer als irgendein nutzen zum Selbstschutz. Da stellt sich für mich nun eine weitere Frage, habe mir alles mögliche gekauft, eine Walther P99, 2 x Magazin, einen original Gürtelhalfter, zahlreiche Patronen von Platz, Reizgas. Alles Funkelnagelneu, wo und wie darf ich die Waffe und all das Zubehör wieder verkaufen? Mir ist echt die Lust an so einem Teil verloren gegangen. Also für die Vitrine würde ich mir dann lieber einen schönen Boxer-Porzellanhund anschaffen.
  3. Hab da nun nochmals eine Frage, höre überall was anderes, stimmt es, das die Munition wie Gas, Platz oder Pfefferpatronen in einem Feuerfestenschrank liegen muss und die Pistole in einem anderen Schrank? Ehrlich gesagt, kann ich mir das bei einer Gaspistole nicht vorstellen, das wäre doch mehr als übertrieben, oder?
  4. Vielen Dank für deine netten, ausführlichen, erklärenden Antworten 😀
  5. Ja, hätte ich müssen. Ich bin aber davon ausgegangen, das so ein Aufwand mit kl. Waffenschein usw. ja nicht umsonst veranstaltet wird.
  6. Es macht doch so gut wie alles keinen Sinn, wenn die Notwehr fast gar nicht funktioniert, ich meine Waffe nirgends ausprobieren darf, um den Umgang damit zu verinnerlichen, man könnte ja schon fast sagen alles überflüssig, die Waffe an sich und die Patronen und ggf. sogar noch der kl. Waffenschein, weil die Waffe mir ja fast gar nichts bringt, na dann braucht man sie ja auch nicht. Habe mir deutlich mehr erhofft, dachte bei 15 Schuss Gas- oder Pfeffer pro Magazin, dass ich da schon einiges mit abwehren könnte.
  7. Klingt, ehrlich gesagt alles nicht besonders effektiv. Schade.
  8. Und nochmals zum Hausrecht, woher soll man wissen was im Hausrecht steht, dann müssten die es ja auch irgendwo sichtbar anbringen. Hab aber auch noch ein Tierabwehrgerät JET Protector PX, da habe ich auf YouTube schon gesehen, wie es jemanden erwischt hat, der ging schon in die Knie.
  9. SSW=Schreckschuswaffe, aber was heißt SRS? Also, wenn ich das hier alles lese, ist so eine Waffe ja echt Banane, könnte ich den mit Pfefferpatronen wenigstens einen Kampfhund aufhalten? Wofür benötigt man so ein Teil denn überhaupt und wofür habe ich dann noch 50,- € für einen kl. Waffenschein gezahlt? hmmmm
  10. Hallo nochmals, komme aus dem Raum Osterholz-Scharmbeck, Ritterhude bei Bremen, meine Waffe ist ja eine Double Action, ich dachte da müsste ich nicht vorspannen. Warum ich mit der ssw mal schießen möchte, weil ich im Ernstfall bei Notwehr oder Nothilfe auch mit der SSW umgehen können möchte und ich möchte mit auch sicher fühlen, sicher, dass ich weiß, das ich auch damit umgehen kann. Gerne würde ich mir auch selbst mal ein Bild darüber machen wie weit das Gas sich verteilt und auch den angeblichen Unterschied zum Pfefferspray. Dann möchte ich mal das Magazinleersvhießen und sehen, ob ich das mit dem schnellen nachladen hinbekomme. Die Walther hat ja keine Sicherheitsverriegelung, daher möchte ich auch gerne mal ausprobieren wie schnell sich ein Schuss lösen könnte. Dann nochmals zum Auto, im kl. Waffenschein steht drin, nicht im Fahrstuhl usw., wenn ich jetzt im Auto unterwegs bin, komme dann zu einem Gebäude, mit einem Fahrstuhl, dann dachte ich, dass ich die Waffe im Handschuhfach, ungeladen, verschlossen, im Auto verstauen darf. Wo liegt da der Unterschied zur Aufbewahrung Zuhause? Ja, einen kl. Revolver für unterwegs wäre wohl angebrachter, die Walther ist schon ziemlich groß.
  11. Hallo liebe Leute, habe mal ein paar Fragen. Bin nun Besitzer einer Walther P99 in 9mm und habe den kleinen Waffenschein. Habe auch Monition, von Platz- über Gas- und Pfefferpatronen. Geschossen habe ich bisher jedoch leider noch nicht, da ich nicht weiß, wo ich es überhaupt darf. Dazu nun mal ein paar allgemeine Fragen und auch zur Waffe. Wo darf ich mal mit Platzpatronen rumschießen und mich mit meiner Waffe vertraut machen? Wenn ich das Magazin fülle und es dann in die Waffe schiebe, könnte ich dann sofort schießen oder müsste ich die Waffe noch von Hand einmal durchladen? wie unterscheiden sich von der Farbe, Platz, Gas und Pfefferpatronen? Darf ich Zuhause meine Waffe geladen mit Pfefferpatronen bei mir führen aus Angst vor Wildschweinen oder Einbrechern mit Hund oder sind die Gründe im Falle eines Überfalls-Einbruchs nicht akzeptabel, denn Pfefferspray darf man ja nur gegen Tiere anwenden. Was hat es bitte mit einer Schusserlaubnis auf sich, wann und wo bekomme ich die wofür benötige ich die? Wie muss ich meine Walther P99 lagern, wenn ich die Waffe im Auto lassen muss, weil ich z. B. auf eine Versammlung gehe wo ich die Waffe nicht mitnehmen darf? (P.S. mein Handschuhfach im Auto ist abschließbar), muss die Monition getrennt gelagert werden und wie ist es Zuhause wo und wie muss ich die Gaspistole aufbewahren und wo und wie die Monition? Wieviele Waffen (Gaspistolen) darf ich bei mir tragen mit einem kl. Waffenschein und wie viel Munition? Wäre sehr dankbar über eine Antwort, möchte gerne mal schießen...
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