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IGNORED

Schiessen mit für Stand nicht zugelassener Waffe


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Geschrieben

Es geht noch um eine Stammtischdiskussion, aber mich würde das mal interessieren:

Eine Person schiesst auf einem Stand, der als Kurzwaffenstand bis 1500 Joule zugelassen ist.

 

Tatsächlich geschossen wird mit einer Langwaffe in 308 Winchester. Der Kugelfang besteht aus Stahllamellen, er kann der Belastung nicht standhalten. Somit ist im Zweifel sogar ein Nachweis möglich.

 

Ist das eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat?

 

 

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb EkelAlfred:

Ist das eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat?

nach §34 Nr. 2 AWaffV ist das als Ordnungswidrigkeit bei Verstoß §9 Abs. 1 Satz 1 AWaffV gelistet.

keine Ahnung, was da sonst noch dranhängt, könnte für den Standbetreiber auch noch Ärger nach §34 Nr. 3 AWaffV bedeuten

Geschrieben

Hmm.

 

Das der Schiessstandbetreiber einen Anspruch zivilrechtlicher Art auf Schadenersatz hat, ist zweifellos zutreffend, aber eine andere Sache.

 

Aber ich hatte vermutet, das es dicker kommt.

Geschrieben

Umgedreht ist es aber auch sehr schlimm. Schießstand 1,5km von mir entfernt, von DDR-Zeiten übernommen und in der knappen Freizeit fein hergerichtet, später wurde dann entschieden, dass da nur noch KK trainiert werden soll bzw. nichts anderes mehr zugelassen ist und das sind eigene Beschränkungen.  Wahnsinn...

Geschrieben

Ich denke der Schießleiter ist da auch in der Pflicht. Schließlich muß er den Schießbetrieb überwachen.

Wenn irgendwas gegen die Regeln des Standes läuft, muß der Schießbetrieb unterbrochen werden.

Zumal es hier nicht nur um eine falsch bedruckte Zielscheibe geht, sondern eine Gefährdung für die

Gesundheit der Anwesenden zu befürchten ist.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb EkelAlfred:

 

Ist das eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat?

 

 

 

Ordungswidrigkeit die mit 5 Jahren Gulag, 1 Jahr politischen Umerziehungslager und 1 Jahr Zwangsarbeit in einer Hanfweberei bestraft wird.

Geschrieben (bearbeitet)

Ja, Du mich auch.

 

Einige wenige Leute, die immer gleichen, verbringen reihenweise Wochenenden auf Stand, renovieren, reparieren und und und.

 

Und dann kommt irgendein Arschloch.

 

Ich hab kein Problem, wenn der ohne WBK weiter lebt,

Bearbeitet von EkelAlfred
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb EkelAlfred:

Und dann kommt irgendein Arschloch.

 

Ich hab kein Problem, wenn der ohne WBK weiter lebt,

Genau diese Spezies beschießt auch Fallscheiben, die für Schrotmunition ausgelegt ist, mit Kugelmunition.

Aus Versehen sind da dann etliche Löcher drin. Am Ende war es keiner...

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb schilfhalm:

Umgedreht ist es aber auch sehr schlimm. Schießstand 1,5km von mir entfernt, von DDR-Zeiten übernommen und in der knappen Freizeit fein hergerichtet, später wurde dann entschieden, dass da nur noch KK trainiert werden soll bzw. nichts anderes mehr zugelassen ist und das sind eigene Beschränkungen.  Wahnsinn...

Manchmal versteht man sowas -im Grunde unverständliches- wenn man mal einen Blick in die Kalkulation wirft.

Beiträge dürfen nichts kosten. Arbeitsstunden sind zeitlich nicht machbar. Die Stunde ist mit 10€ sowieso viel zu teuer.

 

Manchen betreiber kann ich verstehen, wenn er er einfach nur kostendeckend bleiben möchte.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb EkelAlfred:

Ist das eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat?

Wie wäre es mit Sachbeschädigung?

Steht Im StGB 303(1).

 

Wenn der es irgendwie schafft sich da rauszuwinden hat er trotzdem nachhaltig Freude mit der Waffenbehörde.

Bearbeitet von erstezw
Geschrieben

Wir hatten nen ähnlichen Fall, da haben ein paar Honks die Stahlziel mit .223 und .308 zu Schrott geschossen. Gastverein, nicht richtig eingewiesen. Nun zahlt unser Häuptling den neuen Duellbaum aus seiner Tasche, denn er hätte einweisen müssen.

Ich war ja für Teeren und Federn der Honks, oder zumindest Auspeitschen, war auch wieder nicht richtig.............

Manche Leute haben kein Hirn oder nutzen es zumindest nicht.

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Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb HangMan69:

was sollte denn dann sein?!?

In der Standard-DSB-Standordnung sind solche Waffen vom Schießbetrieb ausgeschlossen. Hat das rechtlich bindende Kraft oder ist das eher eine Hausordnung, die der Hausrechtinhaber auch einfach übern Haufen werfen kann?

Geschrieben

Der Verien hat das Hausrecht. Wenn die sagen, nur nach DSB, dann is das so.

Wenn der Verein sagt, alle Waffen, die die Standzulassung energetisch hergibt, dann ist das auch so.

Selbst wenn die sagen, nur rosa Waffen................

 

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb erstezw:

Tja. Wer im Glashaus poppt sollte das Licht auslassen.

Ob die gepoppt haben, weiss ich nicht. Es waren aber zwei Kerle , falls jemand etwas dagegen sagt, ist er ein Nazi.

 

Übrigens zwei Kerle die NULL Mal zum Arbeitseinsatz gekommen sind.

Geschrieben

verein, oder gewerblicher stand?

verein:

warum tut der vorstand/schiesssportleiter nix dagegen? oder war einer von denen beteiligt?

dann habt ihr aber ein ganz anderes problem als "zwei leutz die nie zum arbeitseinsatz kommen"!

Geschrieben (bearbeitet)

Verein.

 

Weil Allen alles egal ist und nur ein paar Blöde so scheiss wie schießen machen wollen.

 

Die Anderen hocken in der Wirtschaft und reden Schwachsinn für 10 bis 90 Tagessätze.


Und ja, die Probleme sind riesig 

 

Bearbeitet von EkelAlfred

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