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IGNORED

Neues zu alten Magazinen


Bourbon

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Am 27.5.2021 um 16:54 schrieb frosch:

Und wenn dann eine Ausnahmegenehmigung erlangt wurde, darf man für ein Magazin im Wert von 40 Euro, 59 Euro für die Zuverlässigkeitsprüfung alle drei Jahre bezahlen.

 

 

Hat eigentlich einer von den frühen "beim-BKA-Anmeldern" hier schon eine einschlägige "Kostenerfahrung" bzw. Kostenbescheid dazu?

 

Aus rein ökonomischen Gründen ist ja tatsächlich zu überlegen, ob sich z.B. für ein (!) einziges in Besitz befindliches LW-Magazin mit Kapazität über 10 aus der "Zwischenzeit" (nicht mehr unter Alt-Melderegelung fallend, aber noch vor der WaffG-Änderung erworben) wirklich das Antragsverfahren lohnt....   Zumal eben bei anschließend wiederkehrenden Kosten und "Prüfungen".

 

Traurige, jedoch pragmatische Alternative dazu wäre eben Abgabe oder endgültig so deaktivieren, dass nicht mal mehr ein Gehäuse im Rechtssinne übrig bleibt.

 

 

Bearbeitet von karlyman
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Schwierig... solange Du keine Langwaffe dafür hast, kannst Du sie eigentlich gar nicht melden, weil es so lange gar keine "großen" Magazine sind. Das werden sie erst, wenn Du eine passende Langwaffe in die Hand nimmst. Andererseits ist eine spätere Anmeldung nicht mehr möglich. Und durch die Anzeige verwandeln sie sich in grundsätzlich verbotene Gegenstände.

 

Zum Glück ist meine Glock in .40SW. Langwaffen die diese Magazine nutzen sind so selten, dass ich das getrost ignorieren kann.

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vor 8 Minuten schrieb Fyodor:

Schwierig... solange Du keine Langwaffe dafür hast, kannst Du sie eigentlich gar nicht melden, weil es so lange gar keine "großen" Magazine sind. Das werden sie erst, wenn Du eine passende Langwaffe in die Hand nimmst.

 

Lösung für Letzteres: sich dann (später) keine solche Glock-Magazin-taugliche Langwaffe zulegen. 

Klingt dumpf, ist aber so gewollt. 

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Die Magazine zu Hause werden aber auch dann (kurzzeitig) verboten, wenn Du auf dem Schießstand die dazu passende Langwaffe eines Kumpels ausprobierst. Es geht dabei ja um waffenrechtlichen Besitz, und die geliehene Waffe besitzt Du (waffenrechtlich) in den Moment wenn Du damit schießt.

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vor 3 Minuten schrieb karlyman:

Klingt dumpf, ist aber so gewollt. 

Dann kaufe ich mir eben eine Langwaffe in 9mm. Da habe ich noch keine Kurzwaffen, und bekomme mit den Magazinen keine Probleme. Dafür den Mun-Erwerb für ein weiteres Kaliber. Das ist so sicher nicht gewollt.

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vor 3 Minuten schrieb Fyodor:

Die Magazine zu Hause werden aber auch dann (kurzzeitig) verboten, wenn Du auf dem Schießstand die dazu passende Langwaffe eines Kumpels ausprobierst. Es geht dabei ja um waffenrechtlichen Besitz, und die geliehene Waffe besitzt Du (waffenrechtlich) in den Moment wenn Du damit schießt.

 

Und das bei kilometerweiter Distanz zwischen Magazinen und (temporär geliehener) Waffe?

So gänzlich ohne - verbindende - Fähigkeit zu Telekinese oder Teleportation? Beachtlich. 

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Sehe ich auch so. Sobald eine Erlaubnis zum Besitz einer Langwaffe, in die das Kurzwaffenmagazin passt, erteilt wurde, gilt dieses als verbotenes Langwaffenmagazin und der Umgang damit ist verboten.

Dabei ist unerheblich, ob die Waffe vor Ort oder hunderte km entfernt ist.

Es kommt auf die erteilte Besitzerlaubnis an.

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Spannend ist hierzu eine Aussage (mündlich) eines „zuständigen“ das man das theoretisch soweit treiben könnte das eigentlich bereits die Möglichkeit eines Besitzes einer passenden Langwaffe ( also jeder Jäger ) Probleme machen könnte 

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Bezieht ihr euch bei den letzten Postings  auf Magazine nach "echtem" Altbesitz (vor Juni 2017) oder auf den Altbesitz nach Juni 2017?

Die großen Magazine für Langwaffen (Ar-15 System) nach "echtem" Altbesitz (vor Juni 2017), die ich besitze,  möchte ich ja anmelden und somit legalisieren lassen.

Werden die dann trotzdem zu verbotenen Gegenständen, sollte ich mir ein Ar-15 später mal auf die WBK eintragen lassen oder gilt das nur für die Magazine gemäß Altbesitz nach Juni 2017? Das ist mir gerade nicht klar...

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vor 3 Stunden schrieb Raiden:

Sobald eine Erlaubnis zum Besitz einer Langwaffe, in die das Kurzwaffenmagazin passt, erteilt wurde, gilt dieses als verbotenes Langwaffenmagazin und der Umgang damit ist verboten. Dabei ist unerheblich, ob die Waffe vor Ort oder hunderte km entfernt ist.

Es kommt auf die erteilte Besitzerlaubnis an.

 

Das ist, zumal da es bei dem Beispiel nur um kurzes leihweises Überlassen einer Fremdwaffe völlig getrennt vom Magazin ging, so derart grotesk und realitätsfremd...

dass man sich eigentlich weitere Worte (und Energieaufwand) sparen kann. 

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 3 Stunden schrieb CZM52:

Spannend ist hierzu eine Aussage (mündlich) eines „zuständigen“ das man das theoretisch soweit treiben könnte das eigentlich bereits die Möglichkeit eines Besitzes einer passenden Langwaffe ( also jeder Jäger ) Probleme machen könnte 

 

Die Möglichkeit... absurd. Und auch aus dem Gesetz nicht ablesbar. 

 

Wir haben unzählige Möglichkeiten, alles Denk- und Undenkbare zu tun. Da gibt's kein Halten mehr.   

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vor 4 Stunden schrieb karlyman:

Die Möglichkeit... absurd.

Nicht ganz. Überleg nochmal was waffenrechtlich unter "Erwerb" zu verstehen ist. Dazu gehört nicht, dass man Eigentum an der Waffe erwirbt, und noch nicht mal dass man sie in die Hand nimmt.

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vor 19 Minuten schrieb erstezw:

Nur diese Denker in der Verwaltung ermöglichen immer wieder den Faschismus.

Was eigentlich ganz erstaunlich ist, denn theoretisch ist der Faschismus ja jeder Art von Formalität spinnefeind und bevorzugt die rohe Aktion. Der Höhepunkt dieses Widerspruchs war vielleicht, als unter den Nazi Juristen symbolisch das Recht gehängt haben. Den eigenen Berufsstand in effigie hinzurichten, da gehört schon etwas dazu:

 

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vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

Überleg nochmal was waffenrechtlich unter "Erwerb" zu verstehen ist. Dazu gehört nicht, dass man Eigentum an der Waffe erwirbt, und noch nicht mal dass man sie in die Hand nimmt.

 

Gleichzeitig sollte man aber überlegen, was geschieht, wenn die reine Möglichkeit  zum Beurteilungsmaßstab des Handelns wird...

Das ist schon dystopisch.

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vor 24 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Was eigentlich ganz erstaunlich ist, denn theoretisch ist der Faschismus ja jeder Art von Formalität spinnefeind und bevorzugt die rohe Aktion.

 

Eigentlich ja. Totalitäre Systeme geben sich allerdings, wenn bzw. da sie in Staatsform agieren, den äußeren Anschein  von "Legalität".

Und das erreichen sie u.a. durch rechtliche Formalität... die aber in dem Fall nur eine Hülle ist. 

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vor 1 Minute schrieb karlyman:

Gleichzeitig sollte man aber überlegen, was geschieht, wenn die reine Möglichkeit  zum Beurteilungsmaßstab des Handelns wird...

Das ist schon dystopisch.

Du verlierts in den Details immer wieder den Blick aufs Ganze: 

 

Nur wegen der theoretischen Möglichkeit des Missbrauchs haben wir das WaffG in seinem ganzen Wahnsinn... Obwohl ja alle Arten des möglichen Missbrauchs bereits vom StGB erfasst und sanktioniert sind... 

 

 

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vor 1 Minute schrieb karlyman:

Und das erreichen sie u.a. durch rechtliche Formalität... die aber in dem Fall nur eine Hülle ist. 

In weiten Bereichen haben wir diesen Zustand schon erreicht, die meisten unserer Grundrechte haben nur noch formal Bedeutung... 

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