Hallo zusammen,
habe die Diskussion anhand des Thread-Verlaufs nun seit über 2 h verfolgt, konnte aber für meinen Fall leider noch keine konkrete Antwort daraus ableiten...
In meinem Fall hatte ich große Magazine für AR-15 bzw. Glock bereits vor dem "Stichtag" 13.06.2017 auf Militaria-Märkten (ohne Rechnung) erworben, aber damals noch als Sammler und für keinen waffenbezogenen Zweck (Sportschütze, Jäger etc.). Erst später (2019) habe ich die WBK für Sportschützen erworben und besitze derzeit eine Glock. Damals war angedacht kurze Zeit später auch noch das Bedürfnis für einen halbautomatische Langwaffe (AR-15) anzumelden, wobei mir Corona da einen Strich durch die Rechnung gemacht hat. Jetzt habe ich vor, die Magazine der Behörde anzumelden, wobei ich vermutlich das gleiche Problem wie Fyodor habe, glaubhaft zu machen, die Magazine vor dem Stichtag erworben zu haben. Natürlich gerade auch deswegen, da zwei der großen Magazine zufällig zu der später erworbenen Kurzwaffe passen. Möchte ich dann in der Post-Corona Zeit noch ein AR-15 eingetragen haben, wäre das natürlich auch nicht förderlich, wobei die Anmeldung der Magazine bei der Waffenbehörde ja dann schon erfolgt wäre.
Hoffe, dass ich da deswegen bei einer zukünftigen Eintragung eines AR-15 keine Probleme bekomme. Die großen Magazine habe ich ja damals als Sammler erworben, nicht für das sportliche Schießen. Spiele mit dem Gedanken, dass einfach so anzugehen, wenn die nen Nachweis über den Erwerb möchten, dann muss ich sehen, wie ich weiter vorgehe....
Viele Grüße
Daniel