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Neues zu alten Magazinen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Gruger:

Ohne Boden fassen die Magazinkörper genau Null Patronen. [...] Der Magazinkörper eines 10er Magazins ist genau das.

Wird aber bei manchen Magazinen schwierig. Die Sig MPX z.B. sind ja lediglich durch einen leicht herausnehmbaren Abstandshalter auf 30 begrenzt. Den kann man auch einfach herausnehmen oder kürzen, und dann hat man 35, möglicherweise mit geringerer Zuverlässigkeit, aber funktioniert eigentlich problemlos. Es wurde und wird aber nie in dieser Konfiguration vertrieben, sondern die Bestimmung war immer nur als Dreißiger. Ist das jetzt einer 30er-Körper oder ein 35er-Körper?

 

Die ganze Idee des "Magazinkörpers" ist schlichtweg hirnverbrannt, und selbst Verwaltungen und Gerichte, die eigentlich nicht darauf stehen, willkürliche Entscheidungen zu treffen, werden nicht umhinkommen, das zu tun, denn es gibt keine innere Sachlogik, die einen zur "richtigen" Entscheidung führen würde. Wenn die innere Sachlogik fehlt, dann kommt der Jurist zu solchen Dingen wie der teleologischen Auslegung, und der verfolgte Telos ist offenbar die Schikane der Waffenbesitzer, die sich an Gesetze halten.

Geschrieben

Irgendwie glaube ich nicht an bahnbrechende juristische Streitigkeiten. Keine Strafe, kein Bußgeld. Zuverlässigkeit im Ermessen der Behörden. (Was kann da schon schief gehen.)

 

Bei Zuverlässigkeitsstreitigkeiten werden wir sehen, das ein Ggf. nicht angemeldetes Magazin oder -körper nur einer von mehreren Punkten sein wird.

 

Ok, bloße Vermutung, aber die spezialisierten Anwälte kennen ja ihre Pappenheimer und könnten evtl. mehr dazu beitragen.

 

Ich finde die magische Verwandlung in Richtung „A-Klasse“ durch bloße Magazineinführung die größere Idiotie.

Geschrieben (bearbeitet)

...und daheim im Keller lacht sich mancher ins Fäustchen.

A....B.....A......B.....A.....B :D

So leicht war es nie eine KAt A Waffe zu besitzen (die man nichtmal verstecken musss).

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Hab gestern meine AR15 Magazine angemeldet.

Lief absolut problemlos. Selbst wenn ich die Rechnungen nicht mehr gehabt hätte würde dies noch machbar sein, meinte meine freundliche Sachbearbeiterin. Eine Beschriftung oder ähnliches, was ja eh nicht vorhanden war, konnte/musste ich nicht angeben.
Eine Rechnung wie z.B. für einen Voreintrag bekam ich nicht.

Geschrieben
Gerade eben schrieb Handgunner:

nur weills mich wundert.... welches ar 15 magazin hat GAR KEINE beschriftung / markings ?

Klassische Stahlblech Magazine.
Auch bei P-Mags gabs aber keine Probleme "da ja keine Seriennummer" dran ist.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Handgunner:

DIE haben auf dem bodenblech KEINE markings ?

Nein.
Aber selbst wenn: Hab diese soweit vorgelegt und wenn die Leute vom Fach-Amt schon nichts notieren wollen, ist es wohl auch nicht nötig. 🙂
"Keep it the simple way"

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Handgunner:

DIE haben auf dem bodenblech KEINE markings ?

Gehts hier nicht um den Magazinkörper? Dann sind die Bodenbleche raus. Und bei meinen Stahlblechmagazinen wüsste ich nichtmal, welcher Boden zu welchem Magazin "mal" gehörte. Einige ganz ohne Beschriftung, die Körper alle ganz ohne.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb MAHRS:

Gehts hier nicht um den Magazinkörper? Dann sind die Bodenbleche raus. Und bei meinen Stahlblechmagazinen wüsste ich nichtmal, welcher Boden zu welchem Magazin "mal" gehörte. Einige ganz ohne Beschriftung, die Körper alle ganz ohne.

also ich glaube der text sagte was von " magazine angemeldet" - von magazingehäuse lese ich da eigentlich nichts...... 

 

Geschrieben
vor 53 Minuten schrieb z-legend:

Hab gestern meine AR15 Magazine angemeldet.
Lief absolut problemlos. Selbst wenn ich die Rechnungen nicht mehr gehabt hätte würde dies noch machbar sein, meinte meine freundliche Sachbearbeiterin.

 

Was genau wäre "noch machbar"... Das Anmelden? Das Nachreichen von Rechnungen? Das Glaubhaftmachen des Erwerbszeitpunkts ohne Rechnung?

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb karlyman:

 

Was genau wäre "noch machbar"... Das Anmelden? Das Nachreichen von Rechnungen? Das Glaubhaftmachen des Erwerbszeitpunkts ohne Rechnung?

Bei einem Schützenkollegen wurden seine Magazine ohne Rechnung angemeldet, da er die passenden Gewehre bereits über 12 Jahre im Besitz hat.
Da hat also das Amt schon einen gewissen Handlungsspielraum.

Bin ich etwa der erste/einzige der bisher eine Anmeldung in dem Bereich gemacht hat? 😆

Geschrieben
Am 7.9.2020 um 11:57 schrieb Waffen Tony:

Und nochmal: 7 Tage nach Inkrafttreten kann es keine erfahrungen geben.

 

Deswegen sind einige Leute ja schon praktischerweise dabei, die zu sammeln...

 

Wenn die Erfahrungen dann vorliegen, kann man auf der Grundlage dann selbst entsprechend bzw. praxisbezogen reagieren.  :rolleyes:

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb z-legend:

Bei einem Schützenkollegen wurden seine Magazine ohne Rechnung angemeldet, da er die passenden Gewehre bereits über 12 Jahre im Besitz hat.

 

Vom gesunden Menschenverstand her macht das Sinn.

Wer sich ein Gewehr zulegt, bei dem ist es plausibel, dass er sich auch die dazugehörigen Magazine in zeitlichem Zusammenhang zulegt.

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