Zum Inhalt springen
IGNORED

Neues zu alten Magazinen


Bourbon

Empfohlene Beiträge

vor 3 Stunden schrieb Christian 555:

Die Einteilung im NWR ändert sich ja nicht gleich automatisch zugunsten des Eigentümers/Besitzers.

Wenn das Gesetz Dir den Besitz und die Benutzung der Magazine zugesteht, dann müßte die Verwaltungsvorschrift ja auch einen Weg aufzeigen, dies gesetzeskonform im NWR zu dokumentieren.

Also ein Antragsverfahren, wie auch immer gestaltet.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb Christian 555:

Gerade wenn, wie jetzt, aus einer B Waffe praktisch eine A wird.

Wieso sollte aus einer B Waffe eine A werden, nur weil jemand ein für IHN nach Anmeldung (bzw. noch zu erfolgender Anmeldung von 1.9.20 - 1.9.21) NICHT verbotenes Teil reinsteckt? So lange so was nicht als nächste Runde der Lumperei in einer Verordnung steht sollten WIR uns das nicht selber einreden und uns öffentlich selbst geißeln. Kommt schon noch.

vor 16 Minuten schrieb weyland:

Wenn das Gesetz Dir den Besitz und die Benutzung der Magazine zugesteht, dann müßte die Verwaltungsvorschrift ja auch einen Weg aufzeigen, dies gesetzeskonform im NWR zu dokumentieren.

Dann wärest Du noch viel privilegierter als der Rest. Glückwunsch. MIR reicht der Nachweis einer Altbestandsanzeige bzw. theoretisch noch BKA Antrag als Nachweis und die Anmeldebestätigung (die Erlaubnis vom BKA so mich das denn beträfe). Den Zettel kann ich mir dann um den Hals hängen und als Beweis meiner nochmals besonderen Privilegierung wie eine Monstranz vor mir her schieben.

Bearbeitet von Josef Maier
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb Josef Maier:
vor 5 Stunden schrieb Christian 555:

 

Wieso sollte aus einer B Waffe eine A werden, nur weil jemand ein für IHN nach Anmeldung (bzw. noch zu erfolgender Anmeldung von 1.9.20 - 1.9.21) NICHT verbotenes Teil reinsteckt?

Weil es in der Anlage zum Waffengesetz so formuliert ist. Jedenfalls bei entsprechender Kapazität.

 

Wie man zu interrnationalen Wettkämpfen mit Kat A Waffen (Ein-, Ausfuhr,- Transportbestimmungen, Meldepflichten) kommt, wird hingegen interessanter.

Oder ob die Waffe im Ausland dann auch Kat A ist oder hierzulande Kat B und dort Nutzung unter Kat A Definition ohne Wechsel in die Kat A, da im Ausland anders geregelt.....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Stunden schrieb Waffen Tony:

Oder ob die Waffe im Ausland dann auch Kat A ist oder hierzulande Kat B und dort Nutzung unter Kat A Definition ohne Wechsel in die Kat A, da im Ausland anders geregelt.....

Die EU-Waffenkategorien gelten ja EU-weit. Insofern gelten auch die Einstufungen EU-weit. Man kann auch keine 2 EU-Feuerwaffenpässe aus 2 versch. Ländern für ein und dieselbe Waffe haben, wie mir eine norwegische Behörde mal ausführlich erklärte.

Allerdings steht es natürlich einzelnen Ländern frei, bestimmte EU-Waffenkategorien (auch Kat. B oder Kat. C wie teils in England ) zu verbieten. 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die V0 (BDMP-Verbandszeitschrift) ist raus - in deren neuesten Ausgabe 02/2020, Seite 16,  steht in einer offenbar vom Forum Waffenrecht "aus dem Präsidium" mitgetragenen Analyse des neuen Waffengesetzes folgendes:

Zitat

Für alle Altbesitzer, die bereits vor dem 13. Juni 2017 ein größeres Magazin besessen haben, ...bietet sich die Möglichkeit ab dem 1. September 2020 und bis zum 31. August 2021 diese Magazine bei der örtlichen Waffenbehörde anzumelden. Diese sind dann gerade keine verbotenen Gegenstände und müssen dann auch nicht gesondert aufbewahrt werden und auch die Verwendung (soweit sie bisher schon zulässig war) soll weiter erlaubt sein.

Also bisher war in DP1 das unblockierte 33-Schuss Glock-Magazin nicht verboten - also darf ich weiter damit DP1 schiessen!?

Und in DG3 waren auf 10 Schuss blockierte 20er oder 30er  im SIG, AR15, G3 etc. auch erlaubt - also dürfen wir weiter damit schiessen, Magazinkörper hin oder her!?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Offenbar ist Dir folgender Sachverhalt neu: Norwegen unterliegt ebenso der EU FWR und stellt EU-Feuerwaffenpässe nach diesen Regelungen aus...

Mir ist nicht neu, dass Russland bspw weder in der Eu liegt und genausowenig wie Thailand die Regelungen angenommen hat. Auch die Eu handhabt untrschiedlich.

Aber lassen wir das. Ich habe keine Lust.

Mir reichen die zielführenden Diskussionen mit Leuten die auch wissen wovon sie schreiben.

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Minuten schrieb CZM52:

Zum Thema Gleich..... in DE mit BKA Bescheid als Kat.B eingestufte AR15 werden aktuell in Italien als Kat.A behandelt....

Solche Fälle gibt es, ja. 

Nur: Wenn ein Italiener mit seiner AR15, die er igrendwie eingetragen bekam, aber auf dessen ital. FWP "Kat. A" steht, damit nach D einreisen will, wird er sicher trotzdem Probleme bekommen... es gibt halt nun mal nur einen FWP und wenn da "A" draufsteht, hat man erstmal Probleme...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Minute schrieb CZM52:

Zum Thema Gleich.....

Ja, das ist totaler Unsinn.

Das hat die EU noch nirgends geschafft trotz Richtlinien und allem blablablupp - Das etwas sinnvolles wirklich harmonisiert wurde?! absolut lächerlich.

 

Merkel sprach mal von einem Europa der unterschiedlichen Geschwindigkeiten... Genauso ist das, einige machen schneller, andere langsamer andere wieder gar nicht. Die Sachen werden auf "Papier" umgesetzt und trotzdem ändert sich nichts im jeweiligen Land. Ist genau das was die Briten auch so zu Recht angekotzt hat. Italien ist Umsetzungseuropameister ohne viel Aufwand... Ganz toll. Die Ostblockstaaten diskutieren noch - bevor die es ähnlich handhaben wie Italien. Frankreich macht nur was dem Zentralismus und dem Franzosen schmeckt.

 

So ein Blödsinn wie der dämliche EU Feuerwaffenpass mit zig unterschiedlichen Kategorie-Einteilungen.... Und wenn da tatsächlich erste A-Waffen drin auftauchen.... Geil, das gibt nur Ärger bei evtl. Kontrollen (blöd halt auch nur für den der kontrolliert wird - oder tatsächlich fliegen will). Internationale Wettkämpfe gute Nacht.

 

 

Also, bitte nicht so tun als ob die angedachte grundsätzliche Sportschützen-Ausnahme in der EU FWR auch nur annähernd prakmatisch oder bürokratiefreundlich oder auch nur sinnig oder konsequent oder irgendwie anders als total idiotisch und bekloppt umgesetzt wurde in DEUTSCHES RECHT.

 

Dem internationalen Schützen wird es durch den Kram in Zukunft schön schwer gemacht... BRAVO.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 31 Minuten schrieb Schwarzwälder:

es gibt halt nun mal nur einen FWP und wenn da "A" draufsteht, hat man erstmal Probleme...

Welche konkreten Probleme hat man denn, wenn man legal eine Waffe der Kat. A besitzt und damit reisen will?

(Ich hatte nie eine, deswegen weiß ich es nicht. In der Schweiz beispielsweise soll das ja nicht so außergewöhnlich sein.)

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 59 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Allerdings steht es natürlich einzelnen Ländern frei, bestimmte EU-Waffenkategorien (auch Kat. B oder Kat. C wie teils in England ) zu verbieten. 

Womit der von den Richtlinien selber angegebene Zweck, dass durch das Verbot von manchen Waffen der freie Verkehr mit den verbleibenden ermöglicht werde, natürlich konterkariert wird. Wenn das Ziel, welches die Zuständigkeit der EU begründen soll, weder erreicht noch auch nur angestrebt wird, dann ist die ganze Sache eher schlecht zu rechtfertigen. Wenn man tatsächlich von Lissabon mit dem vollgeladenen Auto zum Mitternachtssonnen-Schießen in Hammerfest fahren könnte, ohne das Recht in den Transitstaaten prüfen zu müssen, dann könnte man über den Quark immerhin noch reden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 20 Minuten schrieb weyland:

 wenn man legal eine Waffe der Kat. A besitzt und damit reisen will?

(Ich hatte nie eine, deswegen weiß ich es nicht. In der Schweiz beispielsweise soll das ja nicht so außergewöhnlich sein.)

 

Hmm weiss es nicht wirklich, aber in meinem Fall könnte das massiv Ärger bedeuten. Zwei Beispiele von mir. Mein Norinco M4 ist schon wegen dem fehlenden Sear Cut in Deutschland nicht zugelassen bzw. Kat A Waffe, selbst mit einem 10-Schuss Magazin. Mein Ruger PC9 Take-Down wäre in Deutschland selbst mit dem Glock 26 Magazin eine Kat A Waffe und nicht zugelassen, wegen der (raschen) Zerlegemöglichkeit der Waffe.

 

Folgen davon könnten sein, selbst wenn ich mit einem FWP nach Deutschland einreisen könnte und die Waffen nach schweizerischem Recht kein Problem wären in meinem Fall, sind Probleme vorprogrammiert. Würde ich in Deutschland mit diesen zwei genannten Waffen in eine Polizei/Zollkontrolle kommen, würden sie sehr wahrscheinlich beschlagnahmt werden, ich hätte ein Strafverfahren am Hals plus es gebe eine hohe Geldbusse obendrein. Schon alleine deshalb lasse ich sowas bleiben, Risiko wäre mir zu hoch bzw. nur mit Kat B Waffen bsp. Pistolen mit Magazinkapazität weniger als 20 Schuss.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Wenn man tatsächlich von Lissabon mit dem vollgeladenen Auto zum Mitternachtssonnen-Schießen in Hammerfest fahren könnte, ohne das Recht in den Transitstaaten prüfen zu müssen, dann könnte man über den Quark immerhin noch reden.

Ja, das ist hier fast wie in den U.S. of A., fifty states-fifty laws.

Wenn ich mir allein den US-amerikanischen Flickenteppich zum Thema "weapon carry" ansehe, dann wird mir auch schwindelig.

Wenn dann noch solche commifornischen Hirnfürze wie z.B. die technische Lösung eines konformen "mag release button" an semi automatic rifles dazu kommen, dann wird es ganz chaotisch.

Und die Nummer mit den Magazinbegrenzungen haben wir auch nicht als erste erfunden.

 

clinton mag(sm).JPG

 

 

Bearbeitet von cartridgemaster
Textkorrektur
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Stunden schrieb mühli:

... ich hätte ein Strafverfahren am Hals plus es gebe eine hohe Geldbusse obendrein. ....

Klugscheißmodus: Entweder - oder. Wichtiger: Afair hat RA Eichener vor einigen Jahren einen Freispruch 1. Klasse bekommen für einen schweizerischen Mandanten der im Transit durch ein winziges Eckchen Deutschland (um abzukürzen, das CO2...) mit einem PE90 erwischt wurde. Die Motivation des Gerichts ist mir nicht bekannt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 14 Stunden schrieb Fyodor:

Weil die Richtlinie extra eine Kategorie dafür vorsieht: SL-Waffe mit Wechselmagazin >11 Schuß.

Genauso sieht es aus!

Rote WBK, SLG gekauft, originaler Werkszustand mit ü10er Wechselmagazin, derzeit Kat. B., muß für die Sammlung original bleiben,.....ist dann urplötzlich Kat. A mit den rechtlichen Folgen (Sehr nachteilig!!! Eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit, Transport ggf. genehmigungspflichtig (?), Gebühren, Auflagen, diverse Fallstricke, usw.).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.