Zum Inhalt springen
IGNORED

Neues zu alten Magazinen


Bourbon

Empfohlene Beiträge

vor 30 Minuten schrieb schattenspeer:

Ich wäre nicht böse wenn das alles rückgängig gemacht würde,

Warum sollte man? Das Thema ist durch und die Magazine gemeldet oder in der Versenkung verschwunden. Diese angebliche Klage ist so Sinnvoll wie der Versuch eine verweste Leiche zu reanimieren. Der Zug ist längst abgefahren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 26.8.2021 um 09:40 schrieb Hunnnter:

....

da wären so 20-23 20er PMAGS für 223,

....

Dann hätt ich da noch so 6-7 mit 30 Schuss...

....

Du hast deiner Behörde erzählt das du nicht im Stande bist die paar Magazine genau zu zählen und die haben das so angenommen 🤣 Die Märchen hier werden auch immer besser. 😂

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo

 

heute habe ich die Meldung meiner Magazine an die Waffenbehörde gegeben.

Bei mir wird auf dem Formblatt gefragt:

Magazin für Kurzwaffe  Langwaffe (Ankreuzen)

Magazin  Magazingehäuse (Ankreuzen)

Erworben an (bis auf eines konnte ich nur ca angaben machen.

Kleinstes nach herstellerangaben bestimmungsgemäß verwendbares Kaliber (bei einigen wusste ich nicht das Kaliber)

OK, ich habe meine Pflicht getan. 

 

Steven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 28.8.2021 um 22:00 schrieb schattenspeer:

Klage

Du meinst die Verfassungsbeschwerde?

 

Da wird erstmal ein Anwalt ca. 20k€ dran verdienen, dann liegt es zwei bis drei Jahre beim Verfassungsgericht, bis die Beschwerde ohne Angabe von Gründen nicht zur Entscheidung angenommen wird.

  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 32 Minuten schrieb Fyodor:

Du meinst die Verfassungsbeschwerde?

 

Da wird erstmal ein Anwalt ca. 20k€ dran verdienen, dann liegt es zwei bis drei Jahre beim Verfassungsgericht, bis die Beschwerde ohne Angabe von Gründen nicht zur Entscheidung angenommen wird.

Und was ist die alternative? Einfach geschehen lassen?
Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.
Es sind alle immer am meckern, stellen aber selber nix auf die Beine...
Das Problem mit dem Deutschen Waffenbesitzer, ich bin froh das es jemand in die Hand genommen hat und jetzt auch für mich versucht etwas zu erreichen.
Ich selber hätte weder das Geld noch die Ahnung und die Qualifikation.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb schattenspeer:

Und was ist die alternative? Einfach geschehen lassen?

Das sind die zwei Möglichkeiten, richtig. Entweder damit arrangieren, oder eine zum aussichtslose "Klage" finanzieren.

 

Beim letzten Mal habe ich auch gespendet, und nicht zu knapp. In den letzten zwei Jahren war ich aber eineinhalb Jahre arbeitslos, da gab es wichtigeres zu bezahlen. Sonst wäre von mir auch was dazu gekommen. Auch wenn es völlig aussichtslos ist. Weil das Verfassungsgericht seine politischen Entscheidungen ganz legal am Recht vorbei treffen kann, indem es einfach entscheidet über einen Sachverhalt nicht zu entscheiden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb Fyodor:

Weil das Verfassungsgericht seine politischen Entscheidungen ganz legal am Recht vorbei treffen kann, indem es einfach entscheidet über einen Sachverhalt nicht zu entscheiden.

Das ist vielleicht auch der falsche Ansatz. Dass die Abwägungen, wenn man es verfassungsrechtlich angeht, windelweich sind, ist ja bekannt. Hat selbst bei den Amis mit dem zweiten Verfassungszusatz ein Jahrhundert lang nichts gebracht, bis das Feld von akademischen Juristen usw. so bestellt war und gezielte Musterklagen konstruiert waren, dass es nicht mehr anders ging.

 

Ein Ansatz, den ich interessanter finden würde, wäre der europarechtliche, denn da werden Prozesse auch in der Tat gewonnen (auch wenn die Mitgliedsstaaten bisweilen einfach auf die Umsetzung von Urteilen verzichten). Die EU-Richtlinie dient ja nach eigener Darstellung der Vereinfachung des Reisens mit Waffen oder des Handels mit ihnen oder dem Angebot entsprechender Dienstleistungen. Da könnte man sich schon fragen, ob nicht z.B. deutsche Sportschützen und ausländischen Wettbewerbsausrichter unzulässig benachteiligt werden, Durchreisende, oder eben auch Händler, die gerne ihre Freiheit des EU-weiten Handels ausüben möchten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 27.8.2021 um 13:26 schrieb chapmen:

NRW,  eine Woche nach Anzeige Bestätigung erhalten,  Angabe "Erwerb" durchweg den Tatsachen entspr. "vor 13.06.2017", keine Rechnungen, Unterlagen, eidestattlichen Versicherungen verlangt, keine Kostenrechnung.

Der Meldung liegen die von mir ausgefüllten Vordrucke gesiegelt und geklammert in Kopie bei.

Bis auf die Anmeldebestätigung genau, wie bei mir auch. Ein 2. Satz (geklammert) liegt zur Bestätigung bei.

Sch..sse, 4 1/2 Stunden für die Aufnahme und Katalogisierung in diesem besch.....en pdf-Format: Zeilenumbruch nicht möglich, Font wurde immer kleiner. Viel Spaß beim Abschreiben der "dauerhaften Beschriftung". Auf der 50er Trommel für die Tommy steht ein ganzer Roman, auf den .30M1 Carbine-Mags ehem. Hess. Polizei auch noch die 6-7stellige Waffen-Nummer und 1 / 2, wie in alten Zeiten. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 45 Minuten schrieb JuergenG:

Bis auf die Anmeldebestätigung genau, wie bei mir auch. Ein 2. Satz (geklammert) liegt zur Bestätigung bei.

Sch..sse, 4 1/2 Stunden für die Aufnahme und Katalogisierung in diesem besch.....en pdf-Format: Zeilenumbruch nicht möglich, Font wurde immer kleiner. Viel Spaß beim Abschreiben der "dauerhaften Beschriftung". Auf der 50er Trommel für die Tommy steht ein ganzer Roman, auf den .30M1 Carbine-Mags ehem. Hess. Polizei auch noch die 6-7stellige Waffen-Nummer und 1 / 2, wie in alten Zeiten. 

 

Entweder hättest du den ganzen Detail-Mist mit den "Romanen" bleiben lassen und dich auf die wirklich essentiellen Beschriftungs-Merkmale beschränken sollen (die das Mag. am Ende einigermaßen identifizierbar machen; darauf kam's z.B. meinem SB auf Nachfrage an, der will keine Bediienungsanleitung lesen...).

 

Oder, wenn du dir unsicher bist

a) von vornherein eine eigene Tabelle kreiieren und einreichen

b) den ganzen Sermon in einem Anhang oder separaten Schreiben/mail aufführen

c) Fotos machen und anhängen.

 

Nur meine 2 cents... Den ganzen Sermon in dieses genannte Format quetschen zu wollen, den Aufwand hätte ich nie und nimmer getrieben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Minuten schrieb karlyman:

Entweder hättest du den ganzen Detail-Mist mit den "Romanen" bleiben lassen und dich auf die wirklich essentiellen Beschriftungs-Merkmale beschränken sollen (die das Mag. am Ende einigermaßen identifizierbar machen; darauf kam's z.B. meinem SB auf Nachfrage an, der will keine Bediienungsanleitung lesen...).

Ernstgemeinte Frage:

 

Wenn das Gesetz die Angabe von "dauerhafter Beschriftung" fordert, ohne das einzugrenzen.

Du und Dein SB in Eigenregie das so interpretieren dass damit halbwegs eindeutige Identifizierungsmerkmale, und nicht jegliche Beschriftung gemeint sind.

Auf dem Magazin eine dreizeilige Herstelleranschrift und eine vierzeilige Bedienungsanleitung eingeprägt sind.

Ansonsten aber gar nichts.

 

Was würdest Du davon angeben?

 

Alles?

 

Nichts, weil nichts davon der Identifikation dient (stimmt nicht ganz, gerade die Bedienungsanleitung identifiziert das Magazin zweifelsfrei nach Typ und Kapazität)

 

Oder welchen Auszug davon würdest Du persönlich auswählen?

 

Ich meine das ernst. Vor genau diesem Problem stand ich nämlich, und wurde hier schon mehrfach blöd angemacht, weil ich mich für "alles angeben" entschieden habe, und so sei das Gesetz doch gar nicht gemeint, und der SB weil keine Bedienungsanleitung lesen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also, ich würde niemanden blöd dazu anmachen.

Wer einen ganzen "Roman" auf seinen Mags hat, und den komplett angeben will, kann das doch tun.

 

Ich interpretiere die Anforderung (von ihrer Intention her) so, und mein Sb hat das auf Nachfrage auch getan, dass das Mag. letztlich so gut wie möglich identifizierbar sein muss.

Was dann heißen kann: ggf. angegebener Hersteller, Typ/Kürzel, eine Zahlenkombination... Eine "Bedienungsanleitung" oder der Patronenzähler von 1 - 365 ist in dem Kontext eher sinnfrei.

 

Irgendwie bin ich froh, dass bei mir letztlich (bis auf 2 AR-15-Mags, und auch da war's halbwegs übersichtlich) nur kürzeste oder keine Beschriftungen vorhanden waren.

Und, besser, dass die ganze Diskussion morgen um diese Zeit eh obsolet ist...

 

 

Bearbeitet von karlyman
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 23.8.2021 um 00:37 schrieb Mausebaer:

Leeren Umschlag verschickt? :huh:

 

Ohne Postzustellungsurkunde (Gerichtsvollzieher) wird es ..,

 

Zum Thema der Zustellung:

Warum verschickt Ihr nicht einfach per Email, dann hat man alles was man braucht um beweisen zu können was man wann gemeldet hat. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

Ernstgemeinte Frage:

 

Wenn das Gesetz die Angabe von "dauerhafter Beschriftung" fordert, .

Zu § 58 Abs. 17 WaffG wird außer der Anzeige im Gesetz nichts gefordert und § 37f bezieht sich nur auf die dort genannten Fälle und da ist der § 58 nicht dabei. Hier fordert Deine Waffenrechtsbehörde, nicht das Gesetz oder eine Verordnung.

 

Dein

Mausebaer

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 13 Minuten schrieb IMI:

Zum Thema der Zustellung:

Warum verschickt Ihr nicht einfach per Email, dann hat man alles was man braucht um beweisen zu können was man wann gemeldet hat. 

Weil E-Mail keinen Zugang belegt (ohne Lesebestätigung) nicht mal halbwegs fälschungssicher ist. Aber wie der eingeschriebene Umschlag natürlich eine gewisse Tendenz setzen kann. Wie es bei De.-Mail ist, weiß ich nicht.

 

Dein

Mausebaer

Bearbeitet von Mausebaer
zu hecktisch am Morgen
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.