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Neues zu alten Magazinen


Bourbon

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vor 1 Stunde schrieb Alex:

Ist die Frage erlaubt wie es bei den Röhrenmagazinen bei den VRF aussieht? Bestimmungsgemäß steht nur z.B. 12/89 drauf. 

Stellt sich dann die Frage, wieso es bei Röhrenmagazinen darauf ankommt, was der Hersteller sagt, was bestimmungsgemäß ist und nicht, was tatsächlich geht und wieso es bei anderen Magazinen anders sein soll.

Bearbeitet von Raiden
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Die VRF mit festem Röhrenmagazin sind doch Repetierer ohne Wechselmagazin, da dürfte das doch egal sein, da

a) nicht GK semiauto

und

b) kein Wechselmagazin

 

Bei SLF mit langem Röhrenmagazin wäre das event. was anderes, je nach max. Kapazität in Patronenlänge xy, oder bei Repetierern mit Wechselmagazin größer 10rds , aber bei VRF mit festem Röhrenmagazin sind die doch genausowenig betroffen wie bspw UHR mit festem Röhrenmagazin.

Bearbeitet von dusty_dragon
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Ihr dürft mich schlagen, bin aber gerade über was gestolpert.

 

Was ist eigentlich mit Magazinen von Softairwaffen? Z.B. solche hier:

 

 image.png

 

Sind aus Metall, keine Ahnung ob das echte sind. Das Ding ist ja voll mit der Mechanik für die Kügelchen, aber man spricht ja immer vom Magazinkörper...

 

Pfui oder bleib locker?

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vor 4 Minuten schrieb Mausebaer:

Patronen mit Zentralfeuerzündung - auch KK ist außen vor.

Aber was wenn nun ein "Magazinkörper" durch Austausch von Bodenplatte und Innenleben sowohl Zentralfeuer als auch anderes füttern könnte und nach Herstellerabsicht auch sollte? Sagen wir, der Hersteller, der den "Körper" gespritzt hat, hat dabei vorwiegend an Zentralfeuer gedacht, und dann hat ein anderer Hersteller ein Randfeuer- oder Garnichtfeuer-System eingebaut? So viele Fragen, solcher Hirnriss...

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vor 3 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Aber was wenn nun ein "Magazinkörper" durch Austausch von Bodenplatte und Innenleben sowohl Zentralfeuer als auch anderes füttern könnte 

Das war mein Gedanke. Ist ein massiver Blechkörper mit Blechboden, keinerlei Markierungen. 

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... der Unfug ist doch schon bei FAL-Mag nicht mehr einzubekommen.

  • Hersteller? keine Ahnung
  • Bestimmungsgemäß kleinstes Kaliber? keine Ahnung, gab ja auch mal zivile FAL in .243 Win.
  • Beschriftung keine

Das ergibt Zeilenweise Meldungen zu Magazinen für LW mit > 10 Patronen zu den mir die Angabe des Herstellers zum bestimmungsgemäßen kleinsten Kaliber nicht vorliegt und die auch keine Beschriftung haben. Außer einem Harken bei LW gibt es da keinen Input zu den Magazinen. :huh: 

 

Ich verwende die Mags ja noch nicht einmal mit der bestimmungsgmäß vorgesehenen Waffe sondern in einem zivilisierten L1A1. :wacko2:

 

Dein

Mausebaer

 

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vor 11 Stunden schrieb munich-shooter:

 

 

Was ist eigentlich mit Magazinen von Softairwaffen? Z.B. solche hier:

Sind aus Metall, keine Ahnung ob das echte sind. Das Ding ist ja voll mit der Mechanik für die Kügelchen, aber man spricht ja immer vom Magazinkörper...

 

Die sind sicherlich von der einschlägigen gesetzlichen Regelung nicht "gemeint", aber es ist nicht auszuschließen, dass böswillige Winkeljuristen versuchen, das auch noch so hin-interzupretieren...

 

Man könnte nun beliebig weitermachen...

So hatte ich z.B. mal die Frage in den Raum gestellt, wie das mit den Magazin-Nachbildungen ("Fake-Magazinen") für die Modellwaffen, also 1:1 Waffennachbildungen von Denix & Co. ist... Somit also Blechkästlein, die nie Magazine waren, als Zubehör für Deko-Gegenstände, die nie Waffen waren.

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vor 23 Stunden schrieb Speedmark:

@StaffBull

 

Nein, in meinem persönlich erstellten Datenblatt mit „Teilebericht“ als Inhalt meiner unterzeichneten Anmeldung, habe ich unter „Kennzeichnung/Nummer“ ohne angegeben. Nur das Modell, Kaliber und der Hersteller wurden angeben und eingetragen. 


wobei ein Verschlussträger ja kein Kaliber hat, somit dort auch „ohne“ stehen sollte.

Genau wie bei Lowern.

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vor 50 Minuten schrieb karlyman:

 

Die sind sicherlich von der einschlägigen gesetzlichen Regelung nicht "gemeint", aber es ist nicht auszuschließen, dass böswillige Winkeljuristen versuchen, das auch noch so hin-interzupretieren...

....und dann gibt es noch die ganz ganz bösen Vierkantprofile im Baumarkt.

 

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Wenn so ein Softairmagazin aus dem Magazinkörper eines echten Magazins hergrstellt wurde, so dass er mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen vom Softairinnenleben getrennt werden kann und dann einen funktionsfähigen Magazinkörper ergibt, besitzt man einen verbotenen Magazinkörper, kein Magazin.

 

Fehlen die Magazinlippen, dann nicht mehr

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vor 3 Stunden schrieb Raiden:

Ich denke, es erübrigt sich jede Diskussion.

 

Die Softair-Welt ist groß, vllt gibts ja wirklich einen der sowas wie ich beschrieben hab aus Coolness/Liebhaberei mal produziert hat. Kenne mich in dem Feld nicht aus.

Bearbeitet von ASE
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vor 16 Stunden schrieb ASE:

Die Softair-Welt ist groß, vllt gibts ja wirklich einen der sowas wie ich beschrieben hab aus Coolness/Liebhaberei mal produziert hat. 

Wie beschrieben, nehme Vierkantprofile aus dem Baumarkt und nen Hammer und eine Feile.

Das sind allgemein gebräuchliche Werkzeuge.

 

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BTW - Alt-Dekos, die noch vor Mutti Merkels Zarentum gekauft wurden, müssen ja, wenn ich das richtig gelesen habe, nicht angemeldet werden, solange sie nicht ihren Besitzer wechseln. Wie ist das mit dem dazugehörigen Magazin, z.B. bei einer PPSh?
Magazin bei der normalen Waffenbehörde anmelden, die Deko selbst aber nicht? Oder gar nicht, da es sich um eine Einheit Waffe+Mag handelt?

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