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Neues zu alten Magazinen


Bourbon

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Nö. Siehste doch.

 Back to topic:

Zitat F. Geppert:

"Angemeldete Magazine, bei denen der Erwerbszeitpunkt als vor dem 13.6.2017 angegeben wird, sind keine verbotenen Gegenstände und müssen entsprechend auch nicht wie verbotene Gegenstände aufbewahrt werden."

 

Wie rechtssicher ist diese Aussage und vom wem ist sie ursprünglich?

Bearbeitet von chapmen
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vor 8 Minuten schrieb Fyodor:

Steht so im Gesetz. Das Verbot wird gegen diese Magazine nicht wirksam. Sie sind also nicht verboten.

Ich denke das gilt für die Besitzer, die vor dem 13.06.17 schon besessen haben.
Wenn du so ein Mag. im Wohnzimmerschrank lagerst und ein mehr oder weniger ungebetener Gast das Teil klaut, wird es zum verbotenen Gegenstand für denjenigen.

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vor 8 Minuten schrieb charly.brown:

es muss aber der Antrag auf nicht verboten gestellt werden

Ein Antrag das es nicht verboten ist? Oder meinst du die Besitzmeldung und deren Folge?

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Gibts den schon Behörden die Formulare o. ä. zur Meldung erstellt haben?

(für Magazine die vor 13.06.2017 erworben/besessen wurden!)

Oder Corona geschuldete Untätigkeit landauf landab?

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Ist es eigentlich eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit verbotene Magazine zu besitzen? 😎 Bei LWB ist klar, da kann der Hammer mit der Zuverlässigkeit von der Ordnungsbehörde geschwungen werden - aber Normalos? Was hat man zu erwarten für so ein Vergehen... Bzw. was steht bei LWB zusätzlich zur "Zuverlässigkeitsprüfung" an Bußgeld/Freiheitsstrafe im Raum?

 

 

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Die Ausführungen von @Friedrich Gepperth zur Gelben WBK sind für mich eine Wohltat in der heutigen Zeit, wo kein Blödsinn absurd genug ist um nicht doch noch nachgeplappert zu werden - Internetforen und vor allem Facebookgruppen überbieten sich dabei gegenseitig: 
Da wird dem DSB vorgeworfen, die Idee der Gelben WBK selbst eingebracht zu haben um 'uns' zu verkaufen oder über die Klinge springen zu lassen - was für ein Nonsens.
Die Schlaueren, die zumindest erkannt haben, dass ein Bäcker keinen Vorteil hätte wenn seine Kunden nur noch begrenzt Backwaren kaufen dürften, rühren trotzdem eifrig mit: zugestimmt haben sie ja alle dieser Verschärfung, diese rückgratlosen Verbände, diese Knechte vor dem Fürst.

 

Gepperths Ausführungen zeigen auch (eigentlich überflüssig, das zu erwähnen; doch mancher Schütze neigt anscheinend zu dem Glauben, dass Seehofer und Mayer abends die Gesetzestexte selbst aufsetzen), dass im Hintergrund fleißig von den Juristen in den Abteilungen gewerkelt wird und das teils nach eigenem Gusto.
Das lässt aber auch die Personen Seehofer und Mayer in anderem Licht erscheinen. So hat Seehofer bereits im März 2019 Verbandsvertretern zugesagt, dass nach zehn Jahren Schluss sein wird mit Bedürfnisprüfungen bezgl. Besitz. Mayer hat das öffentlich auf dem Schützentag des DSB kurz später wiederholt. 

 

Schließlich ist es so gekommen.

 

(Es gibt Foristen hier bei WO, die sich an diese Aussagen geklammert haben, woran auch sonst, und dafür mit Häme bedacht wurden...auch jetzt noch.)

 

Im Laufe des Jahres kam dann aber sichtbar Eigendynamik auf bei den Plänen zum Bedürfnisfortbestand. Ende Juni hat zusätzlich (die Bestätigung eines Urteils zum Bedürfniswegfall bei einem Schützen durch) das Verwaltungsgericht Darmstadt für Aufruhr gesorgt, auch hier im Forum.


-> Ein User hier im Forum, den ich bewusst positiv erwähnen möchte, nämlich @Schwarzwälder hat frühzeitig die Gefahr erkannt für sogenannte Schrankwaffen, die nur gelegentlich bei besonderen Anlässen geschossen werden und konstruktiv Vorschläge gemacht, diese über ein Mindestpensum im Bestand zu sichern (jede vorhandene Waffe solle min. 1x im Jahr bewegt werden).

Resultat: seitenweise Spott, übliches Geleier vom vorauseilenden Gehorsam verbunden mit der Warnung, Staatsdiener könnten mitlesen und auf falsche Gedanken kommen. 
(Dass die 'falschen Gedanken' ja längst da waren, siehe auch Urteil aus Offenbach + Darmstadt, spielte keine Rolle...Lieber sonnte man sich in der angeblichen Wichtigkeit dieses Forums bzgl. dem Einfluss auf die Politik).

 

Aber genau an dieser Stelle, beim politischen Drängen auf eine Waffenreduktion sollte eine von F. Gepperth genannte Triebfeder aufhorchen lassen: es gibt nicht per se zu viele Waffen unter den Schützen, sondern zu viele ungenutzte.

Quelle: die Schützen selbst, die gegenüber unteren Behördeninstanzen frei erzählen, dass viele der eigenen Waffen nur selten ausgeführt werden und somit eher um des Habenwollens gekauft wurden.

Ich glaube gern, dass so etwas mittlerweile zusätzlich Behördenhandeln befeuern kann, wenn bundesweit in Summe zu oft vorgetragen. Hohe Aktivitätsanforderungen je Waffe laufen dem Bedürfnisgrund 'Sportschütze' nicht zugegen, den Schrankwaffensammlern schon - was nicht geschossen wird, muss weg. So geht Politik.

 

...Nachdem die 18/12 je Waffe usw. auf den letzten Metern verhindert werden konnten, übrigens auch durch Seehofers persönliches Eingreifen im November, kam also 'tief' im BMI die Idee auf, mit dem Deckel auf die Gelbe WBK 'unbegründetes Waffenhorten' zu unterbinden um wirksam die Zahl der Waffen im Umlauf zu senken. Wie passend, quasi kurz vor Redaktionsschluss.
Zum Stichwort Eigenleben dieser Behörde soll erinnert werden, dass sich Seehofer am 15. Juni beim
Bayerischen Schützentag des BSSB ‘überrascht‘ zeigte über die von seinem Ministerium am 06. Juni ins Bundeskabinett eingebrachte Fassung des Referentenentwurfs zum Waffengesetz.

 

Ich schlussfolgere daraus, dass man künftig auf alles gefasst sein muss bei dieser Bundesbehörde und ein 'Verhandlungsfrieden' für die Schützenverbände immer schwieriger wird.

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vor 10 Minuten schrieb Katechont:

... sogenannte Schrankwaffen, die nur gelegentlich bei besonderen Anlässen geschossen werden ...

Warum sollten diese Waffen eigentlich ein Problem darstellen? Inwieweit verringert eine einzelne "Schrankwaffe" im Tresor eines regelmäßig überprüften und sonst aktiven Sportschützen in irgendeiner Weise die Öffentliche Sicherheit und Ordnung? Das musst du mir bitteschön mal genauer erklären. Und zwar am besten mit nachvollziehbaren Fakten.

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vor 23 Minuten schrieb Katechont:

Das lässt aber auch die Personen Seehofer und Mayer in anderem Licht erscheinen. So hat Seehofer bereits im März 2019 Verbandsvertretern zugesagt, dass nach zehn Jahren Schluss sein wird mit Bedürfnisprüfungen bezgl. Besitz. Mayer hat das öffentlich auf dem Schützentag des DSB kurz später wiederholt. 

 

Schließlich ist es so gekommen.

Ja, die Behörde hat anscheinend dann wohl ein Eigenleben und handelt ohne Vorgaben und Zielsetzung.... D.h. Kontrollverlust! 

Wer es glaubt...!

 

Ein schönes Theater haben die werten Herren der CDU namentlich Mayer/Seehofer da veranstaltet. (Jan 19 Entwurf raus, Dez 19 verabschiedet... - dazwischen war viel viel viel Zeit für Klarstellungen und aufräumen ; aber nix.)

 

Wenn du das schlucken willst gerne. Ansonsten frag mal die Damen und Herren Ministerialbeamten wie die Zielstellung und deren Auslegung ist oder die Herrschaften Politiker halt glauben zu sein....

 

An diesem Entwurf kann ich nur unnütze Bürokratie ohne jeglichen Sicherheitsgewinn erkennen - nichts anderes. LWB, aber insbesondere Sportschützen besonders im Visier. Ganz grundlos und ohne jede Not. Weder von EU noch aufgrund der Sicherheitslage/Krim.Statistik notwendig.

Ein Ministerium welches ohne jegliche Faktenlage bürokratische Gesetzesvorschläge macht welche die Freiheit einer Bürgergruppe einschränkt - BRAVO.

 

KOTZ KOTZ KOTZ - und Seehofer/Mayer sollen dieses besch....ne Ministerium wieder in den Griff kriegen - was ist denn das für ein Saustall!!!

 

Bearbeitet von Kanne81
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vor 6 Minuten schrieb Sal-Peter:

Warum sollten diese Waffen eigentlich ein Problem darstellen?

Problem der Sicherheit und Ordnung? Gar keins.

 

Das "Problem" das gelöst werden soll ist aber gar nicht Sicherheit und Ordnung, sondern Waffenbesitz. Meine Behörde wiederholt auch bei jeder Gelegenheit, dass ihr Hauptzweck die Reduktion des privaten Waffenbesitzes ist. Nicht etwa, wie andere Behörden, den Bürgern bei gegebenen Gesetzen das maximale zu ermöglichen.

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