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IGNORED

Neues zu alten Magazinen


Bourbon

Empfohlene Beiträge

Ab 1.9.2020 ergibt sich die Strafbarkeit des Umgangs mit verbotenen Magazinen aus § WaffG (ausgenommen Sonderregelungen nach §58 Übergangsregelungen)

 

Relevante Gegenstände:

NachAnlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.3 oder1.2.4.4 verbotenes Magazin oder ein nachNummer 1.2.4.5 verbotenes Magazingehäuse

 

Strafvorschrift:

§52 WaffG Abs. 3 Satz 1

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.2 bis 1.2.5,

 

Hinweis: In "Gesetze im Internet" scheinen mir die Anlagen noch nicht aktualisiert zu sein. Im Bundesgesetzblatt ist alles richtig aufgeführt.

 

bb) Nummer 1.2. wird wie folgt gefasst:1.2Schusswaffen im Sinne des § 1 Absatz 2Nummer 1 nach den Nummern 1.2.1 bis1.2.3 sowie 1.2.5 bis 1.2.8 und Zubehörfür Schusswaffen nach Nummer 1.2.4, die.cc) Nach Nummer 1.2.4.2 werden die folgen-den Nummern 1.2.4.3 bis 1.2.4.5 eingefügt:1.2.4.3Wechselmagazine für Kurzwaffen für Zen-tralfeuermunition sind, die mehr als 20 Pa-tronen des kleinsten nach Herstellerangabebestimmungsgemäß verwendbaren Kalibersaufnehmen können;1.2.4.4Wechselmagazine für Langwaffen für Zen-tralfeuermunition sind, die mehr als zehnPatronen des kleinsten nach Herstelleran-gabe bestimmungsgemäß verwendbarenKalibers aufnehmen können; ein Wechsel-magazin, das sowohl in Kurz- als auch inLangwaffen verwendbar ist, gilt als Magazinfür Kurzwaffen, wenn nicht der Besitzergleichzeitig über eine Erlaubnis zum Besitzeiner Langwaffe verfügt, in der das Magazinverwendet werden kann;1.2.4.5Magazingehäuse für Wechselmagazine nachden Nummern 1.2.4.3 und 1.2.4.4 sind;.

 

Wir reden hier also über max 3 Jahre gesiebte Luft.

 

frogger

 

 

 

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vor 35 Minuten schrieb frosch:

Wir reden hier also über max 3 Jahre gesiebte Luft.

 

 

 

 

 

Nur zu. In Berliner Haftanstalten wird Dank Corona bereits Platz für uns gemacht. Wenn das ab dem 01.09.2020 mit den Magazinen kein Notfall ist, dann weiß ich auch nicht weiter.

 

Die Corona-Krise wirkt sich auch auf die Haftanstalten in der Hauptstadt aus. Nun gibt es dort mehr Platz. Das soll im Notfall helfen.

https://www.bz-berlin.de/berlin/wegen-corona-historischer-tiefstand-in-berliner-gefaengnissen

 

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@frosch

 

Ich habe meinen Ausdruck jetzt nicht hier.... Es gibt jedemenge Änderungen beim 52/53er - aber ich habe nichts relevantes in Bezug auf die neuen Magazinparaquatsch gesehen....

 

Wie konnte ich bei der einfach und übersichtlichen Lesart nur übersehen???!!!! 😉

 

--> checke ich heue spät Abend wenn ich zu Hause bin, NOCHMAL.

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vor 8 Stunden schrieb frosch:

@Tony: ich weiß nicht, was du da siehst, aber 1.2.4.3 bis 1.2.4.5 ist für mich eine Untermenge von  Nr. 1.2.2 bis 1.2.5 ...

 

Mit der Untermenge hats du ja recht. Das Gesetz ist an der Stelle aber geändert ;)
Man muss also auch den dann gültigen Teil nehmen.

Zitat
b)
Absatz 3 wird wie folgt geändert:
 
aa)
Nummer 1 wird wie folgt geändert:
 
aaa)
Die Wörter „§ 2 Abs. 1 oder 3, jeweils" werden durch die Angabe „§ 2 Absatz 3" und die Wörter „Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.2 bis 1.2.5" durch die Wörter „Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.2 bis 1.2.4.2, 1.2.5" ersetzt.

 

Bearbeitet von Gast
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Macht euch nicht irre und auch nicht kirre.

Abwarten, bis es eine amtliche Zusammenschreibung gibt, dann kann man seriös nachschauen, was die wirklich verbrochen haben.

 

UND NIE WIEDER CDU/CSU !!! Eine Partei, die in ihren tiefsten Wurzeln vergammelt und verderbt ist. Aus deren Mündern nur Lüge und Verrat kommt.
Das einzig Ehrliche, was von denen kommt, kommt aus ihrem Waidloch!

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Hallo,

 

mir ist immer noch nicht klar, weshalb ihr euch eigentlich aufregt. Viele von uns haben für ihre Halbautomaten doch bestimmt Magazine, die mehr als 10 Schuß fassen. Und jetzt mal ehrlich: Wann wurden die und zu welchem Zweck jemals benutzt? War jemand tatsächlich damit auf dem Schießstand oder im Revier? Also ich sicher nicht.

 

Wenn der Besitz dieser besagten Magazine verboten wird - wenn schon? Es soll Menschen geben, die dann ihre Magazine eben so aufbewahren, dass sie bei einer Kontrolle eben nicht bei den Waffen gefunden werden. Da die Magazine nicht registriert sind, dürfte es selbst bei einem Auffinden auch relativ schwierig werden, den Eigentümer zu ermitteln.

 

Wir wissen alle, dass mit diesem Verbot die Gewaltkriminalität und der Terrorismus nicht eingedämmt werden kann. Deswegen irgendetwas zu registrieren oder gar entschädigungslos abzugeben würde mir daher nicht im Traum einfallen.

 

Tasha

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vor 6 Stunden schrieb Sal-Peter:

Macht euch nicht irre und auch nicht kirre.

Abwarten, bis es eine amtliche Zusammenschreibung gibt, dann kann man seriös nachschauen, was die wirklich verbrochen haben.

 

UND NIE WIEDER CDU/CSU !!! Eine Partei, die in ihren tiefsten Wurzeln vergammelt und verderbt ist. Aus deren Mündern nur Lüge und Verrat kommt.
Das einzig Ehrliche, was von denen kommt, kommt aus ihrem Waidloch!

Und Du findest die FDP wirklich besser? 

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vor 31 Minuten schrieb Tasha Yar:

Hallo,

 

mir ist immer noch nicht klar, weshalb ihr euch eigentlich aufregt. Viele von uns haben für ihre Halbautomaten doch bestimmt Magazine, die mehr als 10 Schuß fassen. Und jetzt mal ehrlich: Wann wurden die und zu welchem Zweck jemals benutzt? War jemand tatsächlich damit auf dem Schießstand oder im Revier?
 

Tasha

Nun gemessen an Deinen Jagdgeschichten nimmst Du so etwas schon mit zur Jagd.

 

Und die Idee, einem VERBOTENEN GEGENSTAND (= der bloße Besitz ist ein Verbrechen) illegal einfach zu behalten ... ganz ehrlich, wie komplett blöde kann man noch sein?

 

 

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vor 33 Minuten schrieb Tasha Yar:

Viele von uns haben für ihre Halbautomaten doch bestimmt Magazine, die mehr als 10 Schuß fassen. Und jetzt mal ehrlich: Wann wurden die und zu welchem Zweck jemals benutzt? War jemand tatsächlich damit auf dem Schießstand oder im Revier? Also ich sicher nicht.

Ich habe nur 20er magazine, mit begrenzer und nutze auch nur die. Gerade im stehend Anschlag passt die Länge des Magazins genau.

 

 

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vor 50 Minuten schrieb Tasha Yar:

Viele von uns haben für ihre Halbautomaten doch bestimmt Magazine, die mehr als 10 Schuß fassen. Und jetzt mal ehrlich: Wann wurden die und zu welchem Zweck jemals benutzt? War jemand tatsächlich damit auf dem Schießstand oder im Revier? Also ich sicher nicht.

 

Ich habe auch einige 20er, und habe die - insofern gebe ich dir recht - nach meiner Erinnerung nie als 20er benutzt, sondern max. als 10er.

Dazu kommen noch so einige 10erMags im 20er-Magazinkörper.

 

Doch, ich empfinde es schon als Ärgernis, die vollkommen unproblematischen 20er-Magazine nicht mehr so ohne weiteres benutzen zu dürfen.

Eine schlichte Begrenzung auf 10er-Befüllung, wie in unseren Nachbarländern (selbst F, von dem die ganze Chose ja u.a. ausging...) hätte vollkommen genügt. 

Aber man musste in D ja mal wieder einen ganz besonderen "Weg" gehen. 

 

Ärgerlich, bürokratisch, gängelnd und unnötig.  

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Am 14.4.2020 um 00:46 schrieb Friedrich Gepperth:

 

 

Natürlich kann man auch für Selbstschutz als Bedürfnisgrund, wie es  in Österreich gilt, demonstrieren. Katja kann dazu ja aufrufen. Aus Solidarität laufe ich da sogar privat mit, wenn es in Berlin ist. Auch auf die Gefahr hin, dass mich einige für gaga halten.  Aber bewirken wird das garnichts, außer dass man sich wegen der Anzahl der Teilnehmer total lächerlich macht.

 

 

Ich würde diese (mögliche Forderung) voll und ganz begrüßen:

 

Rücksetzung des aktuellen Waffenrechts auf den Stand von vor 1972.

 

Das wäre alles.

 

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vor 10 Stunden schrieb Waffen Tony:
b)
Absatz 3 wird wie folgt geändert:
 
aa)
Nummer 1 wird wie folgt geändert:
 
aaa)
Die Wörter „§ 2 Abs. 1 oder 3, jeweils" werden durch die Angabe „§ 2 Absatz 3" und die Wörter „Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.2 bis 1.2.5" durch die WörterAnlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.2 bis 1.2.4.2, 1.2.5" ersetzt.

Und damit ist es wieder raus aus den 52/53er ... Klar LWB kriegt man über die Zuverlässigkeit und aus B-Kat Waffe wird ne A-Kat Waffe bei unterstellter Verwendung. Aber halt nur die LWB...

 

UND d.h.

 

Also bis dato keine Konsequenz für Otto Normalbürger und IS-Kämpfer sowie Schläfer ...

Bearbeitet von Kanne81
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Ich hab nirgends Gegenteiliges behauptet. Mein erster Einwand war auf dieses "es ist wahrscheinlich so..." Antworten gewesen.
Dazu der Hinweis wo man was dazu finden kann.

Und die Quelle zur letzten Behauptung hab ich geliefert.

 

Mein Vorschlag wäre, Aussagen zu waffenrechtlichen Themen immer mit Quellebeleg aufzustellen.

Dann kommt man schnell von Vermutungen weg oder kann den Punkt konkret aufgreifen.

Vor allem nachvollziehbar.

 

 

Bearbeitet von Gast
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