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IGNORED

Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Warum Gastube??? Mit welcher Begründung?

 

Dieses ganze Wirrwarr, wann was verboten oder Kriegswaffe ist, ist ein einziger Krampf!

 

Auch, dass die CIP angeblich eine 5,56x45 nicht kennt, ist glatt gelogen. Hat das BKA schonmal was von der CIP-Kalibersynonymliste gehört?

 

Upper mit verschlossenem Sear Cut dürften dann ja auch problematisch sein, oder?

Bearbeitet von Raiden
Geschrieben

Der Entwurf ist lang genug bekannt, ebenso der endgültige Text in dem alles was nun mit bunten Bildchen illustriert wurde schon zu lesen war.

Geschrieben

Jepp.

Fraglich auch, was mit den ganzen MP5- und G3-Klonen und auch den Niedermeier-Neubauten aus freien Teilen usw. ist

Hatte ja schon länger vermutet, dass nicht problemlos sein könnte...

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb Commerzgandalf:

Lese ich das in dem Entwurf richtig, das ar15 Lower verboten sind?

Wie kommst du darauf?

Geschrieben

Seite 38

 

 

Bislang waren Gehäuseunterteile von Langwaffen keine wesentlichen Teile. Da Griffstücke nicht  
unter das KrWaffKontrG fallen, unterliegen sowohl die Gehäuseunterteile/Griffstücke von  
vollautomatischen Militärwaffen (Kriegswaffen) als auch die Gehäuseunterteile von  
nichtmilitärischen vollautomatischen Schusswaffen dem WaffG als verbotene wesentliche  
Waffenteile

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Minuten schrieb Commerzgandalf:

[...], unterliegen sowohl die Gehäuseunterteile/Griffstücke von  

vollautomatischen Militärwaffen (Kriegswaffen) als auch die Gehäuseunterteile von  
nichtmilitärischen vollautomatischen Schusswaffen dem WaffG als verbotene wesentliche  
Waffenteile

Vollauto ist in der Regel nicht ohne weiteres mit einem semiautomatischen Griffstück möglich.

 

Kann mir jemand das erklären? Wie kann ein Gasrohr nun unter das KWKG fallen? Wie kann es zu einem erlaubnispflichtigen Teil werden?

kriegswaffe.PNG

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

Was für ein :016:, bei der einen Waffe ist die Griffhülle frei bei einen anderen wieder nicht weil man da die Abzugsmechanik herausnehmen kann,

beim Vorderlader Revolver wieder alles wesentliche Teile, Magazinkasten bei einigen Langwaffen wieder wesentliche Teile bei andern nicht usw.

Wer hat sich denn diesen Schwachsinn ausgedacht, fehlt nur noch das die Holz Schäfte oder Carbon Schäfte auch noch zu den wesentliche Teilen

zugeordnet werden, man man man was für Holz Köppe in der Politik !

Bearbeitet von daimler01
Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb Sal-Peter:

Unter "Kaliber" versteht der Autor, der das neue WaffUnR verbrochen hat, nicht den Laufdurchmesser, sondern die CIP- bzw. SAAMI-Bezeichnung der zu verwendenden Munition.Also Durchmesser plus Angabe der Hülsenlänge oder eines anderen eindeutigen Merkmals der Munition.

 

 

Sehe ich exakt auch so. 

Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb Commerzgandalf:

Seite 38

Bislang waren Gehäuseunterteile von Langwaffen keine wesentlichen Teile. Da Griffstücke nicht  
unter das KrWaffKontrG fallen, unterliegen sowohl die Gehäuseunterteile/Griffstücke von  
vollautomatischen Militärwaffen (Kriegswaffen) als auch die Gehäuseunterteile von  
nichtmilitärischen vollautomatischen Schusswaffen dem WaffG als verbotene wesentliche  
Waffenteile

 

Preisfrage:

Wer unter den üblichen schießsportlichen/jagdlichen Erlaubnisinhabern bzw. Waffeneignern hat eine "nichtmilitärische vollautomatische Schusswaffe"....?

Geschrieben

Hallo

 

Es geht doch offensichtlich nicht darum, ein effektives Waffenrecht zu kreieren. 

Es geht darum, möglichst viele Besitzer von Waffen, ehemals freien Waffen und Waffenteilen zu kriminalisien. Bei Bedarf kann man, mit Verweis auf die Statistik, das Waffengesetz weiter verschärfen.

 

Steven

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Geschrieben
vor 52 Minuten schrieb EzLord:

Vollauto ist in der Regel nicht ohne weiteres mit einem semiautomatischen Griffstück möglich.

Kann mir jemand das erklären? Wie kann ein Gasrohr nun unter das KWKG fallen? Wie kann es zu einem erlaubnispflichtigen Teil werden?

Die einzig sinnvolle Lösung sehe ich in der Widmung des Herstellers, so wie jetzt schon bei den unterschiedlichen Nummernkreisen für Kriegswaffen und Zivilwaffen bzw. Teile davon, auch wenn sie ansonsten gleich sind.

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb Cascadeur:

Es kursieren Unmengen von in Zukunft verbotenen Teilen in Form von Dekowaffen, Teilesätze, Einzelteile, usw.

 

 

Und die Masse davon wird wohl gar nicht WBK-Inhabern zuzurechnen sein. 

Das sind Leute, die haben das irgendwann mal ganz formlos aus "Liebhaberei" bzw. "Habenwill" erworben... und ich wage mal die Voraussage, da wird es in vielen Jahren noch überall große "Dunkelziffern" an Besitz geben.

Geschrieben (bearbeitet)

Nur mal für mich, als naiver Mensch....ab welchem Tag ist das gültig? 20.02.2020? Wenn also einer bei egun auf ein G3 oder MP5 Gehäuse (ohne Lauf) oder Griffstück bietet, hat er einen verbotenen Gegenstand? Soviel kann man ja garnicht kotzen. Am schönsten ist das Vorwort "...terroristische Anschläge in Paris und Brüssel..." ab jetzt mach ich mir wegen Terroristen keine Sorgen mehr

 

Edith sagt ab September...

Bearbeitet von Hailofbullets
Geschrieben

Und was ist denn nun mit Altdekowaffen (z.B. solche mit Rautenstempel)?

Anmeldepflicht? Sind die (unveränderten) Einzelteile verbotene, wesentliche Teile?

Ich bin sonst nicht so schwer von Begriff, aber ich steige langsam nicht mehr durch.

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb Raiden:

Und was ist denn nun mit Altdekowaffen (z.B. solche mit Rautenstempel)?

Anmeldepflicht? Sind die (unveränderten) Einzelteile verbotene, wesentliche Teile?

Ich bin sonst nicht so schwer von Begriff, aber ich steige langsam nicht mehr durch.

Alles, was nicht verkauft wird und mit denen nicht ins Ausland verreist wird, ist als Dekowaffe nicht meldepflichtig.

Bitte beachten: man darf eine Dekowaffe nicht zerlegen und die Einzelteile verkaufen.

 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Katja Triebel:

Alles, was nicht verkauft wird .... ist als Dekowaffe nicht meldepflichtig.

???

D.h., ich behalte eine Deko Waffe = keine Meldung erforderlich.

Nach 2 Jahren entscheide ich mich doch sie zu verkaufen = ich muß sie melden

Und das geht ??

???

Ich bin verwirrt ( oder habe zu wenig IQ, um das zu kapieren ).

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Minuten schrieb Olt d.R.:

???

D.h., ich behalte eine Deko Waffe = keine Meldung erforderlich.

Nach 2 Jahren entscheide ich mich doch sie zu verkaufen = ich muß sie melden

Und das geht ??

???

Ich bin verwirrt ( oder habe zu wenig IQ, um das zu kapieren ).

 

 

Nein, du darfst sie in 2 Jahren nur verkaufen, wenn du sie nach der neuen EU-Richtlinie deaktivierst. Und der Erwerber muss sie anzeigen.

Wenn du sie heute schon nach den neuen Regeln deaktivierst, dann darfst du sie auch ins Ausland mitnehmen, wenn sie angezeigt ist.
Aber diese Richtlinie bedeutet, total-Zerstörung, da die EU-Richtlinie nochmals schärfer ist als unsere alte, best funktionierende vorletzte Regelung.

Bearbeitet von Katja Triebel
NAchtrag
Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Cascadeur:

Und wie verhält sich das mit Teilesätze ohne Lauf und Verschluss?

Weiß ich nicht, weil Deko nicht mein Metier ist.
Bitte den Leitfaden des BKA lesen. Gehäuse, Verschluss und Lauf sind wesentliche Teile.
Wenn noch Fragen offen ist, bitte Kommentare bei uns hinterlassen: https://german-rifle-association.de/degunban-fragen-antworten-und-klagen/

Wir leiten die Fragen gebündelt an den VDB bzw. die Fragen zu "wesentlichen Teilen" gebündelt ans BKA weiter.

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