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IGNORED

Schießstätte für Vollautomaten


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Geschrieben

Hallo allerseits,

gibt es besondere Auflagen für einen Schießstand, um dort mit einem Vollautomaten zu schießen? Oder hängt die Erlaubnis lediglich an der Geschossenergie, egal ob Repetierer, Halb- oder Vollautomat?

Vielen Dank

Andreas

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb andreas59:

Hallo allerseits,

gibt es besondere Auflagen für einen Schießstand, um dort mit einem Vollautomaten zu schießen? Oder hängt die Erlaubnis lediglich an der Geschossenergie, egal ob Repetierer, Halb- oder Vollautomat?

Vielen Dank

Andreas

In welchem Land soll denn dieser Schießstand stehen? Falls zur zivilen Nutzung, kann wohl nicht Deutschland gemeint sein.

Geschrieben

In welchem Land soll das sein?

 

In Deutschland gibt es Vollauto nur für Sammler bei pre-45 Waffen. Diese dürfen nicht geschossen werden.

 

Schiessen darf in Vollauto lediglich die Staatsmacht und da gelten ohnehin ganz andere Regeln.

 

Falls jemand seine illegale Russen AK mal singen hören will, geht das auch ohne Standzulassung.

 

Die gestellte Frage riecht reichlich komisch. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb Hunter375:

Eine Behörde wird kaum bei WO fragen wo und wie sie ihre Vollautowaffen nutzen dürfen ;) 

Eventuell möchte ein deutscher Auswanderer in Somalia einen Schießstand zur allgemeinen Volksbelustigung eröffnen.

 

Von daher hat die Eingangsfrage hier ihre volle Berechtigung und sollte mit dem gebührenden Respekt behandelt werden.

Bearbeitet von highlower
Geschrieben (bearbeitet)

Oder ein somalischer Auswanderer in Deutschland der gehört hat, dass man hier nicht einfach auf der Strasse schießen darf. Der möchte sich halt integrieren.

Bearbeitet von duck
Geschrieben

Besten Dank für die Antworten.

 

Nein, es geht natürlich nicht um eine illegale AK. Warum sollte ein Besitzer einer illegalen Waffe nach einer legalen Möglichkeit fragen, diese zu schießen? Wenn die Waffe selbst illegal ist, kann alles weitere nur auch illegal sein.

 

 

Geschrieben

Hi Jung's

 

Jetzt muss ich mich mal zu Wort melden.

Kollege Andreas hat eine Frage gestellt. Ich persönlich Handhabe das so:

Wenn ich von der gestellten Frage eine Antwort habe, teile ich diese gern mit ihm/euch! 

Wenn ich keine habe bin ich still. Oder stell ihm keine weitere Fragen die ihm garantiert nicht weiterhelfen u.s.w

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Geschrieben

@andreas59, Deiner Antwort entnehme ich, das es wohl um Deutschland geht.

 

Als nicht VA Besitzer bin ich auf "Leihwaffen" angewiesen, diese haben keinen Zivilbeschuß sondern Behördenabnahmen, an Ständen sind mir eine Halle in Hangelar sowie diverse offene Schießanlagen bekannt.

 

Daran erfreulich:

Standgebühren fallen nicht an,

die erforderliche Munition und Waffe werden kostenlos! gestellt.

 

Weniger erfreulich:

Die Schießübungen sind vorgeschrieben,

es gibt Bekleidungsvorschriften!

die Getränkeauswahl sowie die Speisenauswahl neben der Bahn sind stark (hüstel) eingeschränkt,

 

Bei Bedarf PN.

 

🤣

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb andreas59:

Besten Dank für die Antworten.

 

Nein, es geht natürlich nicht um eine illegale AK. Warum sollte ein Besitzer einer illegalen Waffe nach einer legalen Möglichkeit fragen, diese zu schießen? Wenn die Waffe selbst illegal ist, kann alles weitere nur auch illegal sein.

 

 

Schön dass wir das endlich mal geklärt haben.

 

Und in welchem Land soll dieser Schießstand nun stehen?

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb andreas59:

Hallo allerseits,

gibt es besondere Auflagen für einen Schießstand, um dort mit einem Vollautomaten zu schießen? Oder hängt die Erlaubnis lediglich an der Geschossenergie, egal ob Repetierer, Halb- oder Vollautomat?

Vielen Dank

Andreas

Die Zulassung des Stand beschränkt ausschließlich auf die Geschosseenergie. 

Wie Alfred schon geschrieben hat, dürfen VA Waffen, die unter das WaffG fallen nicht geschossen werden. 

VA Waffen, die unter das KWkG fallen, dürfen geschlossen werden. 

Untersagen kann das aber der Standbetreiber / Eigentümer, jedoch nicht das Ordnungsamt. 

Bearbeitet von Schnuffi
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb EkelAlfred:

 

 

Schiessen darf in Vollauto lediglich die Staatsmacht und da gelten ohnehin ganz andere Regeln.

 

Vergessen sollte man Hersteller und co dabei nicht.

 

Auch gibt es durchaus Genehmigungen für das schiessen mit  "pre war 45" Vollautomaten.

Geschrieben

@Schnuffi: Lies einfach nochmal, was Du da geschrieben hast, erscheint mir nicht logisch.

 

Wenn es ums Grengebiet geht, fallen mir die hier noch ein:

 

https://www.schiessclubderostkantone.be/

 

Als ich noch in Aachen studierte (ok, ist ein paar Jährchen her), wurden dort in Rocherath VAs geschossen,

eventuell kann ein Belgier, wie @LucasH etwas dazu sagen, wie das heutzutage aussieht.

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb rwlturtle:

@andreas59

Als nicht VA Besitzer bin ich auf "Leihwaffen" angewiesen, diese haben keinen Zivilbeschuß sondern Behördenabnahmen, an Ständen sind mir eine Halle in Hangelar sowie diverse offene Schießanlagen bekannt.

Den Stand kenne ich. Man muss aber Mitglied sein und die suchen sich ihre Leute sehr selektiv aus. ;)

Geschrieben

Ich weiß nicht ob dir das hilft, aber hier haben wir bezüglich Monte-Kali (dort wurden immer VA geschossen) mal drüber diskutiert:

 

 

Du bist doch nicht der Andreas Kern der eine neue Veranstaltungslocation sucht?😉

Geschrieben (bearbeitet)
vor 47 Minuten schrieb Froschbacher:

Kollege Andreas hat eine Frage gestellt. Ich persönlich Handhabe das so:

Wenn ich von der gestellten Frage eine Antwort habe, teile ich diese gern mit ihm/euch! 

Wenn ich keine habe bin ich still. Oder stell ihm keine weitere Fragen die ihm garantiert nicht weiterhelfen u.s.w

Wen interessiert das? 
 

@rwlturtle

 

Es kommt noch besser: Man bekommt für das Schießen und die Anfahrt etwas  Geld, muss aber hinter die Waffen stundenlang putzen. 

Bearbeitet von EkelAlfred
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Hunter375:

Eine Behörde wird kaum bei WO fragen wo und wie sie ihre Vollautowaffen nutzen dürfen ;) 

Wo sonst, selbst dort wissen sie wo die Experten sitzen.

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