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IGNORED

WAffenrechtsänderungsgesetz Prüfung fortbestehendes Bedürfnis


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Geschrieben

Guten Morgen ihr Lieben,

 

ich habe meine erste Waffe 1998 erworben. Verstehe ich nun die Regelung im Waffenrechtsänderungsgesetz dahingehend richtig, dass ich auch für alle Waffen die ich künftig und etwa 2018 neu erworben habe kein Schießbuch mehr führen und keine Dokumentation des fortbestehenden Bedürfnisses mehr betreiben muss, weil ich aus dieser Bedürfnisüberprüfung rausgefallen bin (Zehnjahresregelung)?

 

Gruß
Franky

Geschrieben

Was das Fortlaufende Bedürfnis betrifft, so sollte eine Bescheingung des Vereins, in dem Du Mitglied bist, ausreichen.

 

Möchtest Du aber neue Waffen erwerben, musst Du weiterhin für den Erwerb die 12/18er Regel erfüllen.

Geschrieben

So habe ich das auch verstanden. Allerdings würde ich immer weiter Buch führen. Es ist nicht gesagt, dass die Regelung in kommenden Jahr wieder anders aussieht.

 

Und zur 12/18 Regel: Stand nicht etwas im Entwurf, dass regelmäßiges Training bedeutet 1x mal im Quartal und 6x im Jahr?Ich habe den Überblick verloren.

Geschrieben

Sehe ich auch so. Trotzdem würde ich dir empfehlen, immer ein Schießbuch zu führen zu deinem eigenen Interesse. Mich interessiert es einfach, wenn ich mit meinen Waffen die schießsportliche Entwicklung verfolgen kann. Mit dem Schießbuch hatte ich niemals Probleme. 

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb gunvlog:

Was das Fortlaufende Bedürfnis betrifft, so sollte eine Bescheingung des Vereins, in dem Du Mitglied bist, ausreichen.

 

Hi! schön von Dir hier zu lesen, schaue ich doch regelmäßig Deine Videos 🙂

Geschrieben
vor 58 Minuten schrieb Andreas181:

Ich würde erstmal das Inkrafttreten und die Umsetzung in der Verwaltungspraxis abwarten bevor ich das Schießbuch führen einstelle.

Jepp. Auch wenn ich denke, dass diese Regelung (FALLS sie heute so durch geht) das Zuckerle ist, mit dem man "die Verbände" ruhig gestellt hat, könnte es sich im Nachhinein auch als Falle erweisen.
Dazu kommen natürlich noch eventuelle Überschreitungen des Grundkontingents bei KW und HA auf der Grünen, die es weiterhin erforderlich machen zu agieren wie man es auch als Altbesitzer bisher schon getan hat.

Geschrieben (bearbeitet)

Rechne das Zuckerl mal nach. gesetzt den Fall man kann Kurz- und Langwaffe nicht in einem Abwasch schießen, ist man schon wieder bei 12mal jährlich.
Das ist die Norm des Erwerbs und selbstverständlich eine ziemliche Verschärfung der bestehenden Regelung.

 

Da wurde wieder grinsend ein weiteres faules Ei ins Nest gelegt.

 

Den Rest kann man dann beim nächsten Mal wieder ändern. Das hat man nun zweimal hintereinander mit der Begründung "hat sich bewährt (naund?)" getan.
Entweder hat man wieder verbindliches aus Brüssel umzusetzen oder auch so einfach Bock drauf.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb hattori.hanzo:

 

Und zur 12/18 Regel: Stand nicht etwas im Entwurf, dass regelmäßiges Training bedeutet 1x mal im Quartal und 6x im Jahr?Ich habe den Überblick verloren.

12/18 für Erwerb, 2x4 für Besitz.

Geschrieben

Und dann doch die Frage, wie es nach 2025 geregelt wird, wenn der Nachweis über den Verein nicht mehr ausreicht. 

Ich tippe mal auf elektronisches Schießbuch/WBK mit Ankündigung für 2025 und Ausrollen frühestens in 2030 ^^

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb David K:

Und dann doch die Frage, wie es nach 2025 geregelt wird, wenn der Nachweis über den Verein nicht mehr ausreicht. 

Ich tippe mal auf elektronisches Schießbuch/WBK mit Ankündigung für 2025 und Ausrollen frühestens in 2030 ^^

Nach 2025 gibt es schon lange keine Sportschützen mehr.....

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb Globus:

Nach 2025 gibt es schon lange keine Sportschützen mehr.....

Luftgewehr dürfte es noch geben (evtl. mit reduzierter Leistung, also weniger als den jetzt üblichen 7,5 Joule) und evtl. sogar noch KK-Einzellader, womit der DSB dann der einzige Verband sein würde, der überlebt.

Man kann auch sagen, gefickt eingeschädelt oder so ähnlich :chrisgrinst: 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Fyodor:

12/18 für Erwerb, 2x4 für Besitz.

2x(4/6) um genau zu sein. 

Wie ist das mit den Kontingentüberschreitern bei WBK gelb? 

Gibt es da künftig auch weitergehende Anforderungen an den Bedürfniserhalt wie bei Kontingentüberschreitern bei Kurzwaffen und Halbautomaten? 

Und welche Anforderungen gibt es für den Bedürfniserhalt bei langen Magazinen im IPSC Bereich? 

Last Not least wie viel Schuss gilt als Training? Wie lange muss eine anzuerkennende Trainingssitzung gehen? Vielleicht hat der BR sich schon mit dem Innenausschuss abgesprochen, dass das in der AWaffV noch so geregelt wird, dass wir nochmal tüchtig eingeseift werden....

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb erstezw:

Frag doch mal dem Meyer, bei der Gelegenheit kannst du ihn auch gleich auf den Versprechen annageln.

Hatte der Mayer (oder Meyer) vorhin nicht irgendwas von Nachtsichttechnik erlaubt usw... gefaselt...? Ich meine

da etwas gehört zu haben...

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb David K:

Und dann doch die Frage, wie es nach 2025 geregelt wird, wenn der Nachweis über den Verein nicht mehr ausreicht. 

Ich tippe mal auf elektronisches Schießbuch/WBK mit Ankündigung für 2025 und Ausrollen frühestens in 2030 ^^

Ich tippe darauf, dass deine Schießtermine im NWR erfasst werden.

 

Oder beim Verfassungsschutz.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Andreas181:

Ich würde erstmal das Inkrafttreten und die Umsetzung in der Verwaltungspraxis abwarten bevor ich das Schießbuch führen einstelle.

Gesendet von meinem HUAWEI GRA-L09 mit Tapatalk
 

Ich habe noch nie ein Schießbuch geführt und nach diesen erneuten "Erleichterungen" muss ich anscheinend etwas bislang vollkommen Unnötiges anfangen.

Geschrieben

Ich sehe auch aktuell kein Grund ein Schießbuch zu führen. Eventuell lediglich für Neuerwerb relevant.

Wenn die Behörden prüfen drucke ich die Anmeldungen im Jagdklub (Schießsportclub) aus und lege die Liste der Wettkampfteilnahmen aus den offiziellen Ergebnissen vor. Das muss doch locker reichen. Bei im Durchschnitt zehn Wettkämpfen im Jahr dürfte ich relativ sicher sein.

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