Zum Inhalt springen
IGNORED

Auslegung neues Waffengesetz - viel Spaß!


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ein paar Stunden verpflichtender SPORT pro Monat für alle Bürger - und weit mehr als "25 Frauen" würden jedes Jahr in Deutschland vor dem Tod gerettet.

 

Warum ruft man nicht z.B. Herrn Dr. E. v. Hirschhausen beim Innenausschuss in den Zeugenstand???

 

Wenn es unseren Volksvertretern wirklich um Leben unserer Bürger gehen würde, würden sie nicht versuchen, solchen absoluten Unsinn umzusetzen, über den wir hier gerade diskutieren. Das sind doch alles Scheingefechte. Lügen, Lügen und nochmals Lügen. 

 

Dann liebe Politiker, versucht doch bitte, nicht den Anschein von Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten, dann sagt doch, was ihr wirklich wollt: Dass euch die Menschen, eure Bürger, eure Wähler - scheißegal sind und ihr nur an eure persönlichen Pfründe und ihre Sicherung denkt. Dass ihr eine Scheißangst vor Menschen habt, die denken und dann noch handeln können.Dass ihr nur devote Zobies ertragen könnt.

  • Gefällt mir 4
  • Wichtig 2
Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Sal-Peter:

Ein paar Stunden verpflichtender SPORT pro Monat für alle Bürger - und weit mehr als "25 Frauen" würden jedes Jahr in Deutschland vor dem Tod gerettet.

DAS bezweifle ich stark. Bestenfalls würde bei einigen der Tod aufgeschoben. :teu38:

 

vor 8 Stunden schrieb Sal-Peter:

Warum ruft man nicht z.B. Herrn Dr. E. v. Hirschhausen beim Innenausschuss in den Zeugenstand???

Weil es dann für einige lustig und lehrreich werden könnte? :huh:

 

vor 8 Stunden schrieb Sal-Peter:

Wenn es unseren Volksvertretern wirklich um Leben unserer Bürger gehen würde, würden sie nicht versuchen, solchen absoluten Unsinn umzusetzen, über den wir hier gerade diskutieren. Das sind doch alles Scheingefechte. Lügen, Lügen und nochmals Lügen. 

Es geht ihnen doch um das Leben von Bürgern. Eine Bevölkerung, die sich ihrer eigenen Wehrlosigkeit bewußt ist und sich führchtet, lässt sich i.d.R. leichter führen. Also sollen die Bürger in der herrschenden Politik und in den Regierungen ein leichteres Leben haben. ;)

 

Sollte es diesen Volksverdingsern jedoch um den Schutz und die Stärkung der Demokratie gehen, so hätten sie spätestens seit Veröffentlichung der sog. Mao-Bibel gar keine andere Wahl, als nachhaltig für die Verbreitung des privaten, legalen Besitzes von Feuerwaffen zu sorgen. :shok:

 

 

vor 8 Stunden schrieb Sal-Peter:

Dann liebe Politiker, versucht doch bitte, nicht den Anschein von Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten,

Oh, ein Rechtsstaat im formellem Sinn braucht doch gerade Gesetze, um seine Bürger zu knechten, denn sein Handeln wird durch die Gesetze und Verordnungen bestimmt.

 

vor 8 Stunden schrieb Sal-Peter:

dann sagt doch, was ihr wirklich wollt: Dass euch die Menschen, eure Bürger, eure Wähler - scheißegal sind und ihr nur an eure persönlichen Pfründe und ihre Sicherung denkt.

Eine provokante Idee. Aber selbst beim deutschen Stimm-Vieh könnte so viel Ehrlichkeit zu Verunsicherung in der Bevölkerung führen. :AZZANGEL:

 

vor 8 Stunden schrieb Sal-Peter:

Dass ihr eine Scheißangst vor Menschen habt, die denken und dann noch handeln können.Dass ihr nur devote Zobies ertragen könnt.

Dieses bewährte Konzept zur nachhaltigen Unterdrückung und Ausbeutung von Menschen ist als "Schwerter zu Pflugscharen" bekannt. Im Alten Testament der Bibel wird es von den Propheten Micha und Jesaja zur Anwendung gegen Ungläubige und jene, die Gott erzürnten, dargestellt. Da unsere Politiker sich immer wieder gerne auf die ethischen und moralischen jüdisch-christlichen Grundwerte unserer Gesellschaft beziehen, wäre es interessant zu erfahren, warum sie alle Bürger, die nicht von den § 55 WaffG-Ausnahmen profitieren, als Heiden und Häretiker betrachten. :unsure2:

 

Dein

Mausebaer :hi2:

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Harry Callahan:

Hmmm.... müsste nochmal suchen, aber der Beschlusstext des VGH Hessen fordert 12/18 mit jeder Waffenart - oder?

Es gibt zwei Urteile des VG und VGH DA.

 

Beim ersten wird die 12/18er Regel für jede eingetragene Waffe gefordert beim zweiten Urteil je Waffenart.

 

Kreis OF nimmt aber das ersten als Grundlage für den Nachweis des fortlaufenden Bedrüfnisses, nicht das zweite

Geschrieben

Ich bin echt gespannt mit welcher Begründung und auf welchem Umweg jetzt dennoch der jetzige Entwurf zum Waffengesetz (mit geringen Anpassungen im Bedürfnis) verabschiedet wird... An Dreistigkeit und Etikettenschwindel macht der großen Koalition so leicht keiner was vor ;-)

 

Die Kuh ist noch lange nicht vom Eis...

 

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb Anna.Lena:

Femizid? Ist das nicht diese Salbe gegen Scheidenpilze von Bayer?

Fungizid nennt sich das Mittel - das ist von ratiopharm.

 

Dass man in einer parlamentarischen Diskussion zum Waffenrecht als Fraktionsvorsitzende solche extrem ideologischen Kampfbegriffe wie "Femizid" einbringen muss, spricht allerdings Bände.

Die GRÜNEN zeigen damit einmal mehr, dass sie eben nicht "in der Mitte der Gesellschaft" angekommen sind.

 

Und wenn sie im Kampf der Geschlechter behaupten, ein liberales Waffenrecht führe zu mehr "Femiziden", dann frage ich mich, wie bei direkter Konfrontation/Gewalt das weibliche Geschlecht besser dasteht:

 

unbewaffnete Durchschnittsfrau >< unbewaffneten Durchschnittsmann (strenges Waffenrecht)

                                             oder

bewaffnete Durchschnittsfrau >< bewaffneten Durchschnittsmann (liberales Waffenrecht)

 

Fazit: NUR ein liberales Waffenrecht verschafft den Frauen Aussicht auf gewünschte "Gleichstellung" (vgl. Samuel Colt), Warum kapieren die Feministen das bloß nicht??

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Schwarzwälder:

Fungizid nennt sich das Mittel - das ist von ratiopharm.

 

Dass man in einer parlamentarischen Diskussion zum Waffenrecht als Fraktionsvorsitzende solche extrem ideologischen Kampfbegriffe wie "Femizid" einbringen muss, spricht allerdings Bände.

Die GRÜNEN zeigen damit einmal mehr, dass sie eben nicht "in der Mitte der Gesellschaft" angekommen sind.

 

Und wenn sie im Kampf der Geschlechter behaupten, ein liberales Waffenrecht führe zu mehr "Femiziden", dann frage ich mich, wie bei direkter Konfrontation/Gewalt das weibliche Geschlecht besser dasteht:

 

unbewaffnete Durchschnittsfrau >< unbewaffneten Durchschnittsmann (strenges Waffenrecht)

                                             oder

bewaffnete Durchschnittsfrau >< bewaffneten Durchschnittsmann (liberales Waffenrecht)

 

Fazit: NUR ein liberales Waffenrecht verschafft den Frauen Aussicht auf gewünschte "Gleichstellung" (vgl. Samuel Colt), Warum kapieren die Feministen das bloß nicht??

Die Grünen sind nur bei der Jugend ( nicht alle was auch gut ist) angekommen. Die haben sie aufgehetzt. Leider, oder besser unser Glück,  ist die Jugend die nächsten Jahrzehnte (trotz wegsterben der alten) nicht die Mehrheit. Deshalb der Vorstoß der Grünen das Wahlalter drastisch zu senken. Viell. kommt auch noch der Vorschlag des Dreiklassen Wahlrecht. Würde mich nicht wundern. Wenn man schon Chinesische Verhältnisse als die bessere Wahl sieht(Habeck) um seine Ideologie durchzusetzen ist man auch vom Dreiklassen Wahlrecht o. nur wählen bis 60 nicht weit entfernt. Man muss nur die Mehrheit bekommen. Ein Ermächtigungsgesetz wäre auch Hilfreich. Man würde es nur anders nennen wegen unserer ewigen Schuld der Vergangenheit. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb gunvlog:

Es gibt zwei Urteile des VG und VGH DA.

 

Beim ersten wird die 12/18er Regel für jede eingetragene Waffe gefordert beim zweiten Urteil je Waffenart.

 

Kreis OF nimmt aber das ersten als Grundlage für den Nachweis des fortlaufenden Bedrüfnisses, nicht das zweite

 

 

Selber schuld wenn man keine Verbandsbscheinigung vorlegt...

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb ASE:

 

Selber schuld wenn man keine Verbandsbscheinigung vorlegt...

 

 

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, dann hatte der Kläger zunächst eine Vereins- bzw. Verbandsbescheinigung vorgelegt, mir der sich die Behörde nicht zufrieden gegeben hatte.

 

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb Joe07:

 

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, dann hatte der Kläger zunächst eine Vereins- bzw. Verbandsbescheinigung vorgelegt, mir der sich die Behörde nicht zufrieden gegeben hatte.

 

Soweit ich mich erinnern kann, hatte der Beklagte versucht Arbeitsstunden im Verein, also Schießleiterdienste, etc, mit anrechnen zu lassen, was so nicht geht.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb Waffen Tony:

Es gibt gar kein zweites Urteil :D

Gericht: Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat

Entscheidungsdatum: 21.03.2019

Aktenzeichen: 4 A 2355/17.Z

Leitsatz

Die einem Sportschützen erteilte waffenrechtliche Erlaubnis ist zu widerrufen, wenn das für deren Erteilung notwendige Bedürfnis entfallen ist.

Es begegnet keinen ernstlichen Zweifeln, wenn für eine regelmäßige Sportausübung im maßgeblichen

Jahreszeitraum wenigstens achtzehnmal oder einmal im Monat intensiv und mit einer gewissen Dauer Schießübungen verlangt werden; das Erfordernis der regelmäßigen Betätigung des Schießsports gilt im Hinblick auf jede einzelne in der Waffenbesitzkarte aufgeführte Waffe.

Verfahrensgang vorgehend VG Darmstadt, 19. Oktober 2017, 5 K 1987/15.DA, Urteil

 

und 

 

Urteil vom 27.06.2019, Az.: 5 K 1357/16.DA

 

Mag sein, dass das zweite das Berufungsurteil ist, aber es sind zwei unterschiedliche Aktenzeichen.

 

 

https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/waffenbesitzkarte

 

 

In dieselbe Richtung entschied auch schon der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Beschl. v. 21.3.2019, 4 A 2355/17.Z): Hiernach hat der Schütze auf Anfrage der Behörde jederzeit nachzuweisen, dass er mit JEDER Waffe, für die er ein Bedürfnis geltend macht, regelmäßige Schießübungen (18x jährlich oder einmal monatlich intensiv) absolviert.

Leitsatz:


"Die einem Sportschützen erteilte waffenrechtliche Erlaubnis ist zu widerrufen, wenn das für deren Erteilung notwendige Bedürfnis entfallen ist.

Es begegnet keinen ernstlichen Zweifeln, wenn für eine regelmäßige Sportausübung im maßgeblichen Jahreszeitraum wenigstens achtzehnmal oder einmal im Monat intensiv und mit einer gewissen Dauer Schießübungen verlangt werden; das Erfordernis der regelmäßigen Betätigung des Schießsports gilt im Hinblick auf jede einzelne in der Waffenbesitzkarte aufgeführte Waffe."

 

 

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

Es ist eine Nichtzulassung zur Berufung. Das ist kein Urteil, keine Entscheidung zur Sache und hat auch keinen Urteilscharakter.

Es bleibt beim ersten und einzigen Urteil und das nur auf Ebene des VG.
Der VGH hat einfach nur darüber befunden keine Berufung zuzulassen.

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

Es ist und bleibt eine Nichtzulassung und es wäre auch egal, da es eben nur ein VG Urteil bleibt.

Damit hat es sich dann acuh für mich an dieser Stelle.

 

 

Ich schreib den Rest einfach schon vor:

nein

doch

nein

doch

nein

doch...

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Da könnte man noch lange streiten...

Das Problem ist, dass sich die einschlägig "geneigten" politischen Akteure aus der gerichtl. Entscheidung (so irrwitzig bzw. beliiebig sie ist) das herauspicken, was sie für (im Sinn ihrer Verbots-Agenda) sinnvoll halten.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Waffen Tony:

Es ist eine Nichtzulassung zur Berufung. Das ist kein Urteil, keine Entscheidung zur Sache und hat auch keinen Urteilscharakter.

Es bleibt beim ersten und einzigen Urteil und das nur auf Ebene des VG.
Der VGH hat einfach nur darüber befunden keine Berufung zuzulassen.

 


Wie ich im letzten Posting schrieb, streite ich das ja nicht ab. Bin nun mal kein Jurist!

 

Dennoch haben wir das Problem der unterschiedlichen Sichtweise und Anwendung. Das Gericht schreibt im Urteil und in der Begrüdnung der Nichtzulassung der Berufung, dass die 12/18er Regel mit der Waffenart anzuwenden ist, also genau das, was die Verbände auch verlangen, nur mit weniger Terminen, die Waffenbehörde Kreis OF verlangt hier aber, mit Verweis auf das besagte Urteil, die 12/18er Regel mit jeder eingetragenen Waffe zu erfüllen.

 

Genau das ist das Problem, dass die Verbände auch ansprechen. Jede Behörde interpretiert das Urteil anders. Zum Glück ist in Hessen der Kreis OF alleine auf weiter Flur mit dem Thema.

 

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb FR8:

Die Grünen sind nur bei der Jugend ( nicht alle was auch gut ist) angekommen. Die haben sie aufgehetzt. Leider, oder besser unser Glück,  ist die Jugend die nächsten Jahrzehnte (trotz wegsterben der alten) nicht die Mehrheit. Deshalb der Vorstoß der Grünen das Wahlalter drastisch zu senken. Viell. kommt auch noch der Vorschlag des Dreiklassen Wahlrecht. Würde mich nicht wundern. Wenn man schon Chinesische Verhältnisse als die bessere Wahl sieht(Habeck) um seine Ideologie durchzusetzen ist man auch vom Dreiklassen Wahlrecht o. nur wählen bis 60 nicht weit entfernt. Man muss nur die Mehrheit bekommen. Ein Ermächtigungsgesetz wäre auch Hilfreich. Man würde es nur anders nennen wegen unserer ewigen Schuld der Vergangenheit. 

Die Jugend wird auch älter (und hoffentlich weiser). Momentan ist Grün halt hip. Trends kommen und gehen.

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb gunvlog:


Das Gericht schreibt im Urteil und in der Begrüdnung der Nichtzulassung der Berufung, dass die 12/18er Regel mit der Waffenart anzuwenden ist....

 

Und jetzt würde mich wirklich mal interessieren, aus welcher "Nase" man sich dann die irrwitzige, und völlig praxifremde Auslegung "mit jeder Waffe" gesaugt hat.

Ist das einer nächtlichen Phantasie entsprungen...?

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb karlyman:

 

Und jetzt würde mich wirklich mal interessieren, aus welcher "Nase" man sich dann die irrwitzige, und völlig praxifremde Auslegung "mit jeder Waffe" gesaugt hat.

Ist das einer nächtlichen Phantasie entsprungen...?

Wie gesagt, so ist das Wording in dem Bogen der Behörde. Siehe Anhang!

 

Bedürfnisprüfung Landrat des Kreises Offenbach.pdf

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.