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IGNORED

Auslegung neues Waffengesetz - viel Spaß!


OsiLu

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vor 2 Stunden schrieb gunvlog:


Wie ich im letzten Posting schrieb, streite ich das ja nicht ab. Bin nun mal kein Jurist!

 

Waffen Tony ist auch kein Jurist, cartridgemaster oder Knight oder karlyman oder ich... sind es auch nicht. 

 

Trotzdem sollte man mal festhalten, dass der Satz, wonach 12/18 für JEDE Waffe gilt, nicht auf einen Querulanten bezogen war, sondern ziemlich "allgemeingültig" abgefasst wurde. Da steht ja nicht: "Weil Herr xyz ein Querulant ist, gilt 12/18 für JEDE Waffe." 

 Das wird eher abgeleitet aus der oft auch jetzt im BR Entwurf stehenden Präambel "So wenig Waffen wie möglich im Volk"... und wie wir ja alle festgestellt haben, so führt ein 12/18 für JEDE Waffe zu beträchtlich weniger Waffen im Volk. 

Also kann ich mit @ASEseiner Erklärung, der LWB wäre hier selber schuld und der Satz gelte nur für ihn, wenig anfangen. 

 

Mit dem Ansatz von Waffen Tony, dass es kein Urteil gäbe und auch keinen Beschluss und hach, eigentlich hat überhaupt niemand irgendwas gesagt und der Satz wäre völlig irrelevant, kann ich auch nicht viel anfangen. Der Satz findet sich jetzt so im Vollzitat in Rechtsdatenbanken wieder, geäußert vom VGH Hessen und damit eben doch relevant. Der zieht seine Kreise. Auch wenn es graduell, da mag @knightja rechthaben, Unterschiede zu einem echten Urteilsspruch geben mag. 

Glaubt aber jemand im Ernst, dieselbe Kammer würde bei selber Gesetzeslage beim nächsten Mal entscheiden, 12/18 gelte nur für die Person, völlig unabhängig von der Zahl der Waffen??? 

Wohl kaum. 

Daher ist es gut, dass die Verbände hier eine gesetzliche Regelung wollen, die auch den VGH Hessen bindet. 

 

 

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vor einer Stunde schrieb Zaphod68:

Ich könnte das ja auch einfach mal so interpretieren, dass bei diesen Schiessübungen insgesamt jede Waffe mal zum Einsatz gekommen sein muss...

Genauer und eineindeutig ergibt sich das für mich aus dieser Formulierung nämlich auch nicht.

 

Stimmt. Der Gedanke kam mir dabei ebenfalls.

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vor 2 Stunden schrieb gunvlog:


Wie ich im letzten Posting schrieb, streite ich das ja nicht ab. Bin nun mal kein Jurist!

 

Dennoch haben wir das Problem der unterschiedlichen Sichtweise und Anwendung. Das Gericht schreibt im Urteil und in der Begrüdnung der Nichtzulassung der Berufung, dass die 12/18er Regel mit der Waffenart anzuwenden ist, also genau das, was die Verbände auch verlangen, nur mit weniger Terminen, die Waffenbehörde Kreis OF verlangt hier aber, mit Verweis auf das besagte Urteil, die 12/18er Regel mit jeder eingetragenen Waffe zu erfüllen.

 

Genau das ist das Problem, dass die Verbände auch ansprechen. Jede Behörde interpretiert das Urteil anders. Zum Glück ist in Hessen der Kreis OF alleine auf weiter Flur mit dem Thema.

 

Ja. Diese Probleme wird es aber immer geben oder man befindet sich in einem noch unangenehmreren Korsett.
Wir hatte das auch an anderer Stelle schon diskutiert. Im tatsächlichen Urteil ist das garnicht so strikt beschrieben.

Die Behörde hat dies im verlinkten Schrieben auch nicht so benannt.

 

Bearbeitet von Gast
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vor 2 Stunden schrieb karlyman:

 

Und jetzt würde mich wirklich mal interessieren, aus welcher "Nase" man sich dann die irrwitzige, und völlig praxifremde Auslegung "mit jeder Waffe" gesaugt hat.

Ist das einer nächtlichen Phantasie entsprungen...?

Wahrscheinlich hat jemand fachfremdes eine klassische Fehlinterpretation hingelegt.

Waffenart bedeutet Lang- oder Kurzwaffe. Das ist altbekannt.
Wer das nicht weiss, überträgt das fehlerhaft auf die unterschiedlichen Waffen und geht dann davon aus, dasss jede gemeint sei.

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vor einer Stunde schrieb Waffen Tony:

 

Waffenart bedeutet Lang- oder Kurzwaffe. Das ist altbekannt.
 

Ist das wirklich irgendwo so festgeschrieben? Irgendwer kommt bestimmt auch auf die Idee, das Waffenarten: Flinte, Büchse, Pistole oder Revolver sein könnten. Und irgendein richtig "pfiffiger" Fuchs könnte ins Feld führen, dass auf die unterschiedlichen Disziplinen bezogen, jede Waffe, die mit einem anderen Bedürfnis bezogen wurde, eine eigene Waffenart darstellt. Also Büchse bis 6,4mm offene Visierung vs. Büchse mit ZF. Was schon wieder "jede Waffe" bedeuten kann. Will sagen, wenn wir hier keine wirklich verbindliche Regelung mit genauer Festlegung, idealerweise auf die Person bezogen, kriegen, droht weiterhin ständig Gefahr von irgendwelchen übereifrigen Sachbearbeitern und Richtern. Insofern gebe ich Schwarzwälder recht. 

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vor 3 Stunden schrieb Waffen Tony:

Wahrscheinlich hat jemand fachfremdes eine klassische Fehlinterpretation hingelegt.

Waffenart bedeutet Lang- oder Kurzwaffe. Das ist altbekannt.
Wer das nicht weiss, überträgt das fehlerhaft auf die unterschiedlichen Waffen und geht dann davon aus, dasss jede gemeint sei.

In dem verlinkten Schreiben der Behörde steht mehr als deutlich "jede eingetragene Waffe" drin.

Das ist ein Schreiben, dass an die LWB rausging. Kann mir nicht vorstellen, dass das ohne Überprüfung des Inhaltes und der rechtlichen Sicherheit erfolgt ist, bedeutet, die Behörde wendet das Urteil bewusst falsch an, so sehe ich das.

 

Waffenart ist nicht gleich jede eingetragene Waffe

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vor 46 Minuten schrieb gunvlog:

In dem verlinkten Schreiben der Behörde steht mehr als deutlich "jede eingetragene Waffe" drin.

Das ist ein Schreiben, dass an die LWB rausging. Kann mir nicht vorstellen, dass das ohne Überprüfung des Inhaltes und der rechtlichen Sicherheit erfolgt ist, bedeutet, die Behörde wendet das Urteil bewusst falsch an, so sehe ich das.

 

Waffenart ist nicht gleich jede eingetragene Waffe

in jedem Fall verstößt sie gegen die entsprechende Verwaltungsvorschrift

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vor 6 Minuten schrieb sealord37:

in jedem Fall verstößt sie gegen die entsprechende Verwaltungsvorschrift

, die extra gefasst wurde um den Verwaltungen das Verwaltungshandeln zu bestimmen. Hier wohl vergebens.

 

Leider begehren die meisten Schützen nicht auf und fürchten vorschnell, die eigene Zuverlässigkeit stünde auf dem Spiel bei geringstem Widerwort.

Bei solchen Fällen empfiehlt es sich, an den Verband heranzutreten - der dann wiederum beim zuständigen Landrat mal anklingeln sollte.

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vor einer Stunde schrieb gunvlog:

In dem verlinkten Schreiben der Behörde steht mehr als deutlich "jede eingetragene Waffe" drin.

Das ist ein Schreiben, dass an die LWB rausging. Kann mir nicht vorstellen, dass das ohne Überprüfung des Inhaltes und der rechtlichen Sicherheit erfolgt ist, bedeutet, die Behörde wendet das Urteil bewusst falsch an, so sehe ich das.

 

Waffenart ist nicht gleich jede eingetragene Waffe

Ich habe karlyman auf seine Frage geantwortet. Bitte die Bezüge richtig setzen.

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Die Waffenbehörde untersteht aber nicht dem Landkreis.

Selber erlebt!

Kumpel von mir ist ein Spezl vom Landrat und hat gemeint, mit diesem im Schlepptau  bei der Waffenbehörde aufschlagen zu müssen.

Der Leiter dort hat denen dann erklärt, wer sei Dienstherr ist.

Die Bay. Staatsregierung nämlich.

 

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vor 1 Stunde schrieb götz:

Der Landrat hat da gar nix zu melden.

 

 

vor 45 Minuten schrieb götz:

Die Waffenbehörde untersteht aber nicht dem Landkreis.

Dann scheint das in den Bundesländern unterschiedlich geregelt zu sein.Früher unterstanden im Saarland die einzelnen Waffenbehörden dem IM. Schon seit einigen Jahren, kann nicht genau schreiben seit wann, unterstehen die aber den Landkreisen. Das IM ist nur noch Fachaufsichtsbehörde. Und mein SB schrieb mir u.a. mal " der Kreis vertritt eine andere Rechtsauffassung als das IM " . Hat also alles seine Vor - und Nachteile. Hier bei uns kann jedenfalls der Landrat noch was bewegen. Allerdings habe ich manchmal den Eindruck das sich die SB der Landkreise verselbstständigen .....Im Saarland gibt es zb die "AG Waffenrecht", die aus den Leitern der einzelnen Waffenbehörden besteht. Die haben zb aktuell beschlossen, das auf Verbringungsgenehmigungen aus Luxemburg nur noch 1000 Schuss je Kaliber erlaubt werden. Je kauf zwar, aber trotzdem. Die rechtliche Begründung suchen sie grade.......................

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Zu

vor 9 Stunden schrieb Katechont:

der dann wiederum beim zuständigen Landrat mal anklingeln sollte.

Und zu

vor 9 Stunden schrieb götz:

Der Landrat hat da gar nix zu melden.

Der Landrat ist längst darüber informiert - sogar über sehr persönliche Kontakte. Der Landrat ist schwach. Der - man könnte es sogar positiv für ihn sehen - stellt sich halt vor seine Leute und deckt das alles. Was ihm wohl nicht so transparent ist, ist dass er vom Volk gewählt wurde und er sich eigentlich vors Volk zu stellen und dessen Interessen zu verteidigen hat. Vom Landrat selbst wird man nicht viel erwarten können. Der Bumerang für die Behörde wird von anderer Seite kommen - aber da müssen wir abwarten und ich werde hier nichts tun um zu verhindern, dass die Behörde sich noch weiter aus dem Fenster lehnen wird und die Schwerkraft schlussendlich ihren Job machen kann.

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vor 14 Stunden schrieb götz:

Die Waffenbehörde untersteht aber nicht dem Landkreis. Selber erlebt!

Kumpel von mir ist ein Spezl vom Landrat und hat gemeint, mit diesem im Schlepptau  bei der Waffenbehörde aufschlagen zu müssen. Der Leiter dort hat denen dann erklärt, wer sei Dienstherr ist. Die Bay. Staatsregierung nämlich.

 

 

In Baden-Württemberg (iund das ist offensichtlich in BY ähnlich) ist das Landratsamt ja ein "Zwitterwesen".

 

Es ist einerseits Verwaltungszentrale des Landkreises als kommunale  Körperschaft, der der Landrat vorsteht - so wie der Bürgermeister einer Gemeinde. Und der Kreisrat kann hier in vielen Dingen gestalten wie der Gemeinderat einer Kommune.

 

Andererseits nehmen die Landratsämter auch staatliche  Verwaltungsaufgaben ("Pflichtaufgaben nach Weisung") wahr - sie beherbergen (als Träger; Personal, Ausstattung, innere Organisation) die sog. unteren Verwaltungsbehörden, z.B. die untere Immissionsschutzbehörde oder eben auch die unteren Waffenbehörden. Diese nehmen rein staatliche Aufgaben wahr, da ist der Landrat lediglich Verwaltungsspitze, die Vorgaben kommen von den Länderministerien. Und die Möglichkeiten des Landkreises, inhaltlich zu "gestalten", sind sehr eng begrenzt (auch wenn sie manche mitunter nutzen "bis zum Anschlag", gerade beim Waffenrecht aus politisch-ideologischen Beweggründen; das wirkt sich dann auf den Verwaltungsvollzug aus).

 

 

Bearbeitet von karlyman
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